Es kann vorkommen, dass ihr Tonträger einer Veröffentlichung, die nicht mehr verkäuflich aber noch in großer Stückzahl vorhanden sind, entsorgen müsst. Hierfür möchten wir euch in diesem Artikel ein paar wichtige Informationen an die Hand geben.
Unter diesem Link findet ihr außerdem einen ausführlichen Leitfaden für eine nachhaltige Musikwirtschaft mit zahlreichen Ideen und Beispielen, anhand derer ihr in eurer geschäftlichen Praxis dazu beitragen könnt, einen nachhaltigeren Weg zu gehen.
Korrekte Entsorgung von Tonträgern
CDs gehören weder in den Restmüll noch in die gelbe Tonne oder den gelben Sack. Sie müssen zu einem Wertstoff- oder Recyclinghof gebracht werden. Alte Vinyl-Schallplatten dürfen zwar im Restmüll entsorgt werden, setzen aber bei der Verbrennung giftige Gase frei. Darum ist es besser, auch diese in einem Wertstoff- oder Recyclinghof abzugeben.
In der Regel werden CDs und Vinyl dort kostenlos entgegengenommen. Bitte erkundigt euch vorher auf der Website eurer Gemeinde, wo und in welcher Form (Verpackung trennen?) ihr sie abgeben könnt.
CD-Hüllen können übrigens in die gelbe Tonne.
Vernichtung von Tonträgern durch den Vertrieb
Geht es um größere Mengen und liegen diese noch im Lager eures Vertriebes, solltet ihr euch als erstes dort erkundigen, ob eine Vernichtung der Tonträger vor Ort angeboten wird. Einige physische Vertriebe tun dies. Preislich variiert das: wir wissen von "free of charge" bis hin zu Kosten von 0,10 Euro pro Einheit.
Einige Vertriebe bieten auch das umweltfreundliche Recycling der Tonträger an. Dafür müssen jedoch die einzelnen Rohstoffe getrennt werden (z.B. Cellophanierung entfernen, Papier von Plastik trennen usw.), was sehr arbeits- und somit kostenintensiv ist. Das machen die Vertriebe entweder selbst oder beauftragen Verwerter. Bei Vertrieben, die das selber machen, haben wir von Kosten zwischen 0,30 und 0,60 Euro pro Stück erfahren. Wenn die Vertriebe Verwerter mit dem Recycling beauftragen, berechnen sie euch beispielsweise die Frachtkosten (Transport der Materialien zum Verwerter) weiter.
Erstattung von GEMA-Lizenz-Zahlungen
Die GEMA lizensiert nach hergestellter Stückzahl und rechnet auch so ab (Tarif VR-T-H 1). Die Nutzung der Rechte ist also demnach durch die Vervielfältigung der Tonträger erfolgt, und es gibt rechtlich gesehen keinen Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Lizenzen, wenn Tonträger entsorgt werden. So ist auch auf der Herstellungsmeldung zu lesen: "Eine spätere Vernichtung der Träger hat auf den Lizenzanspruch der GEMA keine Auswirkung!"
In zwei Fällen kann aber die Vergütung der vernichteten Tonträger auf die Mindestvergütung reduziert werden:
- wenn sie noch nicht unter die allgemeine Verjährungsfrist fallen (das heißt die Anmeldung bei der GEMA darf nicht mehr als drei Jahre zurückliegen) oder
- wenn die Lizenzen noch nicht an die Berechtigten verteilt wurden (also es noch keine Ausschüttung an die Urheber*innen gab).
Die Voraussetzung dafür ist aber, dass man der GEMA ein gültiges Vernichtungsprotokoll vorlegen kann. Demnach sind nachvollziehbare Beweismittel (insbesondere Urkunden, Zeug*innen etc.) zu liefern, welche belegen, dass von einem bestimmten Tonträgertitel eine bestimmte Anzahl vernichtet wurde. Ein Vernichtungsprotokoll sollte folgende Informationen beinhalten:
- Name des Vernichters (Firmenstempel und Unterschrift des Mitarbeitenden)
- Datum der Vernichtung
- Katalognummer
- Tonträgertitel
- Tonträgerart
- Stückzahl
Das Anliegen samt Protokoll richtet man am besten an seine*n direkte*n Ansprechpartner*in bei der GEMA. Die VUT-Ansprechpartnerin bei der GEMA ist:
Alternativen zur Vernichtung
Was tun, wenn man auf einer großen Stückzahl unverkäuflicher Tonträger "sitzen bleibt", diese aber nicht vernichten will? Es gibt Händler*innen, die bereit sind, große Stückzahlen für einen kleinen Preis zu erwerben, um diese dann weiterzuverkaufen. Dies ist aber nur bedingt zu empfehlen.
Zum einen sollte man sich reiflich überlegen, ob dies dem Image von Produkt und Marke nicht abträglich ist. Außerdem gibt es leider viele schwarze Schafe in diesem Bereich, die das Produkt billig einkaufen, dann wieder in den Handel bringen, sodass es dann schließlich bei eurem Vertrieb wieder als Retoure landet, was natürlich nicht gut ankommt! Der Verkauf auf eBay oder Amazon Marketplace hat überdies immer öfter zur Folge, dass z.B. Amazon dies zum Anlass nimmt, bei Vertrieben weitere Konditionen und Preisnachlässe durchzudrücken.
Vielen Dank für die Mithilfe an Peter Gruse, Kai Fraeger und Michael Schuster