VUT Akademie

12.03.2024

Die Musikbranche ist ein Universum für sich. Und jeder Planet hat seine eigenen Irrwege und Tücken. Die VUT Akademie bringt Licht ins Dunkel in Form von Online-Seminaren zu grundlegenden Themen, die man einfach immer noch nicht so ganz verstanden hat, und komplizierten Angelegenheiten, die wichtig, aber sehr komplex sind.

Zwar stehen für euch im VUT-Mitgliederbereich schon zahlreiche Leitfäden und Artikel zu wichtigen Themen bereit – einiges bedarf aber doch einer intensiven Erläuterung. Zusätzlich zu unseren Workshops in den Regionen sowie auf den Indie Days, habt ihr hier die Möglichkeit orts- und zeit-ungebunden Expert*innenwissen mitzunehmen.

Die Online-Seminare beginnen mit einem Vortrag. Im Anschluss ist Platz für eure Fragen. Sie sind für VUT-Mitglieder natürlich kostenlos. Nach der Übertragung steht eine Aufzeichnung des Online-Seminars im Mitgliederbereich bereit (aus Datenschutzgründen allerdings ohne den Frageteil).

Nächste Ausgabe:

Schluss mit der unfreiwilligen "Datenspende" für KI – Wie schütze ich meine Inhalte vor unlizenzierter Nutzung?
Aktuelle Empfehlungen zur Vorbehaltserklärungen und "Data Poisoning"

am Mittwoch, 8. Mai 2024
11 - 12 Uhr
mit Dr. Kerstin Bäcker
(Lausen Rechtsanwälte)
Anmeldung im Mitgliederbereich

In immer mehr Bucheinbänden erscheint der Hinweis "Die Nutzung unserer Werke für Text- und Data-Mining im Sinne von §44b UrhG behalten wir uns explizit vor". Auch die GEMA informierte ihre Mitglieder im Januar, dass sie den Nutzungsvorbehalt für von der GEMA vertretenen Werke erklärt hat und sieht in ihren Lizenzverträgen mit Anbietern explizit die Verpflichtung vor, dass diese in ihren Diensten einen Nutzungsvorbehalt erklären sollen.

Was hat es damit auf sich? Millionen kreativer Inhalte sind in den letzten Jahren ungefragt und erst recht unvergütet in die "Fleischwölfe" der KI-Trainings gewandert, während sich viele Rechteinhaber*innen dieses Vorgangs gar nicht bewusst waren. Inzwischen grasen über 100 verschiedene Webcrawler durchs WWW, auf der Suche nach Webinhalten.

Seither erfreuen sich Anwendungen wie ChatGPT oder Midjourney einer breiten Beliebtheit. In Sekundenschnelle und mit wenigen Eingaben (Prompts) lassen sich mit generativen KI-Anwendungen Aufsätze, Bilder, Musikstücke und Videos "erschaffen", die nicht nur den originalen Werken täuschend ähnlich sind, sondern sich auch anschicken, echte künstlerische Schöpfung in Zukunft mindestens teilweise zu ersetzen.

Für Rechteinhaber*innen heißt das: Sie sind in sehr vielen Fällen (unfreiwillige) Datenspender für diejenigen Konzerne (gewesen), die ihre Werke überflüssig machen könnten. Daher häufen sich weltweit Klagen der Rechteinhaber*innen. Allerdings steht mittlerweile auch fest, dass KI-Systeme im Laufe der Zeit "verdummen" und voraussichtlich auf "frische Daten" angewiesen sind.

Um eine "unfreiwillige Datenspende" zu verhindern, haben Rechteinhaber*innen seit der Umsetzung der europäischen DSM-Richtlinie zum Urheberrecht 2019 lediglich die Möglichkeit, proaktiv einen Nutzungsvorbehalt (Opt-out) zu erklären. Ein solcher Opt-out stellt ein Mindestmaß dar, um die Kontrolle über die Nutzung der eigenen Daten zurückzuholen, da bei den meisten KI-Anbietern das Selbstverständnis herrscht: "Wer keinen Opt-out erklärt, stellt seine Werke frei zur Verfügung".

Dr. Kerstin Bäcker erklärt in der VUT-Akademie:

  • Was ist Text und Data Mining und was hat das mit meinen Werken zu tun?
  • Welche rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten gibt es?
  • Worum sollte ein Nutzungsvorbehalt erklärt werden und wie genau mache ich das? Welche Standards haben sich inzwischen im Musikbereich etabliert und welche Vorgaben seitens der KI-Crawler bestehen?
  • Wie kann ich mit anderen Methoden (etwa "Data Poisoning" meine Daten vor ungefragter Nutzung schützen?

Über die Referentin: Zukunftsthemen und innovative Produkte sind die Spielwiese von Dr. Kerstin Bäcker. Seit Jahren beschäftigt sie sich mit der Adaptation des urheberrechtlichen Rahmens an neue technische Entwicklungen im Rahmen der individuellen und kollektiven Lizenzierung und damit im Zusammenhang stehender Business Cases: Angefangen von der Verantwortlichkeit von Plattformen und Social Media für Nutzerinhalte (YouTube, Cyberlocker, etc.) bis hin zur Künstlichen Intelligenz, dem Metaverse und NFTs.

Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und als an der Université Panthéon-Assas (Paris II, Frankreich). Seit 2004 Partnerin bei Lausen Rechtsanwälte und Verantwortliche des Kölner Büros.

Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin ist Dr. Kerstin Bäcker Referentin bei der Akademie der Deutschen Medien sowie Gastreferentin bei verschiedenen Institutionen, unter anderem der Hochschule Ansbach und dem Steinbeis Institut. Zudem engagiert sie sich als Moderatorin, etwa bei der Initiative "Die Zukunft des Verlegens". Sie ist unter anderem Autorin beim Handbuch für Musikwirtschaft und dem Handbuch Kulturmanagement und veröffentlicht in nationalen und internationalen Fachzeitschriften.

Aufzeichnungen & Präsentationen

Im Mitgliederbereich findet ihr die Aufzeichnungen der vergangenen Kurse: