Was ist vom Koalitionsvertrag zu erwarten? – Erster Blick in den Vertrag der kommenden Ampelregierung und in die Kabinettsbesetzung

Die drei Parteien der Ampelkoalition veröffentlichten am 24. November 2021 ihren 177-seitigen Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP". Inzwischen steht auch die Besetzung des neuen Bundeskabinetts fest. Die Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (k3d), in der der VUT Gründungsmitglied ist, hat sich in einer Pressemeldung zum Koalitionsvertrag geäußert.

Im Vorfeld der Wahl hatte der VUT eine Analyse der Wahlprogramme sowie Wahlprüfsteine veröffentlicht. Im Folgenden findet ihr analog dazu einen ersten Blick in den Koalitionsvertrag und was unabhängige Musikunternehmer*innen voraussichtlich von der neuen Regierung erwarten können, zu den Themen: Nachhaltige, digitale & diverse Wirtschaftspolitik, Regelungen für kleine und mittelständische Unternehmen, Umgang mit der Corona-Krise, Kultur, Kreativwirtschaft, Urheberrecht, Digital Services Act & Digital Markets Act sowie zur bisher bekannten Besetzung des Kabinetts.

Nachhaltige, digitale & diverse Wirtschaftspolitik

•   "Die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen, hat für uns oberste Priorität. Klimaschutz sichert Freiheit, Gerechtigkeit und nachhaltigen Wohlstand. Es gilt, die soziale Marktwirtschaft als eine sozial-ökologische Marktwirtschaft neu zu begründen. […] In die Modernisierung des Landes muss umfassend investiert werden – privat wie öffentlich. Die öffentlichen Investitionen insbesondere in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung werden wir im Rahmen der bestehenden Schuldenregel des Grundgesetzes gewährleisten, Anreize für private Investitionen setzen und Raum für unternehmerisches Wagnis schaffen, um so Wachstum zu generieren." S. 5 / "Wir stellen die Weichen auf eine sozial-ökologische Marktwirtschaft und leiten ein Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen ein. […] Wir denken ökonomische Entwicklung und ökologische Verantwortung zusammen. Es gilt, zu erhalten, was uns erhält und unsere Ressourcen zu schützen. Der Schutz von Umwelt und Natur ist daher essenzieller Bestandteil unseres politischen Handelns". S. 24

•   "Wir haben Lust auf Neues und werden technologische, digitale, soziale und nachhaltige Innovationskraft befördern." S. 8 / "Wir fördern digitale Innovationen sowie unternehmerische und gesellschaftliche Initiative und setzen auf offene Standards und Diversität." S. 15

•   "Leistung muss anerkannt und Arbeit gerecht bezahlt werden. Darum werden wir den Mindestlohn auf 12 Euro anheben und uns für Entgeltgleichheit von Frauen und Männern einsetzen." S. 6

•   "Selbständige sind wesentlicher Teil unserer Gesellschaft und Wirtschaft. Nach der aktuellen Reform des Statusfeststellungverfahrens führen wir im Lichte der Erfahrungen einen Dialog mit Selbständigen und ihren Verbänden, um dieses zu beschleunigen und zu verbessern. […] Durch einen erleichterten Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung unterstützen wir auch Selbstständige sowie Gründerinnen und Gründer. Wir prüfen dabei, ob und wie ein Zugang ohne Vorversicherungszeit möglich ist. Wer als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer in einer GmbH (etc.) tätig war und dafür Beiträge entrichtet hat, sollte Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Sonderregelung für unständig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung, insbesondere für Kulturschaffende, entfristen wir und prüfen Vereinfachung und Weiterentwicklung." S. 69

•    "Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden. Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren." S. 75

•    "Wir wollen die Qualität der Gesetzgebung verbessern. Dazu werden wir neue Vorhaben frühzeitig und ressortübergreifend, auch in neuen Formaten, diskutieren. Wir werden dabei die Praxis und betroffene Kreise aus der Gesellschaft und Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments besser einbinden". S. 9

•    "Der stationäre Handel in Deutschland braucht attraktive Rahmenbedingungen, um im Strukturwandel gegenüber dem reinen Online-Handel bestehen und von der Digitalisierung profitieren zu können. Wir bemühen uns weiter um fairen Wettbewerb zwischen Geschäftsmodellen digitaler Großunternehmen und den lokal verwurzelten Unternehmen. Wir wollen die digital gestützte Wertschöpfung in Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung unterstützen und dafür ein Level Playing Field herstellen. Wir nutzen das Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" und führen die Innenstadtstrategie des Bundes fort, insbesondere das Programm „Lebendige Zentren" im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung. Sie sollen für eine Verbesserung der Aufenthalts- und Erlebnisqualität in den Innenstädten genutzt werden." S. 29

•    "Im Rahmen des Gesamtdeutschen Fördersystems werden wir die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsentwicklung für Innovationsförderung, Digitalisierung, betriebliche Produktivitätsziele, Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung aufstocken. Dabei soll die bestehende 50- km-Regelung überprüft und gegebenenfalls abgeschafft werden. Ziel ist es, damit für zusätzliche regionale Wachstumsimpulse zu sorgen. Wir werden die Erfahrungen mit diesem Instrument nutzen, um das gesamte Fördersystem des Bundes in Zukunft noch stärker auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Transformation der Wirtschaftsstruktur auszurichten. Alle Ressorts werden ihre Förderrichtlinien überprüfen. Alle Ressorts werden die regionale Verteilung ihrer Förderprogramme offenlegen und dazu einheitliche Datenstandards etablieren." S. 36

•    "Wir haben das Ziel der Senkung des primären Rohstoffverbrauchs und geschlossener Stoffkreisläufe. Hierzu passen wir den bestehenden rechtlichen Rahmen an, definieren klare Ziele und überprüfen abfallrechtliche Vorgaben. In einer 'Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie' bündeln wir bestehende rohstoffpolitische Strategien. Auf dieser Grundlage setzen wir uns in der EU für einheitliche Standards ein. Anforderungen an Produkte müssen europaweit im Dialog mit den Herstellern ambitioniert und einheitlich festgelegt werden. Produkte müssen langlebig, wiederverwendbar, recycelbar und möglichst reparierbar sein. Wir stärken die erweiterte Herstellerverantwortung auf europäischer Ebene." S. 42

•    "Bei den Mini- und Midi-Jobs werden wir Verbesserungen vornehmen: Hürden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren, wollen wir abbauen. Wir erhöhen die Midi-Job- Grenze auf 1.600 Euro. Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. […] Die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts bei Mini-Jobs werden wir stärker kontrollieren." S. 70

•    "Die Krisenregelungen beim Kurzarbeitergeld werden wir nach der Corona-Pandemie evaluieren, insbesondere mit Blick auf Menschen mit geringem Einkommen." S. 71

•    "Wir verpflichten in dieser Wahlperiode private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen. Wir legen entsprechende Förderprogramme auf und bauen die Beratungsarbeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aus." S. 78

•    "Die Gleichstellung von Frauen und Männern muss in diesem Jahrzehnt erreicht werden. Wir werden die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des Bundes weiterentwickeln, u. a. mit einem Gleichstellungs-Check künftiger Gesetze und Maßnahmen. Wir werden den Gender Data Gap schließen, z. B. im medizinischen Bereich." S. 114 / "Um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, erarbeiten wir einen ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und setzen ihn finanziell unterlegt um." S. 119

•    "Wir werden uns weiter aktiv für die Einführung der globalen Mindestbesteuerung einsetzen. Aus Deutschland abfließende Einkommen sollen angemessen besteuert werden. Sowohl eine Nicht- als auch eine Doppelbesteuerung ist zu vermeiden. Dazu werden wir die Quellenbesteuerung, insbesondere durch eine Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen, ausweiten, und die Zinsschranke durch eine Zinshöhenschranke ergänzen, um ungewünschte Steuergestaltung zu vermeiden." S. 167

Regelungen für kleine und mittelständische Unternehmen

•    "Wir stärken KMU bei der Digitalisierung durch unkomplizierte Förderung und bauen die Unterstützung für IT-Sicherheit, DSGVO-konforme Datenverarbeitung und den Einsatz digitaler Technologien aus." S. 19

•    "Unsere Wirtschaftspolitik setzt auf zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfähigen Mittelstand, für ein starkes Handwerk und für Freie Berufe. […] Förderprogramme und Investitionszuschüsse sollen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige deutlich einfacher zu beantragen und zu dokumentieren sein. Dafür werden wir sie digitalisieren, evaluieren und bedarfsgerecht ausgestalten." S. 28

•    "Wir stärken die Start-up- und Gründerförderung. Wir werden Gründungen aus allen Lebenslagen und eine Kultur der zweiten Chance unterstützen und dafür ein neues Förderinstrument schaffen, das auch für Unternehmensnachfolgen offensteht. Wir verabschieden eine umfassende Start-up-Strategie. Hürden für Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund beim Zugang zu Finanzierungen und Förderungen bauen wir ab; besseren Zugang zu Wagniskapital für Gründerinnen stellen wir sicher. […] Wir schaffen neues Zutrauen in Gründergeist, Innovation und Unternehmertum. Dazu stärken und entbürokratisieren wir die Innovationsförderung und -finanzierung." S. 30

•    "Wir verbessern die Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb. Diese müssen auch den Erfordernissen des Mittelstands Rechnung tragen und die Aspekte Innovation, Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und soziale Gerechtigkeit integrieren. Wir werden das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) evaluieren und weiterentwickeln." S. 31

Umgang mit der Corona-Krise

•    "Auch im Jahr 2022 werden fortwirkende Pandemiefolgen zu bewältigen sein, die weiterhin eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Schuldenregel begründen. Die zusätzlichen Möglichkeiten werden wir insbesondere für die Überwindung der Coronakrise und Maßnahmen für eine schnelle wirtschaftliche Erholung nutzen. Ab 2023 werden wir dann die Verschuldung auf den verfassungsrechtlich von der Schuldenbremse vorgegebenen Spielraum beschränken und die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten. Zugleich werden in nie dagewesenem Umfang zusätzliche Mittel eingesetzt werden müssen, um die zur Erreichung des 1,5-Grad-Klimazieles und zur Transformation der Wirtschaft erforderlichen Maßnahmen zu finanzieren und die wirtschaftliche Erholung mit dem Abklingen der Corona-Pandemie abzusichern." S. 158f. / "Darüber hinaus ist es erforderlich, dass für die gesamte Legislaturperiode alle Ausgaben auf den Prüfstand gestellt werden und eine strikte Neupriorisierung am Maßstab der Zielsetzungen in diesem Koalitionsvertrag erfolgt." S. 161

•    "Wir werden das Krisenmanagement der Bundesregierung zu Bekämpfung der Corona-Pandemie neu ordnen. Hierzu setzen wir unverzüglich einen gemeinsamen Krisenstab der Bundesregierung ein, um die gesamtstaatliche Bekämpfung der Corona-Pandemie besser zu koordinieren." S. 175

•    "Nach der Corona-Pandemie braucht Deutschlands Wirtschaft einen neuen Aufbruch. Dafür muss die öffentliche Hand Impulse setzen und faire Rahmenbedingungen national und im europäischen Binnenmarkt schaffen. Wir wollen mehr Innovation, mehr Wettbewerbsfähigkeit, mehr Effizienz, gute Arbeit und klimaneutralen Wohlstand." S. 25

•    "Die Neustart-Programme führen wir zunächst fort, um den Übergang nach der Pandemie abzusichern." S. 122

•    "Zur Unterstützung von Soloselbständigen in der andauernden Corona-Pandemie führen wir die Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus so lange wie benötigt fort. Um auch bei zukünftigen schweren Krisen, die zu nicht selbst verantworteten Erwerbsausfällen führen, Selbstständige auch bei der Finanzierung ihrer Lebensunterhaltskosten schneller und besser helfen zu können, treffen wir Vorsorge für steuerfinanzierte Wirtschaftshilfen. Dabei werten wir die Erfahrungen mit der Neustarthilfe aus. Wir schaffen kein neues Regelsystem. Während der Corona-Pandemie hat sich die besondere Bedeutung der Künstlersozialkasse für die soziale Absicherung von Kreativen und Kulturschaffenden bewährt. Diese wollen wir auch künftig sicherstellen." S. 69

Kultur

•    "Eine starke Demokratie lebt von den Menschen, die sie tragen. Sie braucht eine vielfältige Kultur und freie Medien." S. 7

•    "Wir wollen Kultur mit allen ermöglichen, indem wir ihre Vielfalt und Freiheit sichern, unabhängig von Organisations- oder Ausdrucksform, von Klassik bis Comic, von Plattdeutsch bis Plattenladen. Wir sind überzeugt: Kulturelle und künstlerische Impulse können den Aufbruch unserer Gesellschaft befördern, sie inspirieren und schaffen öffentliche Debattenräume. Wir setzen uns für eine starke Kulturszene und Kreativwirtschaft ein. Wir stehen für eine diskriminierungsfreie Kultur- und Medienpolitik. Wir wollen Kultur in ihrer Vielfalt als Staatsziel verankern und treten für Barrierefreiheit, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit ein." S. 121

•    "Wir richten eine zentrale Anlaufstelle 'Green Culture' ein, die Kompetenzen, Wissen, Datenerfassung, Beratung und Ressourcen für die ökologische Transformation anbietet. Wir schaffen ein Kompetenzzentrum für digitale Kultur, das Kulturakteurinnen und Akteure berät, vernetzt und qualifiziert. Wir fördern den Aufbau eines Datenraums Kultur, der sparten- und länderübergreifend Zugang zu Kultur ermöglicht. In einem 'Plenum der Kultur' werden wir mit Kommunen, Ländern, Kulturproduzentinnen und -produzenten, Verbänden und Zivilgesellschaft Kooperation verbessern und Potenziale von Standards beraten. Kommunen müssen finanziell dauerhaft Kunst und Kultur aus eigener Kraft fördern können." S. 122

•    "Die internationale Kulturpolitik ist die Dritte Säule unserer Außenpolitik, sie verbindet Gesellschaften, Kulturen und Menschen und ist unser Angebot für eine Werte- und Verantwortungsgemeinschaft in Europa und weltweit. Wir werden sie weiter stärken, flexibilisieren, über Ressortgrenzen koordinieren und auf europäischer Ebene eng abstimmen. Wir werden umfassende Nachhaltigkeits-, Klima-, Diversitäts- und Digitalstrategien verabschieden." S. 126

Kreativwirtschaft

•    "Kunst und Kultur und ihre Vielfalt zu fördern und die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern zu verbessern ist in diese [sic!] Zeiten ein Beitrag zur Sicherung unserer Demokratie. Wir setzen uns daher für eine starke Kulturszene und Kreativwirtschaft ein, die fortbestehen und wieder erblühen kann." S. 103

•    "Wir verankern eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner für die Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Bundesregierung [!], vereinfachen und verbessern Förderung auch für kreative, nicht-technische Innovationen." S. 123

•    "Wir machen den Gender-Pay-Gap transparent, wollen ihn schließen, streben paritätisch und divers besetzte Jurys und Gremien sowie Amtszeitbegrenzungen an. Wir wollen statistische Berichterstattung zur sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern. Zur besseren sozialen Sicherung freischaffender Künstlerinnen, Künstler und Kreativer werden wir Mindesthonorierungen in Förderrichtlinien des Bundes aufnehmen. Wir werden soloselbstständige und hybrid beschäftigte Kreative besser absichern und Bürokratie abbauen, die KSK finanziell stabilisieren und die erhöhte Zuverdienstgrenze aus selbstständiger nicht-künstlerischer Tätigkeit erhalten." S. 122

•    "Wir erkennen für Clubs und Livemusikspielstätten ihren kulturellen Bezug an. Für beides werden wir die Baunutzungsverordnung und TA Lärm anpassen." S. 93 / "Clubs und Livemusikstätten sind Kulturorte. Wir sichern kulturelle Nutzungen in hochverdichteten Räumen und unterstützen Investitionen in Schallschutz und Nachhaltigkeit. Wir wollen die Musikspielstättenförderung weiterentwickeln und freie Kulturorte wie Galerien unterstützen." S. 122f.

•    "Fortan bauen wir die Kulturstiftung des Bundes und den Bundeskulturfonds als Innovationstreiber aus und stärken Strukturen der Freien Szene und des Bündnisses der internationalen Produktionshäuser." S. 122

Kreativwirtschaft im Kapitel "Wirtschaft" nicht explizit erwähnt; keine Kreativwirtschaftsstrategie

Urheberrecht, Digital Services Act & Digital Markets Act

•    "Beim Digital Services Act setzen wir uns für die Wahrung der Kommunikationsfreiheiten, starke Nutzerrechte, klare Meldeverfahren, den Zugang zu Daten sehr großer Plattformen für Forschungszwecke, die Überprüfbarkeit ihrer algorithmischen Systeme sowie klare Regelungen gegen Desinformationen ein. Auf Grundlage der europäischen Vorgaben werden wir den Rechtsrahmen (u. a. Telemediengesetz, TMG und Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG) grundlegend überarbeiten. Den Aufbau von Plattformräten werden wir voranbringen. Allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation und eine Identifizierungspflicht lehnen wir ab. Anonyme und pseudonyme Online-Nutzung werden wir wahren. Mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt werden wir rechtliche Hürden für Betroffene, wie Lücken bei Auskunftsrechten, abbauen und umfassende Beratungsangebote aufsetzen. Wir schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung und für private Verfahren und ermöglichen richterlich angeordnete Accountsperren. Wir werden die Einrichtung einer Bundeszentrale für digitale Bildung prüfen." S. 17f.

•    "Wir unterstützen ein Level Playing Field im Wettbewerb und setzen uns für ambitionierte Regelungen des Digital Markets Act (DMA) ein, die nicht hinter bestehende nationale Regeln zurückfallen dürfen. Dazu gehören auch europäisch einheitliche Interoperabilitätsverpflichtungen und Regelungen zur Fusionskontrolle. Das Bundeskartellamt stärken wir im Umgang mit Plattformen." S. 19 / "Auf EU-Ebene setzen wir uns außerdem für eine Verabschiedung eines ambitionierten Digital Markets Act (DMA) sowie seine Durchsetzung durch die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten ein. Auf europäischer Ebene werden wir uns für eine Anpassung der Fusionskontrolle zur Unterbindung innovationshemmender strategischer Aufkäufe potenzieller Wettbewerber (sogenannte killer-acquisitions) einsetzen.“ S. 31 / „Auf europäischer Ebene setzen wir uns dafür ein, dass Digital Service Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) sowie Media Freedom Act auch Pluralismus und Vielfalt abbilden sowie eine staatsferne Medienaufsicht und Regulierung gewährleisten. Wir werden die Machbarkeit einer technologieoffenen, barrierefreien und europaweiten Medienplattform prüfen." S. 125

•    "Die Herausforderungen der digitalen Transformation der Medienlandschaft wollen wir durch faire Regulierung der Plattformen und Intermediäre begleiten, um kommunikative Chancengleichheit sicherzustellen." S. 124

•    "Zum Schutz der Informations- und Meinungsfreiheit lehnen wir verpflichtende Uploadfilter ab." S. 110

•    "Rechtliche Rahmenbedingungen: Beim Urheberrecht setzen wir uns für fairen Interessenausgleich ein und wollen die Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte verbessern, auch in digitalen Märkten. Wir wollen Informations- und Meinungsfreiheit auch bei automatisierten Entscheidungsmechanismen sicherstellen. Die gerade in Kraft getretene Reform werden wir u. a. in Hinblick auf Praxistauglichkeit evaluieren. Wir wollen faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken." S. 123

•    "Das ungenutzte Potential, das in zahlreichen Forschungsdaten liegt, wollen wir effektiver für innovative Ideen nutzen. Den Zugang zu Forschungsdaten für öffentliche und private Forschung wollen wir mit einem Forschungsdatengesetz umfassend verbessern sowie vereinfachen und führen Forschungsklauseln ein. Open Access wollen wir als gemeinsamen Standard etablieren. Wir setzen uns für ein wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht ein." S. 21

Kabinett der Ampel-Koalition

SPD

Bündnis 90 / Die Grünen

FDP

 

Wohin mit meiner Stimme? – Der VUT zur Bundestagswahl 2021

Das Wichtigste zuerst: GEHT WÄHLEN!

Am Sonntag, den 26. September ist es so weit: Wir wählen auf vier Jahre den neuen Deutschen Bundestag. Die letzten Monate und aktuelle Umfragen zeigen, dass es ein spannendes Rennen um die Parlamentsmehrheit bzw. Regierung wird. Inzwischen sind schon die meisten Wahlbenachrichtigungen versandt worden und die ersten Wähler*innen haben bereits ihre Briefwahlunterlagen beantragt. Insgesamt nehmen 47 Parteien an der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag teil. Die Auswahl ist also groß und viele fragen sich: "Wohin mit meiner (Zweit-)Stimme?"

Mit einer Übersicht zu den Wahlprogrammen von fünf Parteien sowie den Antworten auf die VUT-Wahlprüfsteine und die Wahlprüfsteine des Forums Musikwirtschaft wollen wir euch diese wichtige Entscheidung etwas leichter machen.

Wen wählen? Wahlprogramme der Parteien (für VUT-Mitglieder)

Exklusiv für VUT-Mitglieder (bitte vorher in den Mitgliederbereich einloggen!) haben wir die Wahlprogramme durchforstet und eine Übersicht zu den fünf Parteien erstellt: CDU/CSU, Die Grünen, SPD, FDP und Die Linke. Hier zeigen wir euch die Einstellungen und Vorhaben der Parteien in den für unabhängige Musikunternehmer*innen besonders relevanten Themenfeldern:

Die Übersicht gibt einen groben Einblick darin, was die Wähler*innen erwartet. Auch wenn nicht jede Partei im gleichen Umfang auf alle Themenfelder eingeht bzw. sie im Wahlprogramm beschreibt, lassen sich doch grundsätzliche Leitlinien ablesen, die für euch bei der Vergabe eurer (Zweit-)Stimme hilfreich sein könnten.

Die Übersicht zu den fünf Parteien könnt ihr hier herunterladen.

Die Volltexte der Wahlprogramme zum Nachlesen findet ihr hier:  

Noch nicht genug Informationen? Antworten auf VUT-Wahlprüfsteine

Darüber hinaus haben wir die fünf Parteien gebeten, uns im Vorfeld der Bundestagswahl einige Fragen – sogenannte Wahlprüfsteine – zu beantworten. Da alle angeschriebenen Parteien diese traditionelle Befragung im Vorfeld der Wahl drastisch reduziert haben (8 Fragen in je 300 Zeichen), konnten nur noch wenige Themenfelder besprochen werden.

Wir haben uns von dieser "Twitterisierung" bzw. "Verschlagwortung" des Wahlkampfes und von der gewünschten Verkürzung des Dialogs mit den Parteien nicht abschrecken lassen und Mitte Mai 2021 für euch Fragen u. a. zu den folgenden Themenbereichen gestellt:

  1. Bedeutung Kultur- und Kreativwirtschaft bzw. der unabhängigen Musikwirtschaft
  2. Ministerielle Zuständigkeit für die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Zusammenarbeit zwischen Bund und Land
  3. Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie musikalische Vielfalt
  4. Förderprogramme für unabhängige Musikunternehmer*innen und Künstler*innenförderung der Initiative
  5. Marktmacht von Plattformen und Rolle von Verwertungsgesellschaften
  6. praktische Auswirkungen der Urheberrechtsreform
  7. Digital Services Act und Digital Markets Act sowie Wirksamkeit der Corona-Hilfen für unabhängige Musikunternehmer*innen
  8. Kulturelle Bildung und musikalische Früherziehung sowie Teilhabe für unterrepräsentierte Gruppen

In einer Übersicht haben wir die Antworten aller Parteien auf die VUT-Wahlprüfsteine zusammengestellt.

Das Forum Musikwirtschaft hat darüber hinaus gemeinsame Wahlprüfsteine aufgestellt. Die Antworten findet ihr unter diesem Link.

Die Antworten aller Parteien auf die VUT-Wahlprüfsteine könnt ihr hier herunterladen.

Hintergrund zur Bundestagswahl

Am 26. September 2021 wird zum 20. Mal der Deutsche Bundestag gewählt. Dabei haben die Wähler*innen zwei Stimmen: Mit der Erststimme werden in insgesamt 299 Wahlkreisen jeweils die Wahlkreisabgeordneten direkt gewählt (Personenwahl). Die Kandidat*innen eures Wahlkreises findet ihr auf der Website eurer Kommune. Der oder die Kandidat*in mit den meisten Stimmen, erhält einen Sitz im Bundestag.

Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt (Verhältniswahl). Diese Listen sind geschlossen, die Parteien haben hierauf vorab die Reihenfolge festgelegt, nach der ihre Kandidat*innen in den Bundestag einziehen sollen. Die Zweistimme entscheidet, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag haben wird. Um überhaupt Sitze zu erhalten, müssen die Parteien mindestens fünf Prozent aller Wähler*innenstimmen bekommen.

Weitere Informationen

 

Gründung einer KSK-Ausgleichsvereinigung im VUT – FAQ

Zur geplanten Gründung einer KSK-Ausgleichsvereinigung (siehe VUT-Sondermailing vom 13.07.2020) gab es reges Feedback und viele Fragen: Wie wird mein Beitrag berechnet?…

Dieser Inhalt steht nur VUT-Mitgliedern zur Verfügung. Bitte logge dich ein

Landtagswahl in Thüringen

Der VUT fragt nach der zukünftigen Politik für unabhängige Musikunternehmen in Thüringen

Im Freistaat Thüringen werden die Wähler*innen am 27. Oktober 2019 über den Fortbestand der Koalition aus Die Linke, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen entscheiden. Aktuelle Wahlumfragen deuten darauf hin, dass es auch hier für die Regierungsparteien knapp werden könnte.

Die Frage, welche Parteien künftig die Mehrheit im Erfurter Landtag erringen und die Regierung stellen, ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft kleiner und mittelständischer Musikunternehmen und deren Musikunternehmer_innen in der Region. Gemeinsam mit dem LAG Songkultur Thüringen e. V. hat der VUT daher die Parteien CDU, Die Linke, SPD, AfD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aufgefordert, zur Entwicklungschancen einer vielfältigen und wirtschaftlich starken Musikbranche in Thüringen Stellung zu beziehen.

In fünf Fragekomplexen gehen die gemeinsamen Wahlprüfsteine des Verbandes unabhängiger Musikunternehmen e. V. (VUT) und des LAG Songkultur Thüringen e. V. auf die Themenfelder (1) Bedeutung der Musikwirtschaft, (2) Stellung von kleinen und mittleren Musikunternehmen, (3) Passgenaue Förderung der Musikwirtschaft, (4) Wahrnehmung einer vielfältigen Musiklandschaft, (5) Förderung des Musiklebens und (6) Entlohnung von Künstler_innen ein.

Die entsprechenden Dokumente öffnen sich nach dem Klicken auf folgende Links:

Antworten der Thüringischen Parteien auf die gemeinsamen Wahlprüfsteine des Verbandes unabhängiger Musikunternehmen e. V. (VUT) und des LAG Songkultur Thüringen e. V. zur Landtagswahl in Thüringen 2019 *

Die Antworten im Wortlaut der Parteien gibt es hier: CDU, Die Linke, SPD, AFD*

Gemeinsame Wahlprüfsteine des Verbandes unabhängiger Musikunternehmen e.V. (VUT) und des LAG Songkultur Thüringen e.V. zur Landtagswahl in Thüringen 2019

 

* Bündnis 90/Die Grünen sowie die FDP fühlten sich nach eigener Aussage außerstande, sachlich fundierte Antworten auf die Wahlprüfsteine zu geben.

Weitere Informationen:

 

Bundestagswahl 2017: Die Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des VUT

Im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 haben wir unsere Fünf Ideen zur Gestaltung der Zukunft der Musikwirtschaft zusammen mit den Wahlprüfsteinen, die Fragen zu den fünf Themenkomplexen der Broschüre umfassten, an CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und die FDP geschickt. Die Antworten auf unsere Fragen geben Aufschluss darüber, was kleine und mittlere Musikunternehmen von den genannten Parteien erwarten können.

Die Broschüre und die Wahlprüfsteine umfassen die folgenden Themen, die für mittelständische Musikunternehmen von großer Bedeutung sind:

1. Faire Beteiligung an der Wertschöpfung: Gleiche Regeln für gleiche Musikangebote

2. Für eine reiche Musiklandschaft: Kulturelle Vielfalt ermöglichen und sichern – auch und vor allem im Radio

3. Die Rechte von kleinen und mittleren Musikunternehmen sichern und ihre Durchsetzung erleichtern

4. Eine zukunftsweisende Musikwirtschaftsförderung für kleine und mittlere Musikunternehmen

5. Internationale Geschäfte für kleine und mittlere Musikunternehmen erleichtern und bürokratische Hürden reduzieren

Die Antworten der Parteien haben wir folgendermaßen für Euch aufbereitet:

-        Kurzübersicht der Antworten der Parteien inklusive VUT-Fazit

-        Vergleichende Auswertung der Antworten der Parteien

Außerdem:

-        Weitere Informationen zur Broschüre Fünf Ideen zur Gestaltung der Zukunft der Musikwirtschaft gibt es hier.

 

- Kurzübersicht der Antworten der Parteien inklusive VUT-Fazit

- Vergleichende Auswertung der Antworten der Parteien

- Pressemitteilung zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Wahlprüfsteine

- Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Verena Blättermann

Tel: 030 53 06 58 59
Mail: blaettermann(at)vut(dot)de

Wahlprüfsteine des VUT zur Bundestagswahl 2017

1.    Faire Beteiligung an der Wertschöpfung: Gleiche Regeln für gleiche Musikangebote 1.1    Sind Sie der Auffassung, dass das Hostproviderprivileg angepasst…

Dieser Inhalt steht nur VUT-Mitgliedern zur Verfügung. Bitte logge dich ein