VUT Indie Days Köln 2025

Auch 2025 lädt die c/o pop Convention die Musikbranche und ihre Partner*innen zum großen Get-together nach Köln-Ehrenfeld ein. Am 24. und 25. April erwarten euch im und um die Convention-Zentrale Herbrand's zwei prall gefüllte Tage mit zahlreichen Talks, Panels, Sessions und Networking-Events zu aktuellen Themen aus der Musikbranche.

Bereits zum sechsten Mal sind wir mit den VUT Indie Days zu Gast in Köln. Sie bilden im Rahmen der Convention den zentralen Treffpunkt für die unabhängige Musikwirtschaft aus dem In- und Ausland. Speziell für Musicbiz-Newbies gibt es außerdem im Rahmen des NEW TALENT-Programms an beiden Tagen wieder jede Menge Input von erfahrenen Branchen-Insidern.

 

Partnertickets für VUT-Mitglieder

VUT-Mitglieder haben die Möglichkeit das "Partner-Pro-Ticket" für Convention und Festival zu einem reduzierten Preis zu erwerben. Den Code für die Partnertickets findet ihr im Mitgliederbereich unter diesem Link.

 

Programm Indie Days

Unsere Panels und Workshops maßgeschneidert für die unabhängigen Musikunternehmer*innen im Rahmen der c/o pop Convention findet ihr im Folgenden:

 

VUT Networking: Let’s Come Together

Präsentiert von amvyn, Handle With Care & WARM
24. April, 11:00–12:00
Stage 5
Weitere Informationen

 

Panel: Musikhandel im Wandel – Was Record Stores & Vertriebe brauchen

24. April, 12:00–12:45
Stage 5

Speaker*innen:

Weitere Informationen

 

Dolby Atmos Listening Session: Exklusive Weltpremiere – staatsakt präsentiert "SUPERSPACE"

24. April, 13:00–14:30
Stage 5
Weitere Informationen

 

Fireside Chat: Why integrate radio monitoring into your workflow

präsentiert von WARM
24. April, 14:30–15:00
Stage 5
Weitere Informationen

 

Panel: Musik, Rechte, Tantiemen – Wie GEMA & GVL dein geistiges Eigentum schützen und vergüten

24. April, 15:00–15:45
Stage 5

Speaker*innen:

Weitere Informationen

 

Meet the Experts: amvyn, Bandcamp, GEMA, Handle With Care, WARM

24. April, 16:00–17:00
Stage 5
Weitere Informationen & Anmeldung

 

Dolby Atmos Listening Session

24. April, 17:00–17:30
Stage 5
Weitere Informationen

 

Networks Mash-Up

MEWEM, Bundesstiftung Livekultur, Music Women* Germany, Female Voice – Frauengruppe des BDKV,
musicNRWwomen* und faemm
24. April, 17:30–18:30
Stage 5
Weitere Informationen & Anmeldung

 

VUT Networking: Let's come together

präsentiert von KiTbetter
25. April, 11:00–11:30
Stage 5
Weitere Informationen

 

Workshop: Amplify your sync strategy

präsentiert von Bridge.audio
25. April, 11:30–12:00
Stage 5
Speaker:

Weitere Informationen

 

Panel: Mehr als nur Musik – Die Bedeutung von Künstler*innen und Songwriter*innen

25. April, 12:00–12:45
Stage 5

Speaker*innen:

Weitere Informationen

 

Dolby Atmos Listening Session: Exklusive Weltpremiere – Kitschselektor präsentieren "Riverhouse"

25. April, 13:00–14:30
Stage 5
Weitere Informationen

 

Workshop: Die Zukunft der Musikindustrie – Herausforderungen, Chancen & neue Wege

präsentiert von Apakly
25. April, 14:30–15:00
Stage 5
Speaker: Ömer Hökelekli (Apakly)
Weitere Informationen

 

Panel: Zwischen Kunst und Business – Wie Labels und Verlage Künstler*innen stärken

25. April, 15:00–15:45
Stage 5

Speaker*innen:

Weitere Informationen

 

Meet the Experts: apakly, Bridge.audio, Key Production, kiTbetter, Merlin

25. April, 16:00–17:00
Stage 5
Weitere Informationen & Anmeldung

 

Dolby Atmos Listening Session

25. April, 16:00–17:15
Stage 5

 

VUT Networking: Let's come together

präsentiert von Bandcamp
25. April, 17:15–18:00
Stage 5
Weitere Informationen

 

Das komplette Programm der c/o pop Convention findet ihr unter diesem Link.
Mehr zur c/o pop Convention erfahrt ihr unter c-o-pop.de/convention.

GEMA-Reform Live (Verteilung und Kulturförderung)

Der VUT vertritt Independent Autor*innen und Musikverlage aus dem sogenannten U- sowie dem sogenannten E-Bereich. Wir begrüßen, dass die GEMA uns in ihre Vorhaben zu "Reform Live" einbezieht und wir setzen auf konstruktive Ansätze und Vorschläge, die wir wiederum unseren Mitgliedern über die MVV (Musikverlage im VUT) übermitteln können. Ebenso begrüßen wir grundsätzlich den solidarischen Leitgedanken im vorgestellten Reformvorhaben. Wir unterstützen es, weg von der Differenzierung von "U" und "E" hin zu einer vielfältigeren Bewertung zu kommen. Jene Differenzierung ist schon länger in der Kritik und wird von vielen als überholt empfunden. Der VUT setzt sich auch für die Öffnung bzw. Erhöhung von öffentlichen Fördertöpfen ein, die Künstler*innen verschiedener Genres fördern. Denn "Prekariat" gibt es in allen Genres.

Um die Auswirkungen der geplanten "Reform Live" besser beurteilen zu können, wären konkrete Zahlen/Beispielrechnungen hilfreich. Die Debatte auf theoretischer Ebene zu führen, ist schwierig. Aus unserer Sicht ist bisher nicht vollständig transparent, wie sich die "Umverteilungen" in der Anwendung, auch mit Blick auf zukünftige Modelle, darstellen. Vor allem wäre dies hilfreich vor dem Hintergrund des über die Jahre angehäuften Misstrauens unter GEMA-Mitgliedern, das sich auf der Grundlage von Intransparenz und unvollständiger Kommunikation gebildet hat. Es bleibt ein Gefühl, nicht alle relevanten Informationen vorliegen zu haben, um eine fundierte Diskussion führen oder gar abstimmen zu können.

 

Reform der Kulturförderung

 

neue Sparte KUK ("Kunstmusikkonzerte") und Verteilung

 

Ansprechpartnerin im VUT: Dorette Gonschorek (Sprecherin MVV – Musikverlage im VUT)

Diese Position des VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. bezieht sich auf die bis zum 20. März im VUT bekannten Informationen zur "Reform Live" der GEMA.

Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, den 23. Februar wird der Deutsche Bundestag gewählt. Im Folgenden geht es unter anderem um die VUT-Wahlprüfsteine und die VUT-Übersicht zu den Wahlprogrammen der Parteien.

Das Wichtigste zuerst: GEHT WÄHLEN!

Die letzten Monate und aktuelle Umfragen zeigen, dass es ein kurzes und spannendes Rennen um die Parlamentsmehrheit bzw. Regierung wird. Die folgenden Informationen können euch vielleicht bei der Auswahl unterstützen.

 

Übersicht zu den Wahlprogrammen der Parteien

Mit einer Übersicht zu den Wahlprogrammen von sieben Parteien (CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke, BSW, AfD) wollen wir euch die Übersicht erleichtern.

Die Übersicht fasst folgende Themen zusammen:

Die Übersicht könnt ihr hier herunterladen.

 

VUT-Wahlprüfsteine

Der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V. (VUT) hat Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 versandt. Der starren Vorgabe folgend, richtete der VUT acht Fragen mit je max. 300 Zeichen an alle demokratischen Parteien des Bundestages, die sein Verständnis einer solidarischen und vielfältigen Gesellschaft als Grundlage der Demokratie teilen. Die Fragen orientieren sich an den im Mai 2024 erstmals veröffentlichten Positionen für die Legislaturperiode 2025-2029.

Begründet mit der knappen Zeit bis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben sich die Parteien entschieden, das Verfahren noch weiter zu verkürzen und die Beantwortung von Wahlprüfsteinen nur auf einzelne, ausgewählte Interessenvertretungen zu beschränken. Der VUT zählt nicht darunter, uns ist auch nur eine Institution aus dem Kulturbereich bekannt, die keine Absage erhielt.

"Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Positionen und die Einsendung Ihres Wahlprüfsteins zur Bundestagswahl 2025. Angesichts der sehr verkürzten Zeitläufe in diesem Bundestagswahlkampf haben sich die Generalsekretäre der Parteien SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/FDP/CDU/CSU/Die Linke darauf geeinigt, nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten, die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentierenden Verbänden und Organisationen zu beantworten."

Wir wollten die Haltung der Parteien zu folgenden Fragen erfahren:

1. Praktikabilität und Verlässlichkeit politischer Regulierung: Wie wollen Sie sicherstellen, dass neue Regulierungen wirksam durchsetzbar sind, ohne unnötige Bürokratie für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen? Wie beziehen Sie die praktische Expertise der Musikwirtschaft ein, um den komplexen Wertschöpfungsstrukturen gerecht zu werden?

2. Sichtbarkeit der Kreativwirtschaft: Die Kreativwirtschaft ist der drittgrößte Wirtschaftszweig Deutschlands und ein wichtiger Impulsgeber für Innovation und Wachstum. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Rolle des Ansprechpartners für die Branche in der Bundesregierung zu verstetigen und im interministeriellen Austausch zu stärken?

3. Urheberrecht: Wie setzen Sie sich für die effektive Durchsetzung von Urheber-, Leistungsschutz- und gewerblichen Schutzrechten zum Schutz kreativer Inhalte ein? Unterstützen Sie eine Harmonisierung der Regulierungen in der EU und den Verzicht auf deutsche Sonderwege bei der Auslegung europäischer Richtlinien?

4. Künstliche Intelligenz: Werden Sie sich für eine klare und einheitliche EU-Regelung zum Schutz von Rechteinhabenden im Kontext generativer KI einsetzen? Unterstützen Sie eine effektive Durchsetzung von Transparenzvorschriften und die Möglichkeit für Rechteihabende, über Werknutzung und Lizenzierung selbst zu entscheiden?

5. Streaming: Setzen Sie sich für eine sorgfältige und auf die Branche abgestimmte Regulierung im Streaming ein, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen schützt? Werden Sie die Priorisierung brancheninterner Lösungen wie die nutzungsbasierte Vergütung im Musikstreaming fördern?

6. Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen und ermäßigte Mehrwertsteuer auf Kulturgüter: Wie wollen Sie die bürokratischen Hürden im Abzugsteuerverfahren nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige abbauen, um den Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen zu verringern? Welche Maßnahmen planen Sie, um Steuervergünstigungen für alle Kulturgüter gleichermaßen zu gestalten?

7. Künstlersozialkasse: Wie gedenken Sie, die Abgabesätze der Künstlersozialkasse nach der Erhöhung 2024 dauerhaft zu stabilisieren, um die soziale Absicherung für Künstler*innen zu gewährleisten und die finanziellen Belastungen der Musikwirtschaftsunternehmen langfristig tragbar zu gestalten?

8. Förderung von Projekten: Werden Sie das Mentoringprogramm MEWEM für den FLINTA-Nachwuchs sowie den deutschen Preis für Schallplattenfachgeschäfte EMIL_ weiter durch Förderung unterstützen? Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um die Mittel für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik sowie den Kulturpass zu verstetigen?

 

Weitere Informationen

Positionen für die Legislaturperiode 2025-2029

Am 23. Februar 2025 werden zum 21. Mal die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Für den Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen sind in der dann anstehenden Legislaturperiode 2025 bis 2029 die folgenden Themen besonders relevant:

 

Grundsätzlich

Bei der Umsetzung von Verordnungen und vor allem von Richtlinien der Europäischen Union bedarf es einer größeren Einheitlichkeit, um eine europaweite Harmonisierung zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmer*innen zu verringern. Die Ausgestaltung deutscher "Sonderwege" schafft zusätzliche Hürden und sollte daher vermieden werden. Das betrifft beispielsweise Regelungen zum Steuerabzug, der DSM-Richtlinie zum Urheberrecht und der KI-Regulierung.

Neu zu schaffende Regelungen sollten vor allem wirksam durchsetzbar sein. Es gilt, Bürokratie-schaffende "Papiertiger" zu vermeiden, die vor allem Mehraufwände bei kleinen und mittleren Unternehmer*innen schaffen, während große Unternehmen nicht wirksam an diese Regelungen gebunden werden. Deutschland sollte sich dafür einsetzen, dass dieser Grundsatz auch auf europäischer Ebene gilt. Dies betrifft insbesondere Regulierungsversuche im Digitalbereich.

Die Teilbereiche der Musikwirtschaft sind in komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt. Diese müssen durch Einbeziehung praktischer Kompetenz der Branchenakteur*innen sowie ihrer Verbände ausreichend berücksichtigt werden, um Kollateralschäden für die Branche zu umgehen.

 

Sichtbarkeit der Kreativwirtschaft

Die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft ist nach der Automobilindustrie und dem Maschinenbau der drittgrößte Wirtschaftszweig Deutschlands. Sie steht für Kreativität, Innovation, Produktivität und Wirtschaftswachstum und ist dabei Impulsgeberin und Gestalterin für viele andere Wirtschaftszweige. Die Bundesregierung sollte sich daher für eine größere gesamtgesellschaftliche Sichtbarkeit und Wertschätzung der Branche einsetzen.

Ein wichtiger Schritt war die Benennung eines Ansprechpartners für die Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Bundesregierung. Nun gilt es, diese Rolle innerhalb der Regierung zu verstetigen und im interministeriellen Austausch stärker wahrnehmbar zu verankern.

 

Urheberrecht

International und auch im digitalen Wirtschaften durchsetzbare Rechte sind das Rückgrat der Kreativwirtschaft – für Kreative sowie Verwertende. Nur mit durchsetzbaren Urheber- sowie Leistungsschutz- und gewerblichen Schutzrechten können kreative Inhalte, Dienstleitungen und Produkte monetarisiert und gegen Ausnutzung durch Dritte geschützt sowie neue Geschäftsmodelle etabliert werden.

Rechteinhaber*innen müssen in der Lage sein, ihre Rechte mit angemessenem Ressourceneinsatz wirksam durchsetzen zu können. Die gesetzlichen Grundlagen dafür dürfen auch bei Entwicklung neuer technischer Möglichkeiten nicht ausgehöhlt werden, wenn weiterhin eine große kulturelle Vielfalt auf privatwirtschaftlicher Basis erhalten bleiben soll.

Deutschland sollte innerhalb der europäischen Union für eine stärkere Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen eintreten. Die schließt den Rückzug von deutschen Sonderwegen in der Auslegung europäischer Richtlinien ein.

 

Künstliche Intelligenz

Die Werke von Rechteinhaber*innen sind der Werkstoff, auf dem die Systeme insbesondere generativer KI aufbauen, gleichzeitig werden immer neue Werke als Datenmaterial für das Training benötigt. Die Interessen und bestehenden Rechte der Rechteinhaber*innen sowie die wirksame Durchsetzung dieser Rechte sind damit zentraler Bestandteil digitalpolitischer Abwägungen.

In den nationalen Umsetzungen der KI-bezogenen Regulierungen (insbesondere des AI Acts) gilt es, eine innereuropäische Harmonisierung der Vorschriften zu schaffen, die insbesondere die beschlossenen Transparenzvorschriften wirksam und zum Schutz der Rechteinhaber*innen praxistauglich umsetzt.

Auch im Rahmen technischer Entwicklungen müssen Rechteinhaber*innen die Möglichkeit haben, über die Verwendung ihrer Rechte selbst entscheiden und diese Entscheidungen auch international wirksam durchsetzen zu können – das schließt die Lizenzierung von Werknutzungen ausdrücklich ein.

Für KI-Inhalte sollte ein sinnvoller, rechtssicherer Rahmen innerhalb der Rechtefamilie des geistigen Eigentums geschaffen werden. Somit können Schutzlücken geschlossen, Rechtsunsicherheit reduziert, Nutzungsrechte sinnvoll zugeordnet und der kreativen Verwendung von KI ein Anreiz gegeben werden.

 

Streaming

Die Verwertungsströme innerhalb der Musikbranche sind komplex. Jede gesetzliche Regulierung kann nur sehr behutsam erfolgen und setzt einen fachkundigen Blick auf die Branche sowie die Anhörung aller Branchenakteuer*innen voraus. Nur so können ungewollte Kollateralschäden vor allem bei den kleinen und mittelständischen Unternehmer*innen vermieden werden, die mit einem Marktanteil von 35% rund 80% aller Neuveröffentlichungen auf den Markt bringen und damit wesentlich für die kulturelle Vielfalt sorgen.

Wo immer möglich, sollten brancheninterne Lösungen priorisiert und unterstützt werden. Ein Beispiel hierfür bilden die Verhandlungen über angemessene Vergütungen im Musikstreaming zwischen Pro Musik und dem VUT.

Die nutzungsbasierte Vergütung ist der Goldstandard für alle Zahlungsströme im Streaming.

 

Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen und ermäßigte Mehrwertsteuer auf alle Kulturgüter

Mit der Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) einschließlich der Einführung digitaler Verfahren beschreitet Deutschland beim Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige einen Sonderweg innerhalb der Europäischen Union, der sich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen entwickelt hat. Hier gilt es, die deutschen Besonderheiten in den bürokratischen Formalitäten auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen und eine stärkere Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union anzustreben. Eine dauerhafte Erleichterung für die Unternehmen sowie die durchführende Behörde kann durch eine deutlich abgesenkte Zahl der zustellenden Anträge sowie einen deutlich geringeren Bearbeitungsaufwand bzw. Bearbeitungszeiten der Anträge erreicht werden. Dafür bedarf es deutlich entbürokratisierter Verfahren.

Kultur ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und sollte durch steuerliche Erleichterungen gefördert werden. Die derzeitige Einschränkung auf bestimmte Kulturgüter führt zu Wettbewerbsverzerrungen und benachteiligt besonders die Musikwirtschaft. Eine flächendeckende Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf alle Kulturprodukte, darunter auch Schallplatten und CDs, würde die kulturelle Vielfalt stärken und die wirtschaftliche Stabilität der Kulturbranchen sichern.

 

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse ist eine sozialpolitische Errungenschaft, die auf eine nachhaltig tragfähige Basis gestellt werden muss. Dazu zählt die Stabilisierung des Abgabesatzes auf 5%, um eine weitere Verunsicherung bei den Abgabepflichtigen zu vermeiden, sowie die Wiederanhebung des Bundeszuschusses auf 25%.

 

Nachhaltige Projektförderung

Das Mentoringprogramm MEWEM für den weiblichen, trans und non-binären Nachwuchs der Musikbranche ist eines der ersten seiner Art und seit mittlerweile knapp zehn Jahren erfolgreich darin, mehr FLINTA-Personen in die Entscheider*innenpositionen der Musikbranche zu bringen. Das Programm sollte daher weiterhin unterstützt werden.

Inhabergeführte, stationäre Plattenläden stärken die Existenzgrundlage von Künstler*innen und ihren Partner*innen und sie bilden eine zentrale Grundlage für den Erhalt einer vielfältigen Musikkultur in Deutschland und sie tragen wesentlich dazu bei, die kulturelle Infrastruktur auch im ländlichen Raum zu erhalten. EMIL_ Der deutsche Preis für Schallplattenfachgeschäfte sollte daher fortgeführt und analog zum Deutschen Buchhandlungspreis verstetigt werden.

Der Kulturpass hat das Ziel, junge Menschen unabhängig von ihrem finanziellen Umfeld einen – ggf. erstmaligen – Zugang zu Kultur zu ermöglichen und er stärkt zugleich die deutsche Kreativwirtschaft. Unter großem Einsatz der Branche ist es gelungen, eine tragfähige Umsetzung voranzubringen. Um die erhofften Effekte auch nachhaltig spürbar zu machen, ist eine Verstetigung des Projektes unabdingbar. Der Kulturpass sollte fortgesetzt und sowohl für die teilnehmenden jungen Erwachsenen sowie die Kulturanbietenden unkompliziert und praktikabel gehalten werden. Perspektivisch ist es zielführend wieder die anfängliche Kultursumme von 200 Euro zur Verfügung zu stellen.

Die Mittel für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik sollten verstetigt werden.

 

Habt ihr noch weitere Themen für die deutsche Bundespolitik der nächsten Jahre? Dann schreibt gern eine E-Mail an Dr. Sandra Wirth (Referentin für politische Kommunikation).

Marktkonzentration bedroht die Vielfalt

Die Independent-Community weltweit schlägt Alarm seitdem am 17. Dezember 2024 die geplante Übernahme von Downtown durch Universal Music Group (UMG)/Virgin Music bekannt wurde. Für unser Musikökosystem bedeutet diese erneute Expansion des UMG-Universums noch ungleichere Marktverhältnisse.

VUT-Vorstandsvorsitzende, Dr. Birte Wiemann: "Die Nachrichten sind für die Independents wenig weihnachtlich. Es schreitet nicht nur die Marktkonzentration unaufhörlich weiter, auch bewirbt sich UMGs Virgin Music Group mit einem frechen Etikettenschwindel als 'global independent music division'. Als unabhängig gelten immer noch jene Marktteilnehmer*innen, die nicht einer der sogenannten Majors sind oder von einem dieser kontrolliert werden. Die wirtschaftspolitisch Verantwortlichen sollten hier genau hinschauen: Der Schutz unabhängiger Musikunternehmer*innen und Künstler*innen muss oberste Priorität haben, um die kulturelle Innovation und die Diversität der Musiklandschaft zu bewahren. Nur durch klare regulatorische Maßnahmen kann verhindert werden, dass die Entwicklung der Musikwirtschaft hin zu einem homogenen Markt unter der Kontrolle weniger großer Unternehmen, ungebremst voranschreitet."

Die Transaktion kombiniert das umfangreiche Portfolio von Downtown – einschließlich Dienstleistungen wie FUGA, CD Baby, Songtrust und anderen, die zusammen über 5.000 Geschäftskund*innen und mehr als 4 Millionen Kreative in 145 Ländern bedienen – mit den globalen Aktivitäten von Virgin Music, die Teil der Universal Music Group sind. Durch die Übernahme wird ein riesiges Musikverlag- und Distributionsportfolio zusammengeführt, das bereits Millionen von Künstler*innen und Unternehmen weltweit bedient. Dies führt zu einer enormen Marktkonzentration in der Musikdistribution, Lizenzierung und Rechteverwaltung, die den globalen Musikmarkt erheblich verzerren würde.

UMG ist bereits das größte Unternehmen auf dem globalen Musikmarkt. Allein in diesem Jahr hat es die führende europäische unabhängige Gruppe [PIAS]/Integral sowie Outdustry, einen führenden Anbieter von Label-Dienstleistungen und Rechteverwaltung in China, Indien und anderen asiatischen Märkten, den zweitgrößten Musik-Katalog Thailands, RS Group, das britisch-südasiatische Label Oriental Star Agencies, das nigerianische Label Mavin Global, das US-amerikanische Label Saban Music Latin, Chabaka Music, einen digitalen Distributor aus den VAE, und eine Minderheitsbeteiligung an Chord Music Partners (USA) übernommen. Für unabhängige Musikunternehmer*innen heißt das: Die Wettbewerbsbedingungen werden noch weiter zu ihren Ungunsten verzerrt. Mit dieser kontinuierlichen Marktkonzentration schwindet die benötigte Vielfalt und Unabhängigkeit in der Musikbranche weiter.

 

Weiterführende Informationen:

Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf unabhängige Musikunternehmer*innen

Wir gehen davon aus, dass die sogenannte generative Künstliche Intelligenz (KI) in Kürze in der Lage sein wird, künstlerische Ergebnisse von Komponist*innen, Interpret*innen und Produzent*innen in weiten Teilen zu ersetzen. Generative KI ist dann weit mehr als ein künstlerisches "Werkzeug". Ihre Entwicklung vollzieht sich in rasendem Tempo, sodass generative KI-Systeme erst im letzten Moment explizit Gegenstand politischer Regulierungsbemühungen in der Europäischen Union geworden sind. Derzeit wird zwischen den EU-Gremien über den Entwurf einer KI-Verordnung (AI-Act) verhandelt.

Insbesondere mit Blick auf die Folgen digitalpolitischer Errungenschaften und Versäumnisse der letzten Jahrzehnte sind wir der Meinung, dass die ausstehende Regulierung von KI gar nicht schnell, vorausschauend, robust und weitreichend genug sein kann. Andere oder gar ausbleibende Weichenstellungen hätten verheerende Auswirkungen. Sämtliche Reglungen müssen kohärent, gemeinwohlorientiert, wettbewerbs- und anpassungsfähig und vor allem durchsetzbar sein. Es gilt aus den Fehlern bisheriger digitalpolitischer Regulierungsversuche zu lernen. Keinesfalls dürfen etwa mit "Safe Harbor"-Bestimmungen falsche wirtschaftliche Anreize gesetzt werden.

Positionspapier vom 1. August 2023 "Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf unabhängige Musikunternehmer*innen"

Ergänzendes Forderungspapier vom 8. September 2023

Ende 2023 konnten sich EU-Rat, Parlament und Kommission in den Trilog-Verhandlungen auf erste wichtige Grundsätze hinsichtlich der Regulierung von Künstlicher Intelligenz einigen. Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des VUT, kommentierte den AI Act wie folgt: "Mit der politischen Einigung zum AI Act in den Trilog-Verhandlungen wurde ein erster Schritt in Richtung KI-Regulierung getan. Ein gutes, wenn auch sehr kurzgreifendes Signal ist die Betonung des geltenden europäischen Urheberrechts sowie die Festschreibung von Transparenzregelungen. Detaillierte Nachweise über verwendete Trainingsdaten sind eine Grundlage für die Nutzungsvergütung urheberrechtlich geschützter Materialien zu diesem Zweck.

Vollständig wird der AI Act erst in zwei Jahren in Kraft treten, bis dahin herrscht der altbekannte zahnlose Tiger namens 'freiwillige Selbstverpflichtung'. Aus den digitalpolitischen Regelungsversuchen der letzten Jahrzehnte wissen wir: Eine Regelung ist nur so gut wie ihre faktische Durchsetzbarkeit und Durchsetzung. Deshalb müssen Konkretisierungen auf technischer Ebene folgen und das neue Amt für Künstliche Intelligenz braucht scharfe Zähne."

Im Januar 2024 wendete sich eine breite Allianz der Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft Deutschlands inklusive dem VUT in einem offenen Brief an die Bundesregierung: Darin baten wir die politisch Verantwortlichen, deutlich "ja" zum errungenen Kompromiss über die europäische KI-Verordnung zu sagen.

Gemeinsam mit über 20.000 Unterzeichnenden tragen wir außerdem das "Statement on AI training" mit.

 

Weiterführende Informationen:

Startschuss bei MEWEM 2024/2025

Startschuss für MEWEM 2024/2025! Die Teilnehmer*innen des diesjährigen VUT-Mentoringprogramms für den weiblichen, trans und non-binären Nachwuchs in der Musikwirtschaft kamen am Wochenende in Hannover zum ersten Mal zusammen.

Bei der Eröffnungsveranstaltung lernten sich Mentees und Mentor*innen in einem Workshop geleitet von Psychologin Anne Löhr kennen. Im Anschluss fand im Rahmen des KiezKultur Festivals ein Networking-Event in Kooperation mit kreHtiv (Verein für professionelle Kreative in der Region Hannover) und der Regionalgruppe VUT Nord statt. Auf der Bühne bot ein kurzer Impuls Einblicke zu Formaten und Konzepten von Mentoringprogrammen in der Musikbranche. Im Fokus standen dabei die individuellen Erfahrungswerte der ehemaligen Mentees Ronja Polak (Mentee MEWEM 2023) und Katharina Willms (Mentee Females* For Festivals).

Das MEWEM Kick-off dient dem Kennenlernen und der Besprechung des Ablaufs und der Guidelines des Programms. Die Mentor*innen und Mentees nahmen im Vorfeld außerdem jeweils an einer Mentoring-Schulung teil. In den kommenden fünf Monaten finden weitere Gruppentreffen in Stuttgart und Berlin statt. Ab jetzt finden außerdem individuelle Treffen des jeweiligen Mentees mit ihrer*ihrem Mentor*in statt.

hinten v.l.n.r.: Gudrun Gut, Mirela Raice, Lea David, Clara Hellmer, Ina Schulz, Yeşim Duman, Birgit Heuzeroth, Diana Ezerex, Manel Sophia Bedhief, Sophie Rachow, Lina Holzrichter, Vera Jakubeit, Charlotte Brehe
vorn v.l.n.r.: Franziska Rapp, Liv Kristin Ovens, Misla Tesfamariam, Manuela Nikele, Andrea Wünsche, Marina Buzunashvilli, Linn Meissner

Foto: Paula Tauber

Über MEWEM

MEWEM ist ein bundesweites Mentoringprogramm für den weiblichen, trans und non-binären Nachwuchs in der Musikwirtschaft. Ziel des Programms ist es, dazu beizutragen, dass langfristig mehr Frauen, trans und non-binäre Menschen die Musikwirtschaft mitgestalten – und zwar auch in Führungspositionen und als Gründer*innen – und diese sichtbar zu machen.

MEWEM bringt zehn erfahrene Branchenkenner*innen aus allen Bereichen der Musikwirtschaft (z. B. Label, Verlag, Vertrieb, Live, Promotion, selbstvermarktende Künstler*innen) mit zehn Nachwuchskräften zusammen, um diese nachhaltig in ihrer beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung zu unterstützen.

Das Programm besteht aus zwei Säulen: Den individuellen Terminen zwischen Mentee und Mentor*in sowie mehreren Gruppentreffen an unterschiedlichen deutschen Musikstandorten in Form von Workshops, Panels oder Netzwerktreffen.

MEWEM Deutschland wird vom Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) in Kooperation mit der Initiative Musik durchgeführt.

 

VUT-Position zu Reformvorschlägen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist aktuell Gegenstand intensiver Debatten, insbesondere im Hinblick auf den Reform-Staatsvertrag, der im Sommer 2025 in Kraft treten soll. Der Entwurf enthält verschiedene Maßnahmen zur Neustrukturierung, die darauf abzielen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk effizienter und zukunftsfähiger zu gestalten. Ein zentrales Reformvorhaben ist die Reduzierung der Radio- und Spartensender. Beispielsweise sollen die Sender 3sat und ARTE zusammengelegt werden, was den Verlust von Kulturangeboten zur Folge hätte.

Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des VUT: "Die angekündigte Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bereitet uns große Sorgen. Mit der geplanten Zusammenlegung von 3sat und ARTE wird die kulturelle Vielfalt bedroht und dabei absehbar noch nicht einmal die gewünschten finanziellen Einsparungen erzielt. 3sat ist der letzte lineare Kulturkanal im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und bietet Musikgenres Raum, die sonst kaum im Fernsehen stattfinden – von Klassik über Jazz bis zu innovativen Konzertformaten. Diese Programme fördern nicht nur musikalische Vielfalt, sondern auch den Zugang zu Kultur für ein breites Publikum. Der Verlust von Sendeplätzen geht zulasten der Künstler*innen und auch deren Rezipient*innen. Wenn auf diese Weise die Axt angelegt wird, verlieren wir im von uns allen finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine unverzichtbare Plattform für musikalische Kreativität und kulturellen Austausch."

 

Weiterführende Informationen:

Was ist los bei TikTok & Merlin?

Zahlreiche VUT-Mitglieder machen sich aktuell Sorgen über die Vorgänge bei TikTok. Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, versucht TikTok, die Erneuerung…

Dieser Inhalt steht nur VUT-Mitgliedern zur Verfügung. Bitte logge dich ein!

11 Forderungen für eine starke Musikwirtschaft in Deutschland

1. Künstliche Intelligenz: Der Mensch im Fokus

Der Mensch steht im Zentrum des kreativen Schaffens, nicht die Maschine. Regulierungsmaßnahmen müssen schnell, vorausschauend und umfassend sein, um die wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Gesellschaft sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft zu schützen (s. Human Artistry Campaign).

 

2. Verlässlicher Rechtsrahmen

Für einen nicht subventionierten Wirtschaftsbereich ist ein verlässlicher Rechtsrahmen, der den Unternehmen Investitionssicherheit garantiert, entscheidend. Der politische Gestaltungswille sollte sich auf ein hohes Schutzniveau konzentrieren, da dies grundlegend für die Werterhaltung des kreativen Schaffens und für dessen Wertschöpfung ist.

 

3. Musikalische Bildung ist essenziell

Musikalische Bildung ist unabdingbar für die Förderung von Kreativität, Innovation und wirtschaftlichem Wachstum der Musikbranche. Verpflichtender Musikunterricht muss in allen Schulformen eingeführt, verstärkte politische Maßnahmen sowie Investitionen zur Unterstützung und Stärkung der musikalischen Bildung sollten umgesetzt werden.

 

4. Förderung primär zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Die Unternehmen der Musikwirtschaft wollen ihre wirtschaftlichen Leistungen aus eigener Kraft erbringen. Staatliche Förderung sollte sich auf die gezielte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit richten (z.B. Förderung von Newcomern, Digitalisierung oder Export) und keine staatliche Vollfinanzierung zum Ziel haben. Auch sollte Förderung nicht in den Wettbewerb mit Marktakteur*innen treten.

 

5. Der KulturPass darf nicht abgeschafft werden

Der Kulturpass sollte fortgeführt und für junge Erwachsene sowie Kulturanbietende einfach und praktikabel gestaltet werden. Das Angebot der Musik sollte dabei um musikalische Bildung und Musiknutzung erweitert werden, um ihren Stellenwert zu erhöhen.

 

6. Künstlersozialkasse-Sätze stabilisieren

Die Abgabesätze der Künstlersozialkasse müssen nach der letzten Erhöhung 2024 dauerhaft stabilisiert werden.

 

7. Bevorzugte Besteuerung von Kulturgütern

Kulturgüter benötigen eine bevorzugte Besteuerung, um ihre Attraktivität zu steigern und die wirtschaftliche Stabilität der Branchen zu sichern. Steuervergünstigungen sollten alle Kulturgüter gleichermaßen betreffen, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

 

8. Selbständigkeit stärken

Der rechtliche Rahmen für Selbstständigkeit muss den Realitäten der Branche angepasst werden. Veranstaltungswirtschaft, Clubs und freie Musikschulen müssen Freiberufler*innen unbürokratisch auf Honorarbasis und rechtssicher ohne Verdacht auf Scheinselbstständigkeit beschäftigen können.

 

9. Kulturelle Stadtentwicklung

Neben der Fachkommission Städtebau brauchen wir zusätzlich eine Arbeitsgruppe "Kulturräume". Einbezogen werden sollten die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie Fachverbände.

 

10. Gerechtes Gewerbemietrecht

Viele Akteur:innen der Kultur haben "mieterunfreundliche" Gewerbemietverträge und werden aus den Innenstädten verdrängt. Eine Lösung könnte darin bestehen, das bislang ungeregelte Gewerbemietrecht anzupassen, zum Beispiel in Hinsicht auf Kündigungsschutz oder Mietobergrenzen.

 

11. Novelle des Arbeitszeitgesetzes

Das Arbeitszeitgesetz für Zeitkonten- und Schicht-Modelle sollte so flexibilisiert werden, dass sie der modernen und nachhaltigen Kultur- und Musikwirtschaft gerecht werden können. Dafür bietet sich die europarechtskonforme Ausweitung der Tages- und Wochenarbeitszeit an, wie Österreich sie bereits praktiziert.

 

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmenden auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteur*innen in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum versteht sich nicht als Dachverband der Branche. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht. Das Forum Musikwirtschaft ist dem kulturellen und sozialen Wert der Musik in der Gesellschaft verpflichtet ebenso wie der Gestaltung der Branche nach den Grundsätzen ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit.