Der VUT zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
06.09.2019
Stellungnahme des Verbands unabhängiger Musikunternehmen e. V. (VUT) zur Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG (DSM-RL) einschließlich der Stellungnahme Deutschlands zu Artikel 17 dieser RL an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Der VUT setzt sich für eine konstruktive Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht zum größtmöglichen Nutzen für alle Betroffenen ein. Um dieses Ziel zu erreichen, halten wir es für zwingend, sich im Interesse einer maximalen Harmonisierung des Urheberrechts in der Europäischen Union am Wortlaut der Richtlinie zu orientieren und diesen soweit möglich zu übernehmen.
Die Mehrheit der VUT-Mitglieder – selbstvermarktende Künstler_innen, Labels, Produzenten_innen – sind Inhaber_innen exklusiver Rechte und sie bündeln ihr Repertoire grenzüberschreitend über die Agentur Merlin. Zu einem geringen Anteil sind unter den VUT-Mitgliedern auch Musikverlage, die Nutzungsrechte über die GEMA lizensieren und Ansprechpartner_innen für Nutzer_innen sind, wenn die urheberrechtlichen Persönlichkeitsrechte ihrer Urheber_innen betroffen sind und daher für eine Nutzung (z. B. Synchronisation, Bearbeitung etc.) die vorherige Zustimmung der Urheber_innen erforderlich ist. Aus diesem Grund wissen sie: Ohne Lizenzen und ohne individuelle Lizenzierung geht es im Musikbereich nicht. Auch erweiterte kollektive Lizenzen (Art. 12) und maximal ausgeschöpfte Schranken ändern dieses auf Vertragsfreiheit und etablierter Branchenpraxis gründende Prinzip nicht.
VUT-Mitglieder nutzen die von der DSM-RL betroffenen "Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten" (DTO) gewerblich. Sie arbeiten mit Content-ID von YouTube und kennen Möglichkeiten sowie Herausforderungen im Zusammenhang mit der digitalen Bewerbung, Vermarktung, Verbreitung und Monetarisierung von musikalischen Inhalten aus ihrer täglichen Praxis.
In der nachfolgenden Stellungnahme beschränkt sich der VUT auf die Vorschriften mit unmittelbarer Auswirkung auf seine Mitglieder. Zentrale Vorschrift ist dabei Art. 17 DSM-RL. Seit Jahren hat sich der VUT vehement dafür eingesetzt, dass DTO Lizenzen erwerben müssen. Art 17 schafft hierfür erstmals die rechtliche Grundlage.
Stellungnahme des VUT
Wir möchten darüber hinaus ausdrücklich auf die Stellungnahmen anderer Verbände und Initiativen hinweisen: Als Mitglied im Deutschen Kulturrat empfehlen wir dessen Stellungnahme. Ebenso empfehlen wir die Stellungnahme von "Error 404 Urheberrechtsaktivist*innen mit und ohne Mandat", die eindrücklich herausarbeitet, dass "es sich bei dem Großprojekt der DSM-RL nicht um ein großverwertergesteuertes Entrechtungs- und Überwachungsprogramm handelt, sondern um das genaue Gegenteil: die DSM-RL ist der längst überfällige regulatorische Befreiungsschlag, der die Urheber*innen europaweit schützen, den (insbesondere digitalen) versagenden Markt für kulturelle Güter wiederherstellen und ein 'level playing field' für die Akteure der Inhaltewirtschaft herstellen soll“. Und weiter: "Was, wenn der eigentliche Feind digitaler Freiheit und Offenheit gar nicht eine Minderheit wäre, die verzweifelt versucht, ihre Existenzgrundlage und die Möglichkeit professioneller kultureller Arbeit zu verteidigen, sondern die Armada derjenigen, die bestrebt sind, alles Private öffentlich zu machen, um daran zu verdienen? Und die damit tatsächlich den Menschen ihre Freiheit zu rauben drohen?"
Darüber hinaus verweisen wir auf die Ausführungen der Initiative Urheberrecht, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL), des Deutschen Musikverleger-Verbandes (DMV) e. V., der Spitzenorganisation der deutschen Filmwirtschaft (SPIO) e. V., des Börsenverein des Deutschen Buchhandels (BOEV) e.V., des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) e.V., des Verband Privater Medien (VAUNET) e. V.