Positionen für die Legislaturperiode 2025-2029

Voraussichtlich am 23. Februar 2025 werden zum 21. Mal die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Für den Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen sind in der dann anstehenden Legislaturperiode 2025 bis 2029 die folgenden Themen besonders relevant:

 

Grundsätzlich

Bei der Umsetzung von Verordnungen und vor allem von Richtlinien der Europäischen Union bedarf es einer größeren Einheitlichkeit, um eine europaweite Harmonisierung zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmer*innen zu verringern. Die Ausgestaltung deutscher „Sonderwege“ schafft zusätzliche Hürden und sollte daher vermieden werden. Das betrifft beispielsweise Regelungen zum Steuerabzug, der DSM-Richtlinie zum Urheberrecht und der KI-Regulierung.

Neu zu schaffende Regelungen sollten vor allem wirksam durchsetzbar sein. Es gilt, Bürokratie-schaffende „Papiertiger“ zu vermeiden, die vor allem Mehraufwände bei kleinen und mittleren Unternehmer*innen schaffen, während große Unternehmen nicht wirksam an diese Regelungen gebunden werden. Deutschland sollte sich dafür einsetzen, dass dieser Grundsatz auch auf europäischer Ebene gilt. Dies betrifft insbesondere Regulierungsversuche im Digitalbereich.

Die Teilbereiche der Musikwirtschaft sind in komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt. Diese müssen durch Einbeziehung praktischer Kompetenz der Branchenakteur*innen sowie ihrer Verbände ausreichend berücksichtigt werden, um Kollateralschäden für die Branche zu umgehen.

 

Sichtbarkeit der Kreativwirtschaft

Die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft ist nach der Automobilindustrie und dem Maschinenbau der drittgrößte Wirtschaftszweig Deutschlands. Sie steht für Kreativität, Innovation, Produktivität und Wirtschaftswachstum und ist dabei Impulsgeberin und Gestalterin für viele andere Wirtschaftszweige. Die Bundesregierung sollte sich daher für eine größere gesamtgesellschaftliche Sichtbarkeit und Wertschätzung der Branche einsetzen.

Ein wichtiger Schritt war die Benennung eines Ansprechpartners für die Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Bundesregierung. Nun gilt es, diese Rolle innerhalb der Regierung zu verstetigen und im interministeriellen Austausch stärker wahrnehmbar zu verankern.

 

Urheberrecht

International und auch im digitalen Wirtschaften durchsetzbare Rechte sind das Rückgrat der Kreativwirtschaft – für Kreative sowie Verwertende. Nur mit durchsetzbaren Urheber- sowie Leistungsschutz- und gewerblichen Schutzrechten können kreative Inhalte, Dienstleitungen und Produkte monetarisiert und gegen Ausnutzung durch Dritte geschützt sowie neue Geschäftsmodelle etabliert werden.

Rechteinhaber*innen müssen in der Lage sein, ihre Rechte mit angemessenem Ressourceneinsatz wirksam durchsetzen zu können. Die gesetzlichen Grundlagen dafür dürfen auch bei Entwicklung neuer technischer Möglichkeiten nicht ausgehöhlt werden, wenn weiterhin eine große kulturelle Vielfalt auf privatwirtschaftlicher Basis erhalten bleiben soll.

Deutschland sollte innerhalb der europäischen Union für eine stärkere Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen eintreten. Die schließt den Rückzug von deutschen Sonderwegen in der Auslegung europäischer Richtlinien ein.

 

Künstliche Intelligenz

Die Werke von Rechteinhaber*innen sind der Werkstoff, auf dem die Systeme insbesondere generativer KI aufbauen, gleichzeitig werden immer neue Werke als Datenmaterial für das Training benötigt. Die Interessen und bestehenden Rechte der Rechteinhaber*innen sowie die wirksame Durchsetzung dieser Rechte sind damit zentraler Bestandteil digitalpolitischer Abwägungen.

In den nationalen Umsetzungen der KI-bezogenen Regulierungen (insbesondere des AI Acts) gilt es, eine innereuropäische Harmonisierung der Vorschriften zu schaffen, die insbesondere die beschlossenen Transparenzvorschriften wirksam und zum Schutz der Rechteinhaber*innen praxistauglich umsetzt.

Auch im Rahmen technischer Entwicklungen müssen Rechteinhaber*innen die Möglichkeit haben, über die Verwendung ihrer Rechte selbst entscheiden und diese Entscheidungen auch international wirksam durchsetzen zu können – das schließt die Lizenzierung von Werknutzungen ausdrücklich ein.

Für KI-Inhalte sollte ein sinnvoller, rechtssicherer Rahmen innerhalb der Rechtefamilie des geistigen Eigentums geschaffen werden. Somit können Schutzlücken geschlossen, Rechtsunsicherheit reduziert, Nutzungsrechte sinnvoll zugeordnet und der kreativen Verwendung von KI ein Anreiz gegeben werden.

 

Streaming

Die Verwertungsströme innerhalb der Musikbranche sind komplex. Jede gesetzliche Regulierung kann nur sehr behutsam erfolgen und setzt einen fachkundigen Blick auf die Branche sowie die Anhörung aller Branchenakteuer*innen voraus. Nur so können ungewollte Kollateralschäden vor allem bei den kleinen und mittelständischen Unternehmer*innen vermieden werden, die mit einem Marktanteil von 35% rund 80% aller Neuveröffentlichungen auf den Markt bringen und damit wesentlich für die kulturelle Vielfalt sorgen.

Wo immer möglich, sollten brancheninterne Lösungen priorisiert und unterstützt werden. Ein Beispiel hierfür bilden die Verhandlungen über angemessene Vergütungen im Musikstreaming zwischen Pro Musik und dem VUT.

Die nutzungsbasierte Vergütung ist der Goldstandard für alle Zahlungsströme im Streaming.

 

Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen und ermäßigte Mehrwertsteuer auf alle Kulturgüter

Mit der Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) einschließlich der Einführung digitaler Verfahren beschreitet Deutschland beim Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige einen Sonderweg innerhalb der Europäischen Union, der sich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen entwickelt hat. Hier gilt es, die deutschen Besonderheiten in den bürokratischen Formalitäten auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen und eine stärkere Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union anzustreben. Eine dauerhafte Erleichterung für die Unternehmen sowie die durchführende Behörde kann durch eine deutlich abgesenkte Zahl der zustellenden Anträge sowie einen deutlich geringeren Bearbeitungsaufwand bzw. Bearbeitungszeiten der Anträge erreicht werden. Dafür bedarf es deutlich entbürokratisierter Verfahren.

Kultur ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und sollte durch steuerliche Erleichterungen gefördert werden. Die derzeitige Einschränkung auf bestimmte Kulturgüter führt zu Wettbewerbsverzerrungen und benachteiligt besonders die Musikwirtschaft. Eine flächendeckende Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf alle Kulturprodukte, darunter auch Schallplatten und CDs, würde die kulturelle Vielfalt stärken und die wirtschaftliche Stabilität der Kulturbranchen sichern.

 

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse ist eine sozialpolitische Errungenschaft, die auf eine nachhaltig tragfähige Basis gestellt werden muss. Dazu zählt die Stabilisierung des Abgabesatzes auf 5%, um eine weitere Verunsicherung bei den Abgabepflichtigen zu vermeiden, sowie die Wiederanhebung des Bundeszuschusses auf 25%.

 

Nachhaltige Projektförderung

Das Mentoringprogramm MEWEM für den weiblichen, trans und non-binären Nachwuchs der Musikbranche ist eines der ersten seiner Art und seit mittlerweile knapp zehn Jahren erfolgreich darin, mehr FLINTA-Personen in die Entscheider*innenpositionen der Musikbranche zu bringen. Das Programm sollte daher weiterhin unterstützt werden.

Inhabergeführte, stationäre Plattenläden stärken die Existenzgrundlage von Künstler*innen und ihren Partner*innen und sie bilden eine zentrale Grundlage für den Erhalt einer vielfältigen Musikkultur in Deutschland und sie tragen wesentlich dazu bei, die kulturelle Infrastruktur auch im ländlichen Raum zu erhalten. EMIL_ Der deutsche Preis für Schallplattenfachgeschäfte sollte daher fortgeführt und analog zum Deutschen Buchhandlungspreis verstetigt werden.

Der Kulturpass hat das Ziel, junge Menschen unabhängig von ihrem finanziellen Umfeld einen – ggf. erstmaligen – Zugang zu Kultur zu ermöglichen und er stärkt zugleich die deutsche Kreativwirtschaft. Unter großem Einsatz der Branche ist es gelungen, eine tragfähige Umsetzung voranzubringen. Um die erhofften Effekte auch nachhaltig spürbar zu machen, ist eine Verstetigung des Projektes unabdingbar. Der Kulturpass sollte fortgesetzt und sowohl für die teilnehmenden jungen Erwachsenen sowie die Kulturanbietenden unkompliziert und praktikabel gehalten werden. Perspektivisch ist es zielführend wieder die anfängliche Kultursumme von 200 Euro zur Verfügung zu stellen.

Die Mittel für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik sollten verstetigt werden.

 

Habt ihr noch weitere Themen für die deutsche Bundespolitik der nächsten Jahre? Dann schreibt gern eine E-Mail an Dr. Sandra Wirth (Referentin für politische Kommunikation).

Marktkonzentration bedroht die Vielfalt

Die Independent-Community weltweit schlägt Alarm seitdem am 17. Dezember 2024 die geplante Übernahme von Downtown durch Universal Music Group (UMG)/Virgin Music bekannt wurde. Für unser Musikökosystem bedeutet diese erneute Expansion des UMG-Universums noch ungleichere Marktverhältnisse.

VUT-Vorstandsvorsitzende, Dr. Birte Wiemann: "Die Nachrichten sind für die Independents wenig weihnachtlich. Es schreitet nicht nur die Marktkonzentration unaufhörlich weiter, auch bewirbt sich UMGs Virgin Music Group mit einem frechen Etikettenschwindel als 'global independent music division'. Als unabhängig gelten immer noch jene Marktteilnehmer*innen, die nicht einer der sogenannten Majors sind oder von einem dieser kontrolliert werden. Die wirtschaftspolitisch Verantwortlichen sollten hier genau hinschauen: Der Schutz unabhängiger Musikunternehmer*innen und Künstler*innen muss oberste Priorität haben, um die kulturelle Innovation und die Diversität der Musiklandschaft zu bewahren. Nur durch klare regulatorische Maßnahmen kann verhindert werden, dass die Entwicklung der Musikwirtschaft hin zu einem homogenen Markt unter der Kontrolle weniger großer Unternehmen, ungebremst voranschreitet."

Die Transaktion kombiniert das umfangreiche Portfolio von Downtown – einschließlich Dienstleistungen wie FUGA, CD Baby, Songtrust und anderen, die zusammen über 5.000 Geschäftskund*innen und mehr als 4 Millionen Kreative in 145 Ländern bedienen – mit den globalen Aktivitäten von Virgin Music, die Teil der Universal Music Group sind. Durch die Übernahme wird ein riesiges Musikverlag- und Distributionsportfolio zusammengeführt, das bereits Millionen von Künstler*innen und Unternehmen weltweit bedient. Dies führt zu einer enormen Marktkonzentration in der Musikdistribution, Lizenzierung und Rechteverwaltung, die den globalen Musikmarkt erheblich verzerren würde.

UMG ist bereits das größte Unternehmen auf dem globalen Musikmarkt. Allein in diesem Jahr hat es die führende europäische unabhängige Gruppe [PIAS]/Integral sowie Outdustry, einen führenden Anbieter von Label-Dienstleistungen und Rechteverwaltung in China, Indien und anderen asiatischen Märkten, den zweitgrößten Musik-Katalog Thailands, RS Group, das britisch-südasiatische Label Oriental Star Agencies, das nigerianische Label Mavin Global, das US-amerikanische Label Saban Music Latin, Chabaka Music, einen digitalen Distributor aus den VAE, und eine Minderheitsbeteiligung an Chord Music Partners (USA) übernommen. Für unabhängige Musikunternehmer*innen heißt das: Die Wettbewerbsbedingungen werden noch weiter zu ihren Ungunsten verzerrt. Mit dieser kontinuierlichen Marktkonzentration schwindet die benötigte Vielfalt und Unabhängigkeit in der Musikbranche weiter.

 

Weiterführende Informationen:

Leitfaden zum KI-Rechtevorbehalt

Entwickler von generativen KI-Modellen, wie ChatGPT, trainieren ihre Systeme mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne die Rechteinhaber*innen um Erlaubnis zu fragen…

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Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf unabhängige Musikunternehmer*innen

Wir gehen davon aus, dass die sogenannte generative Künstliche Intelligenz (KI) in Kürze in der Lage sein wird, künstlerische Ergebnisse von Komponist*innen, Interpret*innen und Produzent*innen in weiten Teilen zu ersetzen. Generative KI ist dann weit mehr als ein künstlerisches "Werkzeug". Ihre Entwicklung vollzieht sich in rasendem Tempo, sodass generative KI-Systeme erst im letzten Moment explizit Gegenstand politischer Regulierungsbemühungen in der Europäischen Union geworden sind. Derzeit wird zwischen den EU-Gremien über den Entwurf einer KI-Verordnung (AI-Act) verhandelt.

Insbesondere mit Blick auf die Folgen digitalpolitischer Errungenschaften und Versäumnisse der letzten Jahrzehnte sind wir der Meinung, dass die ausstehende Regulierung von KI gar nicht schnell, vorausschauend, robust und weitreichend genug sein kann. Andere oder gar ausbleibende Weichenstellungen hätten verheerende Auswirkungen. Sämtliche Reglungen müssen kohärent, gemeinwohlorientiert, wettbewerbs- und anpassungsfähig und vor allem durchsetzbar sein. Es gilt aus den Fehlern bisheriger digitalpolitischer Regulierungsversuche zu lernen. Keinesfalls dürfen etwa mit "Safe Harbor"-Bestimmungen falsche wirtschaftliche Anreize gesetzt werden.

Positionspapier vom 1. August 2023 "Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf unabhängige Musikunternehmer*innen"

Ergänzendes Forderungspapier vom 8. September 2023

Ende 2023 konnten sich EU-Rat, Parlament und Kommission in den Trilog-Verhandlungen auf erste wichtige Grundsätze hinsichtlich der Regulierung von Künstlicher Intelligenz einigen. Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des VUT, kommentierte den AI Act wie folgt: "Mit der politischen Einigung zum AI Act in den Trilog-Verhandlungen wurde ein erster Schritt in Richtung KI-Regulierung getan. Ein gutes, wenn auch sehr kurzgreifendes Signal ist die Betonung des geltenden europäischen Urheberrechts sowie die Festschreibung von Transparenzregelungen. Detaillierte Nachweise über verwendete Trainingsdaten sind eine Grundlage für die Nutzungsvergütung urheberrechtlich geschützter Materialien zu diesem Zweck.

Vollständig wird der AI Act erst in zwei Jahren in Kraft treten, bis dahin herrscht der altbekannte zahnlose Tiger namens 'freiwillige Selbstverpflichtung'. Aus den digitalpolitischen Regelungsversuchen der letzten Jahrzehnte wissen wir: Eine Regelung ist nur so gut wie ihre faktische Durchsetzbarkeit und Durchsetzung. Deshalb müssen Konkretisierungen auf technischer Ebene folgen und das neue Amt für Künstliche Intelligenz braucht scharfe Zähne."

Im Januar 2024 wendete sich eine breite Allianz der Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft Deutschlands inklusive dem VUT in einem offenen Brief an die Bundesregierung: Darin baten wir die politisch Verantwortlichen, deutlich "ja" zum errungenen Kompromiss über die europäische KI-Verordnung zu sagen.

Gemeinsam mit über 20.000 Unterzeichnenden tragen wir außerdem das "Statement on AI training" mit.

 

Weiterführende Informationen:

11 Forderungen für eine starke Musikwirtschaft in Deutschland

1. Künstliche Intelligenz: Der Mensch im Fokus

Der Mensch steht im Zentrum des kreativen Schaffens, nicht die Maschine. Regulierungsmaßnahmen müssen schnell, vorausschauend und umfassend sein, um die wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Gesellschaft sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft zu schützen (s. Human Artistry Campaign).

 

2. Verlässlicher Rechtsrahmen

Für einen nicht subventionierten Wirtschaftsbereich ist ein verlässlicher Rechtsrahmen, der den Unternehmen Investitionssicherheit garantiert, entscheidend. Der politische Gestaltungswille sollte sich auf ein hohes Schutzniveau konzentrieren, da dies grundlegend für die Werterhaltung des kreativen Schaffens und für dessen Wertschöpfung ist.

 

3. Musikalische Bildung ist essenziell

Musikalische Bildung ist unabdingbar für die Förderung von Kreativität, Innovation und wirtschaftlichem Wachstum der Musikbranche. Verpflichtender Musikunterricht muss in allen Schulformen eingeführt, verstärkte politische Maßnahmen sowie Investitionen zur Unterstützung und Stärkung der musikalischen Bildung sollten umgesetzt werden.

 

4. Förderung primär zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Die Unternehmen der Musikwirtschaft wollen ihre wirtschaftlichen Leistungen aus eigener Kraft erbringen. Staatliche Förderung sollte sich auf die gezielte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit richten (z.B. Förderung von Newcomern, Digitalisierung oder Export) und keine staatliche Vollfinanzierung zum Ziel haben. Auch sollte Förderung nicht in den Wettbewerb mit Marktakteur*innen treten.

 

5. Der KulturPass darf nicht abgeschafft werden

Der Kulturpass sollte fortgeführt und für junge Erwachsene sowie Kulturanbietende einfach und praktikabel gestaltet werden. Das Angebot der Musik sollte dabei um musikalische Bildung und Musiknutzung erweitert werden, um ihren Stellenwert zu erhöhen.

 

6. Künstlersozialkasse-Sätze stabilisieren

Die Abgabesätze der Künstlersozialkasse müssen nach der letzten Erhöhung 2024 dauerhaft stabilisiert werden.

 

7. Bevorzugte Besteuerung von Kulturgütern

Kulturgüter benötigen eine bevorzugte Besteuerung, um ihre Attraktivität zu steigern und die wirtschaftliche Stabilität der Branchen zu sichern. Steuervergünstigungen sollten alle Kulturgüter gleichermaßen betreffen, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

 

8. Selbständigkeit stärken

Der rechtliche Rahmen für Selbstständigkeit muss den Realitäten der Branche angepasst werden. Veranstaltungswirtschaft, Clubs und freie Musikschulen müssen Freiberufler*innen unbürokratisch auf Honorarbasis und rechtssicher ohne Verdacht auf Scheinselbstständigkeit beschäftigen können.

 

9. Kulturelle Stadtentwicklung

Neben der Fachkommission Städtebau brauchen wir zusätzlich eine Arbeitsgruppe "Kulturräume". Einbezogen werden sollten die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie Fachverbände.

 

10. Gerechtes Gewerbemietrecht

Viele Akteur:innen der Kultur haben "mieterunfreundliche" Gewerbemietverträge und werden aus den Innenstädten verdrängt. Eine Lösung könnte darin bestehen, das bislang ungeregelte Gewerbemietrecht anzupassen, zum Beispiel in Hinsicht auf Kündigungsschutz oder Mietobergrenzen.

 

11. Novelle des Arbeitszeitgesetzes

Das Arbeitszeitgesetz für Zeitkonten- und Schicht-Modelle sollte so flexibilisiert werden, dass sie der modernen und nachhaltigen Kultur- und Musikwirtschaft gerecht werden können. Dafür bietet sich die europarechtskonforme Ausweitung der Tages- und Wochenarbeitszeit an, wie Österreich sie bereits praktiziert.

 

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmenden auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteur*innen in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum versteht sich nicht als Dachverband der Branche. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht. Das Forum Musikwirtschaft ist dem kulturellen und sozialen Wert der Musik in der Gesellschaft verpflichtet ebenso wie der Gestaltung der Branche nach den Grundsätzen ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit.

Demokratie wählen. JETZT!

AI Act, DSM-Richtlinie zum Urheberrecht, Late Payment Act, Digital Services und Digital Markets Act – Europäische Politik gestaltet wesentlich und im zunehmenden Maß die Rahmenbedingungen für unabhängige Musikunternehmer*innen. Die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments ist damit ein entscheidender Faktor für die Wirtschafts- und Digitalpolitik der kommenden Jahre. Für die Belange kleiner und mittelständischer Unternehmen, für die Kreativwirtschaft sowie für die Kulturpolitik der Europäischen Union ist die anstehende Wahl richtungsweisend. Wird das kommende Parlament stark genug sein, jene Weichen zu stellen, um multinationale Konzerne stärker in ihre gesellschaftliche Verantwortung zu nehmen und gleichzeitig faire Marktchancen für die klein- und mittelständisch organisierte Kultur- und Kreativwirtschaft voranzubringen?

Die wichtigste Herausforderung ist, Europas bunte Kulturvielfalt zu erhalten, ohne in nationale Eintönigkeit zurückzufallen. Vor dem Hintergrund zunehmender Angriffe auf Menschen sowie auf unsere demokratischen Grundwerte wie die Menschenwürde, Freiheit und Toleranz geht von der Europawahl sowie den anstehenden Landtagswahlen ein Signal aus. Der VUT unterstützt deshalb die Aktionen "Demokratie wählen. JETZT" und "STIMMT für Vielfalt, Demokratie und Toleranz". Denn für uns ist klar: Wir treten rassistischen, sexistischen, fremdenfeindlichen und anderen diskriminierenden und Menschen verachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen.

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 wählen wir zum inzwischen zehnten Mal die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf fünf Jahre. Die letzten Monate und aktuelle Umfragen deuten an, dass sich das Ergebnis in Deutschland deutlich vom Ausgang der Wahl 2019 unterscheiden könnte: Einerseits sind in den vergangenen Jahren neue Parteien hinzugekommen, etwa das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Es treten insgesamt 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen an und es bewerben sich 1.413 Kandidat*innen – darunter 486 Frauen. Andererseits wurde erstmals das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.

Das neu zu wählende Europäische Parlament wird 720 Abgeordnete umfassen. Deutschland stellt mit 96 zugewiesenen Parlamentssitzen verhältnismäßig die meisten Abgeordneten, danach folgen Frankreich mit 81 und Italien mit 76 Sitzen. Den kleinsten Ländern Zypern, Luxemburg und Malta stellen jeweils 6 Sitze zu.

Derzeit steht auch ein Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung zur Verfügung. Für unabhängige Musikunternehmer*innen sind insbesondere die Positionen der acht umfragestärksten Parteien auf die Frage 28 zum Urheberschutz interessant: "Urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. Fotos, Musik, Literatur) sollen in der EU für nicht-kommerzielle Zwecke kostenlos verwendet werden dürfen."

Die Kurzbegründungen der Einschätzungen finden sich im Wahl-O-Mat.

 

Die Volltexte ausgewählter Wahlprogramme zum Nachlesen findet ihr hier:

 

Weitere Informationen:

Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) treten in Kraft – Was unabhängige Musikunternehmer*innen wissen und beachten müssen

Seit dem 17. Februar 2024, gilt der Digital Services Act (DSA) in der Europäischen Union. Mit dieser Verordnung findet eine…

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Auswirkungen der EU-Verordnung "Late Payment Act" auf unabhängige Musikunternehmer*innen

Die Europäische Union hat eine neue "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" 2023/0323…

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AI Act – Offener Brief der Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland an die Bundesregierung

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Olaf Scholz,
sehr geehrter Herr Bundesminister Marco Buschmann,
sehr geehrter Herr Bundesminister Robert Habeck,
sehr geehrter Herr Bundesminister Volker Wissing,
sehr geehrte Kulturstaatsministerin Claudia Roth,

wir, die über 140.000 Urheber:innen, ausübenden Künstler:innen und Kulturschaffenden der 44 Verbände der Initiative Urheberrecht, gemeinsam mit zahlreichen Verbänden der Presse-, Verlags-, Film- und Musikwirtschaft sowie den unterzeichnenden Verwertungsgesellschaften, bitten Sie, dass die Bundesregierung am 2. Februar 2024 im Zuge des Treffens des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) dem vorliegenden Entwurf der KI-Grundverordnung (EU) im Sinne einer nachhaltigen, wirtschaftlich tragfähigen und demokratischen Zukunft und ohne weitere Beschränkungen zulasten der Künstler:innen sowie Kultur- und Medienschaffenden zustimmt.

Die im Verordnungsentwurf aufgesetzten Grundregeln zur Regulierung des Betriebs von Systemen Generativer KI sind für die wirtschaftliche Zukunft aller Kultur-, Medien- und Kreativ-Branchen und ihrer über 1,2 Millionen steuerzahlenden Beschäftigten, Selbständigen, sowie hunderttausender Klein- und mittelständischer Unternehmen entscheidend*. Es war ein schwieriger Prozess, doch der Kompromiss des Entwurfes geht in die richtige Richtung. Für IT-Unternehmen stellt er mit Sicherheit keine Überregulierung dar. Für Urheber:innen, Künstler:innen, Kultur- und Medienschaffende bietet der Kompromiss das absolute Mindestmaß an Schutz.

Alle, die in Kultur und Medien schöpferisch und verwertend tätig sind, sind angewiesen auf Lizenzierung. Angemessene Vergütung setzt Transparenz voraus. Die bisherige profitable Entwicklung generativer KI-Systeme beruht jedoch maßgeblich auf der illegitimen Nutzung urheberrechtlich geschützter Kulturgüter und personenbezogener Daten der Bürgerinnen und Bürger. Diese seit einer Dekade unlautere Geschäftspraxis hat bereits heute einen destruktiven Effekt auf die Kreativwirtschaft zur Folge, inklusive Beschäftigungsverlust und Investitionsschäden.

Wir glauben an die Demokratie, wir glauben an Werte wie den Schutz der Menschenwürde, die Wahrung von Menschen-, Urheber-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten. Statt einzelnen Technologieunternehmen einen Wettbewerbsvorteil durch fortgesetzte Rechtsbrüche zu verschaffen und die von ihnen verantworteten Risiken für die Gesellschaft sanktionslos zu belassen, müssen wir Verantwortung zuweisen und verantwortlich handelnden KI-Unternehmen dabei helfen, im fairen Wettbewerb zu bestehen.

Die gerechte Gestaltung der Welt von morgen liegt in Ihren Händen.

(im Namen aller unterzeichnenden Verbände)
Katharina Uppenbrink, Geschäftsführerin der Initiative Urheberrecht

Eine PDF-Version des offenen Briefs befindet sich unter diesem Link.

Unterzeichner (in alphabetischer Reihenfolge)

 

Fair. Transparent. Streaming? – VUT-Forderungen zum Streaming der Zukunft

Ende Januar 2022. Neil Young lässt seinen kompletten Musikkatalog von Spotify entfernen, da Starpodcaster Joe Rogan in seiner Sendung Unwahrheiten über die Risiken der Corona-Impfung verbreitet. Was wie erwartet zu Diskussionen über Meinungsfreiheit und Regulierung durch die Plattformen führt, ruft aber im Kontext auch Künstler*innen wie India Arie auf den Plan, die ebenfalls ihre Musik von der Plattform entfernt – wenn auch aus anderen Gründen: "What I am talking about is RESPECT – who gets it and who doesn’t. paying musicians a Fraction of a penny? and HIM [Joe Rogan] $100m? This shows the type of company they are and the company that they keep. I’m tired."

Februar 2022. Deezer erhöht nach zehn Jahren seinen Abopreis von 9,99 Euro auf 10,99 Euro. Spotify ist kurz davor, einen 320 Millionen-Dollar-Sponsoren-Deal mit dem spanischen Traditionsfussballverein Barcelona zu unterschreiben, hat jedoch in der Vergangenheit immer betont, dass es wirtschaftlich unmöglich sei, Urheber*innen von Musik eine höhere Lizenzgebühr zu bezahlen.

März 2022. Neue Zahlen der RIAA (Recording Industry Association of America) für das Jahr 2021 werden veröffentlicht. Während der Umsatzanteil von Vinyl in den USA in 2021 um 61,02% gestiegen ist, stagniert der Umsatzanteil des Streamings auf 83% des Gesamtvolumens im Recorded-Bereich.

Flashback. Neunziger Jahre: Die Entwicklung des mp3-Formats sorgt für eine grundlegende wirtschaftliche und kulturelle Veränderung der Musikbranche. Piraterie-Plattformen erobern das Internet; Tauschbörsen wie Napster, LimeWire und The Pirate Bay animieren Millionen Nutzer*innen dazu, Musik kostenlos aus dem Internet herunterzuladen.

Für die Musikbranche war und ist kostenloser digitaler Musikaustausch eine nicht hinnehmbare Praxis, nichtsdestotrotz war damit allen Marktteilnehmer*innen klar, dass die Zukunft des Musikkonsums im Digitalen liegt. Leider hat die Musikbranche es verpasst, diesen Wendepunkt für sich zu nutzen und ihr Schicksal in die Hände von Technologieunternehmen gelegt, anstatt selbst die digitale Musikvermarktung in die Hand zu nehmen. Heute bestimmen Konzerne wie Spotify, Apple oder Amazon die Regeln des digitalen Musikgeschäftes.

In der 2021er "Studie zur Zukunft der Musiknutzung" in Deutschland geben 22% der Befragten an, keinen physischen Tonträger (mehr) zu besitzen; 32% nutzen einen kostenpflichtigen Streamingdienst. Auf dem zweiten Platz hinter Premium Audiostreaming liegt laut "Musikindustrie in Zahlen 2020" mit 24,5% der Nutzung bereits die werbebasierte Variante von YouTube. Im Gegensatz zu Streamingdiensten wie Spotify, Apple Music, Deezer und Co. zahlte YouTube als reiner Provider jedoch jahrelang keine Lizenzen (YouTube als kostenfreie, werbebasierte Anwendung im Gegensatz zu YouTube Music, das als DSP ebenso Lizenzen erwirbt wie Spotify, Amazon Music und Co.); Künstler*innen und Urheber*innen wurden dementsprechend nicht angemessen an den mit ihrer Musik erzielten Gewinnen beteiligt.  Der sogenannte "Value Gap" entstand, da YouTube als sogenannter "Hosting Provider" im Gegensatz zu "Content Providern", wie z.B. Spotify, keine Lizenzen zahlen musste.

Um zu illustrieren, wie klein der Gewinn von Künstler*innen durch Streaming ist, hat der VUT 2019 den "Streaming-Kalkulator" erstellt. Auf Basis anonymisierter Daten – durchschnittliche Vergütung pro Stream der verschiedenen Plattformen – zeigten wir, wie oft ein Song gestreamt werden muss, damit sich der*die Künstler*in davon z. B. eine Currywurst kaufen kann. So war es auch unser Plan für das Jahr 2020.
Doch je mehr Zahlen von den Unternehmen vorlagen, desto verwirrender wurde das Bild: Zwischen den Zahlen pro Plattform zeigten sich teils eklatante Differenzen in der Vergütung pro Stream; teils wurden am gleichen Tag auf der gleichen Plattform zwei oder drei verschiedene Beträge pro Stream für ein und denselben Track abgerechnet. Um Rat gefragte Streamingexpert*innen konnten lediglich vage andeuten, aus welchen Gründen (Währungsschwankungen, verschiedene sog. "Tiers" der unterschiedlichen Abonnementmodelle etc.) sich möglicherweise Differenzen ergeben.

Wie kann es sein, dass wir Streamingdienste als die Zukunft unserer Branche sehen, es zeitgleich jedoch unmöglich erscheint, eine Abrechnung stringent nachzuvollziehen?

Die Frage nach Transparenz ist direkt verknüpft mit der Frage nach Fairness. Derzeit rechnen die Streamingdienste die Rechteinhaber "pro rata" oder nach "Market Centric Payment System" ab: Der Gesamtpool der Einnahmen wird (verringert um die Gebühr der Plattform) aufgeteilt auf den Anteil, den die einzelnen Künstler*innen am globalen Streamingaufkommen der Plattform haben. Dementsprechend wird die Abogebühr eines*einer einzelnen Hörer*in nicht etwa auf die Künstler*innen verteilt, die tatsächlich angehört werden, sondern auf den jeweiligen Anteil der Künstler*innen im gesamten Streaming-Pool. Taylor Swift als meistgehörte Spotify-Künstlerin bekommt also auch einen Anteil der Abogebühren einer Person, die über ihr Spotify-Abo tagein, tagaus nur Crust Punk hört.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021 heißt es: "[Wir] wollen die Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte verbessern, auch in digitalen Märkten." Der VUT hat sich bereits im Februar 2020 für eine nutzungsbasierte Abrechnung von Streamingeinnahmen ausgesprochen. Im sog. "User Centric Payment-System" sollen die Streamingeinnahmen nur den Künstler*innen zugutekommen, die tatsächlich von den Nutzer*innen gehört werden. Eine aktuelle öffentliche Studie zum Themenkomplex der nutzungsbasierten Abrechnung im Streaming, die das französische Centre national de la musique im Januar 2021 vorstellte, kommt zu dem Schluss, dass die Entscheidung für User-Centric oder Pro-Rata mehr eine Frage der kommerziellen Strategie denn des eklatanten monetären Unterschiedes ist. Dieses eher uneindeutige Ergebnis lässt sich auf eine ebenso uneindeutige Grundlage zurückführen: Die Autor*innen der Studie weisen auf eine "nicht homogene" Datenlage hin. Während die Plattform Deezer die Daten des ganzen Jahres 2019 zur Auswertung bereitstellte, waren die von Spotify gelieferten Daten auf 100.000 zufällig ausgewählte User*innen nur in Frankreich und nur aus der ersten Hälfte des Jahres 2019 begrenzt.

Unvollständige Daten stehen ausgewogenen Studien im Weg, die uns dabei helfen könnten, zu einer belastbaren Einschätzung verschiedener Abrechnungsmodelle im Streaming zu kommen. Auch hier ist fehlende Transparenz ein Hindernis, das einer Evaluation zur potenziellen Implementierung alternativer (Zahlungs-)Modelle im Weg steht.

Mit unseren "VUT-Forderungen zum Streaming der Zukunft" wollen wir unsere Erkenntnisse in der Diskussion über eine gerechtere Verteilung der Einnahmen und Optimierung des Musik-Streamings – in Anlehnung an den Plan zur Reform des Streamings von Impala – vorstellen und konkrete Argumente aufzeigen, damit wir im Diskurs einen branchenweiten Konsens bilden und auf eine zielorientierte Optimierung des Streaming-Modells hinwirken können.

VUT-Forderungen zum Streaming der Zukunft

Unser Forderungen zielen auf eine transparentere und optimierte Streamingökonomie ab.

  1. Safe Harbours effektiv beenden – keine neuen Schlupflöcher – folglich die wortgetreue Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie und keine nationalen Sonderwege
  2. Künstler*innen eine faire zeitgemäße digitale Lizenzgebühr bezahlen
  3. Keine Reduzierung der Lizenzgebühren im Austausch gegen verbesserte Plays oder privilegierte Behandlung durch Algorithmen oder anderen Funktionen, die Elemente von Payola neu herstellen
  4. Reform zur Verteilung der Streaming-Einnahmen: Die verschiedenen Dienste sollten die folgenden Aspekte zur Differenzierung der Vergütung umsetzen:
    • Einführung eines (noch genauer zu definierendem) nutzerbasierten Abrechnungsmodells
    • Diskriminierung längerer Songtitel abschaffen, indem beispielsweise eine Rate für eine gewisse Anzahl an Sekunden eines Songs festgelegt wird und weitere Zahlungen in Intervallen von weiteren Sekunden ausgelöst werden
    • Aktives Engagement-Modell: Künstler*innen ermutigen, das aktive Fan-Engagement zu fördern, indem sie Titel besser vergüten, welche die Hörer*innen nach Künstler*innennamen, Titel- oder Albumnamen gesucht oder erreicht haben oder z. B. wenn ein Album gespeichert, "gemocht" oder vorbestellt wurde
    • Abschaffung der 30-sekündigen "Skip and Save-Rate": Kein Schwellenwert für einen Song, um Einnahmen aus dem Streaming zu generieren
  5. Mehr Sorg- und Wachsamkeit der Musikdienste bei rechtswidrigen Aktivitäten, einschließlich Streaming-Manipulation, Werbeblocker- und Stream-Ripping-Software
  6. Die Suche nach Labels / Interpret*innen / Produzent*innen / Komponist*innen / Musiker*innen / Autor*innen / Verlagen ausbauen
  7. Lokales Repertoire und lokale Sprachen fördern: Playlisten und andere Funktionen besser auf die lokalen Märkte anpassen sowie Übersetzungen von Tracktiteln in verschiedenen Sprachen verfügbar machen (Beispiel: chinesische Schriftzeichen oder Hindi muss auch in Englisch übersetzt werden)
  8. Mit einem breiten Spektrum von Labels in allen Märkten zusammenarbeiten (z. B. über Merlin für Independent-Labels), um sicherzustellen, dass die Entwicklung von redaktionellen Algorithmen die Vielfalt, das lokale Repertoire und die Möglichkeiten zur Entdeckung von Künstler*innen nicht negativ beeinflussen
  9. Mit dem Recorded-Musiksektor zusammenarbeiten, um den CO2-Fußabdruck digitaler Musik zu bewerten und zu reduzieren

Weiterführende Informationen: