Europäische Independent-Musikbranche warnt: Kauft Universal Music weitere Vertriebsfirmen auf, geschieht dies auf Kosten von Musikliebhaber*innen und Künstler*innen

IMPALA, die Stimme der unabhängigen Musikkabels in Europa, warnt davor, dass der Musikgigant Universal Music Group (UMG) seinen marktbeherrschenden Einfluss weiter ausbauen könnte, wenn ihm der Kauf wichtiger Vertriebsfirmen und anderer Dienstleistungen für Labels und Künstler*innen gestattet wird.

UMG ist bereits das weltweit größte Musikunternehmen in einem ohnehin stark konzentrierten Markt. Die geplante Übernahme von Downtown – einschließlich Dienstleistungen wie FUGA, CD Baby, Songtrust und anderen, die zusammen über 5.000 Geschäftskund*innen und mehr als 4 Millionen Kreative in 145 Ländern bedienen – soll UMGs Marktmacht weiter vergrößern. Dies geschieht direkt nach dem Kauf von PIAS durch UMG Ende letzten Jahres.

Europäische unabhängige Labels und Verbände rufen die Wettbewerbsbehörden aller wichtigen Märkte dazu auf die geplanten Übernahmen zu blockieren und UMGs "Bulldozer"-Strategie zu unterbinden.

IMPALA hat Wettbewerbsbehörden in mehreren Ländern detaillierte Analysen geschickt, die aufzeigen, welchen Schaden diese Übernahmen auf dem Musikmarkt anrichten würden. Wenn UMG diese Deals abschließt, hätte dies zur Folge:

In ihrem Appell an die Regulierungsbehörden fordert IMPALA umfassende Untersuchungen, um die negativen Auswirkungen solcher Übernahmen zu bewerten. Die EU hat zwar bereits Maßnahmen ergriffen, um UMGs Marktmacht zu begrenzen, IMPALA weist allerdings darauf hin, dass Universals stetig wachsender Einfluss auf den Musikmarkt das Wachstum und den Wettbewerb einschränkt – zwei zentrale Prioritäten für die EU und nationale Regierungen.

Der VUT, die Interessenvertretung der unabhängigen Musikunternehmer*innen in Deutschland und Mitglied bei IMPALA, warnt, dass UMG Indiewashing als Strategie anwendet, um Kontrolle über den gesamten Musikmarkt zu erhalten. Vorstandsvorsitzende Dr. Birte Wiemann kommentiert die geplante Übernahme wie folgt: "UMG versucht sein Image mit Indiewashing aufzupolieren. Derzeit verkauft sich die von UMG kontrollierte Virgin Music Group aufgrund der profitgetriebenen Marktveränderung allen Ernstes als ‚global independent music division‘. Das ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen Unternehmer*innen weltweit, die als tatsächlich unabhängige Marktteilnehmer*innen agieren und den Talentpool seit Jahrzehnten mit musikalischer Vielfalt und den Stars von morgen anreichern. Der VUT hat aus diesem Grunde auch die nationale Kontrollbehörde involviert, damit weiterhin gewährleistet wird, dass unsere Musikwirtschaft nicht über Nacht komplett unter der Kontrolle multilateraler Großkonzerne steht."

Helen Smith, Vorstandsvorsitzende von IMPALA, sagt: "Das ist so, als würde man in den Keller eines vierstöckigen Gebäudes leuchten und feststellen, dass der Eigentümer des ersten und zweiten Stocks die Rohre und Leitungen sowie die Aufzüge besitzt. Sie kontrollieren die gesamte Struktur. Man muss alle Lichter einschalten, um zu verstehen, wie der Sektor funktioniert und welche Auswirkungen diese aktuellen Übernahmen im Kontext des Marktführers UMG – mit Beteiligungen auf allen Ebenen des Musik-Ökosystems – haben."

 

Weitere Informationen:

Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, den 23. Februar wird der Deutsche Bundestag gewählt. Im Folgenden geht es unter anderem um die VUT-Wahlprüfsteine und die VUT-Übersicht zu den Wahlprogrammen der Parteien.

Das Wichtigste zuerst: GEHT WÄHLEN!

Die letzten Monate und aktuelle Umfragen zeigen, dass es ein kurzes und spannendes Rennen um die Parlamentsmehrheit bzw. Regierung wird. Die folgenden Informationen können euch vielleicht bei der Auswahl unterstützen.

 

Übersicht zu den Wahlprogrammen der Parteien

Mit einer Übersicht zu den Wahlprogrammen von sieben Parteien (CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke, BSW, AfD) wollen wir euch die Übersicht erleichtern.

Die Übersicht fasst folgende Themen zusammen:

Die Übersicht könnt ihr hier herunterladen.

 

VUT-Wahlprüfsteine

Der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V. (VUT) hat Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 versandt. Der starren Vorgabe folgend, richtete der VUT acht Fragen mit je max. 300 Zeichen an alle demokratischen Parteien des Bundestages, die sein Verständnis einer solidarischen und vielfältigen Gesellschaft als Grundlage der Demokratie teilen. Die Fragen orientieren sich an den im Mai 2024 erstmals veröffentlichten Positionen für die Legislaturperiode 2025-2029.

Begründet mit der knappen Zeit bis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben sich die Parteien entschieden, das Verfahren noch weiter zu verkürzen und die Beantwortung von Wahlprüfsteinen nur auf einzelne, ausgewählte Interessenvertretungen zu beschränken. Der VUT zählt nicht darunter, uns ist auch nur eine Institution aus dem Kulturbereich bekannt, die keine Absage erhielt.

"Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Positionen und die Einsendung Ihres Wahlprüfsteins zur Bundestagswahl 2025. Angesichts der sehr verkürzten Zeitläufe in diesem Bundestagswahlkampf haben sich die Generalsekretäre der Parteien SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/FDP/CDU/CSU/Die Linke darauf geeinigt, nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten, die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentierenden Verbänden und Organisationen zu beantworten."

Wir wollten die Haltung der Parteien zu folgenden Fragen erfahren:

1. Praktikabilität und Verlässlichkeit politischer Regulierung: Wie wollen Sie sicherstellen, dass neue Regulierungen wirksam durchsetzbar sind, ohne unnötige Bürokratie für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen? Wie beziehen Sie die praktische Expertise der Musikwirtschaft ein, um den komplexen Wertschöpfungsstrukturen gerecht zu werden?

2. Sichtbarkeit der Kreativwirtschaft: Die Kreativwirtschaft ist der drittgrößte Wirtschaftszweig Deutschlands und ein wichtiger Impulsgeber für Innovation und Wachstum. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Rolle des Ansprechpartners für die Branche in der Bundesregierung zu verstetigen und im interministeriellen Austausch zu stärken?

3. Urheberrecht: Wie setzen Sie sich für die effektive Durchsetzung von Urheber-, Leistungsschutz- und gewerblichen Schutzrechten zum Schutz kreativer Inhalte ein? Unterstützen Sie eine Harmonisierung der Regulierungen in der EU und den Verzicht auf deutsche Sonderwege bei der Auslegung europäischer Richtlinien?

4. Künstliche Intelligenz: Werden Sie sich für eine klare und einheitliche EU-Regelung zum Schutz von Rechteinhabenden im Kontext generativer KI einsetzen? Unterstützen Sie eine effektive Durchsetzung von Transparenzvorschriften und die Möglichkeit für Rechteihabende, über Werknutzung und Lizenzierung selbst zu entscheiden?

5. Streaming: Setzen Sie sich für eine sorgfältige und auf die Branche abgestimmte Regulierung im Streaming ein, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen schützt? Werden Sie die Priorisierung brancheninterner Lösungen wie die nutzungsbasierte Vergütung im Musikstreaming fördern?

6. Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen und ermäßigte Mehrwertsteuer auf Kulturgüter: Wie wollen Sie die bürokratischen Hürden im Abzugsteuerverfahren nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige abbauen, um den Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen zu verringern? Welche Maßnahmen planen Sie, um Steuervergünstigungen für alle Kulturgüter gleichermaßen zu gestalten?

7. Künstlersozialkasse: Wie gedenken Sie, die Abgabesätze der Künstlersozialkasse nach der Erhöhung 2024 dauerhaft zu stabilisieren, um die soziale Absicherung für Künstler*innen zu gewährleisten und die finanziellen Belastungen der Musikwirtschaftsunternehmen langfristig tragbar zu gestalten?

8. Förderung von Projekten: Werden Sie das Mentoringprogramm MEWEM für den FLINTA-Nachwuchs sowie den deutschen Preis für Schallplattenfachgeschäfte EMIL_ weiter durch Förderung unterstützen? Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um die Mittel für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik sowie den Kulturpass zu verstetigen?

 

Weitere Informationen

Positionen für die Legislaturperiode 2025-2029

Am 23. Februar 2025 werden zum 21. Mal die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Für den Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen sind in der dann anstehenden Legislaturperiode 2025 bis 2029 die folgenden Themen besonders relevant:

 

Grundsätzlich

Bei der Umsetzung von Verordnungen und vor allem von Richtlinien der Europäischen Union bedarf es einer größeren Einheitlichkeit, um eine europaweite Harmonisierung zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmer*innen zu verringern. Die Ausgestaltung deutscher "Sonderwege" schafft zusätzliche Hürden und sollte daher vermieden werden. Das betrifft beispielsweise Regelungen zum Steuerabzug, der DSM-Richtlinie zum Urheberrecht und der KI-Regulierung.

Neu zu schaffende Regelungen sollten vor allem wirksam durchsetzbar sein. Es gilt, Bürokratie-schaffende "Papiertiger" zu vermeiden, die vor allem Mehraufwände bei kleinen und mittleren Unternehmer*innen schaffen, während große Unternehmen nicht wirksam an diese Regelungen gebunden werden. Deutschland sollte sich dafür einsetzen, dass dieser Grundsatz auch auf europäischer Ebene gilt. Dies betrifft insbesondere Regulierungsversuche im Digitalbereich.

Die Teilbereiche der Musikwirtschaft sind in komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt. Diese müssen durch Einbeziehung praktischer Kompetenz der Branchenakteur*innen sowie ihrer Verbände ausreichend berücksichtigt werden, um Kollateralschäden für die Branche zu umgehen.

 

Sichtbarkeit der Kreativwirtschaft

Die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft ist nach der Automobilindustrie und dem Maschinenbau der drittgrößte Wirtschaftszweig Deutschlands. Sie steht für Kreativität, Innovation, Produktivität und Wirtschaftswachstum und ist dabei Impulsgeberin und Gestalterin für viele andere Wirtschaftszweige. Die Bundesregierung sollte sich daher für eine größere gesamtgesellschaftliche Sichtbarkeit und Wertschätzung der Branche einsetzen.

Ein wichtiger Schritt war die Benennung eines Ansprechpartners für die Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Bundesregierung. Nun gilt es, diese Rolle innerhalb der Regierung zu verstetigen und im interministeriellen Austausch stärker wahrnehmbar zu verankern.

 

Urheberrecht

International und auch im digitalen Wirtschaften durchsetzbare Rechte sind das Rückgrat der Kreativwirtschaft – für Kreative sowie Verwertende. Nur mit durchsetzbaren Urheber- sowie Leistungsschutz- und gewerblichen Schutzrechten können kreative Inhalte, Dienstleitungen und Produkte monetarisiert und gegen Ausnutzung durch Dritte geschützt sowie neue Geschäftsmodelle etabliert werden.

Rechteinhaber*innen müssen in der Lage sein, ihre Rechte mit angemessenem Ressourceneinsatz wirksam durchsetzen zu können. Die gesetzlichen Grundlagen dafür dürfen auch bei Entwicklung neuer technischer Möglichkeiten nicht ausgehöhlt werden, wenn weiterhin eine große kulturelle Vielfalt auf privatwirtschaftlicher Basis erhalten bleiben soll.

Deutschland sollte innerhalb der europäischen Union für eine stärkere Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen eintreten. Die schließt den Rückzug von deutschen Sonderwegen in der Auslegung europäischer Richtlinien ein.

 

Künstliche Intelligenz

Die Werke von Rechteinhaber*innen sind der Werkstoff, auf dem die Systeme insbesondere generativer KI aufbauen, gleichzeitig werden immer neue Werke als Datenmaterial für das Training benötigt. Die Interessen und bestehenden Rechte der Rechteinhaber*innen sowie die wirksame Durchsetzung dieser Rechte sind damit zentraler Bestandteil digitalpolitischer Abwägungen.

In den nationalen Umsetzungen der KI-bezogenen Regulierungen (insbesondere des AI Acts) gilt es, eine innereuropäische Harmonisierung der Vorschriften zu schaffen, die insbesondere die beschlossenen Transparenzvorschriften wirksam und zum Schutz der Rechteinhaber*innen praxistauglich umsetzt.

Auch im Rahmen technischer Entwicklungen müssen Rechteinhaber*innen die Möglichkeit haben, über die Verwendung ihrer Rechte selbst entscheiden und diese Entscheidungen auch international wirksam durchsetzen zu können – das schließt die Lizenzierung von Werknutzungen ausdrücklich ein.

Für KI-Inhalte sollte ein sinnvoller, rechtssicherer Rahmen innerhalb der Rechtefamilie des geistigen Eigentums geschaffen werden. Somit können Schutzlücken geschlossen, Rechtsunsicherheit reduziert, Nutzungsrechte sinnvoll zugeordnet und der kreativen Verwendung von KI ein Anreiz gegeben werden.

 

Streaming

Die Verwertungsströme innerhalb der Musikbranche sind komplex. Jede gesetzliche Regulierung kann nur sehr behutsam erfolgen und setzt einen fachkundigen Blick auf die Branche sowie die Anhörung aller Branchenakteuer*innen voraus. Nur so können ungewollte Kollateralschäden vor allem bei den kleinen und mittelständischen Unternehmer*innen vermieden werden, die mit einem Marktanteil von 35% rund 80% aller Neuveröffentlichungen auf den Markt bringen und damit wesentlich für die kulturelle Vielfalt sorgen.

Wo immer möglich, sollten brancheninterne Lösungen priorisiert und unterstützt werden. Ein Beispiel hierfür bilden die Verhandlungen über angemessene Vergütungen im Musikstreaming zwischen Pro Musik und dem VUT.

Die nutzungsbasierte Vergütung ist der Goldstandard für alle Zahlungsströme im Streaming.

 

Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen und ermäßigte Mehrwertsteuer auf alle Kulturgüter

Mit der Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) einschließlich der Einführung digitaler Verfahren beschreitet Deutschland beim Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige einen Sonderweg innerhalb der Europäischen Union, der sich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen entwickelt hat. Hier gilt es, die deutschen Besonderheiten in den bürokratischen Formalitäten auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen und eine stärkere Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union anzustreben. Eine dauerhafte Erleichterung für die Unternehmen sowie die durchführende Behörde kann durch eine deutlich abgesenkte Zahl der zustellenden Anträge sowie einen deutlich geringeren Bearbeitungsaufwand bzw. Bearbeitungszeiten der Anträge erreicht werden. Dafür bedarf es deutlich entbürokratisierter Verfahren.

Kultur ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und sollte durch steuerliche Erleichterungen gefördert werden. Die derzeitige Einschränkung auf bestimmte Kulturgüter führt zu Wettbewerbsverzerrungen und benachteiligt besonders die Musikwirtschaft. Eine flächendeckende Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf alle Kulturprodukte, darunter auch Schallplatten und CDs, würde die kulturelle Vielfalt stärken und die wirtschaftliche Stabilität der Kulturbranchen sichern.

 

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse ist eine sozialpolitische Errungenschaft, die auf eine nachhaltig tragfähige Basis gestellt werden muss. Dazu zählt die Stabilisierung des Abgabesatzes auf 5%, um eine weitere Verunsicherung bei den Abgabepflichtigen zu vermeiden, sowie die Wiederanhebung des Bundeszuschusses auf 25%.

 

Nachhaltige Projektförderung

Das Mentoringprogramm MEWEM für den weiblichen, trans und non-binären Nachwuchs der Musikbranche ist eines der ersten seiner Art und seit mittlerweile knapp zehn Jahren erfolgreich darin, mehr FLINTA-Personen in die Entscheider*innenpositionen der Musikbranche zu bringen. Das Programm sollte daher weiterhin unterstützt werden.

Inhabergeführte, stationäre Plattenläden stärken die Existenzgrundlage von Künstler*innen und ihren Partner*innen und sie bilden eine zentrale Grundlage für den Erhalt einer vielfältigen Musikkultur in Deutschland und sie tragen wesentlich dazu bei, die kulturelle Infrastruktur auch im ländlichen Raum zu erhalten. EMIL_ Der deutsche Preis für Schallplattenfachgeschäfte sollte daher fortgeführt und analog zum Deutschen Buchhandlungspreis verstetigt werden.

Der Kulturpass hat das Ziel, junge Menschen unabhängig von ihrem finanziellen Umfeld einen – ggf. erstmaligen – Zugang zu Kultur zu ermöglichen und er stärkt zugleich die deutsche Kreativwirtschaft. Unter großem Einsatz der Branche ist es gelungen, eine tragfähige Umsetzung voranzubringen. Um die erhofften Effekte auch nachhaltig spürbar zu machen, ist eine Verstetigung des Projektes unabdingbar. Der Kulturpass sollte fortgesetzt und sowohl für die teilnehmenden jungen Erwachsenen sowie die Kulturanbietenden unkompliziert und praktikabel gehalten werden. Perspektivisch ist es zielführend wieder die anfängliche Kultursumme von 200 Euro zur Verfügung zu stellen.

Die Mittel für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik sollten verstetigt werden.

 

Habt ihr noch weitere Themen für die deutsche Bundespolitik der nächsten Jahre? Dann schreibt gern eine E-Mail an Dr. Sandra Wirth (Referentin für politische Kommunikation).

VUT-Position zu Reformvorschlägen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist aktuell Gegenstand intensiver Debatten, insbesondere im Hinblick auf den Reform-Staatsvertrag, der im Sommer 2025 in Kraft treten soll. Der Entwurf enthält verschiedene Maßnahmen zur Neustrukturierung, die darauf abzielen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk effizienter und zukunftsfähiger zu gestalten. Ein zentrales Reformvorhaben ist die Reduzierung der Radio- und Spartensender. Beispielsweise sollen die Sender 3sat und ARTE zusammengelegt werden, was den Verlust von Kulturangeboten zur Folge hätte.

Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des VUT: "Die angekündigte Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bereitet uns große Sorgen. Mit der geplanten Zusammenlegung von 3sat und ARTE wird die kulturelle Vielfalt bedroht und dabei absehbar noch nicht einmal die gewünschten finanziellen Einsparungen erzielt. 3sat ist der letzte lineare Kulturkanal im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und bietet Musikgenres Raum, die sonst kaum im Fernsehen stattfinden – von Klassik über Jazz bis zu innovativen Konzertformaten. Diese Programme fördern nicht nur musikalische Vielfalt, sondern auch den Zugang zu Kultur für ein breites Publikum. Der Verlust von Sendeplätzen geht zulasten der Künstler*innen und auch deren Rezipient*innen. Wenn auf diese Weise die Axt angelegt wird, verlieren wir im von uns allen finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine unverzichtbare Plattform für musikalische Kreativität und kulturellen Austausch."

 

Weiterführende Informationen:

11 Forderungen für eine starke Musikwirtschaft in Deutschland

1. Künstliche Intelligenz: Der Mensch im Fokus

Der Mensch steht im Zentrum des kreativen Schaffens, nicht die Maschine. Regulierungsmaßnahmen müssen schnell, vorausschauend und umfassend sein, um die wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Gesellschaft sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft zu schützen (s. Human Artistry Campaign).

 

2. Verlässlicher Rechtsrahmen

Für einen nicht subventionierten Wirtschaftsbereich ist ein verlässlicher Rechtsrahmen, der den Unternehmen Investitionssicherheit garantiert, entscheidend. Der politische Gestaltungswille sollte sich auf ein hohes Schutzniveau konzentrieren, da dies grundlegend für die Werterhaltung des kreativen Schaffens und für dessen Wertschöpfung ist.

 

3. Musikalische Bildung ist essenziell

Musikalische Bildung ist unabdingbar für die Förderung von Kreativität, Innovation und wirtschaftlichem Wachstum der Musikbranche. Verpflichtender Musikunterricht muss in allen Schulformen eingeführt, verstärkte politische Maßnahmen sowie Investitionen zur Unterstützung und Stärkung der musikalischen Bildung sollten umgesetzt werden.

 

4. Förderung primär zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Die Unternehmen der Musikwirtschaft wollen ihre wirtschaftlichen Leistungen aus eigener Kraft erbringen. Staatliche Förderung sollte sich auf die gezielte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit richten (z.B. Förderung von Newcomern, Digitalisierung oder Export) und keine staatliche Vollfinanzierung zum Ziel haben. Auch sollte Förderung nicht in den Wettbewerb mit Marktakteur*innen treten.

 

5. Der KulturPass darf nicht abgeschafft werden

Der Kulturpass sollte fortgeführt und für junge Erwachsene sowie Kulturanbietende einfach und praktikabel gestaltet werden. Das Angebot der Musik sollte dabei um musikalische Bildung und Musiknutzung erweitert werden, um ihren Stellenwert zu erhöhen.

 

6. Künstlersozialkasse-Sätze stabilisieren

Die Abgabesätze der Künstlersozialkasse müssen nach der letzten Erhöhung 2024 dauerhaft stabilisiert werden.

 

7. Bevorzugte Besteuerung von Kulturgütern

Kulturgüter benötigen eine bevorzugte Besteuerung, um ihre Attraktivität zu steigern und die wirtschaftliche Stabilität der Branchen zu sichern. Steuervergünstigungen sollten alle Kulturgüter gleichermaßen betreffen, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

 

8. Selbständigkeit stärken

Der rechtliche Rahmen für Selbstständigkeit muss den Realitäten der Branche angepasst werden. Veranstaltungswirtschaft, Clubs und freie Musikschulen müssen Freiberufler*innen unbürokratisch auf Honorarbasis und rechtssicher ohne Verdacht auf Scheinselbstständigkeit beschäftigen können.

 

9. Kulturelle Stadtentwicklung

Neben der Fachkommission Städtebau brauchen wir zusätzlich eine Arbeitsgruppe "Kulturräume". Einbezogen werden sollten die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie Fachverbände.

 

10. Gerechtes Gewerbemietrecht

Viele Akteur:innen der Kultur haben "mieterunfreundliche" Gewerbemietverträge und werden aus den Innenstädten verdrängt. Eine Lösung könnte darin bestehen, das bislang ungeregelte Gewerbemietrecht anzupassen, zum Beispiel in Hinsicht auf Kündigungsschutz oder Mietobergrenzen.

 

11. Novelle des Arbeitszeitgesetzes

Das Arbeitszeitgesetz für Zeitkonten- und Schicht-Modelle sollte so flexibilisiert werden, dass sie der modernen und nachhaltigen Kultur- und Musikwirtschaft gerecht werden können. Dafür bietet sich die europarechtskonforme Ausweitung der Tages- und Wochenarbeitszeit an, wie Österreich sie bereits praktiziert.

 

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmenden auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteur*innen in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum versteht sich nicht als Dachverband der Branche. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht. Das Forum Musikwirtschaft ist dem kulturellen und sozialen Wert der Musik in der Gesellschaft verpflichtet ebenso wie der Gestaltung der Branche nach den Grundsätzen ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit.

Mehr Musik! – Thesen zur "Zukunft der Musikwirtschaft in Deutschland durch Stärkung der musikalischen Bildung"

Die Musikwirtschaft fordert anlässlich der morgigen Fête de la Musique mehr musikalische Bildung und ein Ende der Debatte um den Wert und die Sinnhaftigkeit des Musikunterrichts an allgemeinbildenden Schulen.

Musikalische Bildungfördert wichtige demokratische Werte wie Teamarbeit, Kommunikation, gegenseitigen Respekt und kulturelle Vielfalt. Durch gemeinsames Musizieren lernen Menschen, zuzuhören, zusammenzuarbeiten und unterschiedliche Perspektiven zu schätzen – Fähigkeiten, die in einer demokratischen Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind. Gleichzeitig ist musikalische Bildung entscheidend für die Zukunft der Musikkultur und -wirtschaft in Deutschland. Sie fördert die gesellschaftliche Vielfalt in unseren Musikangeboten und hilft, das Publikum von morgen zu gewinnen.

"Ohne ausreichende musikalische Bildung als Grundlage riskieren wir nicht nur den Verlust zentraler sozialer Kompetenzen, sondern auch des künstlerischen Nachwuchses, künftiger Fachkräfte und des Interesses an unseren musikalischen Produkten ebenso wie die Unterstützung durch kulturpolitische Entscheidungsträger*innen", so die maßgeblichen Musikwirtschaftsverbände. Um das Bewusstsein für den Stellenwert musikalischer Bildung zu stärken, veröffentlicht das Forum Musikwirtschaft anlässlich der Fête de la Musique am 21. Juni ein politisches Thesenpapier.

Die Musikwirtschaft ist ein wesentlicher Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland. Mit jährlichen Gesamterlösen von knapp 15 Milliarden Euro und der Schaffung zahlreicher Arbeitsplätze spielt die Branche eine entscheidende Rolle für Kreativität, Innovation und Wirtschaftswachstum.

Um die Musikwirtschaft und die musikalische Bildung nachhaltig zu fördern, sind nach Auffassung des Forum Musikwirtschaft mehrere Maßnahmen notwendig: ausreichende finanzielle Mittel, die feste Verankerung des Musikunterrichts im Bildungssystem und die Verbesserung der Ausbildung von Musiklehrkräften. Allgemeinbildende Schulen benötigen eine angemessene Ausstattung mit Musikinstrumenten und technischer Ausrüstung sowie eine enge Zusammenarbeit mit freien Musikschulen und dem lokalen Musikfachhandel. Außerschulische Angebote wie freie Musikschulen, Jugendzentren und Musikvereine müssen ausgebaut und finanziell unterstützt werden. Investitionen in musikalische Bildung sowie die Integration in Strategien zur Förderung der Kreativwirtschaft sind unerlässlich.

Darüber hinaus, sind sich die Musikverbände einig, sollte die Fête de la Musique stärker auch als nationales Kulturereignis begangen werden, um die Vielfalt der Musiklandschaft zu feiern und junge Talente sichtbar zu machen. Zudem sollte der KulturPass um das Angebot des Musikunterrichts erweitert werden, um den Zugang zur musikalischen Bildung an (freien) Musikschulen für alle zu verbessern.

 

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmenden auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteur:innen in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum versteht sich nicht als Dachverband der Branche. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht. Das Forum Musikwirtschaft ist dem kulturellen und sozialen Wert der Musik in der Gesellschaft verpflichtet ebenso wie der Gestaltung der Branche nach den Grundsätzen ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit.

Demokratie wählen. JETZT!

AI Act, DSM-Richtlinie zum Urheberrecht, Late Payment Act, Digital Services und Digital Markets Act – Europäische Politik gestaltet wesentlich und im zunehmenden Maß die Rahmenbedingungen für unabhängige Musikunternehmer*innen. Die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments ist damit ein entscheidender Faktor für die Wirtschafts- und Digitalpolitik der kommenden Jahre. Für die Belange kleiner und mittelständischer Unternehmen, für die Kreativwirtschaft sowie für die Kulturpolitik der Europäischen Union ist die anstehende Wahl richtungsweisend. Wird das kommende Parlament stark genug sein, jene Weichen zu stellen, um multinationale Konzerne stärker in ihre gesellschaftliche Verantwortung zu nehmen und gleichzeitig faire Marktchancen für die klein- und mittelständisch organisierte Kultur- und Kreativwirtschaft voranzubringen?

Die wichtigste Herausforderung ist, Europas bunte Kulturvielfalt zu erhalten, ohne in nationale Eintönigkeit zurückzufallen. Vor dem Hintergrund zunehmender Angriffe auf Menschen sowie auf unsere demokratischen Grundwerte wie die Menschenwürde, Freiheit und Toleranz geht von der Europawahl sowie den anstehenden Landtagswahlen ein Signal aus. Der VUT unterstützt deshalb die Aktionen "Demokratie wählen. JETZT" und "STIMMT für Vielfalt, Demokratie und Toleranz". Denn für uns ist klar: Wir treten rassistischen, sexistischen, fremdenfeindlichen und anderen diskriminierenden und Menschen verachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen.

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 wählen wir zum inzwischen zehnten Mal die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf fünf Jahre. Die letzten Monate und aktuelle Umfragen deuten an, dass sich das Ergebnis in Deutschland deutlich vom Ausgang der Wahl 2019 unterscheiden könnte: Einerseits sind in den vergangenen Jahren neue Parteien hinzugekommen, etwa das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Es treten insgesamt 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen an und es bewerben sich 1.413 Kandidat*innen – darunter 486 Frauen. Andererseits wurde erstmals das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.

Das neu zu wählende Europäische Parlament wird 720 Abgeordnete umfassen. Deutschland stellt mit 96 zugewiesenen Parlamentssitzen verhältnismäßig die meisten Abgeordneten, danach folgen Frankreich mit 81 und Italien mit 76 Sitzen. Den kleinsten Ländern Zypern, Luxemburg und Malta stellen jeweils 6 Sitze zu.

Derzeit steht auch ein Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung zur Verfügung. Für unabhängige Musikunternehmer*innen sind insbesondere die Positionen der acht umfragestärksten Parteien auf die Frage 28 zum Urheberschutz interessant: "Urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. Fotos, Musik, Literatur) sollen in der EU für nicht-kommerzielle Zwecke kostenlos verwendet werden dürfen."

Die Kurzbegründungen der Einschätzungen finden sich im Wahl-O-Mat.

 

Die Volltexte ausgewählter Wahlprogramme zum Nachlesen findet ihr hier:

 

Weitere Informationen:

"100 Jahre Radio – Hört. Nie. Auf."

Im Zusammenhang mit der geplanten Programmreform des BR unterstreicht auch das Forum Musikwirtschaft zusammen mit dem Deutschen Musikrat, der GEMA und der GVL die nach wie vor hohe Relevanz des Mediums Radio für die Musikbranche, insbesondere mit Blick auf lokales Repertoire und Newcomer*innen.

"Achtung, Achtung! Hier ist die Sendestelle Berlin im Vox Haus. Auf Welle 400 Meter" – so begann am 29. Oktober 1923 das erste offizielle Rundfunkprogramm in Deutschland. Seither handelt es sich in erster Linie um eine Erfolgsgeschichte: Für viele Menschen spielt das Radio immer noch eine sehr gewichtige Rolle. Musik an sich ist einer der nachgefragtesten Inhalte, und das Radio erfreut sich als Musikmedium immer noch großer Beliebtheit, auch bei jüngeren Menschen. 2022 lag das Radio mit einer Nutzungszeit von 27,1 % vor allen anderen Musikmedien, Audio-Streaming eingeschlossen (vgl. Musikindustrie in Zahlen 2022, Jahrbuch des Bundesverbandes Musikindustrie, April 2023, S. 24, Abb. 15), entsprechend relevant ist das Radio für Hörbarkeit und Präsenz von Künstler*innen und die hinter ihnen stehenden Branchenpartner in Deutschland auch und gerade, wenn es um den Aufbau von Newcomer*innen und um lokales Repertoire sowie um Special-Interest-Genres wie z.B. Hip Hop oder den Jazz geht. Darüber hinaus hat die Präsenz im Radio Einfluss auf die Einkünfte von Musikschaffenden, denn je nachdem, wie häufig Künstler*innen im Radio gespielt werden, desto mehr Geld erhalten sie und ihre Partner*innen am Ende über die Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften.

Wird am Programm gespart, werden lineare Sendeflächen für Musik zusammengestrichen, bedeutet das nicht nur weniger kulturelle Vielfalt durch Poolbildung, sondern zieht auch ein erhebliches wirtschaftliches Problem für viele Künstler*innen und Teile der Branche nach sich.

Bildungs- und Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hebt vor allem drei Grundsätze für sein Programm hervor: Unabhängigkeit, Qualität und Vielfalt. Zur Unabhängigkeit zählt beispielsweise, dass er durch das Finanzierungssystem unabhängig berichten soll und ihm so eine wichtige Aufgabe bei der Meinungsbildung zukommt. Das Programm soll von hoher Qualität sein und Information, Bildung und Unterhaltung umfassen; hier spielt auch die Einbindung von Fachredakteur*innen eine wesentliche Rolle. Der dritte Grundsatz: Vielfalt. Programme sollen eine große Bandbreite an unterschiedlichen Inhalten aufzeigen und so die unterschiedlichsten Menschen ansprechen. Die Rundfunkanstalten haben nicht nur die Freiheit, ihre Programme unter einem geringeren ökonomischen Druck, wie er beispielsweise aufgrund von Quoten und Werbeeinnahmen entsteht, zu gestalten, sondern auch die Pflicht, kulturelle Vielfalt abzubilden und zu sichern.

Der Rapper Sagat zum Beispiel fragt: "Warum höre ich jedes Mal, wenn ich das Radio einschalte, die gleichen fünf Lieder? Fünfzehnmal am Tag, drei Monate lang? Mann, das ist scheiße! Holt Euch einen neuen DJ!" (Sagat – Funk That / Fuck That)

Appell: Der Kulturauftrag der öffentlich-rechtlichen Radiostationen sollten erfüllt und musikalische Vielfalt präsentiert werden. Das bedeutet zum einen, dass das Repertoire von Newcomer*innen und lokales Repertoire mehr Sicht- und Hörbarkeit im Programm erhalten sollte. Zum anderen bedeuten Vielfalt und die Abbildung der Musiklandschaft, dass sowohl nationales als auch internationales Repertoire gespielt, dass nicht nur etablierte, sondern auch aufstrebende Newcomer*innen, dass die unterschiedlichen Genres und innerhalb dieser die unterschiedlichen Ausprägungen im Radio gespielt werden. So können die öffentlich-rechtlichen Radios selbst einen Beitrag zur Nachwuchsförderung leisten. Bezogen auf die Bandbreite an Formaten fordern wir eine deutlichere Abgrenzung zum Programm der privaten Sender. Kontraproduktiv sind unseres Erachtens in diesem Zusammenhang aktuelle Bestrebungen, innerhalb der Programmreform lineare Sendestrecken im Abendprogramm zusammenzulegen oder einen Abbau des täglichen Sendungs-Angebots vorzunehmen.

 

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband der Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), der IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), die LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmern auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteure in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum hat keine feste Verbandsstruktur und strebt auch nicht die Position eines Dachverbands der Branche an. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht.

 

Forum Musikwirtschaft fordert Zukunft für den KulturPass – Parlamentarier*innen sollten sich für das Kulturprojekt stark machen

Seit dem 14. Juni 2023 können 18-Jährige mit einem digitalen Budget von 200 Euro auf kulturelle Entdeckungsreise gehen. Mit der fehlenden Budgetierung im Haushaltsentwurf der Bundesregierung steht die Fortführung des Projektes jedoch in Zweifel. Parlamentarier*innen sollten sich jetzt für ein deutliches Signal in Richtung junge Erwachsene und Kulturbranche stark machen. Die Fortsetzung des KulturPasses ist eine zentrale Maßnahme, um das Erleben von Kulturangeboten nach der Pandemie zu revitalisieren, weiter zu stärken und damit gleichzeitig die jungen Erwachsenen wie die Kulturschaffenden zu unterstützen.

Der KulturPass ermöglicht jungen Erwachsenen einen einfacheren Zugang zu lokaler Kultur – unabhängig vom Geldbeutel. Für die Kulturanbietenden wiederum sorgt der Nachfrageanschub für eine Neubelebung nach den einschneidenden Corona-Jahren. Nicht zuletzt in seinen Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2021 und anlässlich der letztjährigen Musikwirtschaftskonferenz hatte das Forum Musikwirtschaft dieses deutliche Signal in Form eines KulturPasses gefordert und seither mit seiner Fachexpertise die praktische Umsetzung nach Kräften unterstützt. Neben Büchern und weiteren Kulturprodukten sind insbesondere Konzerte, Tonträger, Noten und Musikinstrumente Teil des Angebotes für alle jungen Menschen. Laut Aussage der Bundesregierung haben seit der Veröffentlichung der KulturPass-App bereits über 200.000 18-Jährige ihr Budget mit der eID freigeschaltet und knapp 8 Mio. Euro wurden seither umgesetzt. Daher ist es verwunderlich, dass die Bundesregierung ihrem erfolgreichen Projekt im Haushaltsentwurf zunächst keine Fortsetzung gewähren wollte, dabei ist gerade nach dem positiven Start eine Verstetigung sinnvoll, um nachhaltige Wirkungen zu erzielen. Für die Zukunft des KulturPasses kommt es nun auf das Engagement der Parlamentarier*innen an.

In der Fortsetzung bleibt die enge Zusammenarbeit mit den Kulturanbietenden wichtig, um praktische Hürden frühzeitig zu erkennen und aus dem Weg zu räumen. Außerdem gilt es, die Grundidee zu stärken und noch mehr jungen Erwachsenen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, Lust auf kulturelle Vielfalt zu machen und dabei auch das Interesse an bisher weniger nachgefragten Kulturangeboten zu erhöhen. Um diese Neugier zu wecken, sind begleitende pädagogische Angebote ebenso wichtig wie möglichst niedrigschwellige Zugänge, dies betrifft vor allem bürokratische und technische Hürden (etwa die Freischaltung des digitalen Personalausweises). Denkbar ist auch, die Länder in ihrer Kulturkompetenz stärker in die Pflicht zu nehmen, aktiv an der Verbreitung und am Erfolg des Projektes mitzuwirken. In enger Zusammenarbeit mit der Expertise der Branche sollte zudem stärker auf ungewollte, marktverzerrende Auswirkungen geachtet werden (beispielsweise die Schaffung einer "Preisdumping-Datenbank" im Bereich des Musikfachhandels), wenn die gewünschte Stärkung der Kreativwirtschaft nicht in Teilbereichen ausgehebelt werden soll.

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband der Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), der IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), die LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmern auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteure in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum hat keine feste Verbandsstruktur und strebt auch nicht die Position eines Dachverbands der Branche an. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht.

 

Erfolg des KulturPasses ausbauen – Pilotprojekt verlängern und kulturelle Teilhabe stärken!

Mitte Juni hat die Bundesregierung den KulturPass ins Leben gerufen, dessen Weiterführung bisher ungewiss ist. Dabei kann sich die erste Bilanz durchaus sehen lassen: mehr als eine halbe Million Menschen haben die App bereits heruntergeladen, davon über 200.000 18-Jährige mit freigeschaltetem Budget, die auf 2,2 Mio. Kulturprodukte direkt zugreifen können.

Ein breites Bündnis an Kulturverbänden fordert deshalb anlässlich der Haushaltsverhandlungen ein klares Signal der Politik für eine Fortführung des KulturPasses im nächsten Jahr:

"Der KulturPass ist ein wertvolles Instrument zur Stärkung der kulturellen Teilhabe von jungen Menschen, insbesondere wenn ihnen der Zugang zur Kultur bisher nicht ermöglicht wurde. Über den KulturPass wird nicht nur ein niedrigschwelliger Einstieg und ein vielfältiges Angebot gewährt, sondern auch die soziale Interaktion und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt gestützt. Kulturelle Teilhabe spielt eine wichtige Rolle dabei, sich aktiv zu unserer pluralistischen Gesellschaft und ihren demokratischen Werten zu bekennen.

Buchhandlungen, Kinos, Konzertveranstalter*innen, Theater, Orchester, Museen, Schallplattenläden und der Musikfachhandel unterstützen das Projekt von Anfang an äußerst engagiert und haben bereits in kurzer Zeit ein beeindruckendes Angebot für die KulturPass-Nutzer*innen auf die Beine gestellt. Gemeinsam mit der BKM und der Stiftung Digitale Chancen arbeiten wir kontinuierlich an einer noch größeren Sichtbarkeit und einfachen Handhabung der Plattform.

Wir sind vom Potenzial des KulturPasses fest überzeugt und fänden es ein verheerendes Signal – sowohl für junge Menschen als auch für die Kulturschaffenden und Kulturorte in unserem Land – dem Pilotprojekt nach seinem vielversprechenden Start keine Möglichkeit der Weiterentwicklung zu geben. Hinter innovativen Vorhaben wie diesem – in Gesellschaft, Wirtschaft, Sport und Kultur gleichermaßen – steckt immer viel Arbeit, um sie nachhaltig wahrnehmbar zu machen. Dies gilt umso mehr, wenn sie in der Breite der Gesellschaft und flächendeckend wirksam sein sollen. Genau dies verfolgt der KulturPass, der in anderen europäischen Ländern bereits zum festen Repertoire der politischen Agenda gehört.

Damit dieses eindrucksvolle Pilotprojekt zum langfristigen Erfolg wird, ist es jetzt an der Zeit, ihm auf politischer Basis eine echte Perspektive zu geben und den KulturPass im Bundeshaushalt 2024 in unverminderter Höhe fortzuführen. Nur so wird sichergestellt, dass die bisher aufgebrachten Ressourcen nachhaltig genutzt, die aufgebaute Infrastruktur kontinuierlich weiterentwickelt und das Angebot auf lange Zeit seine volle Wirkung entfalten wird."

Ansprechpartner*innen für Presse:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Thomas Koch | Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 069 1306 293, E-Mail: t.koch@boev.de

Deutscher Bühnenverein
Abteilung Kommunikation
Telefon: 0221 208 12 27, E-Mail: kommunikation@buehnenverein.de

Deutscher Museumsbund e. V.
David Vuillaume | Geschäftsführer
Telefon: 030 84 10 95 17, E-Mail: office@museumsbund.de

Forum Musikwirtschaft
Sigrid Herrenbrück | Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (BVMI)
Telefon: 030 59 00 38 44, E-Mail: herrenbrueck@musikindustrie.de

HDF KINO e.V.
Carolin Lindenmaier| stv. Vorstand
Telefon: 030 230 040 43, E-Mail: lindenmaier@hdf-kino.de

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband der Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), der IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), die LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmern auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteure in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum hat keine feste Verbandsstruktur und strebt auch nicht die Position eines Dachverbands der Branche an. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht.