Positionen für die Legislaturperiode 2025-2029

Im kommenden Jahr ist es wieder so weit: Voraussichtlich am 23. Februar 2025 werden zum 21. Mal die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Für den Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen sind in der dann anstehenden Legislaturperiode 2025 bis 2029 die folgenden Themen besonders relevant:

 

Grundsätzlich

Bei der Umsetzung von Verordnungen und vor allem von Richtlinien der Europäischen Union bedarf es einer größeren Einheitlichkeit, um eine europaweite Harmonisierung zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmer*innen zu verringern. Die Ausgestaltung deutscher „Sonderwege“ schafft zusätzliche Hürden und sollte daher vermieden werden. Das betrifft beispielsweise Regelungen zum Steuerabzug, der DSM-Richtlinie zum Urheberrecht und der KI-Regulierung.

Neu zu schaffende Regelungen sollten vor allem wirksam durchsetzbar sein. Es gilt, Bürokratie-schaffende „Papiertiger“ zu vermeiden, die vor allem Mehraufwände bei kleinen und mittleren Unternehmer*innen schaffen, während große Unternehmen nicht wirksam an diese Regelungen gebunden werden. Deutschland sollte sich dafür einsetzen, dass dieser Grundsatz auch auf europäischer Ebene gilt. Dies betrifft insbesondere Regulierungsversuche im Digitalbereich.

Die Teilbereiche der Musikwirtschaft sind in komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt. Diese müssen durch Einbeziehung praktischer Kompetenz der Branchenakteur*innen sowie ihrer Verbände ausreichend berücksichtigt werden, um Kollateralschäden für die Branche zu umgehen.

 

Sichtbarkeit der Kreativwirtschaft

Die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft ist nach der Automobilindustrie und dem Maschinenbau der drittgrößte Wirtschaftszweig Deutschlands. Sie steht für Kreativität, Innovation, Produktivität und Wirtschaftswachstum und ist dabei Impulsgeberin und Gestalterin für viele andere Wirtschaftszweige. Die Bundesregierung sollte sich daher für eine größere gesamtgesellschaftliche Sichtbarkeit und Wertschätzung der Branche einsetzen.

Ein wichtiger Schritt war die Benennung eines Ansprechpartners für die Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Bundesregierung. Nun gilt es, diese Rolle innerhalb der Regierung zu verstetigen und im interministeriellen Austausch stärker wahrnehmbar zu verankern.

 

Urheberrecht

International und auch im digitalen Wirtschaften durchsetzbare Rechte sind das Rückgrat der Kreativwirtschaft – für Kreative sowie Verwertende. Nur mit durchsetzbaren Urheber- sowie Leistungsschutz- und gewerblichen Schutzrechten können kreative Inhalte, Dienstleitungen und Produkte monetarisiert und gegen Ausnutzung durch Dritte geschützt sowie neue Geschäftsmodelle etabliert werden.

Rechteinhaber*innen müssen in der Lage sein, ihre Rechte mit angemessenem Ressourceneinsatz wirksam durchsetzen zu können. Die gesetzlichen Grundlagen dafür dürfen auch bei Entwicklung neuer technischer Möglichkeiten nicht ausgehöhlt werden, wenn weiterhin eine große kulturelle Vielfalt auf privatwirtschaftlicher Basis erhalten bleiben soll.

Deutschland sollte innerhalb der europäischen Union für eine stärkere Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen eintreten. Die schließt den Rückzug von deutschen Sonderwegen in der Auslegung europäischer Richtlinien ein.

 

Künstliche Intelligenz

Die Werke von Rechteinhaber*innen sind der Werkstoff, auf dem die Systeme insbesondere generativer KI aufbauen, gleichzeitig werden immer neue Werke als Datenmaterial für das Training benötigt. Die Interessen und bestehenden Rechte der Rechteinhaber*innen sowie die wirksame Durchsetzung dieser Rechte sind damit zentraler Bestandteil digitalpolitischer Abwägungen.

In den nationalen Umsetzungen der KI-bezogenen Regulierungen (insbesondere des AI Acts) gilt es, eine innereuropäische Harmonisierung der Vorschriften zu schaffen, die insbesondere die beschlossenen Transparenzvorschriften wirksam und zum Schutz der Rechteinhaber*innen praxistauglich umsetzt.

Auch im Rahmen technischer Entwicklungen müssen Rechteinhaber*innen die Möglichkeit haben, über die Verwendung ihrer Rechte selbst entscheiden und diese Entscheidungen auch international wirksam durchsetzen zu können – das schließt die Lizenzierung von Werknutzungen ausdrücklich ein.

Für KI-Inhalte sollte ein sinnvoller, rechtssicherer Rahmen innerhalb der Rechtefamilie des geistigen Eigentums geschaffen werden. Somit können Schutzlücken geschlossen, Rechtsunsicherheit reduziert, Nutzungsrechte sinnvoll zugeordnet und der kreativen Verwendung von KI ein Anreiz gegeben werden.

 

Streaming

Die Verwertungsströme innerhalb der Musikbranche sind komplex. Jede gesetzliche Regulierung kann nur sehr behutsam erfolgen und setzt einen fachkundigen Blick auf die Branche sowie die Anhörung aller Branchenakteuer*innen voraus. Nur so können ungewollte Kollateralschäden vor allem bei den kleinen und mittelständischen Unternehmer*innen vermieden werden, die mit einem Marktanteil von 35% rund 80% aller Neuveröffentlichungen auf den Markt bringen und damit wesentlich für die kulturelle Vielfalt sorgen.

Wo immer möglich, sollten brancheninterne Lösungen priorisiert und unterstützt werden. Ein Beispiel hierfür bilden die Verhandlungen über angemessene Vergütungen im Musikstreaming zwischen Pro Musik und dem VUT.

Die nutzungsbasierte Vergütung ist der Goldstandard für alle Zahlungsströme im Streaming.

 

Steuerabzug

Mit der Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) einschließlich der Einführung digitaler Verfahren beschreitet Deutschland beim Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige einen Sonderweg innerhalb der Europäischen Union, der sich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen entwickelt hat.

Hier gilt es, die deutschen Besonderheiten in den bürokratischen Formalitäten auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen und eine stärkere Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union anzustreben.

Eine dauerhafte Erleichterung für die Unternehmen sowie die durchführende Behörde kann durch eine deutlich abgesenkte Zahl der zustellenden Anträge sowie einen deutlich geringeren Bearbeitungsaufwand bzw. Bearbeitungszeiten der Anträge erreicht werden. Dafür bedarf es deutlich entbürokratisierter Verfahren.

 

Kulturpass

Der Kulturpass hat das Ziel, junge Menschen unabhängig von ihrem finanziellen Umfeld einen – ggf. erstmaligen – Zugang zu Kultur zu ermöglichen und er stärkt zugleich die deutsche Kreativwirtschaft. Unter großem Einsatz der Branche ist es gelungen, eine tragfähige Umsetzung voranzubringen. Um die erhofften Effekte auch nachhaltig spürbar zu machen, ist eine Verstetigung des Projektes unabdingbar.

Der Kulturpass sollte fortgesetzt und sowohl für die teilnehmenden jungen Erwachsenen sowie die Kulturanbietenden unkompliziert und praktikabel gehalten werden.

Perspektivisch ist es zielführend, auch den jungen Erwachsenen der kommenden Jahre wieder die anfängliche Kultursumme von 200 Euro zur Verfügung zu stellen.

 

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse ist eine sozialpolitische Errungenschaft, die auf eine nachhaltig tragfähige Basis gestellt werden muss. Dazu zählt die Stabilisierung des Abgabesatzes auf 5%, um eine weitere Verunsicherung bei den Abgabepflichtigen zu vermeiden, sowie die Wiederanhebung des Bundeszuschusses auf 25%.

 

Förderung

Das Mentoringprogramm MEWEM für den weiblichen, trans und non-binären Nachwuchs der Musikbranche ist eines der ersten seiner Art und seit mittlerweile knapp zehn Jahren erfolgreich darin, mehr FLINTA-Personen in die Entscheider*innenpositionen der Musikbranche zu bringen. Das Programm sollte daher weiterhin unterstützt werden.

Die Mittel für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik sollten verstetigt werden.

 

Habt ihr noch weitere Themen für die deutsche Bundespolitik der nächsten Jahre? Dann schreibt gern eine E-Mail an Sandra Wirth (Referentin für politische Kommunikation).

Forum Musikwirtschaft fordert Zukunft für den KulturPass – Parlamentarier*innen sollten sich für das Kulturprojekt stark machen

Seit dem 14. Juni 2023 können 18-Jährige mit einem digitalen Budget von 200 Euro auf kulturelle Entdeckungsreise gehen. Mit der fehlenden Budgetierung im Haushaltsentwurf der Bundesregierung steht die Fortführung des Projektes jedoch in Zweifel. Parlamentarier*innen sollten sich jetzt für ein deutliches Signal in Richtung junge Erwachsene und Kulturbranche stark machen. Die Fortsetzung des KulturPasses ist eine zentrale Maßnahme, um das Erleben von Kulturangeboten nach der Pandemie zu revitalisieren, weiter zu stärken und damit gleichzeitig die jungen Erwachsenen wie die Kulturschaffenden zu unterstützen.

Der KulturPass ermöglicht jungen Erwachsenen einen einfacheren Zugang zu lokaler Kultur – unabhängig vom Geldbeutel. Für die Kulturanbietenden wiederum sorgt der Nachfrageanschub für eine Neubelebung nach den einschneidenden Corona-Jahren. Nicht zuletzt in seinen Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2021 und anlässlich der letztjährigen Musikwirtschaftskonferenz hatte das Forum Musikwirtschaft dieses deutliche Signal in Form eines KulturPasses gefordert und seither mit seiner Fachexpertise die praktische Umsetzung nach Kräften unterstützt. Neben Büchern und weiteren Kulturprodukten sind insbesondere Konzerte, Tonträger, Noten und Musikinstrumente Teil des Angebotes für alle jungen Menschen. Laut Aussage der Bundesregierung haben seit der Veröffentlichung der KulturPass-App bereits über 200.000 18-Jährige ihr Budget mit der eID freigeschaltet und knapp 8 Mio. Euro wurden seither umgesetzt. Daher ist es verwunderlich, dass die Bundesregierung ihrem erfolgreichen Projekt im Haushaltsentwurf zunächst keine Fortsetzung gewähren wollte, dabei ist gerade nach dem positiven Start eine Verstetigung sinnvoll, um nachhaltige Wirkungen zu erzielen. Für die Zukunft des KulturPasses kommt es nun auf das Engagement der Parlamentarier*innen an.

In der Fortsetzung bleibt die enge Zusammenarbeit mit den Kulturanbietenden wichtig, um praktische Hürden frühzeitig zu erkennen und aus dem Weg zu räumen. Außerdem gilt es, die Grundidee zu stärken und noch mehr jungen Erwachsenen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, Lust auf kulturelle Vielfalt zu machen und dabei auch das Interesse an bisher weniger nachgefragten Kulturangeboten zu erhöhen. Um diese Neugier zu wecken, sind begleitende pädagogische Angebote ebenso wichtig wie möglichst niedrigschwellige Zugänge, dies betrifft vor allem bürokratische und technische Hürden (etwa die Freischaltung des digitalen Personalausweises). Denkbar ist auch, die Länder in ihrer Kulturkompetenz stärker in die Pflicht zu nehmen, aktiv an der Verbreitung und am Erfolg des Projektes mitzuwirken. In enger Zusammenarbeit mit der Expertise der Branche sollte zudem stärker auf ungewollte, marktverzerrende Auswirkungen geachtet werden (beispielsweise die Schaffung einer "Preisdumping-Datenbank" im Bereich des Musikfachhandels), wenn die gewünschte Stärkung der Kreativwirtschaft nicht in Teilbereichen ausgehebelt werden soll.

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband der Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), der IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), die LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmern auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteure in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum hat keine feste Verbandsstruktur und strebt auch nicht die Position eines Dachverbands der Branche an. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht.

 

Erfolg des KulturPasses ausbauen – Pilotprojekt verlängern und kulturelle Teilhabe stärken!

Mitte Juni hat die Bundesregierung den KulturPass ins Leben gerufen, dessen Weiterführung bisher ungewiss ist. Dabei kann sich die erste Bilanz durchaus sehen lassen: mehr als eine halbe Million Menschen haben die App bereits heruntergeladen, davon über 200.000 18-Jährige mit freigeschaltetem Budget, die auf 2,2 Mio. Kulturprodukte direkt zugreifen können.

Ein breites Bündnis an Kulturverbänden fordert deshalb anlässlich der Haushaltsverhandlungen ein klares Signal der Politik für eine Fortführung des KulturPasses im nächsten Jahr:

"Der KulturPass ist ein wertvolles Instrument zur Stärkung der kulturellen Teilhabe von jungen Menschen, insbesondere wenn ihnen der Zugang zur Kultur bisher nicht ermöglicht wurde. Über den KulturPass wird nicht nur ein niedrigschwelliger Einstieg und ein vielfältiges Angebot gewährt, sondern auch die soziale Interaktion und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt gestützt. Kulturelle Teilhabe spielt eine wichtige Rolle dabei, sich aktiv zu unserer pluralistischen Gesellschaft und ihren demokratischen Werten zu bekennen.

Buchhandlungen, Kinos, Konzertveranstalter*innen, Theater, Orchester, Museen, Schallplattenläden und der Musikfachhandel unterstützen das Projekt von Anfang an äußerst engagiert und haben bereits in kurzer Zeit ein beeindruckendes Angebot für die KulturPass-Nutzer*innen auf die Beine gestellt. Gemeinsam mit der BKM und der Stiftung Digitale Chancen arbeiten wir kontinuierlich an einer noch größeren Sichtbarkeit und einfachen Handhabung der Plattform.

Wir sind vom Potenzial des KulturPasses fest überzeugt und fänden es ein verheerendes Signal – sowohl für junge Menschen als auch für die Kulturschaffenden und Kulturorte in unserem Land – dem Pilotprojekt nach seinem vielversprechenden Start keine Möglichkeit der Weiterentwicklung zu geben. Hinter innovativen Vorhaben wie diesem – in Gesellschaft, Wirtschaft, Sport und Kultur gleichermaßen – steckt immer viel Arbeit, um sie nachhaltig wahrnehmbar zu machen. Dies gilt umso mehr, wenn sie in der Breite der Gesellschaft und flächendeckend wirksam sein sollen. Genau dies verfolgt der KulturPass, der in anderen europäischen Ländern bereits zum festen Repertoire der politischen Agenda gehört.

Damit dieses eindrucksvolle Pilotprojekt zum langfristigen Erfolg wird, ist es jetzt an der Zeit, ihm auf politischer Basis eine echte Perspektive zu geben und den KulturPass im Bundeshaushalt 2024 in unverminderter Höhe fortzuführen. Nur so wird sichergestellt, dass die bisher aufgebrachten Ressourcen nachhaltig genutzt, die aufgebaute Infrastruktur kontinuierlich weiterentwickelt und das Angebot auf lange Zeit seine volle Wirkung entfalten wird."

Ansprechpartner*innen für Presse:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Thomas Koch | Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 069 1306 293, E-Mail: t.koch@boev.de

Deutscher Bühnenverein
Abteilung Kommunikation
Telefon: 0221 208 12 27, E-Mail: kommunikation@buehnenverein.de

Deutscher Museumsbund e. V.
David Vuillaume | Geschäftsführer
Telefon: 030 84 10 95 17, E-Mail: office@museumsbund.de

Forum Musikwirtschaft
Sigrid Herrenbrück | Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (BVMI)
Telefon: 030 59 00 38 44, E-Mail: herrenbrueck@musikindustrie.de

HDF KINO e.V.
Carolin Lindenmaier| stv. Vorstand
Telefon: 030 230 040 43, E-Mail: lindenmaier@hdf-kino.de

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband der Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), der IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), die LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmern auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteure in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum hat keine feste Verbandsstruktur und strebt auch nicht die Position eines Dachverbands der Branche an. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht.

 

Forum Musikwirtschaft begrüßt KulturPass

Morgen startet der KulturPass – ein wichtiges Angebot und Signal für 750.000 in Deutschland lebende 18-Jährige hin zu mehr Kultur

Die Musikwirtschaft freut sich über die Einführung des KulturPasses für 18-Jährige in Deutschland und ist zuversichtlich, dass zahlreichen jungen Erwachsenen der Zugang zu Kultur und Musik so noch besser ermöglicht wird.

Mit dem KulturPass setzt die Bundesregierung ein deutliches Zeichen für mehr Kultur in Deutschland. Neben Büchern und vielen anderen Kulturprodukten werden insbesondere Konzerte, Tonträger, Noten und Musikinstrumente Teil des Angebotes für alle jungen Menschen sein, das ab morgen zur Verfügung steht. Personen, die im Jahr 2023 18 Jahre alt werden, erhalten nach der Online-Registrierung ein virtuelles Budget von 200 Euro, das sich innerhalb von zwei Jahren über die KulturPass-App einsetzen lässt.

Den Teilsektoren der Musikwirtschaft ermöglicht der KulturPass eine neue zusätzliche Sichtbarkeit ihrer Inhalte und Produkte sowie auch ihrer regionalen Angebote, die gebündelt auf der zentralen Website und App unter www.kulturpass.de abrufbar und mit dem KulturPass zu erwerben sind. Wenn über diese Angebote dann tausende 18-Jährige auf die Konzerte oder in die Platten- und Musikinstrumentenläden strömen, bieten sich große Chancen im Sinne eines nachhaltigen Audience Developments.

Bereits in der Vergangenheit hatten die Verbände des Forum Musikwirtschaft auf die Relevanz eines KulturPasses nach dem französischen Vorbild hingewiesen und immer wieder eine Umsetzung auch für Deutschland gefordert. Zuletzt hatte das Forum geschlossen auf der Musikwirtschaftskonferenz (September 2022) einen konkreten Appell an die Politik gerichtet. Nun setzen die Musikwirtschaftsverbände auf eine Verstetigung des Projekts und auf eine potenzielle Ausweitung des KulturPasses auch auf jüngere Personenkreise. Jedoch mahnt das Forum Musikwirtschaft, den Erfolg und die Weiterführung des Pilotprojektes nicht nur von der Reichweite in den ersten Wochen und Monaten abhängig zu machen. Alle Beteiligten, sowohl die KulturPass-Inhaber*innen als auch die teilnehmenden Unternehmen (Kulturanbietende), müssen sich erst einmal mit dem Angebot, der Online-Plattform und der App vertraut machen, um die Chancen und Vorteile zu erkennen.

An der Verbesserung der Nutzbarkeit wird das Forum Musikwirtschaft gern weiter mitarbeiten ebenso wie an der Erweiterung des Angebots etwa um musikalische Bildung oder digitale Angebote zur Musiknutzung. Die Erfahrungen der Kulturanbietenden, die in den einzelnen Verbänden des Forum Musikwirtschaft organisiert sind, sind eine wertvolle Ressource, die fortlaufend auch in das Projekt einfließen können sollte.

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband der Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), der IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), die LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmern auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteure in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum hat keine feste Verbandsstruktur und strebt auch nicht die Position eines Dachverbands der Branche an. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht.

 

Praxis trifft Politik – Forum Musikwirtschaft veranstaltet Musikwirtschaftskonferenz

Nicht allein die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Energiekrise stellen die Akteur*innen der Musikwirtschaft derzeit und in naher Zukunft vor große Herausforderungen. Gemeinsam mit Politiker*innen und Unternehmer*innen diskutierte das Forum Musikwirtschaft auf der Musikwirtschaftskonferenz am 6. September 2022 all jene Themen, die die Branche derzeit bewegen. Reichlich 200 Gäste folgten der Einladung in das Berliner nhow-Hotel, trotz gewichtiger Paralleltermine im bundespolitischen Kalender. Unter der Moderation von Silke Super konnte sich die Konferenz des Forums Musikwirtschaft so als Austauschplattform zwischen Politik und Praxis etablieren.

In seiner Keynote zum Auftakt der Veranstaltung bekräftigte Dr. Carsten Brosda, Hamburger Senator für Kultur und Medien, den dringenden  Handlungsbedarf angesichts der Vielzahl an zunehmend existenziellen Herausforderungen der Branche und signalisierte zugleich Zuversicht: "Es bedarf gemeinsamer Anstrengungen auf allen Ebenen. Wenn die Solidarität der Teilbranchen untereinander da ist und die drängenden Themen ernsthaft angegangen werden, bin ich zuversichtlich. Auch mit Blick darauf, dass es da vielleicht noch einiger zärtlicher Hinweise in Richtung des Bundesfinanzministers braucht, damit das notwendige Geld zur Verfügung steht und vielleicht auch die Möglichkeiten der Schuldenbremse mutig genutzt werden. Ich werbe dafür im Wissen darum, dass wir Lösungen finden müssen, die der Musikbranche helfen und die unverzichtbare Leidenschaft der Musik spürbar machen."

Auf dem Programm standen im ersten Teil die Bandbreite der Herausforderungen, vor denen die einzelnen Sektoren der Musikwirtschaft aktuell stehen. Im vertieften Austausch mit den kulturpolitischen Sprecher*innen, Erhard Grundl (Grüne), Helge Lindh (SPD), Anikó Merten (FDP) und Dr. Christiane Schenderlein (CDU), besprachen Vertreter*innen des Forums Musikwirtschaft unter anderem die Themen Musikstreaming, kulturintegrierte Stadtentwicklung und Newcomerplatzierung. Anschließend diskutierten sie mit Gitta Connemann (CDU), Daniel Schneider (SPD) und Anikó Merten (FDP), ob die Kulturveranstaltungsbranche derzeit vor dem Kollaps steht und welche Perspektiven es gibt. Nach der Mittagspause stellten die Praktiker*innen Good Practice-Beispiele ihrer Unternehmen auf dem Weg zur ökologischen Nachhaltigkeit vor. Weitere Themen am Nachmittag waren die Newcomerplatzierung im Radio, die Förderung für Musikunternehmer*innen, die Bedeutung von Musikinstrumenten als kulturelle Grundversorgung sowie die digitalen Nutzungsrealitäten und die Rolle der Labels.

Mit ihrer gestrigen Konferenz knüpften die Verbände an das erstmals 2018 veranstaltete Kongressprojekt für den gesamten Wirtschaftszweig an. Seit Gründung des Forum Musikwirtschaft im Jahr 2020 treibt dieses sowohl den engen Austausch und Schulterschluss zwischen den Sektoren als auch den regelmäßigen Diskurs mit Politik und Öffentlichkeit voran. Inzwischen reichen die gemeinsamen Themensetzungen weit über die anfänglichen Fragen zum Umgang mit der Corona-Krise hinaus. Erst kürzlich wurde das Forum Musikwirtschaft für diese Arbeit mit dem Live Entertainment Award (LEA) als beste Branchenallianz ausgezeichnet.

Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende VUT: "Die Musikwirtschaftskonferenz hat uns die besondere Gelegenheit beschert, die Herausforderungen der Musikbranche im aktiven Austausch zwischen Praktiker*innen, Politik und Öffentlichkeit aufzuzeigen und Lösungswege zu entwerfen. Dass es einen gangbaren Weg für die Zukunft des digitalen Musikstreamings nicht nur im Kontext der existierenden Streamingplattformen, sondern auch im Hinblick auf digitale Musiknutzungen, die wir heute nur erahnen können, geben muss, ist ebenso entscheidend für die Zukunft der Musikbranche wie im stetigen Austausch mit der Praxis entwickelte Förderprogramme für Künstler*innen, Labels und Verlage. Zentral ist und bleibt die Forderung nach eine*r zentralen politischen Ansprechpartner*in für unsere Branche über die Ressortgrenzen hinweg, mit dem*der auch zukünftig so konstruktive Dialogformate wie die Musikwirtschaftskonferenz verstetigt werden könn(t)en."

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband der Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), der IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), die LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmern auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteure in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum hat keine feste Verbandsstruktur und strebt auch nicht die Position eines Dachverbands der Branche an. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht.

 

Zukunft der Förderung von Musikunternehmer*innen

Musikunternehmer*innen leisten einen essenziellen Beitrag zur Vielfältigkeit unserer Kulturlandschaft und sie sind ein wirtschaftlicher Wachstumstreiber innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft. So erreichte die Bruttowertschöpfung in der gesamten Kultur- und Kreativwirtschaft im ersten Corona-Jahr 2020 rund 94,6 Mrd. Euro und lag damit etwas über dem Niveau des Maschinenbaus und vor anderen Branchen, wie den Finanzdienstleistungen, der Energieversorgung oder der chemischen Industrie.  Die deutsche Musikwirtschaft als Teilbereich der Kultur- und Kreativwirtschaft erzielte vor Corona zuletzt einen Umsatz von rund 9 Mrd. Euro. Während des Corona-Jahres 2020 erlitt sie einen Umsatzverlust von 44 Prozent und verzeichnete noch rund 5 Mrd. Euro Umsatz. (Kennzahlen vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 2022: Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2021., S. 12; 20.)

Die Bedeutung der Musikwirtschaft ergibt sich aber nicht allein aus Umsatzzahlen: So legt sie für viele weitere Märkte die Grundlage für wirtschaftliche Aktivität. Ihre Ausstrahlungseffekte erstrecken sich beispielsweise auf die Bereiche Rundfunk, Musiktourismus und Gastgewerbe. Dabei spielen die unabhängigen Musikunternehmer*innen mit einem Marktanteil von 35 Prozent der genutzten Musikaufnahmen eine wesentliche Rolle. Ihr Anteil an den jährlichen Neuveröffentlichungen liegt bei über 80 Prozent, damit leisten sie einen essenziellen Beitrag zur vielfältigen Kulturlandschaft in Deutschland.

Allen Verwerfungen durch die Folgen der Corona-Pandemie zum Trotz: Unabhängige Musikunternehmer*innen wollen ihre wirtschaftlichen Leistungen aus eigener Kraft erbringen. Für die Ausrichtung staatlicher Fördersysteme bedeutet das: Die Unterstützung soll sich auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und auf gezielte Bereiche (beispielsweise die Förderung von Digitalisierung oder des Exports) richten und keine staatliche Vollfinanzierung zum Ziel haben. Dabei ist es wichtig, den Akteur*innen eine langfristige Perspektive zu geben – jenseits pandemiebedingter Ausnahmesituationen.

Grundlage für eine bedarfsgerechte Förderung von unabhängigen Musikunternehmer*innen ist, sie als zu fördernde wirtschaftliche und kulturelle Akteur*innen ernst zu nehmen. Musikunternehmer*innen dürfen nicht Spielball zwischen Ressortzuständigkeiten sein. Die gesamte Kreativwirtschaft ist Motor von wirtschaftlicher wie gesellschaftlicher Transformation und sollte in diesem Zusammenhang verstetigt Gehör bei Entscheidungsträger*innen finden. Dazu gehören eindeutige und entscheidungsbefugte Ansprechpartner*innen auf allen Ebenen des föderalen Systems. Ebenso ist eine regelmäßige Datenerfassung der Branche – in Fortführung der Musikwirtschaftsstudie oder eines statistisch überarbeiteten Monitoringberichtes – notwendig, um Entwicklungen zu verfolgen und früh zu erkennen.

Unabhängige Musikunternehmer*innen bedarfsgerecht zu fördern bedeutet zudem, ihre symbiotische Partnerschaft mit ihren Künstler*innen zu verstehen und sie dennoch als wirtschaftliche Akteur*innen mit eigenständigen Bedarfen wahrzunehmen – wobei nicht wenige VUT-Unternehmen von den Künstler*innen selbst geführt werden. Förderung muss die unternehmerischen Strukturen in ihren verschiedenen Zyklen direkt erreichen – von der Gründung bis zur Nachfolge.

Wichtig ist dabei, die starke Verzahnung und Ketteneffekte zwischen den Branchensektoren im Blick zu behalten. Hierbei ist es unerlässlich, die praktische Expertise selbst zu Wort kommen zu lassen, um zukunftsweisende Förderinstrumente neu zu entwickeln sowie bestehende zu verbessern. Ebenso sollte die Vergabe von Fördermitteln mit einem kleinstmöglichen bürokratischen Aufwand, aber auch mit einem professionellen Mindestanspruch verknüpft sein. Das beinhaltet schlüssige Projektpläne ebenso wie die Evaluation der Ergebnisse.

Zu einer gelungenen Förderung unabhängiger Musikunternehmer*innen zählt auch die Ausgestaltung weitergehender wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen beispielweise im Steuerrecht sowie der Abbau bürokratischer Auflagen für kleinst-, klein- und mittelständisches Unternehmertum. Insgesamt gilt es, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, damit sich unabhängige Musikunternehmer*innen als gleichberechtigte Wirtschaftsakteur*innen behaupten können.

Anregungen für eine zukunftsweisende Musikwirtschaftsförderung

 

Initiative Musik

Die Initiative Musik ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft. Sie stärkt die Präsentation…

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Neue und verlängerte Corona-Hilfen für Musikverlage

In den vergangenen Monaten der Corona-Krise hatte das Forum Musikwirtschaft immer wieder auf die enge Verzahnung der Musikwirtschaft und die…

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Coronavirus – Wichtige Informationen für VUT-Musikunternehmer*innen

Stand: 23.03.2022 Die Corona-Pandemie hat erhebliche negative Konsequenzen für die gesamte Musikwirtschaft – zunächst für Musiker*innen, Veranstalter*innen und Spielstätten, aber…

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Forum Musikwirtschaft begrüßt weitere Hilfen für Musikverlage

Die anhaltenden pandemiebedingten Ausfälle von Livekonzerten und anderen musikalischen Aufführungen stellen auch viele Musikverlage vor schwere Existenzkrisen. Diesen soll aus den Mitteln des Hilfsprogramms "Neustart Kultur" der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) begegnet werden: Erstens wird die Billigkeitsrichtlinie für E-Musik- und Sprechtheaterverlage mit rund 5 Millionen Euro Volumen fortgeführt. Zweitens ergänzen nun weitere Billigkeitsleistungen für Musikverlage das Hilfsangebot und kommen auch den U-Musikverlagen zugute. In Höhe von rund 9 Millionen Euro sollen sie einen Teil der weggefallenen Einnahmen aus Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften kompensieren. Beide Programme sind eine Weiterentwicklung der Hilfsmaßnahmen aus dem letzten Jahr.

Die Beantragung einer Billigkeitsleistung ist für E-Musik- und Sprechtheaterverlage seit dem 1. Februar 2022 möglich. Musikverlage, die verminderte Einnahmen durch die Verwertungsgesellschaften haben, können ab dem 15. Februar 2022 einen Antrag stellen. Antragsberechtigt sind alle Musikverlage mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland, die die entsprechenden Kriterien erfüllen. Je nach Tätigkeitsfeld können Bühnenverlage bis zu 300.000 Euro und Musikverlage bis zu 400.000 Euro erhalten.

Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des Verbandes unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT): "Die Richtlinie des Neustarts Kultur-Programms für die Musikverlage sehen wir als wichtiges und richtiges Signal. Während Ausfälle z. B. im Veranstaltungsbereich in ihrer Unmittelbarkeit verhältnismäßig leicht nachzuvollziehen sind, werden die Einnahmenausfälle der Musikverlage aufgrund der zeitversetzten Ausschüttung durch die Verwertungsgesellschaften erst mit einer Verzögerung von einem Jahr sichtbar. Mit Corona-Hilfen wie dieser wird deutlich, dass die teils komplexen Wertschöpfungsketten unserer Musikwirtschaft wahr- und ernstgenommen werden."

Dr. Götz von Einem, Präsident des Deutschen Musikverleger-Verbandes (DMV): "Mit dem Inkrafttreten der beiden Richtlinien gibt es etwas Licht am Ende des Tunnels für die Musikverlage in Deutschland. Wir sind der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dankbar, dass die Bedeutung der Arbeit der vielfältigen Musikverlage – vom Ein-Frau-Verlag bis hin zum international agierenden Medienhaus – und ihre Bedeutung für die musikalische Vielfalt und der Förderung von Urheber*innen anerkannt wurde und die Mittel zur Verfügung gestellt wurden."

In den vergangenen Monaten der Corona-Krise hatte das Forum Musikwirtschaft immer wieder auf die enge Verzahnung und die davon ausgelösten Ketteneffekte der einzelnen Sektoren in der Musikwirtschaft aufmerksam gemacht: Nachdem die Veranstaltungsbranche und der Clubbereich nun schon im dritten Jahr mit extremen Einnahmeausfällen durch Absagen, Schließungen und deutlich verringerten Kapazitätsobergrenzen zu kämpfen haben, ist die Krisensituation nun auch bei vielen Musikverlagen angekommen. Diese erhalten einen Großteil ihrer Einnahmen über Verwertungsgesellschaften, die im Auftrag der Berechtigten Lizenzgebühren für die Musiknutzung einziehen und an Urheber*innen und Musikverlage ausschütten. In den letzten Pandemie-Monaten brachen diese Einnahmen nicht nur im Live-Bereich, sondern durch zeitweise Schließung beispielsweise auch in Fitnessstudios, Restaurants und im Einzelhandel weg. Da die Ausschüttungen für diese Nutzungen zeitversetzt erfolgen, waren die Folgen des ersten Pandemiejahrs 2020 erst im Jahr 2021 mit voller Wucht zu spüren; Umsatzverluste von bis zu 80% waren und sind seither die Folge – und eine Besserung der Lage ist nicht in Sicht. Vor Mitte 2023 kann keine Normalisierung der Einnahmen erwartet werden. Und selbst diese Prognose setzt voraus, dass ab sofort eine Musiknutzung wieder uneingeschränkt stattfindet.

Ziel der Billigkeitsleistungen aus den Mittel von "Neustart Kultur" ist es daher, den Fortbestand der Musikverlage zu sichern. Gerade in ihrer Vielfalt leisten Musikverlage einen unverzichtbaren Kulturbeitrag zur Pflege und Verbreitung von Musik und Musikwerken. Durch das Entdecken und Fördern von neuen Musikschaffenden tragen sie zur Weiterentwicklung unserer Musikkultur bei, unterstützen ihre Urheber"innen und sichern damit die Vielfalt der musikalischen Kultur. Sie stehen so nach den Musikurheber"innen am Anfang der Wertschöpfungskette von Musikwerken.

Weitere Informationen zu den Corona-Hilfen für Verlage unter diesem Link.

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband der Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), der IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), die LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmern auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteure in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum hat keine feste Verbandsstruktur und strebt auch nicht die Position eines Dachverbands der Branche an. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht.