Rechtsberatung

Unser Justiziar Reinher Karl bietet eine rechtliche Grundlagenberatung für alle VUT-Mitglieder an. Reinher Karl ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber-…

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Direktvergütungsansprüche benachteiligen Independent-Künstler*innen

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Gutachten "Angemessene Vergütung insbesondere im Bereich Streaming und Plattform-Ökonomie" hat der VUT eine ausführliche Stellungnahme eingereicht. Darin warnen wir vor den negativen Folgen von gesetzlich verordneten Direktvergütungsansprüchen für Interpret*innen.

Das vom BMJV beauftragte Gutachten untersucht Vergütungsmechanismen in der digitalen Kreativwirtschaft. Obwohl es sich explizit nicht auf die Vergütung für Tonträgernutzungen bezieht, hätten die diskutierten Direktvergütungsansprüche über Verwertungsgesellschaften direkte Auswirkungen auf die Zahlungsströme im Musikstreaming. Das Gutachten behauptet, Direktvergütungen könnten sich als wirksamer Vergütungsmechanismus erweisen und zu einer Besserstellung für Urheber*innen führen.

In unserer Stellungnahme machen wir deutlich: Die nutzungsgenaue Vergütung muss als Goldstandard erhalten und gestärkt werden, statt sie zu verwässern oder schleichend abzuschaffen. Wird ein Track digital vervielfältigt und gestreamt, sollten die Musikschaffenden für genau diese Nutzungen angemessen vergütet werden. Um die Angemessenheit der Vergütung sicherzustellen, sieht das Urheberrechtsgesetz die Möglichkeit vor, gemeinsame Vergütungsregeln zwischen Vereinigungen von Urheber*innen bzw. Interpret*innen mit Vereinigungen von Werknutzenden zur Bestimmung der Angemessenheit von Vergütungen aufzustellen (§§ 36 Abs. 1, 79 Abs. 2a UrhG).

Direktvergütungsansprüche sollten grundsätzlich subsidiär zu gemeinsamen Vergütungsregeln sein. Durch gemeinsame Vergütungsregelungen wird das Ziel, die Angemessenheit der Vergütung sicher zu stellen, erreicht. Gemeinsame Vergütungsregelungen sind für die betroffenen Branchen das konkretere und damit geeignetere Instrument.

 

Weitere Informationen:

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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Umsatzgrenze für Kleinunternehmer*innen & E-Rechnung

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Leitfaden zum KI-Rechtevorbehalt

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Bleibender Ärger beim Steuerabzug nach §50a EstG

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Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf unabhängige Musikunternehmer*innen

Wir gehen davon aus, dass die sogenannte generative Künstliche Intelligenz (KI) in Kürze in der Lage sein wird, künstlerische Ergebnisse von Komponist*innen, Interpret*innen und Produzent*innen in weiten Teilen zu ersetzen. Generative KI ist dann weit mehr als ein künstlerisches "Werkzeug". Ihre Entwicklung vollzieht sich in rasendem Tempo, sodass generative KI-Systeme erst im letzten Moment explizit Gegenstand politischer Regulierungsbemühungen in der Europäischen Union geworden sind. Derzeit wird zwischen den EU-Gremien über den Entwurf einer KI-Verordnung (AI-Act) verhandelt.

Insbesondere mit Blick auf die Folgen digitalpolitischer Errungenschaften und Versäumnisse der letzten Jahrzehnte sind wir der Meinung, dass die ausstehende Regulierung von KI gar nicht schnell, vorausschauend, robust und weitreichend genug sein kann. Andere oder gar ausbleibende Weichenstellungen hätten verheerende Auswirkungen. Sämtliche Reglungen müssen kohärent, gemeinwohlorientiert, wettbewerbs- und anpassungsfähig und vor allem durchsetzbar sein. Es gilt aus den Fehlern bisheriger digitalpolitischer Regulierungsversuche zu lernen. Keinesfalls dürfen etwa mit "Safe Harbor"-Bestimmungen falsche wirtschaftliche Anreize gesetzt werden.

Positionspapier vom 1. August 2023 "Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf unabhängige Musikunternehmer*innen"

Ergänzendes Forderungspapier vom 8. September 2023

Ende 2023 konnten sich EU-Rat, Parlament und Kommission in den Trilog-Verhandlungen auf erste wichtige Grundsätze hinsichtlich der Regulierung von Künstlicher Intelligenz einigen. Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des VUT, kommentierte den AI Act wie folgt: "Mit der politischen Einigung zum AI Act in den Trilog-Verhandlungen wurde ein erster Schritt in Richtung KI-Regulierung getan. Ein gutes, wenn auch sehr kurzgreifendes Signal ist die Betonung des geltenden europäischen Urheberrechts sowie die Festschreibung von Transparenzregelungen. Detaillierte Nachweise über verwendete Trainingsdaten sind eine Grundlage für die Nutzungsvergütung urheberrechtlich geschützter Materialien zu diesem Zweck.

Vollständig wird der AI Act erst in zwei Jahren in Kraft treten, bis dahin herrscht der altbekannte zahnlose Tiger namens 'freiwillige Selbstverpflichtung'. Aus den digitalpolitischen Regelungsversuchen der letzten Jahrzehnte wissen wir: Eine Regelung ist nur so gut wie ihre faktische Durchsetzbarkeit und Durchsetzung. Deshalb müssen Konkretisierungen auf technischer Ebene folgen und das neue Amt für Künstliche Intelligenz braucht scharfe Zähne."

Im Januar 2024 wendete sich eine breite Allianz der Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft Deutschlands inklusive dem VUT in einem offenen Brief an die Bundesregierung: Darin baten wir die politisch Verantwortlichen, deutlich "ja" zum errungenen Kompromiss über die europäische KI-Verordnung zu sagen.

Gemeinsam mit über 20.000 Unterzeichnenden tragen wir außerdem das "Statement on AI training" mit.

 

Weiterführende Informationen: