Positionen für die Legislaturperiode 2025-2029

Im kommenden Jahr ist es wieder so weit: Voraussichtlich am 23. Februar 2025 werden zum 21. Mal die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Für den Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen sind in der dann anstehenden Legislaturperiode 2025 bis 2029 die folgenden Themen besonders relevant:

 

Grundsätzlich

Bei der Umsetzung von Verordnungen und vor allem von Richtlinien der Europäischen Union bedarf es einer größeren Einheitlichkeit, um eine europaweite Harmonisierung zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmer*innen zu verringern. Die Ausgestaltung deutscher „Sonderwege“ schafft zusätzliche Hürden und sollte daher vermieden werden. Das betrifft beispielsweise Regelungen zum Steuerabzug, der DSM-Richtlinie zum Urheberrecht und der KI-Regulierung.

Neu zu schaffende Regelungen sollten vor allem wirksam durchsetzbar sein. Es gilt, Bürokratie-schaffende „Papiertiger“ zu vermeiden, die vor allem Mehraufwände bei kleinen und mittleren Unternehmer*innen schaffen, während große Unternehmen nicht wirksam an diese Regelungen gebunden werden. Deutschland sollte sich dafür einsetzen, dass dieser Grundsatz auch auf europäischer Ebene gilt. Dies betrifft insbesondere Regulierungsversuche im Digitalbereich.

Die Teilbereiche der Musikwirtschaft sind in komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt. Diese müssen durch Einbeziehung praktischer Kompetenz der Branchenakteur*innen sowie ihrer Verbände ausreichend berücksichtigt werden, um Kollateralschäden für die Branche zu umgehen.

 

Sichtbarkeit der Kreativwirtschaft

Die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft ist nach der Automobilindustrie und dem Maschinenbau der drittgrößte Wirtschaftszweig Deutschlands. Sie steht für Kreativität, Innovation, Produktivität und Wirtschaftswachstum und ist dabei Impulsgeberin und Gestalterin für viele andere Wirtschaftszweige. Die Bundesregierung sollte sich daher für eine größere gesamtgesellschaftliche Sichtbarkeit und Wertschätzung der Branche einsetzen.

Ein wichtiger Schritt war die Benennung eines Ansprechpartners für die Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Bundesregierung. Nun gilt es, diese Rolle innerhalb der Regierung zu verstetigen und im interministeriellen Austausch stärker wahrnehmbar zu verankern.

 

Urheberrecht

International und auch im digitalen Wirtschaften durchsetzbare Rechte sind das Rückgrat der Kreativwirtschaft – für Kreative sowie Verwertende. Nur mit durchsetzbaren Urheber- sowie Leistungsschutz- und gewerblichen Schutzrechten können kreative Inhalte, Dienstleitungen und Produkte monetarisiert und gegen Ausnutzung durch Dritte geschützt sowie neue Geschäftsmodelle etabliert werden.

Rechteinhaber*innen müssen in der Lage sein, ihre Rechte mit angemessenem Ressourceneinsatz wirksam durchsetzen zu können. Die gesetzlichen Grundlagen dafür dürfen auch bei Entwicklung neuer technischer Möglichkeiten nicht ausgehöhlt werden, wenn weiterhin eine große kulturelle Vielfalt auf privatwirtschaftlicher Basis erhalten bleiben soll.

Deutschland sollte innerhalb der europäischen Union für eine stärkere Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen eintreten. Die schließt den Rückzug von deutschen Sonderwegen in der Auslegung europäischer Richtlinien ein.

 

Künstliche Intelligenz

Die Werke von Rechteinhaber*innen sind der Werkstoff, auf dem die Systeme insbesondere generativer KI aufbauen, gleichzeitig werden immer neue Werke als Datenmaterial für das Training benötigt. Die Interessen und bestehenden Rechte der Rechteinhaber*innen sowie die wirksame Durchsetzung dieser Rechte sind damit zentraler Bestandteil digitalpolitischer Abwägungen.

In den nationalen Umsetzungen der KI-bezogenen Regulierungen (insbesondere des AI Acts) gilt es, eine innereuropäische Harmonisierung der Vorschriften zu schaffen, die insbesondere die beschlossenen Transparenzvorschriften wirksam und zum Schutz der Rechteinhaber*innen praxistauglich umsetzt.

Auch im Rahmen technischer Entwicklungen müssen Rechteinhaber*innen die Möglichkeit haben, über die Verwendung ihrer Rechte selbst entscheiden und diese Entscheidungen auch international wirksam durchsetzen zu können – das schließt die Lizenzierung von Werknutzungen ausdrücklich ein.

Für KI-Inhalte sollte ein sinnvoller, rechtssicherer Rahmen innerhalb der Rechtefamilie des geistigen Eigentums geschaffen werden. Somit können Schutzlücken geschlossen, Rechtsunsicherheit reduziert, Nutzungsrechte sinnvoll zugeordnet und der kreativen Verwendung von KI ein Anreiz gegeben werden.

 

Streaming

Die Verwertungsströme innerhalb der Musikbranche sind komplex. Jede gesetzliche Regulierung kann nur sehr behutsam erfolgen und setzt einen fachkundigen Blick auf die Branche sowie die Anhörung aller Branchenakteuer*innen voraus. Nur so können ungewollte Kollateralschäden vor allem bei den kleinen und mittelständischen Unternehmer*innen vermieden werden, die mit einem Marktanteil von 35% rund 80% aller Neuveröffentlichungen auf den Markt bringen und damit wesentlich für die kulturelle Vielfalt sorgen.

Wo immer möglich, sollten brancheninterne Lösungen priorisiert und unterstützt werden. Ein Beispiel hierfür bilden die Verhandlungen über angemessene Vergütungen im Musikstreaming zwischen Pro Musik und dem VUT.

Die nutzungsbasierte Vergütung ist der Goldstandard für alle Zahlungsströme im Streaming.

 

Steuerabzug

Mit der Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) einschließlich der Einführung digitaler Verfahren beschreitet Deutschland beim Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige einen Sonderweg innerhalb der Europäischen Union, der sich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen entwickelt hat.

Hier gilt es, die deutschen Besonderheiten in den bürokratischen Formalitäten auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen und eine stärkere Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union anzustreben.

Eine dauerhafte Erleichterung für die Unternehmen sowie die durchführende Behörde kann durch eine deutlich abgesenkte Zahl der zustellenden Anträge sowie einen deutlich geringeren Bearbeitungsaufwand bzw. Bearbeitungszeiten der Anträge erreicht werden. Dafür bedarf es deutlich entbürokratisierter Verfahren.

 

Kulturpass

Der Kulturpass hat das Ziel, junge Menschen unabhängig von ihrem finanziellen Umfeld einen – ggf. erstmaligen – Zugang zu Kultur zu ermöglichen und er stärkt zugleich die deutsche Kreativwirtschaft. Unter großem Einsatz der Branche ist es gelungen, eine tragfähige Umsetzung voranzubringen. Um die erhofften Effekte auch nachhaltig spürbar zu machen, ist eine Verstetigung des Projektes unabdingbar.

Der Kulturpass sollte fortgesetzt und sowohl für die teilnehmenden jungen Erwachsenen sowie die Kulturanbietenden unkompliziert und praktikabel gehalten werden.

Perspektivisch ist es zielführend, auch den jungen Erwachsenen der kommenden Jahre wieder die anfängliche Kultursumme von 200 Euro zur Verfügung zu stellen.

 

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse ist eine sozialpolitische Errungenschaft, die auf eine nachhaltig tragfähige Basis gestellt werden muss. Dazu zählt die Stabilisierung des Abgabesatzes auf 5%, um eine weitere Verunsicherung bei den Abgabepflichtigen zu vermeiden, sowie die Wiederanhebung des Bundeszuschusses auf 25%.

 

Förderung

Das Mentoringprogramm MEWEM für den weiblichen, trans und non-binären Nachwuchs der Musikbranche ist eines der ersten seiner Art und seit mittlerweile knapp zehn Jahren erfolgreich darin, mehr FLINTA-Personen in die Entscheider*innenpositionen der Musikbranche zu bringen. Das Programm sollte daher weiterhin unterstützt werden.

Die Mittel für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik sollten verstetigt werden.

 

Habt ihr noch weitere Themen für die deutsche Bundespolitik der nächsten Jahre? Dann schreibt gern eine E-Mail an Sandra Wirth (Referentin für politische Kommunikation).

Was ist los bei TikTok & Merlin?

Zahlreiche VUT-Mitglieder machen sich aktuell Sorgen über die Vorgänge bei TikTok. Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, versucht TikTok, die Erneuerung…

Dieser Inhalt steht nur VUT-Mitgliedern zur Verfügung. Bitte logge dich ein

VUT sieht in Spotify-Neuregelungen nicht gerechtfertigte Umverteilung und kritisiert intransparente Datenlage

Anlässlich der Veröffentlichung neuer Richtlinien für die Vergütung von Musik bei Spotify zum 1.1.2024, legt der VUT eine Analyse der Kernprobleme dieser Änderungen aus Sicht der unabhängigen Musikunternehmer*innen vor und zeigt Alternativen für ein transparentes und faires Streaming auf. Die Stellungnahme ist unter diesem Link abrufbar. 

Noch im ausgehenden Jahr 2023 übten Künstler*innen, Labels, Aggregatoren, Branchenverbände und nicht zuletzt Abonnent*innen scharfe Kritik an den von Spotify angekündigten Änderungen – insbesondere einer neu eingeführten 1.000-Stream-Schwelle, nach der die Plattform keine Vergütung mehr für Tracks auszahlt, die nur wenig gestreamt werden. Als Interessenvertretung der kleinen und mittleren Unternehmer*innen der deutschen Musikwirtschaft, zu denen neben selbstvermarktenden Künstler*innen, Labels, Verlage, Vertriebe und Produzent*innen gehören, können wir diese Veränderungen und die Argumentation der Plattform nicht unwidersprochen stehen lassen.

Die Neuregelungen betreffen eine ganze Breite von Marktteilnehmer*innen, aber vornehmlich jene Rechteinhaber*innen von Tracks, die in 12 Monaten weniger als 1.000 Streams und/oder von weniger als 50 "unique users" erreicht haben. "Grundsätzlich übersieht die Fokussierung auf Einzeltracks, dass Künstler*innen in der Regel mehre Tracks auf den Streamingdiensten bereitstellen, z. B. auf einem Album", analysiert VUT-Vorstandsvorsitzende Dr. Birte Wiemann. "Zwar tragen sie mit ihrer Angebotsvielfalt weiterhin zur Attraktivität des Marktführers bei, erhalten für die Streams aber keine Vergütung mehr."

Der VUT sieht in den Neuregelungen eine ungerechtfertigte Umverteilung und ein weiteres Abrücken von einer transparenten Datenlage sowie dem Goldstandard der nutzungsbasierten Vergütung. Eine wirksame Bekämpfung von Streaming-Betrug durch die 1.000-Stream-Schwelle erschließt sich ebenso nicht, wie die Bezeichnung der Nichtvergütung als "Wohltat für Künstler*innen".

Dr. Birte Wiemann: "Die Nichtvergütung von wenig gestreamten Tracks ignoriert auch die Tatsache, dass alle Branchenteilnehmenden in einem gemeinsamen Boot sitzen: Ohne Veröffentlichungen der Newcomer*innen von heute – und diese fangen oft mit ein paar hundert Streams von Freund*innen und Familie an – keine millionenschweren Weltstars von morgen. Einer Demonetarisierung folgt eine Demotivierung. Wir sollten uns also fragen: Wie können wir als Branche insgesamt Anreize schaffen, sich künstlerisch auszuprobieren, neue Musik zu schaffen und das vielfältige Angebot von morgen zu erhalten?"

Weitere Informationen:

 

Willkürliche Kappung von Streaming-Einnahmen? – Gemeinsames Statement zum voraussichtlichen Spotify-Vergütungsmodell

Meldungen der letzten Woche ("From next year, tracks on Spotify will have to be played 1,000 times before they start earning money", Music Business Worldwide) haben unter Musiker*innen und unabhängigen Musikunternehmer*innen für Verwunderung gesorgt. Laut diesen soll ab 1. Januar 2024 nur noch dann für das Streaming eines Tracks Geld von Spotify an die Rechteinhaber*innen fließen, wenn jener innerhalb eines Jahres mehr als 1.000 Mal gestreamt wurde.

Schätzungsweise erreichen zwei Drittel der Tracks auf Spotify diesen Schwellenwert nicht (vgl. Musikwoche 46/2023, S. 3). Künftig gingen sie demnach komplett leer aus, auch wenn sie beispielsweise 999 Streams vorweisen. Die so nicht mehr ausgezahlten Gelder sollen auf die Tracks verteilt werden, die mehr als 1.000 Mal gestreamt wurden. Das Ergebnis ist eine wirtschaftliche Umverteilung in Millionenhöhe. Die nicht mehr nutzungsbasiert vergüteten Tracks sollen jedoch Teil des Spotify-Katalogs auf der Plattform bleiben und dort weiterhin für ein breitgefächertes Angebot des Marktführers sorgen.

Für den Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) und PRO MUSIK - Verband freier Musikschaffender e.V. wäre diese Umverteilung auf Kosten wenig gestreamter Tracks ein schlechtes Signal an die Musikbranche.

"Man könnte argumentieren, dass es für 1.000 Streams insgesamt keine fünf Euro gibt. Dabei bleibt aber außer Acht, dass es Künstler*innen gibt, bei denen gleich mehrere Songs in ihrem Katalog nicht diese Schwelle erreichen. Diesen Artists fehlt dann insgesamt dennoch ein nennenswerter Betrag pro Jahr. Abgesehen davon hat es nichts mit Wertschätzung oder Respekt zu tun, eine künstlerische Leistung schlicht nicht mehr zu vergüten", erläutert Christopher Annen, Vorstandsvorsitzender von PRO MUSIK.

"Sollte Spotify diese Pläne tatsächlich so umsetzen wollen, wäre das schockierend. Seit wann darf der Lizenznehmende entscheiden, ob er die vertraglich vereinbarte Bezahlung leisten will oder nicht? Zudem gibt es ein gesetzliches Recht auf angemessene Vergütung für jede wirtschaftliche Musiknutzung. Wenn Spotify diese nun vorenthalten will, ist das für uns nicht hinnehmbar. Das gilt umso mehr, da Spotify die betroffenen Tracks weiter anbieten will und der Schwellenwert willkürlich gewählt zu sein scheint", ergänzt Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des VUT.

Beide Verbände lehnen die oben genannte Veränderung des Spotify-Vergütungsmodells ab. Weiterhin fordern sie den Marktführer dazu auf, ausnahmslos nutzungsbasiert zu vergüten und auch mit Künstler*innen und Independent-Vertreter*innen der Branche über Neuerungen in der Vergütungsstruktur ins Gespräch zu kommen.

Weitere Informationen:

 

VUT lädt PRO MUSIK zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln im Streaming ein

Der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) hat PRO MUSIK, den Verband freier Musikschaffender, eingeladen, in die Verhandlung über gemeinsame Vergütungsregeln im Audiostreaming einzutreten. Ziel dessen ist es, zwischen Musiker*innen und Labels angemessene und zeitgemäße Regeln über die Vergütung von Leistungsschutzrechten aufzustellen.

Streaming ist zur wichtigsten Einnahmenquelle für Musikaufnahmen geworden – die pandemiebedingten Einbußen im Live-Geschäft haben dieser Entwicklung in den letzten Jahren zusätzlichen Aufwind gegeben. Bereits 2020 sprach sich der VUT, der die Interessen der unabhängigen Akteur*innen der deutschen Musikwirtschaft, wie Labels, Verlage, Vertriebe und selbstvermarktende Künstler*innen, vertritt, für neue Wege im Streaming aus: U.a. forderte der Verband, die Umstellung auf ein faireres und transparenteres nutzerbasiertes Abrechnungsmodell – zugunsten von Künstler*innen und Hörer*innen. In einer vergangenes Jahr veröffentlichten Stellungnahme zielen die Vorschläge des Verbandes auf eine transparentere und optimierte Streaming-Ökonomie und fordern unter anderem, Künstler*innen eine faire zeitgemäße digitale Lizenzgebühr zu bezahlen. Diesen Stellungnahmen lässt der VUT nun Taten folgen.

Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des VUT: "Unabhängige Musikunternehmer*innen pflegen partnerschaftliche Beziehungen zu ihren Künstler*innen. Unsere im vergangenen Jahr veröffentlichte Stellungnahme zur Streaming-Ökonomie spricht von einer fairen und zeitgemäßen Lizenzgebühr für Künstler*innen. Diese Forderung möchten wir nun gemeinsam mit PRO MUSIK für alle an einer Aufnahme beteiligten Künstler*innen ganz konkret umsetzen."

Weiterführende Informationen:

 

Streaming der Zukunft: VUT formuliert Vorschläge

Die Reform der Einnahmenverteilung, faire und zeitgemäße digitale Lizenzgebühren und die Abkehr von der privilegierten Behandlung durch Algorithmen – dies sind nur einige der Punkte, wie sich der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT), das Musikstreaming der Zukunft vorstellt. Mit einem Positionspapier zum Musikstreaming will der Verband, der die Interessen von 1.200 Labels, Vertrieben, selbstvermarktenden Künstler*innen u.a. vertritt, in der Diskussion über eine gerechtere Verteilung der Streaming-Einnahmen auf eine Optimierung des Modells hinwirken.

Da diese fairer, transparenter, künstler- und kundenfreundlicher wäre, hatte sich der VUT bereits im Februar 2020 für die sogenannte "nutzungsbasierte Abrechnung" von Streamingeinnahmen ausgesprochen. Eine optimierte Streaming-Ökonomie wird jedoch weiterhin vor allem durch fehlende Transparenz aufgehalten: Trotz zahlreicher Untersuchungen, die zu einem neuen Abrechnungssystem seitdem veröffentlicht wurden, gibt es bislang keine Einschätzung verschiedener Abrechnungsmodelle, die einen belastbaren Vergleich ermöglicht. Unvollständige Daten und fehlenden Transparenz stehen bislang ausgewogenen Studien zur potenziellen Implementierung alternativer (Zahlungs-)Modelle im Weg.

Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende VUT, nennt ein weiteres Problem auf dem Weg zum Streaming der Zukunft: "Zwischen den Zahlen pro Plattform zeigen sich teils eklatante Differenzen in der Vergütung pro Stream; teils werden am gleichen Tag auf der gleichen Plattform zwei oder drei verschiedene Beträge pro Stream für ein und denselben Track abgerechnet. Wie kann es sein, dass wir Streamingdienste als die Zukunft der Musikbranche sehen, es zeitgleich jedoch unmöglich erscheint, eine Abrechnung stringent nachzuvollziehen? Mit unseren Forderungen wollen wir im Diskurs einen branchenweiten Konsens bilden und auf eine zielorientierte Optimierung des Streaming-Modells hinwirken."

Weiterführende Informationen:

 

Fair. Transparent. Streaming? – VUT-Forderungen zum Streaming der Zukunft

Ende Januar 2022. Neil Young lässt seinen kompletten Musikkatalog von Spotify entfernen, da Starpodcaster Joe Rogan in seiner Sendung Unwahrheiten über die Risiken der Corona-Impfung verbreitet. Was wie erwartet zu Diskussionen über Meinungsfreiheit und Regulierung durch die Plattformen führt, ruft aber im Kontext auch Künstler*innen wie India Arie auf den Plan, die ebenfalls ihre Musik von der Plattform entfernt – wenn auch aus anderen Gründen: "What I am talking about is RESPECT – who gets it and who doesn’t. paying musicians a Fraction of a penny? and HIM [Joe Rogan] $100m? This shows the type of company they are and the company that they keep. I’m tired."

Februar 2022. Deezer erhöht nach zehn Jahren seinen Abopreis von 9,99 Euro auf 10,99 Euro. Spotify ist kurz davor, einen 320 Millionen-Dollar-Sponsoren-Deal mit dem spanischen Traditionsfussballverein Barcelona zu unterschreiben, hat jedoch in der Vergangenheit immer betont, dass es wirtschaftlich unmöglich sei, Urheber*innen von Musik eine höhere Lizenzgebühr zu bezahlen.

März 2022. Neue Zahlen der RIAA (Recording Industry Association of America) für das Jahr 2021 werden veröffentlicht. Während der Umsatzanteil von Vinyl in den USA in 2021 um 61,02% gestiegen ist, stagniert der Umsatzanteil des Streamings auf 83% des Gesamtvolumens im Recorded-Bereich.

Flashback. Neunziger Jahre: Die Entwicklung des mp3-Formats sorgt für eine grundlegende wirtschaftliche und kulturelle Veränderung der Musikbranche. Piraterie-Plattformen erobern das Internet; Tauschbörsen wie Napster, LimeWire und The Pirate Bay animieren Millionen Nutzer*innen dazu, Musik kostenlos aus dem Internet herunterzuladen.

Für die Musikbranche war und ist kostenloser digitaler Musikaustausch eine nicht hinnehmbare Praxis, nichtsdestotrotz war damit allen Marktteilnehmer*innen klar, dass die Zukunft des Musikkonsums im Digitalen liegt. Leider hat die Musikbranche es verpasst, diesen Wendepunkt für sich zu nutzen und ihr Schicksal in die Hände von Technologieunternehmen gelegt, anstatt selbst die digitale Musikvermarktung in die Hand zu nehmen. Heute bestimmen Konzerne wie Spotify, Apple oder Amazon die Regeln des digitalen Musikgeschäftes.

In der 2021er "Studie zur Zukunft der Musiknutzung" in Deutschland geben 22% der Befragten an, keinen physischen Tonträger (mehr) zu besitzen; 32% nutzen einen kostenpflichtigen Streamingdienst. Auf dem zweiten Platz hinter Premium Audiostreaming liegt laut "Musikindustrie in Zahlen 2020" mit 24,5% der Nutzung bereits die werbebasierte Variante von YouTube. Im Gegensatz zu Streamingdiensten wie Spotify, Apple Music, Deezer und Co. zahlte YouTube als reiner Provider jedoch jahrelang keine Lizenzen (YouTube als kostenfreie, werbebasierte Anwendung im Gegensatz zu YouTube Music, das als DSP ebenso Lizenzen erwirbt wie Spotify, Amazon Music und Co.); Künstler*innen und Urheber*innen wurden dementsprechend nicht angemessen an den mit ihrer Musik erzielten Gewinnen beteiligt.  Der sogenannte "Value Gap" entstand, da YouTube als sogenannter "Hosting Provider" im Gegensatz zu "Content Providern", wie z.B. Spotify, keine Lizenzen zahlen musste.

Um zu illustrieren, wie klein der Gewinn von Künstler*innen durch Streaming ist, hat der VUT 2019 den "Streaming-Kalkulator" erstellt. Auf Basis anonymisierter Daten – durchschnittliche Vergütung pro Stream der verschiedenen Plattformen – zeigten wir, wie oft ein Song gestreamt werden muss, damit sich der*die Künstler*in davon z. B. eine Currywurst kaufen kann. So war es auch unser Plan für das Jahr 2020.
Doch je mehr Zahlen von den Unternehmen vorlagen, desto verwirrender wurde das Bild: Zwischen den Zahlen pro Plattform zeigten sich teils eklatante Differenzen in der Vergütung pro Stream; teils wurden am gleichen Tag auf der gleichen Plattform zwei oder drei verschiedene Beträge pro Stream für ein und denselben Track abgerechnet. Um Rat gefragte Streamingexpert*innen konnten lediglich vage andeuten, aus welchen Gründen (Währungsschwankungen, verschiedene sog. "Tiers" der unterschiedlichen Abonnementmodelle etc.) sich möglicherweise Differenzen ergeben.

Wie kann es sein, dass wir Streamingdienste als die Zukunft unserer Branche sehen, es zeitgleich jedoch unmöglich erscheint, eine Abrechnung stringent nachzuvollziehen?

Die Frage nach Transparenz ist direkt verknüpft mit der Frage nach Fairness. Derzeit rechnen die Streamingdienste die Rechteinhaber "pro rata" oder nach "Market Centric Payment System" ab: Der Gesamtpool der Einnahmen wird (verringert um die Gebühr der Plattform) aufgeteilt auf den Anteil, den die einzelnen Künstler*innen am globalen Streamingaufkommen der Plattform haben. Dementsprechend wird die Abogebühr eines*einer einzelnen Hörer*in nicht etwa auf die Künstler*innen verteilt, die tatsächlich angehört werden, sondern auf den jeweiligen Anteil der Künstler*innen im gesamten Streaming-Pool. Taylor Swift als meistgehörte Spotify-Künstlerin bekommt also auch einen Anteil der Abogebühren einer Person, die über ihr Spotify-Abo tagein, tagaus nur Crust Punk hört.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021 heißt es: "[Wir] wollen die Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte verbessern, auch in digitalen Märkten." Der VUT hat sich bereits im Februar 2020 für eine nutzungsbasierte Abrechnung von Streamingeinnahmen ausgesprochen. Im sog. "User Centric Payment-System" sollen die Streamingeinnahmen nur den Künstler*innen zugutekommen, die tatsächlich von den Nutzer*innen gehört werden. Eine aktuelle öffentliche Studie zum Themenkomplex der nutzungsbasierten Abrechnung im Streaming, die das französische Centre national de la musique im Januar 2021 vorstellte, kommt zu dem Schluss, dass die Entscheidung für User-Centric oder Pro-Rata mehr eine Frage der kommerziellen Strategie denn des eklatanten monetären Unterschiedes ist. Dieses eher uneindeutige Ergebnis lässt sich auf eine ebenso uneindeutige Grundlage zurückführen: Die Autor*innen der Studie weisen auf eine "nicht homogene" Datenlage hin. Während die Plattform Deezer die Daten des ganzen Jahres 2019 zur Auswertung bereitstellte, waren die von Spotify gelieferten Daten auf 100.000 zufällig ausgewählte User*innen nur in Frankreich und nur aus der ersten Hälfte des Jahres 2019 begrenzt.

Unvollständige Daten stehen ausgewogenen Studien im Weg, die uns dabei helfen könnten, zu einer belastbaren Einschätzung verschiedener Abrechnungsmodelle im Streaming zu kommen. Auch hier ist fehlende Transparenz ein Hindernis, das einer Evaluation zur potenziellen Implementierung alternativer (Zahlungs-)Modelle im Weg steht.

Mit unseren "VUT-Forderungen zum Streaming der Zukunft" wollen wir unsere Erkenntnisse in der Diskussion über eine gerechtere Verteilung der Einnahmen und Optimierung des Musik-Streamings – in Anlehnung an den Plan zur Reform des Streamings von Impala – vorstellen und konkrete Argumente aufzeigen, damit wir im Diskurs einen branchenweiten Konsens bilden und auf eine zielorientierte Optimierung des Streaming-Modells hinwirken können.

VUT-Forderungen zum Streaming der Zukunft

Unser Forderungen zielen auf eine transparentere und optimierte Streamingökonomie ab.

  1. Safe Harbours effektiv beenden – keine neuen Schlupflöcher – folglich die wortgetreue Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie und keine nationalen Sonderwege
  2. Künstler*innen eine faire zeitgemäße digitale Lizenzgebühr bezahlen
  3. Keine Reduzierung der Lizenzgebühren im Austausch gegen verbesserte Plays oder privilegierte Behandlung durch Algorithmen oder anderen Funktionen, die Elemente von Payola neu herstellen
  4. Reform zur Verteilung der Streaming-Einnahmen: Die verschiedenen Dienste sollten die folgenden Aspekte zur Differenzierung der Vergütung umsetzen:
    • Einführung eines (noch genauer zu definierendem) nutzerbasierten Abrechnungsmodells
    • Diskriminierung längerer Songtitel abschaffen, indem beispielsweise eine Rate für eine gewisse Anzahl an Sekunden eines Songs festgelegt wird und weitere Zahlungen in Intervallen von weiteren Sekunden ausgelöst werden
    • Aktives Engagement-Modell: Künstler*innen ermutigen, das aktive Fan-Engagement zu fördern, indem sie Titel besser vergüten, welche die Hörer*innen nach Künstler*innennamen, Titel- oder Albumnamen gesucht oder erreicht haben oder z. B. wenn ein Album gespeichert, "gemocht" oder vorbestellt wurde
    • Abschaffung der 30-sekündigen "Skip and Save-Rate": Kein Schwellenwert für einen Song, um Einnahmen aus dem Streaming zu generieren
  5. Mehr Sorg- und Wachsamkeit der Musikdienste bei rechtswidrigen Aktivitäten, einschließlich Streaming-Manipulation, Werbeblocker- und Stream-Ripping-Software
  6. Die Suche nach Labels / Interpret*innen / Produzent*innen / Komponist*innen / Musiker*innen / Autor*innen / Verlagen ausbauen
  7. Lokales Repertoire und lokale Sprachen fördern: Playlisten und andere Funktionen besser auf die lokalen Märkte anpassen sowie Übersetzungen von Tracktiteln in verschiedenen Sprachen verfügbar machen (Beispiel: chinesische Schriftzeichen oder Hindi muss auch in Englisch übersetzt werden)
  8. Mit einem breiten Spektrum von Labels in allen Märkten zusammenarbeiten (z. B. über Merlin für Independent-Labels), um sicherzustellen, dass die Entwicklung von redaktionellen Algorithmen die Vielfalt, das lokale Repertoire und die Möglichkeiten zur Entdeckung von Künstler*innen nicht negativ beeinflussen
  9. Mit dem Recorded-Musiksektor zusammenarbeiten, um den CO2-Fußabdruck digitaler Musik zu bewerten und zu reduzieren

Weiterführende Informationen:

VUT unterstützt nutzerbasiertes Abrechnungsmodell für Musikstreamingdienste

  • VUT begrüßt Umstellung auf das nutzerbasierte Abrechnungsmodell ausdrücklich und fordert Rechteinhaber auf, Streaminganbietern eine Abrechnung auf UCPS-Basis zu ermöglichen. 
  • VUT-Vorstandsvorsitzender Mark Chung: "Streaming ist zur wichtigsten Quelle von Vergütungen für Musikaufnahmen geworden. Mittlerweile sind allerdings auch unbeabsichtigte, eher fragwürdige Auswirkungen des jetzigen Abrechnungsmodells erkennbar. Es ist Zeit, diese zu analysieren und bei negativen Auswirkungen über Verbesserungsmöglichkeiten nachzudenken."
  • VUT stellt weitere Verbesserungsvorschläge zur Diskussion: Mehr Zählpunkte, umfangreichere Suchmöglichkeiten und differenziertere Preisgestaltung. 

Musiknutzung über lizensierte Streamingplattformen ist der Hauptgrund für eine wieder wachsende Musikwirtschaft im Bereich Recorded Music. "Streaming ist zur wichtigsten Quelle von Vergütungen für Musikaufnahmen geworden. Mittlerweile sind allerdings auch unbeabsichtigte, eher fragwürdige Auswirkungen des jetzigen Abrechnungsmodells erkennbar", so der Vorstandsvorsitzende des VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V., Mark Chung. "Es ist Zeit, diese zu analysieren und bei negativen Auswirkungen über Verbesserungsmöglichkeiten nachzudenken. Zwar ist der Einfluss von Technologien auf Musik nicht neu – schon die Spieldauer von 7 Inch-Vinyl Singles hat die Länge von Radiohits definiert – aber bei Abrechnungsmodellen müssen wir uns natürlich nicht für alle Zeiten der erstbesten Lösung unterwerfen."

Das derzeitige "Pro Rata"-Modell verteilt Vergütungen ausschließlich auf Grundlage der Gesamtzahl der gestreamten ersten 30 Sekunden. Das individuelle Hörverhalten der Nutzer*innen wird bei diesen Vergütungen nicht berücksichtigt. Hierdurch werden nicht nur zweifelhafte Anreize bei der Musikkreation geschaffen, sondern entsteht auch eine unangemessene Verschiebungen bei der Verteilung der von Hörer*innen gezahlten Beträge.

Zweifelhafte Wirkung des "Pro Rata"-Modells auf Musikkreation

Das "Pro Rata"-Abrechnungsmodell resultiert in unbeabsichtigten, für die Entwicklung neuer Musik eher fragwürdigen Anreizen: 

  • Da ausschließlich die ersten 30 Sekunden über Vergütung, Chartposition, sichtbare Streamingzahlen etc. entscheiden, macht es ökonomisch keinen Sinn, längere Musikwerke zu produzieren. 
  • Es wird zunehmend so produziert, dass die auf Anhieb eingängigsten Teile eines Werks in die ersten 30 Sekunden verlagert werden. Einleitungen, Entwicklung, Komplexität und Dynamik im Aufbau werden ökonomisch eher benachteiligt. 
  • Titel in Hintergrund-, Einschlaf-Playlisten u. ä. werden häufiger und somit höher vergütet als von Hörer*innen gezielt ausgewählte Werke. Auch Hintergrundmusik hat ihre Berechtigung, jedoch favorisiert das aktuelle Abrechnungsmodell Musik, die nicht stört, nicht fordert, nicht außergewöhnlich, neuartig oder bahnbrechend ist.

Für Hörer*innen nicht nachvollziehbare Verteilung ihrer gezahlten Beträge

Auf den Streamingplattformen zahlen alle Hörer*innen grundsätzlich denselben monatlichen Betrag, unabhängig davon, wieviel Musik sie hören. Das ist ein Merkmal des Angebots und per se kein Problem. Aber beim "Pro Rata"-Verteilungsmodell werden die Vergütungen von Hörer*innen, die weniger oder gezielter Musik hören, effektiv auf die Werke, die von "Vielhörer*innen" genutzt werden, umverteilt.

Zudem lädt das "Pro Rata"-Modell geradezu dazu ein, mit Fake- und gehackten Accounts, leise abgespielten Dauerschleifen etc. Streaming-Charts und Vergütungen zu manipulieren (siehe beispielsweise Justin Biebers Aufruf an Fans zur Manipulation).

Nutzerbasierte Abrechnung

Der französische Streamingdienst Deezer kündigte im September 2019 an, dass er technisch in der Lage sei, kurzfristig auf ein nutzerbasiertes Abrechnungsmodell ("User-Centric Payment System", kurz: UCPS) umzustellen. Hierbei würden die von Hörer*innen geleisteten Zahlungen auf die von ihnen gehörten Musikwerke verteilt. D.h. der für das Abonnement gezahlte Betrag kommt nur den Songs oder Alben der Künstler*innen zugute, die von der*dem Abonnent*in tatsächlich angehört wurden. Der Wunsch nach einem solchen Modell ist immer wieder von Hörer*innen, Künstler*innen und der Musikwirtschaft geäußert worden.

Mark Chung: "Niemand weiß heute genau, wie sich eine Umstellung finanziell auf einzelne Genres und Künstler*innen auswirken würde, aber vieles spricht dafür, dass ein nutzerbasiertes Abrechnungsmodell fairer, transparenter, künstler- und kundenfreundlicher wäre. Zudem würde es Manipulationsversuche zumindest erschweren." Ein von Deezer implementiertes UCPS wird zudem die Vielfalt der derzeit kaum unterscheidbaren Streaming-Angebote an Kund*innen erhöhen und Erfahrungswerte liefern, die eine abschließende Beurteilung überhaupt erst ermöglichen. Für Musikwirtschaft wie Hörer*innen sind vielfältigere Angebote und Anbieter grundsätzlich wünschenswert.

Der VUT begrüßt daher die Umstellung auf das nutzerbasierte Abrechnungsmodell ausdrücklich und fordert Rechteinhaber auf, Streaminganbietern eine Abrechnung auf UCPS-Basis zu ermöglichen.

Weitere Vorschläge zur Diskussion

Die kontinuierliche Verbesserung der Streamingangebote ist im Interesse aller Beteiligten. Der VUT spricht sich deshalb dafür aus, auch weitere Vorschläge zu diskutieren:

Bessere Suchfunktionen
Aktive Musikhörer*innen haben sich schon immer auch für an einem Song beteiligte Songschreiber*innen, Musiker*innen, Produzent*innen, Komponist*innen, Labels etc. interessiert. Bessere Suchfunktionen stellen eine weitere Möglichkeit dar, Musik anhand von Mitwirkenden zu entdecken und nicht nur durch fertige Playlisten und algorithmisch generierte Vorschläge. Die Nennung der Urheber*innen und Mitwirkenden wird heute bereits angestrebt, nach ihnen suchen zu können, bietet weitere Vorteile.

Weitere Zählpunkte
Das UCPS würde die Benachteiligung längerer Werke gegenüber kürzeren bei der Vergütung reduzieren. Noch effizienter wären zusätzliche Zählpunkte, beispielsweise alle 30 Sekunden oder jede Minute. Hierdurch würden 20-minütige Overtüren oder zukünftige "Bohemian Rhapsodies" angemessen und fair vergütet. Dies kann der Vielfalt nur dienlich sein.

Flexiblere Preisgestaltung
Die Abonnementgebühren für Musikstreamingdienste sind seit deren Einführung nahezu unverändert geblieben. Laut einer Langzeitstudie zur Musiknutzung in Deutschland sind 35 Prozent der Abonnent*innen von Streamingdiensten aber bereit, für eine bessere Audioqualität auch einen höheren Beitrag zu zahlen. Als Vergleich führte die Film- und Serien-Streamingplattform Netflix beispielsweise ohne nennenswerte Probleme für ihren HD-Service moderate Preiserhöhungen ein.

Weiterführende Informationen: 

 

Musikbranche und Technologieunternehmen schließen sich im Kampf gegen Streaming-Manipulation zusammen

  • "Code of Best Practice" sendet klare Botschaft zur Bekämpfung von Streaming-Manipulation und nennt diese Praktiken "teuer, unethisch und unsachgemäß"
  • Unterzeichnende, darunter Spotify, Amazon, unabhängige Musikunternehmen, Majors und Musikverbände weltweit, vereinbaren Maßnahmen und Musterlösungen 
  • VUT-Geschäftsführer Jörg Heidemann: "Wir müssen alle zusammenarbeiten, um die Online-Welt fair und nachhaltig zu gestalten. Der nun veröffentlichte Kodex ist dafür ein guter erster Schritt, aber es ist nicht allein die Manipulation der Streams, die unabhängigen Künstler_innen Nachteile bereitet."

Ein Kodex, der darauf abzielt, die Manipulation von Streams bei audio- und audiovisuellen Streaming-Diensten aufzudecken und zu verhindern, wurde jüngst von einem Zusammenschluss aus Musik- und Technologieunternehmen sowie Künstler- und Musikwirtschaftsverbänden unterzeichnet. Darunter befinden sich u.a. WIN (Worldwide Independent Network) und IMPALA, der weltweite bzw. europäische Dachverband der unabhängigen Musikbranche, sowie Spotify, Amazon, Deezer und die Major-Firmen Universal, Sony und Warner. 

Der 21 Punkte umfassende "Anti-Stream Manipulation Code of Best Practice" sendet die klare Botschaft, dass dies nicht toleriert wird und stellt fest welche Nutzung legitim und welche unzulässig ist (letzteres z. B. Streams, die nach automatisiertem Verfahren erstellt wurden oder die sich aus einer "Pay-to-Play-Vereinbarung" ergeben). Die Unterzeichnenden vereinbaren darin Maßnahmen und Musterlösungen zur Bekämpfung von sogenannten Streamingfarmen und anderen Formen der Streaming-Manipulation, um sicherzustellen, dass in der Online-Welt gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten.

So heißt es in dem Text: "Streaming-Manipulation hat das Potenzial durch die Beeinflussung algorithmischer Wiedergabe-Ergebnisse nicht nur Streaming-Dienstleistern, Rechteinhaber*innen bzw. Künstler*innen oder Werbetreibenden wirtschaftlichen Schaden zuzufügen, sondern auch den Eindruck der Medien und Fans und das Verständnis für die Popularität bestimmter Aufnahmen zu verzerren." Neben den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen schaden diese Praktiken den Künstler*innen außerdem indem man ihnen irreführende Daten zur Verfügung stellt und sie mit diesen künstlich aufgeblähten Zahlen konkurrieren lässt. Oder gar indem Musiker*innen diese teuren, unethischen und unsachgemäßen Praktiken selbst in Betracht zögen.

Jörg Heidemann, Geschäftsführer des Verbandes unabhängiger Musikunternehmen e.V. (VUT): "Manipulation von Streams oder der Charts sind nicht erst seit der Recherche des Y-Kollektivs ein besorgniserregendes Thema. Wir müssen alle zusammenarbeiten, um die Online-Welt fair und nachhaltig zu gestalten. Der nun veröffentlichte Kodex ist dafür ein guter erster Schritt, aber es ist nicht allein die Manipulation der Streams, die unabhängigen Künstler*innen Nachteile bereitet. Bei den großen Plattformen gibt es noch viel Spielraum, etwa bezüglich der verfügbaren Metadaten und Klangqualität. Aber allen voran bewerten wir das Ausschüttungsmodell als problematisch: Ein nutzerbasiertes Modell wäre fairer für Künstler*innen und Hörer*innen und würde gleichzeitig Manipulation erschweren.“ 

Weiterführende Informationen: 

 

Apple Music: VUT begrüßt das Einlenken Apples

Apple zahlt nun auch während der 3-monatigen Probeabonnements Lizenzgebühren an unabhängige Musikunternehmen und ihre Künstler_innen

Der Verband unabhängiger Musikunternehmen (VUT) begrüßt Apples Zusage, nun auch während der 3-monatigen Probeabonnements seines neuen Streamingdienstes Apple Music, der am 30. Juni 2015 in Deutschland starten wird, Lizenzgebühren an die unabhängigen Musikunternehmen und ihre Künstler_innen zu zahlen. Darüber hinaus begrüßt der Verband, dass nun Merlin, die globale Lizenzagentur der Independents, zukünftig für unabhängige Musikunternehmen mit Apple verhandeln wird.
Wie heute bestätigt wurde, sorgten die im Laufe der vergangenen Woche geäußerten Bedenken von unabhängigen Musikunternehmen und ihren Künstler_innen für ein Einlenken des Konzerns mit dem Ergebnis, dass Lizenzgelder nun doch von Beginn an voll gezahlt werden. Auch der VUT wandte sich vergangene Woche mit einem offenen Brief an Apple. Die Lizenzgelder werden pro gespielten Titel gezahlt. Gleichzeitig wird Apple weitere Vertragsbedingungen, die für Bedenken sorgten, ändern.
Die neuen Vertragsbedingungen, die von Merlin mit Apple verhandelt wurden, gelten sowohl für bereits unterschriebene als auch für neue Verträge. Damit profitiert die gesamte unabhängige Musikbranche von den Verhandlungen.
Jörg Heidemann, Geschäftsführer des VUT, kommentiert das Verhandlungsergebnis wie folgt: „Das Ergebnis zeigt, dass die unabhängige Musikbranche gemeinsam mit ihren Künstlerinnen und Künstlern viel erreichen kann und nicht sofort in jeden Apfel beißen muss. Darum freuen wir uns sehr, dass nun eine faire Lösung gefunden wurde. Apple hat unsere Bedenken ernst genommen und damit gezeigt, dass das Unternehmen weiterhin an einer starken Beziehung mit der unabhängigen Musikbranche interessiert ist und auf diese Musik nicht verzichten will. Damit hat Apple die Basis für einen erfolgreichen neuen Streamingdienst gelegt.“
Weiterführende Informationen:
- Den offenen Brief des VUT finden Sie hier.
- Das Positionspapier des VUT zum Thema "Neue Nutzungsformen und Vergütung".
- Der VUT auf Facebook und Twitter.

 

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Verena Blättermann
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und politische Kommunikation
Tel: 030 53 06 58 59
Mail: blaettermann(at)vut(dot)de
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