Gewährleistungslabel, Garantielabel & Werbung mit Umweltaussagen

Ab dem 27. September 2026 gelten neue EU-Vorgaben für den Verkauf an Verbraucher*innen. Sie betreffen fast jedes Label und jeden…

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Mehr Fairness im Streaming – Eine gemeinsame Vergütungsgrundlage für die unabhängige Musikwirtschaft

Nach drei Jahren intensiver Verhandlungen haben PRO MUSIK und der VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen – die Verhandlungen zu Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für die Einnahmen aus Musikstreaming erfolgreich abgeschlossen. Damit wurden erstmals verbindliche Vergütungsuntergrenzen geschaffen. Das Ergebnis schafft Orientierung, Rechtssicherheit und transparente Standards für Musiker*innen und unabhängige Musikunternehmen.

Die GVR definieren erstmals für zentrale Vertragskonstellationen zwischen ausübenden Musiker*innen und unabhängigen Musikunternehmen die Untergrenze einer angemessenen Vergütung im Bereich Streaming, wie sie im Urheberrecht verankert ist.

Die GVR haben eine ähnliche Funktion wie der gesetzliche Mindestlohn: Die Untergrenzen sind nicht das Ziel, sondern das Fundament. Es herrscht weiterhin individuelle Vertragsfreiheit. Alle Musiker*innen können weiterhin den für sich angemessenen Satz individuell verhandeln. Die Basismindestvergütung darf nun nicht mehr unterschritten werden.

Eines der wichtigsten Verhandlungsergebnisse ist eine festgeschriebene Erfolgsbeteiligung für Studio-Musiker*innen (Non-Featured-Artists) im kommerziellen Erfolgsfall im Musikstreamingmarkt, die es nun erstmals in Deutschland gibt.

Ein vergleichbares Regelwerk gibt es bisher nur in Frankreich. Damit sind wir das zweite Land von 27 in Europa, das erstmals angemessene Vergütungsverteilungen und Erfolgsbeteiligung im Bereich Streaming definiert hat. Insbesondere mit der Erfolgsbeteiligung gehen unsere Vergütungsregeln über bspw. die in Großbritannien hinaus.

 

Was die GVR leisten & für wen der Vertrag gilt

Die gemeinsam entwickelten Regeln schaffen…

…für alle Mitglieder von PRO MUSIK und VUT. Darüber hinaus setzen sie einen Maßstab für die gesamte Branche.

Die GVR schaffen damit Orientierung für Musikunternehmen und stärken gleichzeitig die Position professioneller Musiker*innen durch nachvollziehbare Standards und überprüfbare Verfahren. Damit stärken VUT und PRO MUSIK den Musikwirtschaftsstandort Deutschland und steigern die internationale Attraktivität.

 

Warum wurden die GVR verhandelt?

Der Streamingmarkt wächst. Trotzdem kommt nicht viel bei Musiker*innen und unabhängigen Musikunternehmen an. Zudem steigt der Kostendruck bei Produktionen, wodurch immer mehr Musiker*innen und unabhängige Labels vor der Selbstausbeutung stehen. Nach dem Urheberrechtsgesetz haben Musikschaffende Anspruch auf eine "angemessene Vergütung" durch ihre Vertragspartner wie Labels. Was aber "angemessen" bedeutet, war bisher nicht definiert. Dafür gibt es jetzt die GVR, die die Verteilung zwischen unabhängigen Labels und Musiker*innen durch nicht zu unterschreitende Untergrenzen definiert.

Der VUT hat PRO MUSIK zu den GVR-Verhandlungen eingeladen. Für PRO MUSIK lag der Mehrwert einer solchen Vereinbarung auf der Hand, weshalb beide Parteien kurz darauf die Verhandlungen aufgenommen haben.

 

Wie geht's weiter? – 2 Jahre Evaluierung

PRO MUSIK und VUT verstehen die GVR als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung fairer Vergütungsstrukturen. Der vorliegende Vertrag wird innerhalb der nächsten zwei Jahre evaluiert.

Die Verhandlungen haben zudem gezeigt, wie wenig aus dem Streamingökosystem überhaupt bei Musiker*innen und ihren wirtschaftlichen Partner*innen ankommt. PRO MUSIK und VUT setzen sich daher weiter dafür ein, dass die Vergütung im Streamingsektor deutlich erhöht werden muss.

 

Was sagen VUT und PRO MUSIK:

"Der Streamingmarkt hat grundlegende Probleme, die bei den Streamingplattformen anfangen. Wir haben uns zwischen unabhängigen Vertrieben, Labels, Produzent*innen und Musiker*innen auf eine angemessene interne Verteilung geeinigt. Nun geht es uns gemeinsam darum: Warum kommt trotzdem häufig so wenig an und wie verändern wir das Streamingmodell als Gesamtes?"

"Wir haben hier Pionierarbeit geleistet. Dieser Vertrag ist der erste seiner Art in der deutschen Musikwirtschaft und legt ein starkes Fundament, auf dem wir die Zukunft fairer Vergütungsstrukturen weiter aufbauen werden."

"Fairness im Streaming-Zeitalter ist kein freiwilliger Bonus, sondern ein verbrieftes Recht. Die GVR machen Transparenz und Erfolgsbeteiligung zum Standard."

"Die GVR haben eine ähnliche Funktion wie der gesetzliche Mindestlohn: Die Untergrenzen sind nicht das Ziel, sondern das Fundament. Sie halten niemanden davon ab, höhere Gagen zu verhandeln, verhindern aber ab sofort, dass Musiker*innen unter Wert eingekauft werden."

"Indies beweisen seit Jahren, dass sie faire Partner*innen sind. Jetzt können sie es belegen: Wer bei einem VUT-Mitglied unter Vertrag steht, kann sich auf eine angemessene Basismindestvergütung verlassen."

 

Ein FAQ mit Informationen zur allgemeine Systematik von Gemeinsamen Vergütungsregeln, dem Geltungsbereich der GVR zwischen VUT und PRO MUSIK, den Inhalten des Vertrages sowie einem Ausblick befinden sich im Folgenden.

Weiterführende Hinweise zur praktischen Umsetzung für VUT-Mitglieder gibt es hier.

Gemeinsame Vergütungsregeln

Nach drei Jahren Verhandlungen haben PRO MUSIK und VUT die ersten Gemeinsamen Vergütungsregeln für Musikstreaming in Deutschland abgeschlossen. Sie legen…

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Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Am 12. August 2026 wird die neue europäische Verpackungsverordnung – Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR (Verordnung (EU) 2025/40)…

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Rechtsberatung

Unser Justiziar Reinher Karl bietet eine rechtliche Grundlagenberatung für alle VUT-Mitglieder an.

Reinher Karl ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber-…

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Direktvergütungsansprüche benachteiligen Independent-Künstler*innen

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Gutachten "Angemessene Vergütung insbesondere im Bereich Streaming und Plattform-Ökonomie" hat der VUT eine ausführliche Stellungnahme eingereicht. Darin warnen wir vor den negativen Folgen von gesetzlich verordneten Direktvergütungsansprüchen für Interpret*innen.

Das vom BMJV beauftragte Gutachten untersucht Vergütungsmechanismen in der digitalen Kreativwirtschaft. Obwohl es sich explizit nicht auf die Vergütung für Tonträgernutzungen bezieht, hätten die diskutierten Direktvergütungsansprüche über Verwertungsgesellschaften direkte Auswirkungen auf die Zahlungsströme im Musikstreaming. Das Gutachten behauptet, Direktvergütungen könnten sich als wirksamer Vergütungsmechanismus erweisen und zu einer Besserstellung für Urheber*innen führen.

In unserer Stellungnahme machen wir deutlich: Die nutzungsgenaue Vergütung muss als Goldstandard erhalten und gestärkt werden, statt sie zu verwässern oder schleichend abzuschaffen. Wird ein Track digital vervielfältigt und gestreamt, sollten die Musikschaffenden für genau diese Nutzungen angemessen vergütet werden. Um die Angemessenheit der Vergütung sicherzustellen, sieht das Urheberrechtsgesetz die Möglichkeit vor, gemeinsame Vergütungsregeln zwischen Vereinigungen von Urheber*innen bzw. Interpret*innen mit Vereinigungen von Werknutzenden zur Bestimmung der Angemessenheit von Vergütungen aufzustellen (§§ 36 Abs. 1, 79 Abs. 2a UrhG).

Direktvergütungsansprüche sollten grundsätzlich subsidiär zu gemeinsamen Vergütungsregeln sein. Durch gemeinsame Vergütungsregelungen wird das Ziel, die Angemessenheit der Vergütung sicher zu stellen, erreicht. Gemeinsame Vergütungsregelungen sind für die betroffenen Branchen das konkretere und damit geeignetere Instrument.

 

Weitere Informationen:

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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Umsatzgrenze für Kleinunternehmer*innen & E-Rechnung

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Rechtsverletzungen durch Amazon "Merch on Demand"

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