Altersvorsorge für Musikunternehmer*innen 

02.12.2022

Die Altersvorsorge für selbständige Musikunternehmer*innen ist ein wichtiges Thema und ebenso komplex. Da es derzeit in Deutschland keine Versicherungspflicht für Selbständige (außer Künstler*innen und Publizist*innen) gibt, liegt es in eurer Eigenverantwortung, euch – am besten frühzeitig – darum zu kümmern. Wir geben euch hier einen Überblick über eure Optionen.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Rentenversicherungspflicht gilt neben Arbeitnehmer*innen auch für Künstler*innen und Publizist*innen. Sie wird über die Künstlersozialkasse abgewickelt.

Es ist aber auch möglich, sich als Selbständige*r freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung zu versichern. Dabei legt man Anzahl und Höhe der Beiträge selbst fest und kann dies jederzeit ändern. Der monatliche Mindestbeitrag liegt bei 83,70 Euro, der Höchstbeitrag bei 1311,30 Euro (2022). Wichtig: in der Regel deckt man mit der gesetzlichen Rentenversicherung nur eine Grundversorgung im Alter ab und sollte unbedingt weitere Rücklagen bilden.

Weiterführende Informationen:

Private Vorsorge

Basis-Rente (Rürup Rente)

Die Basis-Rente ist eine staatlich (also steuerlich) geförderte private Altersvorsorge. Mit diesem Vertragsmodell kann man seine Beiträge zur privaten Rentenversicherung ganz oder teilweise von der Steuer absetzen. Anwendbar ist es auf verschiedene Produkte, z.B. fondsgebundene Rentenversicherung, Fondssparpläne oder bei einer klassischen privaten Rentenversicherung. Die Rentenauszahlungen im Alter werden dann allerdings versteuert. 

Wichtig zu beachten ist, dass diese Verträge nicht kündbar sind (man kann sie lediglich ruhen lassen), und man vor der Rente auf dieses Geld nicht zugreifen kann. Ausgezahlt wird das Vertragsguthaben nur als lebenslange Rente, eine Auszahlung auf einen Schlag ist nicht möglich. Falls man in eine finanziell schwierige Lage gerät und auf staatliche Hilfe angewiesen ist (Hartz IV), wird die Basis-Rente nicht als Vermögen angerechnet. Man kann diese also behalten und erhält trotzdem die Leistungen in voller Höhe.

Private Rentenversicherung

Der Markt ist groß und es gibt hier die unterschiedlichsten Angebote. Man kann in verschiedenen Formen vorsorgen: mit einer Kapital-Lebensversicherung, einer privaten Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung. Man sollte sich am besten gut informieren (z.B. Stiftung Warentest) oder unabhängig beraten lassen (z.B. Honorarberatung, Verbraucherzentrale), bevor man sich für ein Produkt und einen Anbieter entscheidet.

Die private Rentenversicherung ist eine Form der langfristigen Vermögensbildung: man zahlt bestimmte Beiträge ein und spart diese mit Zinsen, Zinseszinsen und einer Überschussbeteiligung des Versicherers an, und erhält das ab einem fest vereinbarten Zeitpunkt als Einmalzahlung oder monatliche Rente. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen werden die Beiträge in einem Fondssparplan angelegt, wobei die Chance auf höhere Renditen besteht, aber auch das Risiko von Verlusten. 

Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung können nicht von der Steuer abgesetzt werden, dafür werden bei Auszahlung der Rentenbeträge dann nur noch die Sparerträge, aber nicht die eingezahlten Beiträge besteuert.

Kapitalanlagen

Eine Möglichkeit der Altersvorsorge ist es auch, Geld in anderen Formen als einer Versicherung anzulegen, z.B. in Wertpapieren, Aktienfonds, Immobilien oder ETFs.

Fonds der Verwertungsgesellschaften

Alterssicherung der GEMA für ordentliche Mitglieder

Die GEMA schüttet Einnahmen, die keinem Mitglied zugeordnet werden können, jährlich einmal an Urheber*innen aus, die ihr 60. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 20 Jahren ordentliche GEMA-Mitglieder sind. Verlage profitieren von der Alterssicherung bereits im Jahr nach Erreichen der ordentlichen Mitgliedschaft.

Weiterführende Informationen

Senior*innenzuwendung der GVL

Berechtigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, können unter bestimmten Bedingungen jährliche Unterstützungszahlungen von der GVL erhalten. Der*Die Berechtigte muss der GVL mindestens 20 Jahre angehören und an mindestens 18 Regelverteilungen teilgenommen haben (= sog. "Treueregelung") oder bereits in der Vergangenheit in den Genuss der "Treueregelung" gekommen sein. Außerdem darf man nicht gleichzeitig über eine andere Verwertungsgesellschaft Zuwendungen zur Alterssicherung beziehen. Dies ist ggf. durch eine formlose, aktuelle Bestätigung der anderen Verwertungsgesellschaft nachzuweisen.

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem Bruttoeinkommen des*der Berechtigten, welches – je nach Jahr der Antragstellung – einen bestimmten Betrag nicht überschreiten darf. 

Um die Senior*innenzuwendung zu erhalten, muss der*die Berechtigte einen schriftlichen formlosen Antrag stellen und in diesem Zusammenhang sein/ihr Bruttoeinkommen im Antragsjahr durch Nachweis belegen. 

Weiterführende Informationenen

Weiterführende Lektüre: