Stellungnahme des VUT zum ersten Diskussionsentwurf
31.01.2020
Die heiße Phase der nationalen Umsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie hat begonnen
Wie alle EU-Länder hat der deutsche Gesetzgeber bis zum 7. Juni 2021 Zeit, die europäische Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (kurz: DSM-RL) umzusetzen und damit insbesondere die Online-Verwertung von audiovisuellen Medien neuzuordnen. Bereits im September des vergangenen Jahres beteiligte sich der VUT mit einer Stellungnahme zur DSM-RL an der Umsetzungsdebatte.
Wie sich in den vergangenen Monaten bereits ankündigte, will das mit der Umsetzung beauftragte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (kurz: BMJV) Teilaspekte der Richtlinie vorziehen bzw. früher umsetzen. Seit dem 15. Januar 2020 liegt nun der "Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Erstes Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts" vor, der Regelungsvorschläge zu Text und Data Mining, Verlegerbeteiligung und Presseverlegerleistungsschutzrecht enthält.
Für die rund 300 Verleger*innen im VUT ist insbesondere die zeitnahe Umsetzung der Verlegerbeteiligung an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen (Art. 16 der DSM-RL) ein zentrales Anliegen. Aus diesem Anlass reichte der VUT am 31. Januar 2020 seine Stellungnahme beim BMJV ein.
Stellungnahme des VUT vom 31. Januar 2020
Bislang steht ein Umsetzungsvorschlag des BMJV zu diskussionsträchtigen Abschnitten der Richtlinie, vor allem zu Artikel 17 (vormals Artikel 13), noch aus. Der VUT hofft hierbei auf zeitnahe Entwürfe der Bundesregierung.