Direktvergütungsansprüche benachteiligen Independent-Künstler*innen

15.01.2026

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Gutachten "Angemessene Vergütung insbesondere im Bereich Streaming und Plattform-Ökonomie" hat der VUT eine ausführliche Stellungnahme eingereicht. Darin warnen wir vor den negativen Folgen von gesetzlich verordneten Direktvergütungsansprüchen für Interpret*innen.

Das vom BMJV beauftragte Gutachten untersucht Vergütungsmechanismen in der digitalen Kreativwirtschaft. Obwohl es sich explizit nicht auf die Vergütung für Tonträgernutzungen bezieht, hätten die diskutierten Direktvergütungsansprüche über Verwertungsgesellschaften direkte Auswirkungen auf die Zahlungsströme im Musikstreaming. Das Gutachten behauptet, Direktvergütungen könnten sich als wirksamer Vergütungsmechanismus erweisen und zu einer Besserstellung für Urheber*innen führen.

In unserer Stellungnahme machen wir deutlich: Die nutzungsgenaue Vergütung muss als Goldstandard erhalten und gestärkt werden, statt sie zu verwässern oder schleichend abzuschaffen. Wird ein Track digital vervielfältigt und gestreamt, sollten die Musikschaffenden für genau diese Nutzungen angemessen vergütet werden. Um die Angemessenheit der Vergütung sicherzustellen, sieht das Urheberrechtsgesetz die Möglichkeit vor, gemeinsame Vergütungsregeln zwischen Vereinigungen von Urheber*innen bzw. Interpret*innen mit Vereinigungen von Werknutzenden zur Bestimmung der Angemessenheit von Vergütungen aufzustellen (§§ 36 Abs. 1, 79 Abs. 2a UrhG).

Direktvergütungsansprüche sollten grundsätzlich subsidiär zu gemeinsamen Vergütungsregeln sein. Durch gemeinsame Vergütungsregelungen wird das Ziel, die Angemessenheit der Vergütung sicher zu stellen, erreicht. Gemeinsame Vergütungsregelungen sind für die betroffenen Branchen das konkretere und damit geeignetere Instrument.

 

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