Gemeinsam 18 Prozent: Ökosystem Musikwirtschaft wächst

"Musikwirtschaft wächst und lässt andere wachsen" – das ist die Kernbotschaft der Studie zur Musikwirtschaft 2024. Erste Ergebnisse zur wirtschaftlichen Leistung und Bedeutung der gesamten Musikbranche wurden schon im September im Rahmen des Musikdialogs Hamburg präsentiert und diskutiert. Der jetzt veröffentlichte Endbericht der Studie zeigt: In der Musikwirtschaft wachsen alle gemeinsam – denn der positive Trend der Gesamtzahlen schlägt sich in jedem einzelnen Teilbereich nieder. Die Branche zeichnet sich gleichzeitig durch besonders enge Verzahnung aus und das heißt, dass sie Erfolge und Risiken gemeinsam trägt. Die Kostensteigerungen etwa in der Konzertproduktion bewirken einerseits höhere Umsätze und setzen andererseits gerade kleinere Musikspielstätten und die Nachwuchsarbeit im Live-Bereich stark unter Druck.

Die deutsche Musikwirtschaft ist ein erheblicher und dynamisch wachsender Wirtschaftssektor, der im Jahr 2023 Umsätze in Höhe von etwa 17,4 Mrd. Euro erwirtschaftete. Die damit verbundene Bruttowertschöpfung lag bei ca. 6,6 Mrd. Euro. Damit ist die Gesamtleistung der stark untereinander verflochtenen Teilbereiche innerhalb der vergangenen fünf Jahre um 18 Prozent gewachsen (2019: 14,8 Mrd. Euro). Die Bruttowertschöpfung legte im selben Zeitraum sogar um 20 Prozent zu. Mit insgesamt 156.000 Erwerbstätigen im Jahr 2023 hat auch die Rolle der Branche als relevanter Arbeitgeber seit 2019 weiter zugenommen (+4 %). Diese Erfolgszahlen diskutierte die Branche bereits am 18. September auf dem traditionellen Musikdialog Hamburg auf Einladung der Senatskanzlei Hamburg und der Behörde für Kultur und Medien Hamburg mit dem Ersten Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und Kultursenator Dr. Carsten Broda. Hier wurde gleichzeitig gemahnt: Umsatzsteigerungen sind keine Gewinnsteigerungen.

Durch Fertigstellung des Endberichts der Studie bestätigt sich nun im Detail, was für die gesamte Musikwirtschaft schon auf dem Musikdialog Hamburg thematisiert wurde: Auch alle einzelnen Teilbereiche der Musikwirtschaft sind in 2023 gewachsen, und das um bis zu 20% im Vergleich zu 2019.

 

Umsatz- und Erwerbstätigenzahlen der Teilbereiche der Musikwirtschaft

Umsatzstärkster Teilbereich mit 5,6 Milliarden Euro Umsatz und 58.000 Erwerbstätigen sind dabei die "Musikveranstaltungen", gefolgt von den "Musikaufnahmen" (4,2 Mrd. Euro Umsatz und rund 23.000 Erwerbstätige) und den "Musikinstrumenten" (2,9 Mrd. Euro bei 14.600 Erwerbstätigen). Weitere Teilbereiche sind Unternehmen, die vorwiegend als Musikverlag tätig sind (610 Mio. Euro) , der Musikunterricht (585 Mio. Euro), die Verwertungsgesellschaften (1,5 Mrd. Euro) und die Kreativen selbst (930 Mio. Euro).

Alle Teilbereiche der deutschen Musikwirtschaft leisten gemeinsam einen erheblichen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. Aber mit steigender wirtschaftlicher Relevanz nimmt auch die gesellschaftliche und soziale Verantwortung zu. Aussagekräftig ist in diesem Zusammenhang etwa die Gehälter- und Lohnstruktur der Branche: Bei einer Bruttowertschöpfung von 6,6 Mrd. Euro in 2023 wurden 3,2 Mrd. Euro an Löhnen und Gehältern ausgezahlt. Im Vergleich zu 2,4 Mrd. Euro in 2019 ist das eine Zunahme von 33 %.

 

Enge Verzahnung und große Strahlkraft

Kollegialität und Schulterschluss zeigt sich auch in der Art und Weise, wie die Teilbereiche der Musikwirtschaft ihre Umsätze generieren – in enger Verflechtung, mess- und ablesbar an den Vorleistungen: Musikunternehmen beziehen von insgesamt 10,5 Mrd. Euro an Vorleistungen (Einkäufe von Waren und Dienstleistungen) im Jahr 2023 etwa 80 %, also 8,5 Mrd. Euro, von anderen Unternehmen in der Musikwirtschaft (vertikal integrierte Branche). Diese Verflechtung ist verglichen mit anderen Wirtschaftsbranchen (die deutsche Autoindustrie und Finanzbranche bezogen 44 % bzw. 34 % ihrer Vorleistungen aus ihrer eigenen Branche) besonders stark und während sie intern Abhängigkeiten schafft, macht sie die Musikwirtschaft gleichzeitig ein Stück weit unabhängiger gegenüber Entwicklungen in anderen Wirtschaftsbereichen.

Und während in der Musikwirtschaft der Erfolg der einen den Erfolg der anderen bedingt, bringt sie auch andere Branchen zum Strahlen: Ganze Branchen basieren auf den Produkten der Musikwirtschaft oder wären ohne diese undenkbar. Beispielsweise dienen Musikinhalte als wesentliche Inputs oder Musikequipment als notwendige Technik für die wirtschaftliche Aktivität in Branchen wie dem Rundfunk oder als Komplementärgüter für Konsumenten auf Musikreisen oder von Elektronikgeräten. Im Jahr 2023 lagen diese sogenannten Ausstrahlungseffekte bei etwa 28 Mrd. Euro Umsatz.

 

Die Zahlen ins Verhältnis gesetzt

Die Ergebnisse der Teilbereiche sind angesichts etwa der noch immer spürbaren Auswirkungen der Multikrisen durch die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg vor allem auf die Live-Branche, der dynamischen Entwicklungen auf dem Streamingmarkt oder der angespannten Situation für den Einzelhandel in den Ballungsgebieten eine weitere Erfolgsmeldung für die Musikbranche.

In Bezug auf die Kennzahlen der Bruttowertschöpfung und der Erwerbstätigen lassen sich Unterschiede zwischen den relativen Anteilen der verschiedenen Teilbereiche der Musikwirtschaft erkennen. Der Teilbereich Musikveranstaltungen hatte gemessen an der Bruttowertschöpfung im Jahr 2023 das größte Gewicht. Sein Anteil an der Bruttowertschöpfung der Musikwirtschaft lag bei 38 %. Darauf folgten die Teilbereiche Musikinstrumente und Musikaufnahmen mit 20 %, respektive 19 %.

Ein verändertes Bild zeigt sich, wenn man die anteilige Verteilung der Erwerbstätigen in den einzelnen Teilbereichen betrachtet. Zwar war der Teilbereich Musikveranstaltungen mit 37 % aller Erwerbstätigen in der Musikwirtschaft immer noch der größte Teilbereich, danach folgen jedoch die personenstarken Teilbereiche Musikunterricht (18 %), Kreative (17 %) und Musikaufnahmen (15 %).

Insgesamt spiegeln die Erfolgszahlen der Musikwirtschaft wider, dass die Menschen gerade in der heutigen Zeit nach kulturellen Ereignissen und Erlebnissen suchen. Musik, Show oder Spoken Word in all ihren Modi des Konsums und der Partizipation kann ihnen das bieten – was der Musikwirtschaft neben der erwiesenen ökonomischen Bedeutung gleichzeitig auch Verantwortung für die Gesellschaft überträgt.

Die Studie "Musikwirtschaft in Deutschland 2024" wurde vom volkswirtschaftlichen Beratungsunternehmen Oxford Economics unter der Leitung von Johanna Neuhoff durchgeführt im Auftrag von GEMA, GVL und führenden Branchenverbänden der Musikwirtschaft als Forum Musikwirtschaft (BDKV, BVMI, DMV, IMUC, SOMM, VUT) und EVVC. Gefördert wurde die Untersuchung von der Hamburger Behörde für Kultur und Medien und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

Der Endbericht der Studie "Musikwirtschaft in Deutschland 2024" samt beurteilender Statements aus den einzelnen Teilbereichen ist hier abrufbar.

Positionen für die Legislaturperiode 2025-2029

Im kommenden Jahr ist es wieder so weit: Voraussichtlich am 23. Februar 2025 werden zum 21. Mal die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Für den Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen sind in der dann anstehenden Legislaturperiode 2025 bis 2029 die folgenden Themen besonders relevant:

 

Grundsätzlich

Bei der Umsetzung von Verordnungen und vor allem von Richtlinien der Europäischen Union bedarf es einer größeren Einheitlichkeit, um eine europaweite Harmonisierung zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmer*innen zu verringern. Die Ausgestaltung deutscher „Sonderwege“ schafft zusätzliche Hürden und sollte daher vermieden werden. Das betrifft beispielsweise Regelungen zum Steuerabzug, der DSM-Richtlinie zum Urheberrecht und der KI-Regulierung.

Neu zu schaffende Regelungen sollten vor allem wirksam durchsetzbar sein. Es gilt, Bürokratie-schaffende „Papiertiger“ zu vermeiden, die vor allem Mehraufwände bei kleinen und mittleren Unternehmer*innen schaffen, während große Unternehmen nicht wirksam an diese Regelungen gebunden werden. Deutschland sollte sich dafür einsetzen, dass dieser Grundsatz auch auf europäischer Ebene gilt. Dies betrifft insbesondere Regulierungsversuche im Digitalbereich.

Die Teilbereiche der Musikwirtschaft sind in komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt. Diese müssen durch Einbeziehung praktischer Kompetenz der Branchenakteur*innen sowie ihrer Verbände ausreichend berücksichtigt werden, um Kollateralschäden für die Branche zu umgehen.

 

Sichtbarkeit der Kreativwirtschaft

Die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft ist nach der Automobilindustrie und dem Maschinenbau der drittgrößte Wirtschaftszweig Deutschlands. Sie steht für Kreativität, Innovation, Produktivität und Wirtschaftswachstum und ist dabei Impulsgeberin und Gestalterin für viele andere Wirtschaftszweige. Die Bundesregierung sollte sich daher für eine größere gesamtgesellschaftliche Sichtbarkeit und Wertschätzung der Branche einsetzen.

Ein wichtiger Schritt war die Benennung eines Ansprechpartners für die Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Bundesregierung. Nun gilt es, diese Rolle innerhalb der Regierung zu verstetigen und im interministeriellen Austausch stärker wahrnehmbar zu verankern.

 

Urheberrecht

International und auch im digitalen Wirtschaften durchsetzbare Rechte sind das Rückgrat der Kreativwirtschaft – für Kreative sowie Verwertende. Nur mit durchsetzbaren Urheber- sowie Leistungsschutz- und gewerblichen Schutzrechten können kreative Inhalte, Dienstleitungen und Produkte monetarisiert und gegen Ausnutzung durch Dritte geschützt sowie neue Geschäftsmodelle etabliert werden.

Rechteinhaber*innen müssen in der Lage sein, ihre Rechte mit angemessenem Ressourceneinsatz wirksam durchsetzen zu können. Die gesetzlichen Grundlagen dafür dürfen auch bei Entwicklung neuer technischer Möglichkeiten nicht ausgehöhlt werden, wenn weiterhin eine große kulturelle Vielfalt auf privatwirtschaftlicher Basis erhalten bleiben soll.

Deutschland sollte innerhalb der europäischen Union für eine stärkere Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen eintreten. Die schließt den Rückzug von deutschen Sonderwegen in der Auslegung europäischer Richtlinien ein.

 

Künstliche Intelligenz

Die Werke von Rechteinhaber*innen sind der Werkstoff, auf dem die Systeme insbesondere generativer KI aufbauen, gleichzeitig werden immer neue Werke als Datenmaterial für das Training benötigt. Die Interessen und bestehenden Rechte der Rechteinhaber*innen sowie die wirksame Durchsetzung dieser Rechte sind damit zentraler Bestandteil digitalpolitischer Abwägungen.

In den nationalen Umsetzungen der KI-bezogenen Regulierungen (insbesondere des AI Acts) gilt es, eine innereuropäische Harmonisierung der Vorschriften zu schaffen, die insbesondere die beschlossenen Transparenzvorschriften wirksam und zum Schutz der Rechteinhaber*innen praxistauglich umsetzt.

Auch im Rahmen technischer Entwicklungen müssen Rechteinhaber*innen die Möglichkeit haben, über die Verwendung ihrer Rechte selbst entscheiden und diese Entscheidungen auch international wirksam durchsetzen zu können – das schließt die Lizenzierung von Werknutzungen ausdrücklich ein.

Für KI-Inhalte sollte ein sinnvoller, rechtssicherer Rahmen innerhalb der Rechtefamilie des geistigen Eigentums geschaffen werden. Somit können Schutzlücken geschlossen, Rechtsunsicherheit reduziert, Nutzungsrechte sinnvoll zugeordnet und der kreativen Verwendung von KI ein Anreiz gegeben werden.

 

Streaming

Die Verwertungsströme innerhalb der Musikbranche sind komplex. Jede gesetzliche Regulierung kann nur sehr behutsam erfolgen und setzt einen fachkundigen Blick auf die Branche sowie die Anhörung aller Branchenakteuer*innen voraus. Nur so können ungewollte Kollateralschäden vor allem bei den kleinen und mittelständischen Unternehmer*innen vermieden werden, die mit einem Marktanteil von 35% rund 80% aller Neuveröffentlichungen auf den Markt bringen und damit wesentlich für die kulturelle Vielfalt sorgen.

Wo immer möglich, sollten brancheninterne Lösungen priorisiert und unterstützt werden. Ein Beispiel hierfür bilden die Verhandlungen über angemessene Vergütungen im Musikstreaming zwischen Pro Musik und dem VUT.

Die nutzungsbasierte Vergütung ist der Goldstandard für alle Zahlungsströme im Streaming.

 

Steuerabzug

Mit der Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) einschließlich der Einführung digitaler Verfahren beschreitet Deutschland beim Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige einen Sonderweg innerhalb der Europäischen Union, der sich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen entwickelt hat.

Hier gilt es, die deutschen Besonderheiten in den bürokratischen Formalitäten auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen und eine stärkere Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union anzustreben.

Eine dauerhafte Erleichterung für die Unternehmen sowie die durchführende Behörde kann durch eine deutlich abgesenkte Zahl der zustellenden Anträge sowie einen deutlich geringeren Bearbeitungsaufwand bzw. Bearbeitungszeiten der Anträge erreicht werden. Dafür bedarf es deutlich entbürokratisierter Verfahren.

 

Kulturpass

Der Kulturpass hat das Ziel, junge Menschen unabhängig von ihrem finanziellen Umfeld einen – ggf. erstmaligen – Zugang zu Kultur zu ermöglichen und er stärkt zugleich die deutsche Kreativwirtschaft. Unter großem Einsatz der Branche ist es gelungen, eine tragfähige Umsetzung voranzubringen. Um die erhofften Effekte auch nachhaltig spürbar zu machen, ist eine Verstetigung des Projektes unabdingbar.

Der Kulturpass sollte fortgesetzt und sowohl für die teilnehmenden jungen Erwachsenen sowie die Kulturanbietenden unkompliziert und praktikabel gehalten werden.

Perspektivisch ist es zielführend, auch den jungen Erwachsenen der kommenden Jahre wieder die anfängliche Kultursumme von 200 Euro zur Verfügung zu stellen.

 

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse ist eine sozialpolitische Errungenschaft, die auf eine nachhaltig tragfähige Basis gestellt werden muss. Dazu zählt die Stabilisierung des Abgabesatzes auf 5%, um eine weitere Verunsicherung bei den Abgabepflichtigen zu vermeiden, sowie die Wiederanhebung des Bundeszuschusses auf 25%.

 

Förderung

Das Mentoringprogramm MEWEM für den weiblichen, trans und non-binären Nachwuchs der Musikbranche ist eines der ersten seiner Art und seit mittlerweile knapp zehn Jahren erfolgreich darin, mehr FLINTA-Personen in die Entscheider*innenpositionen der Musikbranche zu bringen. Das Programm sollte daher weiterhin unterstützt werden.

Die Mittel für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik sollten verstetigt werden.

 

Habt ihr noch weitere Themen für die deutsche Bundespolitik der nächsten Jahre? Dann schreibt gern eine E-Mail an Sandra Wirth (Referentin für politische Kommunikation).

Leitfaden zum KI-Rechtevorbehalt

Entwickler von generativen KI-Modellen, wie ChatGPT, trainieren ihre Systeme mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne die Rechteinhaber*innen um Erlaubnis zu fragen…

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Bleibender Ärger beim Steuerabzug nach §50a EstG

Wen betrifft das und was ist der aktuelle Stand? Mit der Position vom 13. November 2023 mahnte der VUT einen…

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Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf unabhängige Musikunternehmer*innen

Wir gehen davon aus, dass die sogenannte generative Künstliche Intelligenz (KI) in Kürze in der Lage sein wird, künstlerische Ergebnisse von Komponist*innen, Interpret*innen und Produzent*innen in weiten Teilen zu ersetzen. Generative KI ist dann weit mehr als ein künstlerisches "Werkzeug". Ihre Entwicklung vollzieht sich in rasendem Tempo, sodass generative KI-Systeme erst im letzten Moment explizit Gegenstand politischer Regulierungsbemühungen in der Europäischen Union geworden sind. Derzeit wird zwischen den EU-Gremien über den Entwurf einer KI-Verordnung (AI-Act) verhandelt.

Insbesondere mit Blick auf die Folgen digitalpolitischer Errungenschaften und Versäumnisse der letzten Jahrzehnte sind wir der Meinung, dass die ausstehende Regulierung von KI gar nicht schnell, vorausschauend, robust und weitreichend genug sein kann. Andere oder gar ausbleibende Weichenstellungen hätten verheerende Auswirkungen. Sämtliche Reglungen müssen kohärent, gemeinwohlorientiert, wettbewerbs- und anpassungsfähig und vor allem durchsetzbar sein. Es gilt aus den Fehlern bisheriger digitalpolitischer Regulierungsversuche zu lernen. Keinesfalls dürfen etwa mit "Safe Harbor"-Bestimmungen falsche wirtschaftliche Anreize gesetzt werden.

Positionspapier vom 1. August 2023 "Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf unabhängige Musikunternehmer*innen"

Ergänzendes Forderungspapier vom 8. September 2023

Ende 2023 konnten sich EU-Rat, Parlament und Kommission in den Trilog-Verhandlungen auf erste wichtige Grundsätze hinsichtlich der Regulierung von Künstlicher Intelligenz einigen. Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des VUT, kommentierte den AI Act wie folgt: "Mit der politischen Einigung zum AI Act in den Trilog-Verhandlungen wurde ein erster Schritt in Richtung KI-Regulierung getan. Ein gutes, wenn auch sehr kurzgreifendes Signal ist die Betonung des geltenden europäischen Urheberrechts sowie die Festschreibung von Transparenzregelungen. Detaillierte Nachweise über verwendete Trainingsdaten sind eine Grundlage für die Nutzungsvergütung urheberrechtlich geschützter Materialien zu diesem Zweck.

Vollständig wird der AI Act erst in zwei Jahren in Kraft treten, bis dahin herrscht der altbekannte zahnlose Tiger namens 'freiwillige Selbstverpflichtung'. Aus den digitalpolitischen Regelungsversuchen der letzten Jahrzehnte wissen wir: Eine Regelung ist nur so gut wie ihre faktische Durchsetzbarkeit und Durchsetzung. Deshalb müssen Konkretisierungen auf technischer Ebene folgen und das neue Amt für Künstliche Intelligenz braucht scharfe Zähne."

Im Januar 2024 wendete sich eine breite Allianz der Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft Deutschlands inklusive dem VUT in einem offenen Brief an die Bundesregierung: Darin baten wir die politisch Verantwortlichen, deutlich "ja" zum errungenen Kompromiss über die europäische KI-Verordnung zu sagen.

Gemeinsam mit über 20.000 Unterzeichnenden tragen wir außerdem das "Statement on AI training" mit.

 

Weiterführende Informationen:

11 Forderungen für eine starke Musikwirtschaft in Deutschland

1. Künstliche Intelligenz: Der Mensch im Fokus

Der Mensch steht im Zentrum des kreativen Schaffens, nicht die Maschine. Regulierungsmaßnahmen müssen schnell, vorausschauend und umfassend sein, um die wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Gesellschaft sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft zu schützen (s. Human Artistry Campaign).

 

2. Verlässlicher Rechtsrahmen

Für einen nicht subventionierten Wirtschaftsbereich ist ein verlässlicher Rechtsrahmen, der den Unternehmen Investitionssicherheit garantiert, entscheidend. Der politische Gestaltungswille sollte sich auf ein hohes Schutzniveau konzentrieren, da dies grundlegend für die Werterhaltung des kreativen Schaffens und für dessen Wertschöpfung ist.

 

3. Musikalische Bildung ist essenziell

Musikalische Bildung ist unabdingbar für die Förderung von Kreativität, Innovation und wirtschaftlichem Wachstum der Musikbranche. Verpflichtender Musikunterricht muss in allen Schulformen eingeführt, verstärkte politische Maßnahmen sowie Investitionen zur Unterstützung und Stärkung der musikalischen Bildung sollten umgesetzt werden.

 

4. Förderung primär zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Die Unternehmen der Musikwirtschaft wollen ihre wirtschaftlichen Leistungen aus eigener Kraft erbringen. Staatliche Förderung sollte sich auf die gezielte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit richten (z.B. Förderung von Newcomern, Digitalisierung oder Export) und keine staatliche Vollfinanzierung zum Ziel haben. Auch sollte Förderung nicht in den Wettbewerb mit Marktakteur*innen treten.

 

5. Der KulturPass darf nicht abgeschafft werden

Der Kulturpass sollte fortgeführt und für junge Erwachsene sowie Kulturanbietende einfach und praktikabel gestaltet werden. Das Angebot der Musik sollte dabei um musikalische Bildung und Musiknutzung erweitert werden, um ihren Stellenwert zu erhöhen.

 

6. Künstlersozialkasse-Sätze stabilisieren

Die Abgabesätze der Künstlersozialkasse müssen nach der letzten Erhöhung 2024 dauerhaft stabilisiert werden.

 

7. Bevorzugte Besteuerung von Kulturgütern

Kulturgüter benötigen eine bevorzugte Besteuerung, um ihre Attraktivität zu steigern und die wirtschaftliche Stabilität der Branchen zu sichern. Steuervergünstigungen sollten alle Kulturgüter gleichermaßen betreffen, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

 

8. Selbständigkeit stärken

Der rechtliche Rahmen für Selbstständigkeit muss den Realitäten der Branche angepasst werden. Veranstaltungswirtschaft, Clubs und freie Musikschulen müssen Freiberufler*innen unbürokratisch auf Honorarbasis und rechtssicher ohne Verdacht auf Scheinselbstständigkeit beschäftigen können.

 

9. Kulturelle Stadtentwicklung

Neben der Fachkommission Städtebau brauchen wir zusätzlich eine Arbeitsgruppe "Kulturräume". Einbezogen werden sollten die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie Fachverbände.

 

10. Gerechtes Gewerbemietrecht

Viele Akteur:innen der Kultur haben "mieterunfreundliche" Gewerbemietverträge und werden aus den Innenstädten verdrängt. Eine Lösung könnte darin bestehen, das bislang ungeregelte Gewerbemietrecht anzupassen, zum Beispiel in Hinsicht auf Kündigungsschutz oder Mietobergrenzen.

 

11. Novelle des Arbeitszeitgesetzes

Das Arbeitszeitgesetz für Zeitkonten- und Schicht-Modelle sollte so flexibilisiert werden, dass sie der modernen und nachhaltigen Kultur- und Musikwirtschaft gerecht werden können. Dafür bietet sich die europarechtskonforme Ausweitung der Tages- und Wochenarbeitszeit an, wie Österreich sie bereits praktiziert.

 

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmenden auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteur*innen in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum versteht sich nicht als Dachverband der Branche. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht. Das Forum Musikwirtschaft ist dem kulturellen und sozialen Wert der Musik in der Gesellschaft verpflichtet ebenso wie der Gestaltung der Branche nach den Grundsätzen ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit.

Studie zur Musikwirtschaft in Deutschland 2024 in Hamburg vorgestellt

Die deutsche Musikwirtschaft ist ein erheblicher und dynamisch wachsender Wirtschaftssektor, der im Jahr 2023 Umsätze in Höhe von etwa 17,4 Mrd. Euro erwirtschaftete. Die damit verbundene Bruttowertschöpfung lag bei ca. 6,6 Mrd. Euro. Was die Musikwirtschaft dabei zusätzlich besonders macht: Die Branche generiert ihren wirtschaftlichen Erfolg im Schulterschluss ihrer einzelnen Teilbereiche. Von ihren Erfolgen profitieren unmittelbar und in steigendem Maße auch benachbarte Wirtschaftszeige wie Tourismus, Rundfunk, Technik oder Equipment.

Die weitreichenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie führten zu einem massiven Umsatzeinbruch in der Musikwirtschaft. Die vorliegende Studie zeigt, dass die Musikwirtschaft im Jahr 2023 ihr Vor-Corona-Niveau inzwischen ein- und sogar überholen konnte. Trotz der schwierigen Bedingungen konnte die Musikwirtschaft insgesamt im Vergleich zum Jahr 2019 ein Umsatzwachstum von 18 Prozent erzielen und ihre Bruttowertschöpfung um 20 Prozent erhöhen. Mit insgesamt 156.000 Erwerbstätigen im Jahr 2023 hat auch ihre Rolle als bedeutender Arbeitgeber weiter zugenommen (+4 %). Die wirtschaftliche Relevanz der stark untereinander verflochtenen Musikwirtschaft steigt somit insgesamt weiter. Diese Verflechtung zeigt sich vor allem daran, dass Musikunternehmen von insgesamt 10,5 Mrd. Euro an Vorleistungen im Jahr 2023 etwa 80 %, also 8,5 Mrd. Euro, von anderen Unternehmen in der Musikwirtschaft bezogen (vertikal integrierte Branche). Und dieses Netzwerk bringt auch andere zum Strahlen: Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Musikwirtschaft mit ihren untereinander eng verflochtenen Teilbereichen "Musikveranstaltungen", "Musikaufnahmen", "Musikverlage", "Musikinstrumente", "Kreative", "Musikunterricht" und "Verwertungsgesellschaften" gehen weit über ihre eigene Tätigkeit und Nachfrage hinaus. Ganze Branchen basieren auf den Produkten der Musikwirtschaft oder wären ohne diese undenkbar. Beispielsweise dienen Musikinhalte als wesentliche Inputs oder Musikequipment als notwendige Technik für die wirtschaftliche Aktivität in Branchen wie dem Rundfunk oder als Komplementärgüter für Konsument*innen auf Musikreisen oder von Elektronikgeräten. Im Jahr 2023 lagen diese sogenannten Ausstrahlungseffekte bei etwa 28 Mrd. Euro.

Dies sind Ergebnisse der Studie "Musikwirtschaft in Deutschland 2024", die heute im Hamburger Atlantic Haus im Rahmen des "Musikdialog Hamburg" vorgestellt wurde. Damit liegen wieder aktuelle Zahlen des musikwirtschaftlichen Gesamtmarktes mit seinen wichtigsten Teilsektoren vor. Die Untersuchung wurde vom volkswirtschaftlichen Beratungsunternehmen Oxford Economics unter der Leitung von Johanna Neuhoff durchgeführt. Auftraggeber sind die zentralen Verbände und Verwertungsgesellschaften der Musikwirtschaft, Förderer sind die Hamburger Behörde für Kultur und Medien und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg: "Die Musikwirtschaftsstudie belegt wieder einmal eindrucksvoll, dass Musik nicht nur von grundsätzlicher kultureller Bedeutung ist, sondern auch ein starker Wachstumszweig mit einem hohen ökonomischen Stellenwert für unsere Gesellschaft. Die Umsätze der Branche haben inzwischen sogar das Vor-Corona-Niveau übertroffen. Die Studie analysiert auch die engen Verflechtungen der Teilbereiche innerhalb der Musikwirtschaft und zeigt, dass diese eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg und die Dynamik der Branche darstellen."

Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und Ansprechpartner der Bundesregierung für die Kultur- und Kreativwirtschaft: "Ich freue mich, dass die Musikwirtschaft wieder wächst. Nach den schweren letzten Jahren geht es aufwärts. Das ist gut für die gesamte Kultur und Kreativwirtschaft."

Die Studie "Musikwirtschaft in Deutschland 2024" hat das Ziel, die volkswirtschaftliche Bedeutung der deutschen Musikwirtschaft in ihrer Gesamtheit zu erfassen und darzustellen. Die Musikwirtschaft, wie auch andere Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft, wird nur unzureichend in den amtlichen Daten der nationalen Statistikbehörden erfasst. Die Studie liefert daher einen wichtigen Beitrag, indem sie relevante Stakeholder besser über die Bedeutung der Musikwirtschaft in Deutschland informiert und fundiertere Entscheidungen ermöglicht. Sie baut methodisch auf Studien aus den Jahren 2015 und 2020 auf und erlaubt damit auch einen zeitlichen Vergleich.

Zur Berechnung der wirtschaftlichen Aktivität der Musikwirtschaft wurde ein Multi-Methoden-Ansatz verwendet. Um detaillierte Informationen zu den einzelnen Teilbereichen der Musikwirtschaft zu erheben, wurde eine Online-Umfrage unter deutschen Musikunternehmen und Selbstständigen der Musikwirtschaft durchgeführt. Es wurden Informationen zum Tätigkeitsbereich, den Umsätzen sowie der Einnahmen-, Kosten- und Beschäftigungsstrukturen abgefragt. Die Umfrageergebnisse wurden anschließend mit Daten der amtlichen Statistik, wie der Umsatzsteuerstatistik, Daten der Künstlersozialkasse, weiteren Studien und öffentlich verfügbaren Geschäftsberichten von relevanten Unternehmen hochgerechnet, um die gesamte Musikwirtschaft sowie ihre einzelnen Teilbereiche zu quantifizieren.

Der Studienbericht wird nach Fertigstellung im November auf den Websites der herausgebenden Verbände und Verwertungsgesellschaften, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK sowie der Behörde für Kultur und Medien der Stadt Hamburg zur Verfügung gestellt.

Ein Handout mit Kernergebnissen kann hier heruntergeladen werden.

Pressekontakt:
Factory 92 // Jan Clausen
clausen@factory92.eu

Verfahren zum Steuerabzug nach §50a EStG führen für deutsche Unternehmen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen

Gemeinsames Positionspapier der Kreativwirtschaft

Tritt eine im Ausland ansässige Musikerin bei einem deutschen Festival eines deutschen Veranstalters oder lizensiert ein deutscher Verlag das Werk eines ausländischen Autors, dann unterliegen diese beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte ausländischer Vergütungsgläubiger*innen dem Steuerabzugsverfahren nach §50a Einkommenssteuergesetz. Sofern Deutschland mit dem Land der Musikerin/des Autors ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, müssten diese Abzüge von über 15 Prozent nicht abgeführt werden. Doch während in vielen anderen europäischen Ländern hierfür eine Ansässigkeitsbescheinigung ausreicht, setzt Deutschland seit mehreren Jahren auf ein hoch bürokratisches Verfahren, dass seit der Einführung digitaler Bearbeitungen noch herausfordernder für die Antragsteller*innen geworden ist. Hinzukommen unzumutbare Bearbeitungszeiten der Anträge von bis zu 24 Monaten.

Für die inländischen Unternehmen bedeutet das deutsche Verfahren zum Steuerabzug einen massiven, auch innereuropäischen Wettbewerbsnachteil. Zugleich wird Kapital in Millionenhöhe gebunden, das den Unternehmen nicht zum Wirtschaften zur Verfügung steht. Laut eigenen Angaben des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gehen jährlich rund 40.000 Abzugsteueranmeldungen und 20.000 Entlastungsanträge ein, die offenkundig nicht zeitnah bearbeitet werden können. Dem zuständigen Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie dem BZSt ist die Problematik seit Monaten bekannt, in ihren Antworten verweisen sie auf technische Probleme sowie personelle Engpässe. Konkrete Ansätze für eine deutliche Beschleunigung der Antragsbearbeitung sowie Entbürokratisierung fehlen weiterhin.

In einem gemeinsamen Positionspapier "Verfahren zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen" stellen die 15 unterzeichnenden Verbände und Institutionen sowohl kurz- als auch mittelfristige Lösungsvorschläge vor, um die deutsche Wirtschaft beim Verfahren zum Steuerabzug tatkräftig zu entlasten und den Wirtschaftsstandort nicht weiter zu gefährden. Sie fordern, mit pragmatischen Verfahren den Bearbeitungsstau von zehntausenden Antragsverfahren im BZSt schnellstmöglich auflösen und die Bearbeitungszeiten erheblich zu verkürzen, um somit für die Unternehmen Budgets in Millionenhöhe freizusetzen, zusätzliche Personalbedarfe im BZSt überflüssig zu machen und letztlich bürokratische Kosten auf allen beteiligten Seiten zu verringern.

Gemeinsames Positionspapier "Verfahren zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen"

Auswirkungen der EU-Verordnung "Late Payment Act" auf unabhängige Musikunternehmer*innen

Die Europäische Union hat eine neue "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" 2023/0323…

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Einfachere Entlastung vom Steuerabzug – Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Bürokratieabbau bei Doppelbesteuerung

Problemlage

Der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) organisiert rund 1.200 kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Viele dieser inländischen Unternehmen (Lizenznehmer*innen) lizensieren Rechte von ausländischen Rechteinhaber*innen (Lizenzgeber*innen) und müssen über diese, Auswertungserlöse halb- oder vierteljährlich eine Abrechnung erstellen.

Bei der Mehrheit der Abrechnungen liegt der Auszahlungsbetrag deutlich über dem derzeitigen Schwellenwert in Höhe von 5.000 Euro, sodass die Ausschüttung der Abzugssteuer nach §50c (2) 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) unterliegen.

Bis zur Umstellung auf das verpflichtende elektronische Verfahren ab 1. Januar 2023 hatten die inländischen KMU den ausländischen Lizenzgeber*innen mit der Beantragung der Entlastung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZST) assistiert, indem sie die Antragsformulare so weit ausgefüllt haben, dass ihre Partnerunternehmen nur noch die Ansässigkeitsbescheinigung beim heimischen Finanzamt beantragen und weiterleiten mussten. Nach Übersendung der vollständigen Unterlagen an das BZST durch das inländische Unternehmen erfolgte üblicherweise innerhalb von drei Monaten der Versand der Freistellungsbescheide. Diese Bearbeitungszeit hat sich inzwischen auf regelmäßig rund 11 Monate fast vervierfacht (vgl. Antwortschreiben des BZST vom 27. Oktober 2023 an den VUT).

Administrative Hürden und stark verlängerte Bearbeitungszeiten führen faktisch dazu, dass ausländische Rechteinhaber*innen – trotz Doppelbesteuerungsabkommen – in Deutschland doppelt besteuert werden. Die ausländischen Lizenzgeber*innen sind quasi gezwungen, entweder solange auf Zahlungen zu warten, bis die Freistellungsbescheide vorliegen, da Lizenznehmer*innen vorher nicht ohne Steuerabzug auszahlen dürfen oder sie nehmen den Einbehalt hin und beantragen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZST) eine Steuererstattung, was, wiederum mit langen Wartezeiten verbunden ist. Dies stellt für deutsche Musikunternehmen eine wesentliche Benachteiligung gegenüber Wettbewerber*innen aus anderen EU-Ländern dar, die entweder keine Abzugsteuer erheben oder zumindest ein einfacheres und schnelleres Bearbeitungsverfahren anwenden.

In der Praxis vergeben beispielsweise Rechteinhaber*innen aus den USA oft Lizenzen an ein Partnerunternehmen in der EU, das die Auswertung für den gesamten europäischen Markt übernimmt. Das derzeit sehr aufwändige und langwierige Verfahren in Deutschland ruft bei ausländischen Partnerunternehmen Unverständnis und Verdrossenheit hervor. Die derzeitigen Regelungen zielen darauf ab, dass inländische Gewinne insbesondere großer US-Digitalkonzerne nicht missbräuchlich geringgerechnet werden. Jedoch beeinträchtigen sie in der derzeitigen Ausgestaltung auch über Gebühr das Lizenzgeschäft von KMU.

Erschwerend kommt hinzu, dass mit der Transformation vom physischen Geschäft ins digitale inzwischen die Umsätze aus Lizenzgeschäften mit 82,0% zur bestimmenden Einnahmequelle gehören (vgl. Bundesverband Musikindustrie, 18.07.2023: Halbjahresreport 2023). Das Lizenzgeschäft ist damit Grundlage des Wirtschaftszweiges. Für deutsche KMU hier ein Level Playing Field innerhalb der EU zu schaffen, ist somit dringend geboten.

Verfahrensanzahl und Bearbeitungszeit deutlich verringern

Im Referat St II 9 des BZST gehen jährlich rund 40.000 Abzugssteueranmeldungen und 20.000 Entlastungsanträge ein (vgl. Antwortschreiben des BZST vom 27. Oktober 2023 an den VUT). Aufgrund der Umstellung zu digitalen Verfahren, neuer Prüfungsroutinen und des spürbaren Fachkräftemangels, ist die Bearbeitungszeit der Anträge drastisch auf rund 11 Monate gestiegen. Einerseits muss die Bearbeitung anliegender Verfahren deutlich beschleunigt werden, andererseits sollte die Anzahl der Verfahren mittels Bürokratieabbaus aktiv verringert werden.

Schwellenwert für Freistellung spürbar erhöhen

Der Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz vom 2. Oktober 2023 sieht eine Erhöhung des Schwellenwertes für die Entlastung vom Steuerabzug von derzeit 5.000 auf 10.000 Euro vor.  Dieses positive Signal reicht jedoch nicht weit genug, da der Betrag immer noch weit unter der Wirtschaftlichkeitsgrenze für KMU liegt. Der Gesetzgeber sollte ein deutliches Zeichen für Bürokratieabbau und die Wettbewerbsfähigkeit senden und die Schwelle auf 50.000 Euro heraufsetzen. §50c (2) 2 EStG sollte wie folgt geändert werden:
"soweit es sich um Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 50a Absatz 1 Nummer 3 handelt und soweit der Besteuerung der Einkünfte ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung entgegensteht; dies gilt nur, wenn die Vergütung zuzüglich der dem beschränkt Steuerpflichtigen in demselben Kalenderjahr vom Schuldner bereits zugeflossenen Vergütungen 50 000 Euro nicht übersteigt."

Sichtbare Verbesserungen

Mit Blick auf die bisherigen Veränderungen sehen wir vorsichtig optimistisch, dass die schwierige Situation für Musikunternehmer*innen mit den obenstehenden Vorschlägen verbessert werden kann. Zuversichtlich haben wir beispielsweise zur Kenntnis genommen, dass die noch zur Zeit unseres Schreibens vom 28. August 2023 an die BZST mangelnde Übersetzung der Formulare zwischenzeitlich beseitigt wurde. Immerhin ist das langwierige Verfahren nun auch für ausländische Partnerunternehmen in englischer Sprache abrufbar. Dies ist ein kleiner Schritt in Richtung Praktikabilität, schließlich raten Steuerkanzleien ihren inländischen Mandanten aus Haftungsgründen davon ab, die Antragstellung für ihre ausländischen Lizenzgeber*innen zu übernehmen. Ungeachtet der wichtigen Prävention von Steuervermeidung und -betrug gilt es nun, weitere Hürden für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher KMU abzubauen.