11 Positionen für eine starke Musikwirtschaft in Deutschland

Die elf Positionen für eine starke Musikwirtschaft des Forums Musikwirtschaft verstehen sich als gemeinsame Agenda für eine wirtschaftlich starke, vielfältige und zukunftsfähige Musikwirtschaft in Deutschland. Im Mittelpunkt steht dabei ein klares Anliegen: Die Unternehmen der Musikwirtschaft wollen ihre wirtschaftlichen Leistungen aus eigener Kraft erbringen. Dafür brauchen sie weniger Bürokratie, praktikable Regulierung, Investitionssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen – auch gegenüber internationalen Plattformen und Anbietern.

 

1. Künstliche Intelligenz: Der Mensch im Fokus

Der Mensch steht im Zentrum des kreativen Schaffens, nicht die Maschine. Regulierungsmaßnahmen müssen schnell, vorausschauend und umfassend sein, um die wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Gesellschaft sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft zu schützen.

 

2. Zukunft der Musikwirtschaft beginnt mit Bildung

Die Musikwirtschaft beginnt nicht auf der Bühne, der Streamingplattform oder im Tonstudio, sondern da, wo der erste Ton erklingt. Musikalische Bildung und aktives Musizieren sind die Grundlage der gesamten musikalischen Wertschöpfungskette. Deshalb muss der Zugang zu Musikinstrumenten, Musikunterricht und musikalischer Praxis nachhaltig gestärkt werden.

 

3. Verlässlicher Rechtsrahmen

Für einen nicht subventionierten Wirtschaftsbereich sind ein verlässlicher Rechtsrahmen und die Möglichkeit einer effektiven Rechtsdurchsetzung entscheidend, um den Unternehmen Investitionssicherheit zu garantieren. Der politische Gestaltungswille sollte sich auf ein hohes Schutzniveau konzentrieren, da dies grundlegend für die Werterhaltung des kreativen Schaffens und für dessen Wertschöpfung ist.

 

4. Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen schaffen

Die Unternehmen der Musikwirtschaft wollen ihre wirtschaftlichen Leistungen aus eigener Kraft erbringen. Dabei kann Wachstum am Markt nur mit wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen, Bürokratieabbau, praktikabler Regulierung und fairen Wettbewerbsbedingungen gegenüber internationalen Plattformen und Anbietern erreicht werden. Staatliche Förderung sollte Innovation und Wachstum unterstützen, darf jedoch nicht in Konkurrenz zu am Markt etablierten wirtschaftlichen Aktivitäten stehen, sondern soll diese ergänzen.

 

5. Kulturelle Teilhabe stärken

Junge Menschen müssen frühzeitig und niedrigschwellig Zugang zu Kultur, Musik und aktivem Musizieren erhalten. Es braucht neue Tools – von Fördermöglichkeiten über Musikinstrumente und Equipment bis hin zu digitalen Angeboten –, um kulturelle Teilhabe, musikalische Bildung und den Zugang zu Musikangeboten nachhaltig zu stärken. Dies gilt auch für ältere Menschen und ihre Teilhabe im digitalen Raum.

 

6. Künstlersozialkasse stabilisieren

Die Künstlersozialkasse ist ein zentrales Element des deutschen Sozialversicherungssystems zur sozialen Absicherung kreativer Arbeit. Während die Unternehmen der Musikwirtschaft einen Großteil der KSK-Einnahmen aufbringen, steht die Branche unter erheblichem Kostendruck. Um die Finanzierung der Künstlersozialkasse zu sichern, die soziale Absicherung der Kreativen zu gewährleisten und die Verwerter nicht stärker zu belasten, ist der KSK-Abgabesatz bis mindestens 2030 auf maximal 5 % zu stabilisieren.

 

7. Bevorzugte Besteuerung von Kulturgütern

Für alle Kulturgüter sollte ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 7 % gelten. Die steuerliche Begünstigung muss die gesamte kulturelle Wertschöpfungskette von Bildung und Teilhabe über Produktion und Vertrieb bis hin zur Nutzung von Kultur abbilden.

 

8. Selbständigkeit stärken

Der rechtliche Rahmen für Selbstständigkeit muss an die Realitäten der Musikbranche angepasst werden. Veranstaltungswirtschaft, Clubs und freie Musikschulen müssen Selbstständige unbürokratisch und rechtssicher beauftragen können. Dazu braucht es eine branchenübergreifende Reform des Statusfeststellungsverfahrens und die Einführung passender Positivkriterien zur Beurteilung einer selbstständigen Tätigkeit, einhergehend mit einer wahlfreien Altersvorsorgepflicht und der Wiedereinführung des § 7b SGB IV.

 

9. Novellierung der TA Lärm

Eine klare Differenzierung zwischen Gewerbelärm und Kulturschall ist seit Jahren überfällig. Besonders der verhaltensbedingte Publikumslärm erfordert praxistaugliche Lösungen. Gefordert werden neue Schallregularien durch eine länderübergreifende Arbeitsgruppe, flexible Mess- und Bewertungsgrundsätze sowie bundesweite Präzisierungen der TA Lärm und mehr Forschung zu Freizeitlärm.

 

10. Gerechtes Gewerbemietrecht

Viele Akteur*innen der Kultur haben "mieterunfreundliche" Gewerbemietverträge und werden aus den Innenstädten verdrängt. Eine Lösung könnte darin bestehen, das bislang ungeregelte Gewerbemietrecht anzupassen, zum Beispiel hinsichtlich des Kündigungsschutzes oder möglicher Mietobergrenzen.

 

11. Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes

Musikveranstaltungen folgen nicht den Regeln eines Acht-Stunden-Tages. Um sichere und erfolgreiche Clubkonzerte, Festivals und Arena-Shows zu produzieren, braucht es ein flexibleres Arbeitszeitgesetz. Es empfiehlt sich die europarechtskonforme Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden, berechnet über einen Referenzzeitraum von vier oder sechs Monaten und unter Beibehalt

 

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen).Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren.

Mehr Fairness im Streaming – Eine gemeinsame Vergütungsgrundlage für die unabhängige Musikwirtschaft

Nach drei Jahren intensiver Verhandlungen haben PRO MUSIK und der VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen – die Verhandlungen zu Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für die Einnahmen aus Musikstreaming erfolgreich abgeschlossen. Damit wurden erstmals verbindliche Vergütungsuntergrenzen geschaffen. Das Ergebnis schafft Orientierung, Rechtssicherheit und transparente Standards für Musiker*innen und unabhängige Musikunternehmen.

Die GVR definieren erstmals für zentrale Vertragskonstellationen zwischen ausübenden Musiker*innen und unabhängigen Musikunternehmen die Untergrenze einer angemessenen Vergütung im Bereich Streaming, wie sie im Urheberrecht verankert ist.

Die GVR haben eine ähnliche Funktion wie der gesetzliche Mindestlohn: Die Untergrenzen sind nicht das Ziel, sondern das Fundament. Es herrscht weiterhin individuelle Vertragsfreiheit. Alle Musiker*innen können weiterhin den für sich angemessenen Satz individuell verhandeln. Die Basismindestvergütung darf nun nicht mehr unterschritten werden.

Eines der wichtigsten Verhandlungsergebnisse ist eine festgeschriebene Erfolgsbeteiligung für Studio-Musiker*innen (Non-Featured-Artists) im kommerziellen Erfolgsfall im Musikstreamingmarkt, die es nun erstmals in Deutschland gibt.

Ein vergleichbares Regelwerk gibt es bisher nur in Frankreich. Damit sind wir das zweite Land von 27 in Europa, das erstmals angemessene Vergütungsverteilungen und Erfolgsbeteiligung im Bereich Streaming definiert hat. Insbesondere mit der Erfolgsbeteiligung gehen unsere Vergütungsregeln über bspw. die in Großbritannien hinaus.

 

Was die GVR leisten & für wen der Vertrag gilt

Die gemeinsam entwickelten Regeln schaffen…

…für alle Mitglieder von PRO MUSIK und VUT. Darüber hinaus setzen sie einen Maßstab für die gesamte Branche.

Die GVR schaffen damit Orientierung für Musikunternehmen und stärken gleichzeitig die Position professioneller Musiker*innen durch nachvollziehbare Standards und überprüfbare Verfahren. Damit stärken VUT und PRO MUSIK den Musikwirtschaftsstandort Deutschland und steigern die internationale Attraktivität.

 

Warum wurden die GVR verhandelt?

Der Streamingmarkt wächst. Trotzdem kommt nicht viel bei Musiker*innen und unabhängigen Musikunternehmen an. Zudem steigt der Kostendruck bei Produktionen, wodurch immer mehr Musiker*innen und unabhängige Labels vor der Selbstausbeutung stehen. Nach dem Urheberrechtsgesetz haben Musikschaffende Anspruch auf eine "angemessene Vergütung" durch ihre Vertragspartner wie Labels. Was aber "angemessen" bedeutet, war bisher nicht definiert. Dafür gibt es jetzt die GVR, die die Verteilung zwischen unabhängigen Labels und Musiker*innen durch nicht zu unterschreitende Untergrenzen definiert.

Der VUT hat PRO MUSIK zu den GVR-Verhandlungen eingeladen. Für PRO MUSIK lag der Mehrwert einer solchen Vereinbarung auf der Hand, weshalb beide Parteien kurz darauf die Verhandlungen aufgenommen haben.

 

Wie geht's weiter? – 2 Jahre Evaluierung

PRO MUSIK und VUT verstehen die GVR als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung fairer Vergütungsstrukturen. Der vorliegende Vertrag wird innerhalb der nächsten zwei Jahre evaluiert.

Die Verhandlungen haben zudem gezeigt, wie wenig aus dem Streamingökosystem überhaupt bei Musiker*innen und ihren wirtschaftlichen Partner*innen ankommt. PRO MUSIK und VUT setzen sich daher weiter dafür ein, dass die Vergütung im Streamingsektor deutlich erhöht werden muss.

 

Was sagen VUT und PRO MUSIK:

"Der Streamingmarkt hat grundlegende Probleme, die bei den Streamingplattformen anfangen. Wir haben uns zwischen unabhängigen Vertrieben, Labels, Produzent*innen und Musiker*innen auf eine angemessene interne Verteilung geeinigt. Nun geht es uns gemeinsam darum: Warum kommt trotzdem häufig so wenig an und wie verändern wir das Streamingmodell als Gesamtes?"

"Wir haben hier Pionierarbeit geleistet. Dieser Vertrag ist der erste seiner Art in der deutschen Musikwirtschaft und legt ein starkes Fundament, auf dem wir die Zukunft fairer Vergütungsstrukturen weiter aufbauen werden."

"Fairness im Streaming-Zeitalter ist kein freiwilliger Bonus, sondern ein verbrieftes Recht. Die GVR machen Transparenz und Erfolgsbeteiligung zum Standard."

"Die GVR haben eine ähnliche Funktion wie der gesetzliche Mindestlohn: Die Untergrenzen sind nicht das Ziel, sondern das Fundament. Sie halten niemanden davon ab, höhere Gagen zu verhandeln, verhindern aber ab sofort, dass Musiker*innen unter Wert eingekauft werden."

"Indies beweisen seit Jahren, dass sie faire Partner*innen sind. Jetzt können sie es belegen: Wer bei einem VUT-Mitglied unter Vertrag steht, kann sich auf eine angemessene Basismindestvergütung verlassen."

 

Ein FAQ mit Informationen zur allgemeine Systematik von Gemeinsamen Vergütungsregeln, dem Geltungsbereich der GVR zwischen VUT und PRO MUSIK, den Inhalten des Vertrages sowie einem Ausblick befinden sich im Folgenden.

Weiterführende Hinweise zur praktischen Umsetzung für VUT-Mitglieder gibt es hier.

Indie Days Hamburg 2026

Die Indie Days sind Deutschlands größte Plattform für Recorded Music und der zentrale Treffpunkt für die unabhängige Musikwirtschaft aus dem In- und Ausland

Der Treffpunkt für die unabhängige Musikbranche auf dem Reeperbahn Festival

sanktpaulibar (Spielbudenpl. 29)
Donnerstag, 17. September von 10 bis 17 Uhr
Freitag, 18. September von 10 bis 15 Uhr

Kommt am Reeperbahn-Mittwoch, -Donnerstag und -Freitag in die sanktpaulibar am Spielbudenplatz und trefft VUT-Mitglieder, Freund*innen, Vorstandsmitglieder und das Team der Geschäftsstelle! Erstmals in diesem Jahr findet bereits am Mittwoch ein Get-together für Mitglieder im Indie House statt.

Im Indie House finden Veranstaltungen, wie Workshops, Panels, Gremientreffen, Netzwerk-Events u.a. statt. Außerdem steht euch dieser Ort als Treffpunkt für eure Termine zur Verfügung. Hier könnt ihr euch mit euren Geschäftskontakten auf einen Kaffee verabreden.

Der Zugang zum Indie House steht allen VUT-Mitgliedern offen – ein RBF-Pass ist nicht erforderlich.

Vertreter*innen folgender Firmen und Institutionen stehen für Beratungsgespräche bereit (wir bitten hierfür um vorherige Anmeldung via der Links im Programm siehe unten).

 

 

Programm am Mittwoch, 16. September

VUT-Mitgliederversammlung

13:00-17:00 Uhr (Einlass ab 12:30)
Schmidtchen
Weitere Informationen & Anmeldung

 

Fireside Chat:
#WhyIndependentsMatter more today than ever

17:00-17:45 Uhr
Schmidtchen
Speaker*innen:

Weitere Informationen

 

Networking:
VUT Get-together & Visons of Sound Award

präsentiert von Dolby
18:00-19:30 Uhr Get-together
19:30-22:00 Uhr Verleihung Visons of Sound Award
Indie House (sanktpaulibar)
Weitere Informationen & Anmeldung

 

Networking:
Gemeinsamer Empfang von MVV, DMV und GEMA

19:00-20:30 Uhr
Sommersalon
Ohne Voranmeldung – first come, first served

 

Networking:
FLINTA* & Friends

präsentiert von Bundesstiftung Livekultur, faemm, FLINTA Netzwerk, Keychange, MEWEM, Music Women Germany & musicisherpassion in Kooperation mit recordJet
20:00-21:00 Uhr
Schmidtchen
Weitere Informationen & Anmeldung

 

Programm am Donnerstag, 17. September

Workshop:
details Update 2026 – Distribution, AI & Publishing

10:00-11:00 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)
Weitere Informationen

 

Networking:
VUT & Downtown Breakfast Club

10:00-12:00 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)
Weitere Informationen & Anmeldung

 

Networking:
Good Morning Musikwirtschaft

präsentiert vom Forum Musikwirtschaft
10:00-11:30 Uhr
B2Beergarden
Anmeldung

 

Gremientreffen:
MVV (Musikverlage im VUT)

11:00-13:00 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)
Teilnahme nur auf Einladung
Weitere Informationen

 

Beratung:
Fachberatung Steuern

12:00-13:00 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)
Speaker: Mayk Meier (amvyn Steuerberatungsgesellschaft)
Weitere Informationen & Anmeldung

 

Panel:
Reaching for the (Next) Stars – Strategischer Aufbau erfolgreicher Künstlermarken durch Artist und Audience Development

präsentiert vom Forum Musikwirtschaft
12:30-13:30 Uhr
East Hotel (Amber)

Speaker*innen:

Weitere Informationen

 

Panel:
The future of music platforms lies in community

13:00-14:00 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)

Speaker*innen:

Weitere Informationen

 

Beratung:
Objects Presswerk

14:00-15:00 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)
Weitere Informationen

 

Gremientreffen:
Labels im VUT

14:00-15:30 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)
Weitere Informationen

 

Networking:
Meet the friends of VUT – Tea Party with BKP & Partner Rechtsanwälte

15:00-17:00 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)
Weitere Informationen

 

Dolby Atmos Listening Session:
Apparat präsentiert "A Hum Of Maybe"

15:30-17:00 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)

Speaker*innen:

Weitere Informationen

 

Preisverleihung:
VIA (VUT Indie Awards)

20:00 – 21:30 Uhr
Schmidts Tivoli
Teilnahme nur auf Einladung
Weitere Informationen

 

Programm am Freitag, 18. September

Panel:
Artist Development ist Teamwork – Wie Popförderung und Musikwirtschaft zusammenwirken

präsentiert von VUT Nord
10:00-11:00 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)

Speaker*innen:

Weitere Informationen

 

Beratung:
One-on-One Session with MERLIN

10:00-11:00 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)
Weitere Informationen & Anmeldung

 

Workshop:
We Lost the Data! What Happens in the Studio, Stays in the Studio

präsentiert von Selbstvermarkter*innen im VUT
11:00-12:00 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)
Speaker: Mattis Jacobsen (Artist & CEO, Sessio)
Weitere Informationen

 

Networking:
VUT & KiTbetter Coffee Break

11:00-12:00 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)
Weitere Informationen

 

Dolby Atmos Listening Session:
Martin Kohlstedt präsentiert "Kluft"

12:00-13:30 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)

Speaker:

Weitere Informationen

 

Networking & Garage Sale:
Musik-Treffen Hamburg

präsentiert von VUT Nord & TREFFEN
12:00-15:00 Uhr (Garage Sale)
13:00-15:00 Uhr (Reception)
Knust (Café & Lattenplatz)
Weitere Informationen & Anmeldung zur Reception

 

Beratung:
Sprechstunde mit der GVL

12:30-13:30 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)
Speakerinnen:

Weitere Informationen & Anmeldung

 

Panel:
From Song to Social Media Success – Creators, Platforms & the Rules of Music Marketing

13:30-14:30 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)

Speaker*innen:

Weitere Informationen

 

Networking:
VUT & Bandcamp Get-together

13:30-15:00 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)
Weitere Informationen & Anmeldung

 

Workshop:
Immersive Musik in Dolby Atmos – Chancen, Workflows und Monetarisierung

14:30-15:00 Uhr
Indie House (sanktpaulibar)

Speaker:

Weitere Informationen

 

Roundtable:
Beyond the Gatekeepers – New Alliances Between Labels, Record Stores and Fans

15:00-16:30 Uhr
East Hotel (Aqua)
Moderation: Ronny Krieger (Consultant, VUT-Vorstandsmitglied, KiTbetter, Discogs)
Weitere Informationen & Anmeldung

 

Roundtable:
When Algorithms Create Sameness – Artistic Individuality vs. Generative AI

16:30-18:00 Uhr
East Hotel (Aqua)
Moderation: Ronny Krieger (Consultant, VUT-Vorstandsmitglied, KiTbetter, Discogs)
Weitere Informationen & Anmeldung

 

Weiterführende Informationen

Forderungen zum Streaming der Zukunft

Das derzeitige Modell der Streaming-Abrechnung muss hinterfragt werden, da sie oft keine faire Vergütung für Künstler*innen garantiert. Vor diesem Hintergrund setzt sich der VUT für eine Reform des Streaming-Marktes ein, um eine transparentere, gerechtere und nachhaltigere Wirtschaftslage für Künstler*innen und Musiknutzer*innen zu schaffen. Im Vordergrund stehen die mit Musikrechten generierten Einnahmen und deren Verteilung sowie weitere Forderungen bezüglich Transparenz, Vielfalt und Nachhaltigkeit im Musikstreaming.

Die Herausforderungen sind vielfältig und verschärfen sich zunehmend. Allein auf Deezer werden täglich über 20.000 reine KI-Songs hochgeladen – das entspricht 18 Prozent aller neuen Lieder. Bereits jetzt ist etwa jeder dritte neue Track KI-generiert. Die Top 10 KI-Artists auf Spotify haben 2025 zusammen über 463.000 Pfund verdient, wobei einzelne Acts mehr Hörer*innen erreichen als etablierte Künstler*innen. Dabei stehen Künstler*innen bereits unter Druck, da ihre Werke ohne Zustimmung oder Vergütung für das Training von KI-Modellen genutzt wurden.

Das größte Problem besteht jedoch darin, dass von den Streamingplattformen nicht genügend Geld bei den Rechteinhabern ankommen. Nachgelagerte Verteilungsprobleme dürfen nicht von dieser grundlegenden Tatsache ablenken: Angemessene Vergütung fängt nicht bei der Verteilung der vorhandenen Einnahmen an, sondern bei der Generierung von Einnahmen bei der Musiknutzung. Die nutzungsgenaue Vergütung als Goldstandard wird untergraben, wenn Tech-Konzerne diktieren, ab wann sie überhaupt eine Vergütung für urheberrechtlich geschützte Werke entrichten.

Unter diesem Link befinden sich die Forderungen des VUT für ein Streaming-Modell der Zukunft untergliedert in die Themenbereiche:

Auch auf europäischer Ebene setzt sich unser Dachverband IMPALA für eine grundlegende Weiterentwicklung des Streamingmarkts ein. Der im Juli 2026 veröffentlichte Reformplan unter dem Leitmotiv "One billion subscribers and counting" knüpft an zentrale VUT-Forderungen an und plädiert für ein faireres, transparenteres und vielfältigeres digitales Musikökosystem – mit fairer Erlösverteilung, besseren Chancen für unabhängige und neue Musik sowie wirksamen Maßnahmen gegen Betrug und die Verwässerung des Marktes durch KI-generierte Inhalte. Den Reformplan findet ihr unter diesem Link.

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026: Verfahrenserleichterung für Quellensteuerentlastung von der Steuer nach § 50a EStG

Mit dem am 26. Mai veröffentlichten Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) schlägt das Bundesfinanzministerium eine Verfahrenserleichterung für die Quellensteuerentlastung von der Steuer nach § 50a EStG (Lizenzen) (§ 50c EStG) vor. Für die Verbände und Institutionen der Kultur- und Kreativwirtschaft ist der Abbau von Steuerbürokratie und die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen von zentraler Bedeutung. Wir erlauben uns deshalb zu dem Punkt Verfahrenserleichterung für die Quellensteuerentlastung eine Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 abzugeben.

 

1. Erhöhung der Freigrenze für die Entlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen von 10.000 auf 100.000 Euro (Art. 3: Nr. 17 § 50c Absatz 2 RefE. S.8)

Nach der zaghaften Anhebung der Freigrenze von 5.000 EUR auf 10.000 EUR im Jahr 2025 durch das Wachstumschancengesetz 2024, begrüßen wir die vorgeschlagene Anhebung der Freigrenze auf 100.000 EUR. Das Bundesfinanzministerium kommt damit im Grundsatz einer der Forderungen der unterzeichnenden Verbände nach. Wir plädieren seit Jahren für eine signifikante Anhebung der Freigrenze, weil dies nicht nur dazu beitragen kann, die Zahl der Fälle, die überhaupt in das Freistellungs- und Erstattungsverfahren gelangen, strukturell zu reduzieren, sondern auch helfen kann, den bürokratischen Aufwand für eine Vielzahl von Antragsstellenden zu minimieren.

Wir möchten gleichwohl darauf hinweisen, dass sich auch aus einer Festlegung auf den von uns geforderten Betrag von 300.000 EUR als jährliche Freigrenze keinerlei Motivation für missbräuchliche Gestaltungen, wie die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von DBA-Entlastungsansprüchen durch die Zwischenschaltung von substanzlosen Gesellschaften ergibt (s. S. 93 RefE). Wie ebenfalls in der Begründung zum RefE ausgeführt, zielte die Einführung des § 50c Absatz 2 Nummer 1 EStG insbesondere auf Vergütungsschuldner mit wechselnden, gering vergüteten Gläubigern ab. Bei den beschränkt steuerpflichtigen Einkünften ausländischer Vergütungsgläubiger aus der Kultur- und Kreativwirtschaft handelt es sich vornehmlich um ausländischen Autor*innen, Komponist*innen sowie ausübende Künstler*innen. Allein die Vielzahl individueller Vergütungsgläubiger führt hier für den Vergütungsschuldner zu Beträgen, die in einem Kalenderjahr auch deutlich über 100.000 Euro liegen können, ohne dass es auch nur im Ansatz lohnend wäre, betrügerische Absichten zu verfolgen.

 

2. Grundlegende Verfahrenserleichterungen

In der Begründung des RefE weist das BMF darauf hin, dass "andere europäische Steuerverwaltungen bereits ein pragmatisches, antragsloses Freistellungsverfahren für Lizenzzahlungen verfolgen." (RefE, S. 93).

In der Tat bestätigen unsere Mitgliedsunternehmen, die für ihre Autor*innen und Künstler*innen ihrerseits als Vergütungsgläubiger Lizenzen an ausländische Partner vergeben oder Honorar-Verträge abschließen, reibungslose und bürokratiearme Antragsverfahren, bei denen bei Vorliegen eines Doppelbesteuerungsabkommens in der Regel eine Ansässigkeitsbescheinigung sowie ein Rechtenachweis ausreichen, um von der Quellensteuer entlastet zu werden. Mitwirkungspflichten, wie sie in Deutschland durch § 50d Abs. 3 EStG zur Verhinderung der Inanspruchnahme unberechtigter DBA- bzw. EU-Richtlinienentlastungsansprüchen vorgesehen sind, müssen sie nicht erfüllen. Deshalb wundert es nicht, wenn deutsche Vergütungsschuldner gegenüber ihren ausländischen Geschäftspartnern regelmäßig in Erklärungsnot kommen und dieser nur mit einem hohen Koordinations- und Unterstützungsaufwand oder gar mit der Übernahme des Erstattungsbetrags begegnen können.

Mit Blick auf den Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Wettbewerbsfähigkeit im EU-Vergleich ist es unbedingt geboten, ein bürokratiearmes und effizientes Freistellungsverfahren sicherzustellen. Wir plädieren deshalb erneut auch für eine Anpassung an die oben beschriebene mehrheitlich in der EU praktizierte Verfahrensweise zur Freistellung von der Quellensteuer sowie für die Streichung der Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG auf alle Lizenzgeschäfte der Kreativwirtschaft.

 

Die Stellungnahme samt unterzeichnender Verbände und Institutionen als pdf gibt es hier zum Download.

Keine intransparenten Prüfverfahren bei Kulturpreisen und Fördermitteln

Die Vorgänge rund um den Deutschen Buchhandlungspreis 2026 haben eines deutlich gemacht: Die Unabhängigkeit von Jurys in der Kunst- und Kulturförderung ist ein hohes Gut, das es zu achten und zu schützen gilt. Öffentliche Förderung und Auszeichnungen sollten an klare Voraussetzungen gebunden sein – dazu gehört unter anderem, dass sich Fördermittelnehmer auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen.

Nun ist jedoch bekannt geworden, dass bei der Vergabe des Buchhandlungspreises das sogenannte Haber-Verfahren zur Anwendung kam. Dieses verfolge das Ziel "eine missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu verhindern [und] richtet sich gleichermaßen gegen Organisationen mit rechts-, links-, ausländerextremistischem oder islamistischem Hintergrund." Im Zuge des Verfahrens könne das Bundesamt für Verfassungsschutz "frühzeitig in die Prüfung" einbezogen werden. Dessen Aussagen seien bewusst knappgehalten und geben an, ob verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse vorliegen oder nicht. Es sei ein "Widerspruch zu einer Strategie der ganzheitlichen Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus", Organisationen und Personen einen Vorteil zu gewähren, gegen die ebensolche Erkenntnisse vorliegen.

Laut Medienberichten wurde das Haber-Verfahren nun durch den Kulturstaatsminister bei der Vergabe des Buchhandlungspreises angewendet. Zudem kündigte Wolfram Weimer an, bei Preisvergaben künftig generell so vorzugehen.

Für den VUT gibt die Anwendung dieses Verfahrens Anlass zu erheblicher Besorgnis – auch im Hinblick auf unsere eigenen Mitglieder, die von der Anwendung künftig gegebenenfalls auch unmittelbar betroffen sein könnten.

Der VUT sieht es als notwendig an, dass die Frage, wer öffentliche Fördermittel erhalten soll und wer nicht, eine gesellschaftlich relevante und immer wieder neu auszuhandelnde ist. Welche Haltungen und Handlungen mit den Grundwerten unserer Demokratie unvereinbar sind, muss im gesellschaftlichen und auch im kulturellen Diskurs verhandelt werden – nicht durch ein intransparentes behördliches Vorprüfverfahren ohne Wissen der Betroffenen und ohne Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Behörde zu prüfen. Besondere Zurückhaltung ist zudem dort geboten, wo die Vermittlung und Verbreitung von künstlerischem Schaffen unter dem besonderen Schutz der Kunstfreiheit (Art 5 Abs. 3 GG) steht. Eine staatlich veranlasste Vorprüfung, bei der Personen nicht über die sie betreffende Abfrage und die weitergegebenen Informationen über sie informiert werden, schafft ein Klima der Verunsicherung. Nicht zuletzt gibt es begründete Zweifel bzgl. Angemessenheit des Verfahrens.

Aus Sicht des VUT muss staatliche Kunst- und Kulturförderung über unabhängige Jurys transparenten, klar definierten und öffentlich zugänglichen Kriterien und Leitlinien folgen, die für alle Antragstellenden nachvollziehbar sind. Die staatliche Gesinnungsprüfung vorab kann keine Lösung sein.

Der VUT hat in seiner Satzung eindeutige Grundsätze verankert: Als parteipolitisch und religiös neutraler Verband tritt er rassistischen, sexistischen, fremdenfeindlichen und anderen diskriminierenden und menschenverachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen (§ 2 Abs. 1 VUT-Satzung). An solchen klar kommunizierten, rechtsstaatlich verankerten Maßstäben sollte sich Kulturförderung orientieren.

Der VUT wünscht sich insgesamt eine deutlich konsistentere Kulturpolitik, die für die Kultur in den kommenden Jahren eine essentielle (Planungs-)Grundlage bildet.

 

Weitere Informationen und Positionen:

Indie Days Köln 2026

Auch 2026 lädt die c/o pop Convention die Musikbranche und ihre Partner*innen zum großen Get-together nach Köln-Ehrenfeld ein. Am 16. und 17. April erwarten euch im und um die Convention-Zentrale Herbrand's zwei prall gefüllte Tage mit zahlreichen Talks, Panels, Sessions und Networking-Events zu aktuellen Themen aus der Musikbranche.

Bereits zum siebten Mal sind wir mit den VUT Indie Days zu Gast in Köln. Sie bilden im Rahmen der Convention den zentralen Treffpunkt für die unabhängige Musikwirtschaft aus dem In- und Ausland. Speziell für Musicbiz-Newbies gibt es außerdem im Rahmen des NEW TALENT-Programms an beiden Tagen wieder jede Menge Input von erfahrenen Branchen-Insidern.

Vielen Dank an MERLIN für die Unterstützung der VUT Indie Days!

 

Partnertickets für VUT-Mitglieder

VUT-Mitglieder haben die Möglichkeit das "Pro-Ticket" für Convention und Festival zu einem reduzierten Preis zu erwerben. Den Code für die Partnertickets findet ihr im Mitgliederbereich unter diesem Link.

Für Mitglieder bieten wir außerdem am 9. April ein digitales Vorab-Treffen um sich im Vorfeld der Konferenz zu vernetzen und über Pläne auszutauschen. Mehr Informationen und die Anmeldung findet ihr unter diesem Link.

 

Programm Indie Days

Unsere Panels und Workshops maßgeschneidert für die unabhängigen Musikunternehmer*innen im Rahmen der c/o pop Convention findet ihr im Folgenden:

 

Networking: MEWEM Speedmentoring

16. April
13.15-14.15 Uhr
Stage 5

Mentor*innen:

Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt. Bei Interesse meldet euch bis 31.3. an:
Weitere Informationen & Anmeldung

 

Networking: FLINTA* & friends

präsentiert von MEWEM, fæmm, Female Voice (BDKV), GEMA frauennetzwerk, Keychange, music is her passion, musicNRWwomen* & MusicWomen*Germany
16. April
14.15-15.15 Uhr
Biergarten im Herbrand's / Networking Area A
Weitere Informationen & Anmeldung

 

Workshop: Musikrechte & KI – Überblick zu KI-Training, Output, Vergütung, GEMA, Lizenzmodellen, Plagiatsrisiken und Rechteketten

17. April
12.00-13.00 Uhr
Ort tbc

Speaker*innen:

Weitere Informationen tbc

 

Roundtable: Beyond the Gatekeepers – Neue Allianzen zwischen Labels, Läden und Fans

17. April
12.00-14.15 Uhr
Stage 6
Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt. Bei Interesse meldet euch bis 13.4. an:
Weitere Informationen & Anmeldung

 

Workshop: Das Einmaleins der Musikwirtschaft – Strukturen, Rollen und Zusammenhänge zwischen Artists, Labels, Verlagen & Verbänden

17. April
12-13 Uhr
Stage 5

Speaker*innen:

Weitere Informationen

 

Panel: Zwischen Karriere und Care – Warum Elternsein noch immer herausfordernd ist und wie es trotzdem gelingt

17. April
15.15-16.15 Uhr
Herband's Club

Speaker*innen:

Weitere Informationen

 

Roundtable: Wenn Algorithmen Gleichklang erzeugen – Künstlerische Individualität vs. generative KI

17. April
16.30-17.30
Stage 6
Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt. Bei Interesse meldet euch bis 13.4. an:
Weitere Informationen & Anmeldung

 

Das komplette Programm der c/o pop Convention findet ihr unter diesem Link.
Mehr zur c/o pop Convention erfahrt ihr unter c-o-pop.de/convention.

EU-Kommission genehmigt UMG-Übernahme von Downtown – VUT sieht Enttäuschung für Independent-Szene

Die Europäische Kommission hat den umstrittenen Erwerb von Downtown Music Holdings durch die Universal Music Group (UMG) trotz intensiver Prüfung im Rahmen einer ausführlichen "Phase-II"-Untersuchung unter Auflagen genehmigt. Zu den Bedingungen gehört unter anderem der vollständige Verkauf der Royalty Accounting-Plattform Curve, um wettbewerbsrechtliche Bedenken zu adressieren.

Der europäische Dachverband der Independent-Branche IMPALA würdigt, dass der Fall außergewöhnlich gründlich geprüft wurde und strenge Auflagen erlassen wurden. Zugleich bleibt IMPALA aber kritisch: Die Entscheidung sende ein wichtiges Signal für künftige Fusionskontrollen, lasse aber Risiken für Wettbewerb und kulturelle Vielfalt bestehen.

VUT-Vorstandsvorsitzende Dr. Birte Wiemann: "Erst gestern haben die europäischen Entscheidungsträger*innen auf dem 'informal retreat' in Belgien darüber diskutiert, wie denn die europäische Wirtschaft im Angesicht US-amerikanischer und chinesischer Dominanz zu unterstützen sei. Der UMG/Downtown Fall schließt nahtlos an diese Fragestellung an. Während es auch um Dateneinsicht und Einzel-Assets geht, ist der viel entscheidendere Punkt die freie Wahl und der Marktzugang für unabhängige europäische Unternehmen jenseits multinationaler Kraken-Strukturen. Die Arbeit der EU-Kommission war beeindruckend, besonders in ihrer Gründlichkeit in der Phase II. Es ist beruhigend, dass diese Instrumente der EU greifen und funktionieren, doch das Endergebnis dieses besonderen Falles kann nichts als eine riesige Enttäuschung für alle Independents sein."

Die Entscheidung der EU-Kommission markiert einen wichtigen Punkt im Ringen um fairen Wettbewerb und unabhängige Strukturen im europäischen Musikmarkt. Der VUT und die unabhängigen Akteur*innen werden die Entwicklungen weiterhin genau verfolgen.

Direktvergütungsansprüche benachteiligen Independent-Künstler*innen

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Gutachten "Angemessene Vergütung insbesondere im Bereich Streaming und Plattform-Ökonomie" hat der VUT eine ausführliche Stellungnahme eingereicht. Darin warnen wir vor den negativen Folgen von gesetzlich verordneten Direktvergütungsansprüchen für Interpret*innen.

Das vom BMJV beauftragte Gutachten untersucht Vergütungsmechanismen in der digitalen Kreativwirtschaft. Obwohl es sich explizit nicht auf die Vergütung für Tonträgernutzungen bezieht, hätten die diskutierten Direktvergütungsansprüche über Verwertungsgesellschaften direkte Auswirkungen auf die Zahlungsströme im Musikstreaming. Das Gutachten behauptet, Direktvergütungen könnten sich als wirksamer Vergütungsmechanismus erweisen und zu einer Besserstellung für Urheber*innen führen.

In unserer Stellungnahme machen wir deutlich: Die nutzungsgenaue Vergütung muss als Goldstandard erhalten und gestärkt werden, statt sie zu verwässern oder schleichend abzuschaffen. Wird ein Track digital vervielfältigt und gestreamt, sollten die Musikschaffenden für genau diese Nutzungen angemessen vergütet werden. Um die Angemessenheit der Vergütung sicherzustellen, sieht das Urheberrechtsgesetz die Möglichkeit vor, gemeinsame Vergütungsregeln zwischen Vereinigungen von Urheber*innen bzw. Interpret*innen mit Vereinigungen von Werknutzenden zur Bestimmung der Angemessenheit von Vergütungen aufzustellen (§§ 36 Abs. 1, 79 Abs. 2a UrhG).

Direktvergütungsansprüche sollten grundsätzlich subsidiär zu gemeinsamen Vergütungsregeln sein. Durch gemeinsame Vergütungsregelungen wird das Ziel, die Angemessenheit der Vergütung sicher zu stellen, erreicht. Gemeinsame Vergütungsregelungen sind für die betroffenen Branchen das konkretere und damit geeignetere Instrument.

 

Weitere Informationen:

Faire Regelung bei der Aktivrente für alle Erwerbsformen: Selbstständige Musiker*innen und Musikunternehmer*innen nicht ausschließen!

Die Musikverbände PRO MUSIK, Deutsche Jazzunion, FREO, unisono und Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) haben die Einführung der sogenannten Aktivrente zum 1. Januar 2026 zur Kenntnis genommen. Der steuerfreie Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich für Personen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, kann freiwillige Weiterarbeit im Alter ermöglichen und anerkennen.

Allerdings sehen wir mit großer Sorge, dass diese Steuervergünstigung ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im steuerrechtlichen Sinne gelten soll. Selbstständig arbeitende Musiker*innen und Musikunternehmer*innen wären damit explizit ausgeschlossen – auch dann, wenn sie über die Künstlersozialkasse sozialversicherungspflichtig sind.

 

Ungleichbehandlung verletzt Gleichheitsgrundsatz

Die Begründung im Gesetzentwurf, selbstständig Erwerbstätige bräuchten keine Anreize zur Weiterarbeit, ist aus unserer Sicht zynisch und fachlich unhaltbar. Viele unserer Mitglieder sind im Rentenalter weiterhin künstlerisch aktiv – aus finanzieller Notwendigkeit, gesellschaftlichem Engagement oder persönlicher Berufung. Sie leisten wertvolle kulturelle Arbeit und zahlen als Mitglieder der Künstlersozialkasse seit Jahrzehnten Beiträge in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sie dürfen steuerlich auf keinen Fall gegenüber Angestellten benachteiligt werden.

Die geplante Schlechterstellung widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) und ist Ausdruck einer verfehlten Bevorzugung von Erwerbsarbeit, wenn sie in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsform stattfindet.

 

Selbstständige leisten Innovation und hohe Flexibilität

Die Annahme, selbstständige Musiker*innen würden kein "aktives Einkommen" erzielen, verkennt die Realität ihrer Arbeit. Ob im Unterricht, im Proberaum oder auf der Bühne – selbstständige Musikschaffende erwirtschaften ihr Einkommen durch persönliche Leistung. Der Ausschluss von den Steuererleichterungen der Aktivrente wiegt gerade in ihrem Fall ungleich schwerer, da ihre Selbstständigkeit oft durch prekäres Einkommen und unsichere Perspektiven geprägt ist.

Unsere Forderung: Wir fordern eine Korrektur des Gesetzesvorhabens:

Wir appellieren an Bundestag und Bundesrat, den Gesetzentwurf nachzubessern und eine faire Regelung für alle Erwerbsformen zu schaffen.

 

Unterzeichnende Verbände:

 

Pressekontakt:
PRO MUSIK – Verband freier Musikschaffender e.V.
Louisa Halter (Interim Geschäftsführerin)
mail@promusikverband.de
www.promusikverband.de

Deutsche Jazzunion e.V.
Camille Buscot (Geschäftsführerin)
post@deutche-jazzunion.de
www.deutsche-jazzunion.de

unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung e.V.
Uli Müller (Pressesprecherin)
muelle@uni-sono.org
www.uni-sono.org

FREO - Freie Ensembles u. Orchester in Deutschland e.V.
Lena Krause /Geschäftsführerin)
krause@freo-netzwerk.de
www.freo-netzwerk.de

VUT - Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.
Dr. Sandra Wirth (Referentin politische Kommunikation)
wirth@vut.de
www.vut.de