EU-Kommission genehmigt UMG-Übernahme von Downtown – VUT sieht Enttäuschung für Independent-Szene

Die Europäische Kommission hat den umstrittenen Erwerb von Downtown Music Holdings durch die Universal Music Group (UMG) trotz intensiver Prüfung im Rahmen einer ausführlichen "Phase-II"-Untersuchung unter Auflagen genehmigt. Zu den Bedingungen gehört unter anderem der vollständige Verkauf der Royalty Accounting-Plattform Curve, um wettbewerbsrechtliche Bedenken zu adressieren.

Der europäische Dachverband der Independent-Branche IMPALA würdigt, dass der Fall außergewöhnlich gründlich geprüft wurde und strenge Auflagen erlassen wurden. Zugleich bleibt IMPALA aber kritisch: Die Entscheidung sende ein wichtiges Signal für künftige Fusionskontrollen, lasse aber Risiken für Wettbewerb und kulturelle Vielfalt bestehen.

VUT-Vorstandsvorsitzende Dr. Birte Wiemann: "Erst gestern haben die europäischen Entscheidungsträger*innen auf dem 'informal retreat' in Belgien darüber diskutiert, wie denn die europäische Wirtschaft im Angesicht US-amerikanischer und chinesischer Dominanz zu unterstützen sei. Der UMG/Downtown Fall schließt nahtlos an diese Fragestellung an. Während es auch um Dateneinsicht und Einzel-Assets geht, ist der viel entscheidendere Punkt die freie Wahl und der Marktzugang für unabhängige europäische Unternehmen jenseits multinationaler Kraken-Strukturen. Die Arbeit der EU-Kommission war beeindruckend, besonders in ihrer Gründlichkeit in der Phase II. Es ist beruhigend, dass diese Instrumente der EU greifen und funktionieren, doch das Endergebnis dieses besonderen Falles kann nichts als eine riesige Enttäuschung für alle Independents sein."

Die Entscheidung der EU-Kommission markiert einen wichtigen Punkt im Ringen um fairen Wettbewerb und unabhängige Strukturen im europäischen Musikmarkt. Der VUT und die unabhängigen Akteur*innen werden die Entwicklungen weiterhin genau verfolgen.

Arbeitszeitreform: Zeit für Umsetzung

Die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes darf kein politisches Versprechen bleiben. Das Forum Musikwirtschaft fordert die Bundesregierung auf, die angekündigte Modernisierung des Arbeitszeitrechts konsequent umzusetzen. Nachdem das Thema im Herbst politisch aktiv aufgegriffen und mit hohen Erwartungen verbunden wurde, sind zu wenig Entwicklungen erkennbar. Für die Musikwirtschaft und andere projekt- und produktionsbasierte Wirtschaftsbereiche wäre eine Hängepartie wirtschaftlich fatal.

Reform im Interesse der gesamten Musikwirtschaft

Die Reform des Arbeitszeitrechts liegt im Interesse der gesamten Musikwirtschaft. Ihre einzelnen Teilbranchen sind entlang komplexer Wertschöpfungsketten eng miteinander verflochten – von Produktion und Vermarktung über Management, Verlage und Merchandising bis hin zu Live-Formaten. Starre arbeitszeitrechtliche Vorgaben bremsen Planung, Abläufe und wirtschaftliche Tragfähigkeit über Branchengrenzen hinweg.

Besonders augenfällig im Kulturveranstaltungsbereich

Besonders deutlich zeigen sich die Defizite des geltenden Arbeitszeitrechts im Kulturveranstaltungsbereich. Konzerte, Festivals und Tourneen folgen keinem klassischen Acht-Stunden-Tag. Auf- und Abbau finden häufig nachts statt, Veranstaltungen enden spät, Produktionen laufen in eng getakteten, projektbezogenen Zeitfenstern – teils über mehrere Tage hinweg. Die Fixierung auf eine tägliche Höchstarbeitszeit wird dieser Realität nicht gerecht und führt in der Praxis zu Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen.

Klare Forderung: Wochenarbeitszeit statt Tageshöchstgrenze

Aus Sicht des Forum Musikwirtschaft braucht es einen grundlegenden Perspektivwechsel im Arbeitszeitrecht. Statt starrer Tageshöchstgrenzen fordert das Forum eine flexible Ausgestaltung auf Wochenbasis mit einer Höchstarbeitszeit von bis zu 60 Stunden – bei der trotzdem die europarechtlich bestätigte Durchschnittsarbeitszeit von maximal 48 Wochenstunden gewahrt bleibt. Dieses kann durch klare Ausgleichsmechanismen, Zeitkonten und verbindlichen Freizeitausgleich gewährleistet werden und auf freiwilligen, einvernehmlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber*innen und Beschäftigten beruhen – bei gleichzeitiger Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeiten. Dies liegt auch im Interesse der Beschäftigten, da flexible Wochenarbeitszeiten Selbstbestimmung und Gesundheitsschutz stärken. Ein solches Modell schafft Rechts- und Planungssicherheit und trägt den Realitäten projektbasierter Arbeitsprozesse in der Musikwirtschaft Rechnung.

Erprobte, EU-konforme Lösungen ermöglichen statt blockieren

Die Vorschläge des Forums orientieren sich an EU-rechtskonformen Modellen, etwa am österreichischen Arbeitszeitrecht, sowie an bestehenden Tarifregelungen für die Film- und Fernsehproduktion. Beide Beispiele zeigen, dass Flexibilität und Schutz vereinbar sind. Gerade weil die Musikwirtschaft kleinteilig, projektbezogen und vielfach nicht tarifgebunden ist, braucht es eine gesetzliche Lösung jenseits klassischer Sozialpartnerschaften.

Notwendige Reformen dürfen vor diesem Hintergrund nicht an Blockaden einzelner Akteur*innen scheitern. Dabei ist sich die Branche einig, dass es nicht um das Absenken von Schutzstandards und Arbeitnehmerrechten geht, sondern um die Anerkennung der Produktionsrealitäten in der Kultur, um wirtschaftliche Tragfähigkeit, faire Arbeitsbedingungen und das legitime Recht aller Beteiligten auf Rechtssicherheit. Das Forum Musikwirtschaft bietet hierfür ausdrücklich den Dialog an und bringt seine juristische und branchenspezifische Expertise etwa mit einem gemeinsamen Positionspapier aktiv in den weiteren Prozess ein.

Von der Ankündigung zur Umsetzung

Die Modernisierung des Arbeitszeitrechts ist ein zentraler Baustein für eine zukunftsfähige Kultur- und Kreativwirtschaft. Jetzt ist die Politik gefordert, Ankündigungen in konkrete Regeln zu übersetzen. Die Branche wartet nicht auf neue Signale – sondern auf Umsetzung.

 

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs: dem BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), dem BVMI (Bundesverband Musikindustrie), dem DMV (Verband Deutscher Musikverlage), dem IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), der LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), der SOMM (Society Of Music Merchants) und dem VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmenden auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteur*innen in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum versteht sich nicht als Dachverband der Branche. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht. Das Forum Musikwirtschaft ist dem kulturellen und sozialen Wert der Musik in der Gesellschaft verpflichtet ebenso wie der Gestaltung der Branche nach den Grundsätzen ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit.

Faire Regelung bei der Aktivrente für alle Erwerbsformen: Selbstständige Musiker*innen und Musikunternehmer*innen nicht ausschließen!

Die Musikverbände PRO MUSIK, Deutsche Jazzunion, FREO, unisono und Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) haben die Einführung der sogenannten Aktivrente zum 1. Januar 2026 zur Kenntnis genommen. Der steuerfreie Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich für Personen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, kann freiwillige Weiterarbeit im Alter ermöglichen und anerkennen.

Allerdings sehen wir mit großer Sorge, dass diese Steuervergünstigung ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im steuerrechtlichen Sinne gelten soll. Selbstständig arbeitende Musiker*innen und Musikunternehmer*innen wären damit explizit ausgeschlossen – auch dann, wenn sie über die Künstlersozialkasse sozialversicherungspflichtig sind.

 

Ungleichbehandlung verletzt Gleichheitsgrundsatz

Die Begründung im Gesetzentwurf, selbstständig Erwerbstätige bräuchten keine Anreize zur Weiterarbeit, ist aus unserer Sicht zynisch und fachlich unhaltbar. Viele unserer Mitglieder sind im Rentenalter weiterhin künstlerisch aktiv – aus finanzieller Notwendigkeit, gesellschaftlichem Engagement oder persönlicher Berufung. Sie leisten wertvolle kulturelle Arbeit und zahlen als Mitglieder der Künstlersozialkasse seit Jahrzehnten Beiträge in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sie dürfen steuerlich auf keinen Fall gegenüber Angestellten benachteiligt werden.

Die geplante Schlechterstellung widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) und ist Ausdruck einer verfehlten Bevorzugung von Erwerbsarbeit, wenn sie in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsform stattfindet.

 

Selbstständige leisten Innovation und hohe Flexibilität

Die Annahme, selbstständige Musiker*innen würden kein "aktives Einkommen" erzielen, verkennt die Realität ihrer Arbeit. Ob im Unterricht, im Proberaum oder auf der Bühne – selbstständige Musikschaffende erwirtschaften ihr Einkommen durch persönliche Leistung. Der Ausschluss von den Steuererleichterungen der Aktivrente wiegt gerade in ihrem Fall ungleich schwerer, da ihre Selbstständigkeit oft durch prekäres Einkommen und unsichere Perspektiven geprägt ist.

Unsere Forderung: Wir fordern eine Korrektur des Gesetzesvorhabens:

Wir appellieren an Bundestag und Bundesrat, den Gesetzentwurf nachzubessern und eine faire Regelung für alle Erwerbsformen zu schaffen.

 

Unterzeichnende Verbände:

 

Pressekontakt:
PRO MUSIK – Verband freier Musikschaffender e.V.
Louisa Halter (Interim Geschäftsführerin)
mail@promusikverband.de
www.promusikverband.de

Deutsche Jazzunion e.V.
Camille Buscot (Geschäftsführerin)
post@deutche-jazzunion.de
www.deutsche-jazzunion.de

unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung e.V.
Uli Müller (Pressesprecherin)
muelle@uni-sono.org
www.uni-sono.org

FREO - Freie Ensembles u. Orchester in Deutschland e.V.
Lena Krause /Geschäftsführerin)
krause@freo-netzwerk.de
www.freo-netzwerk.de

VUT - Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.
Dr. Sandra Wirth (Referentin politische Kommunikation)
wirth@vut.de
www.vut.de

Forderungen zum Streaming der Zukunft

Das derzeitige Modell der Streaming-Abrechnung muss hinterfragt werden, da sie oft keine faire Vergütung für Künstler*innen garantiert. Vor diesem Hintergrund setzt sich der VUT für eine Reform des Streaming-Marktes ein, um eine transparentere, gerechtere und nachhaltigere Wirtschaftslage für Künstler*innen und Musiknutzer*innen zu schaffen. Im Vordergrund stehen die mit Musikrechten generierten Einnahmen und deren Verteilung sowie weitere Forderungen bezüglich Transparenz, Vielfalt und Nachhaltigkeit im Musikstreaming.

Die Herausforderungen sind vielfältig und verschärfen sich zunehmend. Allein auf Deezer werden täglich über 20.000 reine KI-Songs hochgeladen – das entspricht 18 Prozent aller neuen Lieder. Bereits jetzt ist etwa jeder dritte neue Track KI-generiert. Die Top 10 KI-Artists auf Spotify haben 2025 zusammen über 463.000 Pfund verdient, wobei einzelne Acts mehr Hörer*innen erreichen als etablierte Künstler*innen. Dabei stehen Künstler*innen bereits unter Druck, da ihre Werke ohne Zustimmung oder Vergütung für das Training von KI-Modellen genutzt wurden.

Das größte Problem besteht jedoch darin, dass von den Streamingplattformen nicht genügend Geld bei den Rechteinhabern ankommen. Nachgelagerte Verteilungsprobleme dürfen nicht von dieser grundlegenden Tatsache ablenken: Angemessene Vergütung fängt nicht bei der Verteilung der vorhandenen Einnahmen an, sondern bei der Generierung von Einnahmen bei der Musiknutzung. Die nutzungsgenaue Vergütung als Goldstandard wird untergraben, wenn Tech-Konzerne diktieren, ab wann sie überhaupt eine Vergütung für urheberrechtlich geschützte Werke entrichten.

Unter diesem Link befinden sich die Forderungen des VUT für ein Streaming-Modell der Zukunft untergliedert in die Themenbereiche:

Der Deutsche Musikrat und das Forum Musikwirtschaft fordern von der neuen Bundesregierung wirkungsvolle Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Stärkung der Musikwirtschaft

Die im Oktober 2024 veröffentlichte Studie "Musikwirtschaft in Deutschland 2024" zeigt: Die Musikwirtschaft ist mit 155.900 Beschäftigten, einem Umsatz von 17,4 Mrd. Euro und einer Bruttowertschöpfung von 6,6 Mrd. Euro ein relevanter und stark wachsender Wirtschaftssektor in Deutschland. Trotz dieser großen Strahlkraft der Musikwirtschaft geraten jedoch, u.a. inflationsbedingt, viele Künstler*innen und Musikwirtschaftsbetriebe zunehmend unter Existenzdruck: Im Live-Geschäft ist bei Kulturorten eine Produktionskostensteigerungen von durchschnittlich 45 % zu verzeichnen, so dass für viele Veranstaltende Investitionen in künstlerische Aufbauarbeit kaum noch tragbar sind.

Zur Stärkung der Musikwirtschaft hat das Forum Musikwirtschaft bereits im vergangenen Jahr elf zentrale Forderungen formuliert, die der Deutsche Musikrat und das Forum Musikwirtschaft noch einmal gemeinsam unterstreichen. Sie fordern von der neuen Bundesregierung unter anderem,

Das vollständige Forderungspapier ist hier zu finden.

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs: dem BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), dem BVMI (Bundesverband Musikindustrie), dem DMV (Verband Deutscher Musikverlage), dem IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), der LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), der SOMM (Society Of Music Merchants) und dem VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen).

Positionen für die Legislaturperiode 2025-2029

Am 23. Februar 2025 werden zum 21. Mal die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Für den Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen sind in der dann anstehenden Legislaturperiode 2025 bis 2029 die folgenden Themen besonders relevant:

 

Grundsätzlich

Bei der Umsetzung von Verordnungen und vor allem von Richtlinien der Europäischen Union bedarf es einer größeren Einheitlichkeit, um eine europaweite Harmonisierung zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmer*innen zu verringern. Die Ausgestaltung deutscher "Sonderwege" schafft zusätzliche Hürden und sollte daher vermieden werden. Das betrifft beispielsweise Regelungen zum Steuerabzug, der DSM-Richtlinie zum Urheberrecht und der KI-Regulierung.

Neu zu schaffende Regelungen sollten vor allem wirksam durchsetzbar sein. Es gilt, Bürokratie-schaffende "Papiertiger" zu vermeiden, die vor allem Mehraufwände bei kleinen und mittleren Unternehmer*innen schaffen, während große Unternehmen nicht wirksam an diese Regelungen gebunden werden. Deutschland sollte sich dafür einsetzen, dass dieser Grundsatz auch auf europäischer Ebene gilt. Dies betrifft insbesondere Regulierungsversuche im Digitalbereich.

Die Teilbereiche der Musikwirtschaft sind in komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt. Diese müssen durch Einbeziehung praktischer Kompetenz der Branchenakteur*innen sowie ihrer Verbände ausreichend berücksichtigt werden, um Kollateralschäden für die Branche zu umgehen.

 

Sichtbarkeit der Kreativwirtschaft

Die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft ist nach der Automobilindustrie und dem Maschinenbau der drittgrößte Wirtschaftszweig Deutschlands. Sie steht für Kreativität, Innovation, Produktivität und Wirtschaftswachstum und ist dabei Impulsgeberin und Gestalterin für viele andere Wirtschaftszweige. Die Bundesregierung sollte sich daher für eine größere gesamtgesellschaftliche Sichtbarkeit und Wertschätzung der Branche einsetzen.

Ein wichtiger Schritt war die Benennung eines Ansprechpartners für die Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Bundesregierung. Nun gilt es, diese Rolle innerhalb der Regierung zu verstetigen und im interministeriellen Austausch stärker wahrnehmbar zu verankern.

 

Urheberrecht

International und auch im digitalen Wirtschaften durchsetzbare Rechte sind das Rückgrat der Kreativwirtschaft – für Kreative sowie Verwertende. Nur mit durchsetzbaren Urheber- sowie Leistungsschutz- und gewerblichen Schutzrechten können kreative Inhalte, Dienstleitungen und Produkte monetarisiert und gegen Ausnutzung durch Dritte geschützt sowie neue Geschäftsmodelle etabliert werden.

Rechteinhaber*innen müssen in der Lage sein, ihre Rechte mit angemessenem Ressourceneinsatz wirksam durchsetzen zu können. Die gesetzlichen Grundlagen dafür dürfen auch bei Entwicklung neuer technischer Möglichkeiten nicht ausgehöhlt werden, wenn weiterhin eine große kulturelle Vielfalt auf privatwirtschaftlicher Basis erhalten bleiben soll.

Deutschland sollte innerhalb der europäischen Union für eine stärkere Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen eintreten. Die schließt den Rückzug von deutschen Sonderwegen in der Auslegung europäischer Richtlinien ein.

 

Künstliche Intelligenz

Die Werke von Rechteinhaber*innen sind der Werkstoff, auf dem die Systeme insbesondere generativer KI aufbauen, gleichzeitig werden immer neue Werke als Datenmaterial für das Training benötigt. Die Interessen und bestehenden Rechte der Rechteinhaber*innen sowie die wirksame Durchsetzung dieser Rechte sind damit zentraler Bestandteil digitalpolitischer Abwägungen.

In den nationalen Umsetzungen der KI-bezogenen Regulierungen (insbesondere des AI Acts) gilt es, eine innereuropäische Harmonisierung der Vorschriften zu schaffen, die insbesondere die beschlossenen Transparenzvorschriften wirksam und zum Schutz der Rechteinhaber*innen praxistauglich umsetzt.

Auch im Rahmen technischer Entwicklungen müssen Rechteinhaber*innen die Möglichkeit haben, über die Verwendung ihrer Rechte selbst entscheiden und diese Entscheidungen auch international wirksam durchsetzen zu können – das schließt die Lizenzierung von Werknutzungen ausdrücklich ein.

Für KI-Inhalte sollte ein sinnvoller, rechtssicherer Rahmen innerhalb der Rechtefamilie des geistigen Eigentums geschaffen werden. Somit können Schutzlücken geschlossen, Rechtsunsicherheit reduziert, Nutzungsrechte sinnvoll zugeordnet und der kreativen Verwendung von KI ein Anreiz gegeben werden.

 

Streaming

Die Verwertungsströme innerhalb der Musikbranche sind komplex. Jede gesetzliche Regulierung kann nur sehr behutsam erfolgen und setzt einen fachkundigen Blick auf die Branche sowie die Anhörung aller Branchenakteuer*innen voraus. Nur so können ungewollte Kollateralschäden vor allem bei den kleinen und mittelständischen Unternehmer*innen vermieden werden, die mit einem Marktanteil von 35% rund 80% aller Neuveröffentlichungen auf den Markt bringen und damit wesentlich für die kulturelle Vielfalt sorgen.

Wo immer möglich, sollten brancheninterne Lösungen priorisiert und unterstützt werden. Ein Beispiel hierfür bilden die Verhandlungen über angemessene Vergütungen im Musikstreaming zwischen Pro Musik und dem VUT.

Die nutzungsbasierte Vergütung ist der Goldstandard für alle Zahlungsströme im Streaming.

 

Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen und ermäßigte Mehrwertsteuer auf alle Kulturgüter

Mit der Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) einschließlich der Einführung digitaler Verfahren beschreitet Deutschland beim Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige einen Sonderweg innerhalb der Europäischen Union, der sich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen entwickelt hat. Hier gilt es, die deutschen Besonderheiten in den bürokratischen Formalitäten auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen und eine stärkere Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union anzustreben. Eine dauerhafte Erleichterung für die Unternehmen sowie die durchführende Behörde kann durch eine deutlich abgesenkte Zahl der zustellenden Anträge sowie einen deutlich geringeren Bearbeitungsaufwand bzw. Bearbeitungszeiten der Anträge erreicht werden. Dafür bedarf es deutlich entbürokratisierter Verfahren.

Kultur ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und sollte durch steuerliche Erleichterungen gefördert werden. Die derzeitige Einschränkung auf bestimmte Kulturgüter führt zu Wettbewerbsverzerrungen und benachteiligt besonders die Musikwirtschaft. Eine flächendeckende Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf alle Kulturprodukte, darunter auch Schallplatten und CDs, würde die kulturelle Vielfalt stärken und die wirtschaftliche Stabilität der Kulturbranchen sichern.

 

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse ist eine sozialpolitische Errungenschaft, die auf eine nachhaltig tragfähige Basis gestellt werden muss. Dazu zählt die Stabilisierung des Abgabesatzes auf 5%, um eine weitere Verunsicherung bei den Abgabepflichtigen zu vermeiden, sowie die Wiederanhebung des Bundeszuschusses auf 25%.

 

Nachhaltige Projektförderung

Das Mentoringprogramm MEWEM für den weiblichen, trans und non-binären Nachwuchs der Musikbranche ist eines der ersten seiner Art und seit mittlerweile knapp zehn Jahren erfolgreich darin, mehr FLINTA-Personen in die Entscheider*innenpositionen der Musikbranche zu bringen. Das Programm sollte daher weiterhin unterstützt werden.

Inhabergeführte, stationäre Plattenläden stärken die Existenzgrundlage von Künstler*innen und ihren Partner*innen und sie bilden eine zentrale Grundlage für den Erhalt einer vielfältigen Musikkultur in Deutschland und sie tragen wesentlich dazu bei, die kulturelle Infrastruktur auch im ländlichen Raum zu erhalten. EMIL_ Der deutsche Preis für Schallplattenfachgeschäfte sollte daher fortgeführt und analog zum Deutschen Buchhandlungspreis verstetigt werden.

Der Kulturpass hat das Ziel, junge Menschen unabhängig von ihrem finanziellen Umfeld einen – ggf. erstmaligen – Zugang zu Kultur zu ermöglichen und er stärkt zugleich die deutsche Kreativwirtschaft. Unter großem Einsatz der Branche ist es gelungen, eine tragfähige Umsetzung voranzubringen. Um die erhofften Effekte auch nachhaltig spürbar zu machen, ist eine Verstetigung des Projektes unabdingbar. Der Kulturpass sollte fortgesetzt und sowohl für die teilnehmenden jungen Erwachsenen sowie die Kulturanbietenden unkompliziert und praktikabel gehalten werden. Perspektivisch ist es zielführend wieder die anfängliche Kultursumme von 200 Euro zur Verfügung zu stellen.

Die Mittel für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik sollten verstetigt werden.

 

Habt ihr noch weitere Themen für die deutsche Bundespolitik der nächsten Jahre? Dann schreibt gern eine E-Mail an Dr. Sandra Wirth (Referentin für politische Kommunikation).

Marktkonzentration bedroht die Vielfalt

Die Independent-Community weltweit schlägt Alarm seitdem am 17. Dezember 2024 die geplante Übernahme von Downtown durch Universal Music Group (UMG)/Virgin Music bekannt wurde. Für unser Musikökosystem bedeutet diese erneute Expansion des UMG-Universums noch ungleichere Marktverhältnisse.

VUT-Vorstandsvorsitzende, Dr. Birte Wiemann: "Die Nachrichten sind für die Independents wenig weihnachtlich. Es schreitet nicht nur die Marktkonzentration unaufhörlich weiter, auch bewirbt sich UMGs Virgin Music Group mit einem frechen Etikettenschwindel als 'global independent music division'. Als unabhängig gelten immer noch jene Marktteilnehmer*innen, die nicht einer der sogenannten Majors sind oder von einem dieser kontrolliert werden. Die wirtschaftspolitisch Verantwortlichen sollten hier genau hinschauen: Der Schutz unabhängiger Musikunternehmer*innen und Künstler*innen muss oberste Priorität haben, um die kulturelle Innovation und die Diversität der Musiklandschaft zu bewahren. Nur durch klare regulatorische Maßnahmen kann verhindert werden, dass die Entwicklung der Musikwirtschaft hin zu einem homogenen Markt unter der Kontrolle weniger großer Unternehmen, ungebremst voranschreitet."

Die Transaktion kombiniert das umfangreiche Portfolio von Downtown – einschließlich Dienstleistungen wie FUGA, CD Baby, Songtrust und anderen, die zusammen über 5.000 Geschäftskund*innen und mehr als 4 Millionen Kreative in 145 Ländern bedienen – mit den globalen Aktivitäten von Virgin Music, die Teil der Universal Music Group sind. Durch die Übernahme wird ein riesiges Musikverlag- und Distributionsportfolio zusammengeführt, das bereits Millionen von Künstler*innen und Unternehmen weltweit bedient. Dies führt zu einer enormen Marktkonzentration in der Musikdistribution, Lizenzierung und Rechteverwaltung, die den globalen Musikmarkt erheblich verzerren würde.

UMG ist bereits das größte Unternehmen auf dem globalen Musikmarkt. Allein in diesem Jahr hat es die führende europäische unabhängige Gruppe [PIAS]/Integral sowie Outdustry, einen führenden Anbieter von Label-Dienstleistungen und Rechteverwaltung in China, Indien und anderen asiatischen Märkten, den zweitgrößten Musik-Katalog Thailands, RS Group, das britisch-südasiatische Label Oriental Star Agencies, das nigerianische Label Mavin Global, das US-amerikanische Label Saban Music Latin, Chabaka Music, einen digitalen Distributor aus den VAE, und eine Minderheitsbeteiligung an Chord Music Partners (USA) übernommen. Für unabhängige Musikunternehmer*innen heißt das: Die Wettbewerbsbedingungen werden noch weiter zu ihren Ungunsten verzerrt. Mit dieser kontinuierlichen Marktkonzentration schwindet die benötigte Vielfalt und Unabhängigkeit in der Musikbranche weiter.

 

Weiterführende Informationen:

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Warum die neue EU-Richtlinie die meisten unabhängigen Musikunternehmer*innen nicht betrifft Bis 2050 will die Europäische Union klimaneutral werden und hat…

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Gemeinsam 18 Prozent: Ökosystem Musikwirtschaft wächst

"Musikwirtschaft wächst und lässt andere wachsen" – das ist die Kernbotschaft der Studie zur Musikwirtschaft 2024. Erste Ergebnisse zur wirtschaftlichen Leistung und Bedeutung der gesamten Musikbranche wurden schon im September im Rahmen des Musikdialogs Hamburg präsentiert und diskutiert. Der jetzt veröffentlichte Endbericht der Studie zeigt: In der Musikwirtschaft wachsen alle gemeinsam – denn der positive Trend der Gesamtzahlen schlägt sich in jedem einzelnen Teilbereich nieder. Die Branche zeichnet sich gleichzeitig durch besonders enge Verzahnung aus und das heißt, dass sie Erfolge und Risiken gemeinsam trägt. Die Kostensteigerungen etwa in der Konzertproduktion bewirken einerseits höhere Umsätze und setzen andererseits gerade kleinere Musikspielstätten und die Nachwuchsarbeit im Live-Bereich stark unter Druck.

Die deutsche Musikwirtschaft ist ein erheblicher und dynamisch wachsender Wirtschaftssektor, der im Jahr 2023 Umsätze in Höhe von etwa 17,4 Mrd. Euro erwirtschaftete. Die damit verbundene Bruttowertschöpfung lag bei ca. 6,6 Mrd. Euro. Damit ist die Gesamtleistung der stark untereinander verflochtenen Teilbereiche innerhalb der vergangenen fünf Jahre um 18 Prozent gewachsen (2019: 14,8 Mrd. Euro). Die Bruttowertschöpfung legte im selben Zeitraum sogar um 20 Prozent zu. Mit insgesamt 156.000 Erwerbstätigen im Jahr 2023 hat auch die Rolle der Branche als relevanter Arbeitgeber seit 2019 weiter zugenommen (+4 %). Diese Erfolgszahlen diskutierte die Branche bereits am 18. September auf dem traditionellen Musikdialog Hamburg auf Einladung der Senatskanzlei Hamburg und der Behörde für Kultur und Medien Hamburg mit dem Ersten Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und Kultursenator Dr. Carsten Broda. Hier wurde gleichzeitig gemahnt: Umsatzsteigerungen sind keine Gewinnsteigerungen.

Durch Fertigstellung des Endberichts der Studie bestätigt sich nun im Detail, was für die gesamte Musikwirtschaft schon auf dem Musikdialog Hamburg thematisiert wurde: Auch alle einzelnen Teilbereiche der Musikwirtschaft sind in 2023 gewachsen, und das um bis zu 20% im Vergleich zu 2019.

 

Umsatz- und Erwerbstätigenzahlen der Teilbereiche der Musikwirtschaft

Umsatzstärkster Teilbereich mit 5,6 Milliarden Euro Umsatz und 58.000 Erwerbstätigen sind dabei die "Musikveranstaltungen", gefolgt von den "Musikaufnahmen" (4,2 Mrd. Euro Umsatz und rund 23.000 Erwerbstätige) und den "Musikinstrumenten" (2,9 Mrd. Euro bei 14.600 Erwerbstätigen). Weitere Teilbereiche sind Unternehmen, die vorwiegend als Musikverlag tätig sind (610 Mio. Euro) , der Musikunterricht (585 Mio. Euro), die Verwertungsgesellschaften (1,5 Mrd. Euro) und die Kreativen selbst (930 Mio. Euro).

Alle Teilbereiche der deutschen Musikwirtschaft leisten gemeinsam einen erheblichen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. Aber mit steigender wirtschaftlicher Relevanz nimmt auch die gesellschaftliche und soziale Verantwortung zu. Aussagekräftig ist in diesem Zusammenhang etwa die Gehälter- und Lohnstruktur der Branche: Bei einer Bruttowertschöpfung von 6,6 Mrd. Euro in 2023 wurden 3,2 Mrd. Euro an Löhnen und Gehältern ausgezahlt. Im Vergleich zu 2,4 Mrd. Euro in 2019 ist das eine Zunahme von 33 %.

 

Enge Verzahnung und große Strahlkraft

Kollegialität und Schulterschluss zeigt sich auch in der Art und Weise, wie die Teilbereiche der Musikwirtschaft ihre Umsätze generieren – in enger Verflechtung, mess- und ablesbar an den Vorleistungen: Musikunternehmen beziehen von insgesamt 10,5 Mrd. Euro an Vorleistungen (Einkäufe von Waren und Dienstleistungen) im Jahr 2023 etwa 80 %, also 8,5 Mrd. Euro, von anderen Unternehmen in der Musikwirtschaft (vertikal integrierte Branche). Diese Verflechtung ist verglichen mit anderen Wirtschaftsbranchen (die deutsche Autoindustrie und Finanzbranche bezogen 44 % bzw. 34 % ihrer Vorleistungen aus ihrer eigenen Branche) besonders stark und während sie intern Abhängigkeiten schafft, macht sie die Musikwirtschaft gleichzeitig ein Stück weit unabhängiger gegenüber Entwicklungen in anderen Wirtschaftsbereichen.

Und während in der Musikwirtschaft der Erfolg der einen den Erfolg der anderen bedingt, bringt sie auch andere Branchen zum Strahlen: Ganze Branchen basieren auf den Produkten der Musikwirtschaft oder wären ohne diese undenkbar. Beispielsweise dienen Musikinhalte als wesentliche Inputs oder Musikequipment als notwendige Technik für die wirtschaftliche Aktivität in Branchen wie dem Rundfunk oder als Komplementärgüter für Konsumenten auf Musikreisen oder von Elektronikgeräten. Im Jahr 2023 lagen diese sogenannten Ausstrahlungseffekte bei etwa 28 Mrd. Euro Umsatz.

 

Die Zahlen ins Verhältnis gesetzt

Die Ergebnisse der Teilbereiche sind angesichts etwa der noch immer spürbaren Auswirkungen der Multikrisen durch die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg vor allem auf die Live-Branche, der dynamischen Entwicklungen auf dem Streamingmarkt oder der angespannten Situation für den Einzelhandel in den Ballungsgebieten eine weitere Erfolgsmeldung für die Musikbranche.

In Bezug auf die Kennzahlen der Bruttowertschöpfung und der Erwerbstätigen lassen sich Unterschiede zwischen den relativen Anteilen der verschiedenen Teilbereiche der Musikwirtschaft erkennen. Der Teilbereich Musikveranstaltungen hatte gemessen an der Bruttowertschöpfung im Jahr 2023 das größte Gewicht. Sein Anteil an der Bruttowertschöpfung der Musikwirtschaft lag bei 38 %. Darauf folgten die Teilbereiche Musikinstrumente und Musikaufnahmen mit 20 %, respektive 19 %.

Ein verändertes Bild zeigt sich, wenn man die anteilige Verteilung der Erwerbstätigen in den einzelnen Teilbereichen betrachtet. Zwar war der Teilbereich Musikveranstaltungen mit 37 % aller Erwerbstätigen in der Musikwirtschaft immer noch der größte Teilbereich, danach folgen jedoch die personenstarken Teilbereiche Musikunterricht (18 %), Kreative (17 %) und Musikaufnahmen (15 %).

Insgesamt spiegeln die Erfolgszahlen der Musikwirtschaft wider, dass die Menschen gerade in der heutigen Zeit nach kulturellen Ereignissen und Erlebnissen suchen. Musik, Show oder Spoken Word in all ihren Modi des Konsums und der Partizipation kann ihnen das bieten – was der Musikwirtschaft neben der erwiesenen ökonomischen Bedeutung gleichzeitig auch Verantwortung für die Gesellschaft überträgt.

Die Studie "Musikwirtschaft in Deutschland 2024" wurde vom volkswirtschaftlichen Beratungsunternehmen Oxford Economics unter der Leitung von Johanna Neuhoff durchgeführt im Auftrag von GEMA, GVL und führenden Branchenverbänden der Musikwirtschaft als Forum Musikwirtschaft (BDKV, BVMI, DMV, IMUC, SOMM, VUT) und EVVC. Gefördert wurde die Untersuchung von der Hamburger Behörde für Kultur und Medien und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

Der Endbericht der Studie "Musikwirtschaft in Deutschland 2024" samt beurteilender Statements aus den einzelnen Teilbereichen ist hier abrufbar.

Leitfaden zum KI-Rechtevorbehalt

Entwickler von generativen KI-Modellen, wie ChatGPT, trainieren ihre Systeme mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne die Rechteinhaber*innen um Erlaubnis zu fragen…

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