GVL für Künstler*innen

22.06.2012

Wahrnehmungsberechtigt ist, wer im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit Leistungsschutzrechte im Sinne des § 73 Urheberrechtsgesetz erworben habt. Als ausübende Künstler*inen…

Dieser Inhalt steht nur VUT-Mitgliedern zur Verfügung. Bitte logge dich ein