Neues Urheberrecht im Praxischeck
28.09.2020
Im April 2019 beschloss das Europäische Parlament die Richtlinie 2019/790 zum Urheberrecht und verwandter Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie). Bis zum 7. Juni 2021 haben die Mitgliedsstaaten Zeit, die Regelungen in nationales Recht zu gießen und dabei eine möglichst europaweit harmonisierte Gesetzesgrundlage auszufertigen.
Vier Gäste hatte der VUT zum Panel "Neues Urheberrecht im Praxischeck. Was bedeutet die Umsetzung von Artikel 17 für Musikunternehmer*innen?" am 18. September im Rahmen der Indie Days auf der Reeperbahn Festival Conference eingeladen: Balbina Monika Jagielska (Texterin, Musikerin u. Produzentin) sprach mit Dr. Kerstin Bäcker (Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Lausen Rechtsanwälte), Dr. Georg Nolte (Senior Legal Counsel, Google) und Matthias Schmid (Ministerialrat, Referatsleiter Urheber- und Verlagsrecht Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz).
Im Zeichen einer versachlichten Debatte lenkt das Panel den Blick auf die bisherigen Erfahrungen und praxisorientierten Lösungen. Im Vordergrund stehen dabei Möglichkeiten und Grenzen des Ausgleichs zwischen Uploader*innen, Upload-Plattformen, Kreative und ihre Partner*innen, die sich durch die Neuregelung der Haftung in Artikel 17 ergeben. Die Aufzeichnung des Panels kann hier angesehen werden: