EuGH-Urteil im Fall "Metall auf Metall" schafft Klarheit beim Sampling

29.07.2019

Am 29. Juli 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen jahrelang schwelenden Rechtsstreit: Auslöser war seinerzeit eine Audiosequenz des Liedes "Metall auf Metall" von Kraftwerk, die der Produzent Moses Pelham 1997 im Lied "Nur mir" für Sabrina Setlur verwendete. (Bereits im Geschäftsbericht 2015/16 berichtete der VUT über das Thema.) Der EuGH stellte nun klar, dass Sampling auch bei kleinsten Audiosequenzen der Zustimmung bedarf. "Damit stärkt das Gericht in seiner Entscheidung ausdrücklich die Tonträgerhersteller, von daher begrüßen wir dieses Urteil sehr", resümiert VUT-Geschäftsführer Jörg Heidemann.

Zudem stellte der EuGH klar, dass Sampling nur dann unter die Kunstfreiheit fällt, wenn die Audiosequenz stark überarbeitet und bei den Hörer_innen nicht wiederzuerkennen ist. In diesen Fällen schafft der_die Musiker_in ein neues Musikstück und muss sich nicht um die Zustimmung des Tonträgerherstellers bemühen. Zulässig sind musikalische Zitate wiederum nur, sofern eine eindeutige, künstlerische Auseinandersetzung mit diesen stattfindet. Offen bleibt nun die Frage, wie genau die Wiedererkennbarkeit einer Audiosequenz festgestellt wird – hier wird es in der Praxis weiterhin auf Abwägungen hinauslaufen.