Fachberatung Steuern
Das Thema Steuern stellt unabhängige Musikunternehmer*innen immer wieder vor neue Herausforderungen. Welche Steuern ist man verpflichtet abzuführen? Was ist wie…
Das Thema Steuern stellt unabhängige Musikunternehmer*innen immer wieder vor neue Herausforderungen. Welche Steuern ist man verpflichtet abzuführen? Was ist wie…
Alle VUT-Mitglieder sind herzlich eingeladen zur digitalen VUT Sprechstunde! Während der Corona-Pandemie ins Leben gerufen, soll die "kleine Schwester" unserer…
Du bist von sexueller Belästigung oder Gewalt betroffen? Themis bietet dir einen geschützten Raum, in dem du dich jemandem anvertrauen kannst. Du allein bestimmst, was passiert. Möchtest du die Einschätzung einer Juristin hören? Willst du psychologisch beraten werden? Oder willst du erst einmal nur über das Erlebte sprechen?
Themis ist die unabhängige und überbetriebliche Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt in der Kultur- und Medienbranche. Themis versteht sich als Mittler zwischen belästigter Person und Arbeitgeber*in. Themis berät Betroffene, die sexuelle Belästigung oder Gewalt anlässlich ihrer beruflichen Tätigkeit in einem Betrieb der Kultur- und Medienbranche erfahren haben. Gemeinsam mit dir als betroffene Person klärt Themis den Vorfall auf, durch den du sexuelle Belästigung oder Gewalt erfahren hast. Themis unterstützt dich bei der Beantwortung der Frage: Was kann ich und was kann mein*e Arbeitgeber*in zu meinem Schutz tun?
beratung@themis-vertrauensstelle.de
Sprechstunde für Beschäftigte in der Musikwirtschaft: 030 – 23 63 20 215
jeder zweite Dienstag im Monat, 11:30-13:30 Uhr
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Telefonische Sprechstunde: 030 - 23 63 20 20
Mo, Mi, Do 10–12 Uhr
Mi, Do 15–17 Uhr
Termine nach Vereinbarung unter: 030 - 23 63 20 210
Mo – Do 10–14 Uhr
Juristische unentgeltliche Beratung
Themis klärt dich über deine Rechte auf. Du gewinnst Sicherheit und bist mit der Situation nicht allein. Das Gespräch mit den Berater*innen hilft dir, den konkreten Vorfall richtig einzuordnen. Dadurch bist du in der Lage, die Folgen weiterer Schritte besser abzuschätzen. Was ist zu deinem Schutz nötig? Auf deinen Wunsch bezieht Themis deine*n Arbeitgeber*in mit ein, um den Vorfall gemeinsam aufzuklären. Oder: Vielleicht möchtest du deine Arbeitsstelle einfach zum Zweck der Prävention informieren? Für ein Beratungsgespräch vereinbare bitte einen Termin.
Beschwerdeführung
Laut Gesetz steht dir das Recht zur Beschwerde bei deinem*deiner Arbeitgeber*in zu. Themis unterstützt dich dabei, das Beschwerdeverfahren einzuleiten, damit deine Arbeitsstelle den Vorfall aufklärt und du künftig an deinem Arbeitsplatz geschützt bist. Sofern du darüber hinaus rechtliche Schritte gegen die*den Beschuldigte*n einleiten möchtest, stellt Themis dir den Kontakt zu Fachanwält*innen her.
Psychologische unentgeltliche Beratung
Themis stellt dir eine erste sozialpsychologische Beratung zur Seite. Sie ist auf die gesundheitlichen und psychologischen Auswirkungen sexueller Belästigung und Gewalt spezialisiert. Auf Wunsch stellt Themis den Kontakt zu weitergehenden Beratungsmöglichkeiten und Therapieangeboten in ihrem Netzwerk her.
Weiterführende Informationen:
Seit 1.1.2022 sind der VUT und der BVMI dem Trägerkreis der Themis Vertrauensstelle beigetreten. Damit können auch VUT-Mitglieder bzw. alle Mitarbeiter*innen von VUT-Mitgliedsunternehmen die Angebote von Themis nutzen. Dazu gehören neben der psychologischen und juristischen Beratung von Betroffenen sexueller Belästigung und Gewalt auch Webinare zur Prävention am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber*innen und Berufsanfänger*innen in der Kultur- und Medienbranche.
Wir bitten alle VUT-Mitglieder ausdrücklich darum, dieses Angebot unter all ihren Mitarbeiter*innen sowie auch Freelancern zu verbreiten! Ein wertvolles Tool dafür ist z.B. ein Plakat, das auf einen Blick über erste Handlungsmöglichkeiten im Falle von sexualisierter Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz informiert. Das Plakat kann an Schwarzen Brettern in Büros, in Toilettenräumen und überall sonst aufgehängt werden. Wir laden euch herzlich dazu ein, es als ein Baustein von Prävention in eurem Unternehmen einzusetzen!
In druckfähigem DIN-A4-Format findet ihr es auf der Website der Themis unter diesem Link. Gedruckte Exemplare in größeren Formaten könnt ihr es in der Geschäftsstelle der Themis bestellen. Informative Flyer zum Auslegen könnt ihr außerdem über die VUT-Geschäftsstelle bekommen.
"Mein Name ist Lea Maria Breuer. Seit Mai 2023 bin ich als Juristin in der Themis-Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt tätig und hier die neue Ansprechpartnerin für die Musikbranche.
Während meiner Zeit im Referendariat habe ich unter anderem bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeiten dürfen und habe hierbei festgestellt, dass es mir ein berufliches sowie persönliches Anliegen ist, mit meinen juristischen Fähigkeiten Betroffenen von Diskriminierung zur Seite zu stehen. Daher habe ich mich für den Job bei der Themis Vertrauensstelle entschieden.
Die Themis-Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt ist eine von Verbänden und Gewerkschaften in Deutschland getragene Einrichtung und soll als branchenübergreifende Vertrauens- und Beratungsstelle Betroffenen aus der gesamten Kreativwirtschaft eine Möglichkeit bieten, ihre Anliegen in geschütztem Rahmen zur Sprache bringen zu können. Betroffene werden auf Wunsch sowohl juristisch als auch psychologisch beraten. Gegründet wurde die Themis 2018. Seither wurden rund 845 Fälle (Stand am 2. Mai 2023) sexueller Belästigung gemeldet. Es fanden über 2000 Beratungsgespräche statt. 90 Prozent der Ratsuchenden waren Frauen.
Zum Trägerkreis der Themis gehören auch der BDKV, der BVMI und der VUT. Als Ansprechpartnerin für die Musikbranche stehe ich den drei Verbänden, ihren Mitgliedsunternehmen und den darin Beschäftigten gern bei allen juristischen Fragen zur Verfügung.
Mein juristisches Beratungsangebot richtet sich zum einen an Arbeitgebende, die Rat beim Ausbau einer internen Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) suchen. 'Welche Aufgaben hat eine solche Beschwerdestelle?' oder 'Mit welchen Rechten habe ich als Arbeitgebende eine Beschwerdestelle auszustatten?', aber auch allgemeinere Fragen zum Umgang mit Fällen von sexueller Belästigung im eigenen Unternehmen, sind solche, bei denen ich ratsuchenden Arbeitgebenden eine erste Handlungsempfehlung anbiete. Zum anderen berate ich natürlich auch die Betroffenen sexueller Belästigung oder Gewalt. Betroffenen kann ich eine erste Hilfestellung dahingehend geben, wie das Erlebte juristisch einzuordnen ist und welche arbeitsrechtlichen Schritte sie nun gehen können. Die Beratungsgespräche mit mir sind streng vertraulich und unterliegen einer strikten Schweigepflicht."
Unser Justiziar Reinher Karl bietet eine rechtliche Grundlagenberatung für alle VUT-Mitglieder an. Reinher Karl ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber-…