Keine intransparenten Prüfverfahren bei Kulturpreisen und Fördermitteln

Die Vorgänge rund um den Deutschen Buchhandlungspreis 2026 haben eines deutlich gemacht: Die Unabhängigkeit von Jurys in der Kunst- und Kulturförderung ist ein hohes Gut, das es zu achten und zu schützen gilt. Öffentliche Förderung und Auszeichnungen sollten an klare Voraussetzungen gebunden sein – dazu gehört unter anderem, dass sich Fördermittelnehmer auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen.

Nun ist jedoch bekannt geworden, dass bei der Vergabe des Buchhandlungspreises das sogenannte Haber-Verfahren zur Anwendung kam. Dieses verfolge das Ziel "eine missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu verhindern [und] richtet sich gleichermaßen gegen Organisationen mit rechts-, links-, ausländerextremistischem oder islamistischem Hintergrund." Im Zuge des Verfahrens könne das Bundesamt für Verfassungsschutz "frühzeitig in die Prüfung" einbezogen werden. Dessen Aussagen seien bewusst knappgehalten und geben an, ob verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse vorliegen oder nicht. Es sei ein "Widerspruch zu einer Strategie der ganzheitlichen Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus", Organisationen und Personen einen Vorteil zu gewähren, gegen die ebensolche Erkenntnisse vorliegen.

Laut Medienberichten wurde das Haber-Verfahren nun durch den Kulturstaatsminister bei der Vergabe des Buchhandlungspreises angewendet. Zudem kündigte Wolfram Weimer an, bei Preisvergaben künftig generell so vorzugehen.

Für den VUT gibt die Anwendung dieses Verfahrens Anlass zu erheblicher Besorgnis – auch im Hinblick auf unsere eigenen Mitglieder, die von der Anwendung künftig gegebenenfalls auch unmittelbar betroffen sein könnten.

Der VUT sieht es als notwendig an, dass die Frage, wer öffentliche Fördermittel erhalten soll und wer nicht, eine gesellschaftlich relevante und immer wieder neu auszuhandelnde ist. Welche Haltungen und Handlungen mit den Grundwerten unserer Demokratie unvereinbar sind, muss im gesellschaftlichen und auch im kulturellen Diskurs verhandelt werden – nicht durch ein intransparentes behördliches Vorprüfverfahren ohne Wissen der Betroffenen und ohne Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Behörde zu prüfen. Besondere Zurückhaltung ist zudem dort geboten, wo die Vermittlung und Verbreitung von künstlerischem Schaffen unter dem besonderen Schutz der Kunstfreiheit (Art 5 Abs. 3 GG) steht. Eine staatlich veranlasste Vorprüfung, bei der Personen nicht über die sie betreffende Abfrage und die weitergegebenen Informationen über sie informiert werden, schafft ein Klima der Verunsicherung. Nicht zuletzt gibt es begründete Zweifel bzgl. Angemessenheit des Verfahrens.

Aus Sicht des VUT muss staatliche Kunst- und Kulturförderung über unabhängige Jurys transparenten, klar definierten und öffentlich zugänglichen Kriterien und Leitlinien folgen, die für alle Antragstellenden nachvollziehbar sind. Die staatliche Gesinnungsprüfung vorab kann keine Lösung sein.

Der VUT hat in seiner Satzung eindeutige Grundsätze verankert: Als parteipolitisch und religiös neutraler Verband tritt er rassistischen, sexistischen, fremdenfeindlichen und anderen diskriminierenden und menschenverachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen (§ 2 Abs. 1 VUT-Satzung). An solchen klar kommunizierten, rechtsstaatlich verankerten Maßstäben sollte sich Kulturförderung orientieren.

Der VUT wünscht sich insgesamt eine deutlich konsistentere Kulturpolitik, die für die Kultur in den kommenden Jahren eine essentielle (Planungs-)Grundlage bildet.

 

Weitere Informationen und Positionen:

EU-Kommission genehmigt UMG-Übernahme von Downtown – VUT sieht Enttäuschung für Independent-Szene

Die Europäische Kommission hat den umstrittenen Erwerb von Downtown Music Holdings durch die Universal Music Group (UMG) trotz intensiver Prüfung im Rahmen einer ausführlichen "Phase-II"-Untersuchung unter Auflagen genehmigt. Zu den Bedingungen gehört unter anderem der vollständige Verkauf der Royalty Accounting-Plattform Curve, um wettbewerbsrechtliche Bedenken zu adressieren.

Der europäische Dachverband der Independent-Branche IMPALA würdigt, dass der Fall außergewöhnlich gründlich geprüft wurde und strenge Auflagen erlassen wurden. Zugleich bleibt IMPALA aber kritisch: Die Entscheidung sende ein wichtiges Signal für künftige Fusionskontrollen, lasse aber Risiken für Wettbewerb und kulturelle Vielfalt bestehen.

VUT-Vorstandsvorsitzende Dr. Birte Wiemann: "Erst gestern haben die europäischen Entscheidungsträger*innen auf dem 'informal retreat' in Belgien darüber diskutiert, wie denn die europäische Wirtschaft im Angesicht US-amerikanischer und chinesischer Dominanz zu unterstützen sei. Der UMG/Downtown Fall schließt nahtlos an diese Fragestellung an. Während es auch um Dateneinsicht und Einzel-Assets geht, ist der viel entscheidendere Punkt die freie Wahl und der Marktzugang für unabhängige europäische Unternehmen jenseits multinationaler Kraken-Strukturen. Die Arbeit der EU-Kommission war beeindruckend, besonders in ihrer Gründlichkeit in der Phase II. Es ist beruhigend, dass diese Instrumente der EU greifen und funktionieren, doch das Endergebnis dieses besonderen Falles kann nichts als eine riesige Enttäuschung für alle Independents sein."

Die Entscheidung der EU-Kommission markiert einen wichtigen Punkt im Ringen um fairen Wettbewerb und unabhängige Strukturen im europäischen Musikmarkt. Der VUT und die unabhängigen Akteur*innen werden die Entwicklungen weiterhin genau verfolgen.

Arbeitszeitreform: Zeit für Umsetzung

Die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes darf kein politisches Versprechen bleiben. Das Forum Musikwirtschaft fordert die Bundesregierung auf, die angekündigte Modernisierung des Arbeitszeitrechts konsequent umzusetzen. Nachdem das Thema im Herbst politisch aktiv aufgegriffen und mit hohen Erwartungen verbunden wurde, sind zu wenig Entwicklungen erkennbar. Für die Musikwirtschaft und andere projekt- und produktionsbasierte Wirtschaftsbereiche wäre eine Hängepartie wirtschaftlich fatal.

Reform im Interesse der gesamten Musikwirtschaft

Die Reform des Arbeitszeitrechts liegt im Interesse der gesamten Musikwirtschaft. Ihre einzelnen Teilbranchen sind entlang komplexer Wertschöpfungsketten eng miteinander verflochten – von Produktion und Vermarktung über Management, Verlage und Merchandising bis hin zu Live-Formaten. Starre arbeitszeitrechtliche Vorgaben bremsen Planung, Abläufe und wirtschaftliche Tragfähigkeit über Branchengrenzen hinweg.

Besonders augenfällig im Kulturveranstaltungsbereich

Besonders deutlich zeigen sich die Defizite des geltenden Arbeitszeitrechts im Kulturveranstaltungsbereich. Konzerte, Festivals und Tourneen folgen keinem klassischen Acht-Stunden-Tag. Auf- und Abbau finden häufig nachts statt, Veranstaltungen enden spät, Produktionen laufen in eng getakteten, projektbezogenen Zeitfenstern – teils über mehrere Tage hinweg. Die Fixierung auf eine tägliche Höchstarbeitszeit wird dieser Realität nicht gerecht und führt in der Praxis zu Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen.

Klare Forderung: Wochenarbeitszeit statt Tageshöchstgrenze

Aus Sicht des Forum Musikwirtschaft braucht es einen grundlegenden Perspektivwechsel im Arbeitszeitrecht. Statt starrer Tageshöchstgrenzen fordert das Forum eine flexible Ausgestaltung auf Wochenbasis mit einer Höchstarbeitszeit von bis zu 60 Stunden – bei der trotzdem die europarechtlich bestätigte Durchschnittsarbeitszeit von maximal 48 Wochenstunden gewahrt bleibt. Dieses kann durch klare Ausgleichsmechanismen, Zeitkonten und verbindlichen Freizeitausgleich gewährleistet werden und auf freiwilligen, einvernehmlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber*innen und Beschäftigten beruhen – bei gleichzeitiger Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeiten. Dies liegt auch im Interesse der Beschäftigten, da flexible Wochenarbeitszeiten Selbstbestimmung und Gesundheitsschutz stärken. Ein solches Modell schafft Rechts- und Planungssicherheit und trägt den Realitäten projektbasierter Arbeitsprozesse in der Musikwirtschaft Rechnung.

Erprobte, EU-konforme Lösungen ermöglichen statt blockieren

Die Vorschläge des Forums orientieren sich an EU-rechtskonformen Modellen, etwa am österreichischen Arbeitszeitrecht, sowie an bestehenden Tarifregelungen für die Film- und Fernsehproduktion. Beide Beispiele zeigen, dass Flexibilität und Schutz vereinbar sind. Gerade weil die Musikwirtschaft kleinteilig, projektbezogen und vielfach nicht tarifgebunden ist, braucht es eine gesetzliche Lösung jenseits klassischer Sozialpartnerschaften.

Notwendige Reformen dürfen vor diesem Hintergrund nicht an Blockaden einzelner Akteur*innen scheitern. Dabei ist sich die Branche einig, dass es nicht um das Absenken von Schutzstandards und Arbeitnehmerrechten geht, sondern um die Anerkennung der Produktionsrealitäten in der Kultur, um wirtschaftliche Tragfähigkeit, faire Arbeitsbedingungen und das legitime Recht aller Beteiligten auf Rechtssicherheit. Das Forum Musikwirtschaft bietet hierfür ausdrücklich den Dialog an und bringt seine juristische und branchenspezifische Expertise etwa mit einem gemeinsamen Positionspapier aktiv in den weiteren Prozess ein.

Von der Ankündigung zur Umsetzung

Die Modernisierung des Arbeitszeitrechts ist ein zentraler Baustein für eine zukunftsfähige Kultur- und Kreativwirtschaft. Jetzt ist die Politik gefordert, Ankündigungen in konkrete Regeln zu übersetzen. Die Branche wartet nicht auf neue Signale – sondern auf Umsetzung.

 

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs: dem BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), dem BVMI (Bundesverband Musikindustrie), dem DMV (Verband Deutscher Musikverlage), dem IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), der LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), der SOMM (Society Of Music Merchants) und dem VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmenden auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteur*innen in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum versteht sich nicht als Dachverband der Branche. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht. Das Forum Musikwirtschaft ist dem kulturellen und sozialen Wert der Musik in der Gesellschaft verpflichtet ebenso wie der Gestaltung der Branche nach den Grundsätzen ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit.

Faire Regelung bei der Aktivrente für alle Erwerbsformen: Selbstständige Musiker*innen und Musikunternehmer*innen nicht ausschließen!

Die Musikverbände PRO MUSIK, Deutsche Jazzunion, FREO, unisono und Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) haben die Einführung der sogenannten Aktivrente zum 1. Januar 2026 zur Kenntnis genommen. Der steuerfreie Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich für Personen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, kann freiwillige Weiterarbeit im Alter ermöglichen und anerkennen.

Allerdings sehen wir mit großer Sorge, dass diese Steuervergünstigung ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im steuerrechtlichen Sinne gelten soll. Selbstständig arbeitende Musiker*innen und Musikunternehmer*innen wären damit explizit ausgeschlossen – auch dann, wenn sie über die Künstlersozialkasse sozialversicherungspflichtig sind.

 

Ungleichbehandlung verletzt Gleichheitsgrundsatz

Die Begründung im Gesetzentwurf, selbstständig Erwerbstätige bräuchten keine Anreize zur Weiterarbeit, ist aus unserer Sicht zynisch und fachlich unhaltbar. Viele unserer Mitglieder sind im Rentenalter weiterhin künstlerisch aktiv – aus finanzieller Notwendigkeit, gesellschaftlichem Engagement oder persönlicher Berufung. Sie leisten wertvolle kulturelle Arbeit und zahlen als Mitglieder der Künstlersozialkasse seit Jahrzehnten Beiträge in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sie dürfen steuerlich auf keinen Fall gegenüber Angestellten benachteiligt werden.

Die geplante Schlechterstellung widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) und ist Ausdruck einer verfehlten Bevorzugung von Erwerbsarbeit, wenn sie in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsform stattfindet.

 

Selbstständige leisten Innovation und hohe Flexibilität

Die Annahme, selbstständige Musiker*innen würden kein "aktives Einkommen" erzielen, verkennt die Realität ihrer Arbeit. Ob im Unterricht, im Proberaum oder auf der Bühne – selbstständige Musikschaffende erwirtschaften ihr Einkommen durch persönliche Leistung. Der Ausschluss von den Steuererleichterungen der Aktivrente wiegt gerade in ihrem Fall ungleich schwerer, da ihre Selbstständigkeit oft durch prekäres Einkommen und unsichere Perspektiven geprägt ist.

Unsere Forderung: Wir fordern eine Korrektur des Gesetzesvorhabens:

Wir appellieren an Bundestag und Bundesrat, den Gesetzentwurf nachzubessern und eine faire Regelung für alle Erwerbsformen zu schaffen.

 

Unterzeichnende Verbände:

 

Pressekontakt:
PRO MUSIK – Verband freier Musikschaffender e.V.
Louisa Halter (Interim Geschäftsführerin)
mail@promusikverband.de
www.promusikverband.de

Deutsche Jazzunion e.V.
Camille Buscot (Geschäftsführerin)
post@deutche-jazzunion.de
www.deutsche-jazzunion.de

unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung e.V.
Uli Müller (Pressesprecherin)
muelle@uni-sono.org
www.uni-sono.org

FREO - Freie Ensembles u. Orchester in Deutschland e.V.
Lena Krause /Geschäftsführerin)
krause@freo-netzwerk.de
www.freo-netzwerk.de

VUT - Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.
Dr. Sandra Wirth (Referentin politische Kommunikation)
wirth@vut.de
www.vut.de

Europäische Independent-Musikbranche warnt: Kauft Universal Music weitere Vertriebsfirmen auf, geschieht dies auf Kosten von Musikliebhaber*innen und Künstler*innen

IMPALA, die Stimme der unabhängigen Musikkabels in Europa, warnt davor, dass der Musikgigant Universal Music Group (UMG) seinen marktbeherrschenden Einfluss weiter ausbauen könnte, wenn ihm der Kauf wichtiger Vertriebsfirmen und anderer Dienstleistungen für Labels und Künstler*innen gestattet wird.

UMG ist bereits das weltweit größte Musikunternehmen in einem ohnehin stark konzentrierten Markt. Die geplante Übernahme von Downtown – einschließlich Dienstleistungen wie FUGA, CD Baby, Songtrust und anderen, die zusammen über 5.000 Geschäftskund*innen und mehr als 4 Millionen Kreative in 145 Ländern bedienen – soll UMGs Marktmacht weiter vergrößern. Dies geschieht direkt nach dem Kauf von PIAS durch UMG Ende letzten Jahres.

Europäische unabhängige Labels und Verbände rufen die Wettbewerbsbehörden aller wichtigen Märkte dazu auf die geplanten Übernahmen zu blockieren und UMGs "Bulldozer"-Strategie zu unterbinden.

IMPALA hat Wettbewerbsbehörden in mehreren Ländern detaillierte Analysen geschickt, die aufzeigen, welchen Schaden diese Übernahmen auf dem Musikmarkt anrichten würden. Wenn UMG diese Deals abschließt, hätte dies zur Folge:

In ihrem Appell an die Regulierungsbehörden fordert IMPALA umfassende Untersuchungen, um die negativen Auswirkungen solcher Übernahmen zu bewerten. Die EU hat zwar bereits Maßnahmen ergriffen, um UMGs Marktmacht zu begrenzen, IMPALA weist allerdings darauf hin, dass Universals stetig wachsender Einfluss auf den Musikmarkt das Wachstum und den Wettbewerb einschränkt – zwei zentrale Prioritäten für die EU und nationale Regierungen.

Der VUT, die Interessenvertretung der unabhängigen Musikunternehmer*innen in Deutschland und Mitglied bei IMPALA, warnt, dass UMG Indiewashing als Strategie anwendet, um Kontrolle über den gesamten Musikmarkt zu erhalten. Vorstandsvorsitzende Dr. Birte Wiemann kommentiert die geplante Übernahme wie folgt: "UMG versucht sein Image mit Indiewashing aufzupolieren. Derzeit verkauft sich die von UMG kontrollierte Virgin Music Group aufgrund der profitgetriebenen Marktveränderung allen Ernstes als ‚global independent music division‘. Das ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen Unternehmer*innen weltweit, die als tatsächlich unabhängige Marktteilnehmer*innen agieren und den Talentpool seit Jahrzehnten mit musikalischer Vielfalt und den Stars von morgen anreichern. Der VUT hat aus diesem Grunde auch die nationale Kontrollbehörde involviert, damit weiterhin gewährleistet wird, dass unsere Musikwirtschaft nicht über Nacht komplett unter der Kontrolle multilateraler Großkonzerne steht."

Helen Smith, Vorstandsvorsitzende von IMPALA, sagt: "Das ist so, als würde man in den Keller eines vierstöckigen Gebäudes leuchten und feststellen, dass der Eigentümer des ersten und zweiten Stocks die Rohre und Leitungen sowie die Aufzüge besitzt. Sie kontrollieren die gesamte Struktur. Man muss alle Lichter einschalten, um zu verstehen, wie der Sektor funktioniert und welche Auswirkungen diese aktuellen Übernahmen im Kontext des Marktführers UMG – mit Beteiligungen auf allen Ebenen des Musik-Ökosystems – haben."

 

Weitere Informationen:

Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, den 23. Februar wird der Deutsche Bundestag gewählt. Im Folgenden geht es unter anderem um die VUT-Wahlprüfsteine und die VUT-Übersicht zu den Wahlprogrammen der Parteien.

Das Wichtigste zuerst: GEHT WÄHLEN!

Die letzten Monate und aktuelle Umfragen zeigen, dass es ein kurzes und spannendes Rennen um die Parlamentsmehrheit bzw. Regierung wird. Die folgenden Informationen können euch vielleicht bei der Auswahl unterstützen.

 

Übersicht zu den Wahlprogrammen der Parteien

Mit einer Übersicht zu den Wahlprogrammen von sieben Parteien (CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke, BSW, AfD) wollen wir euch die Übersicht erleichtern.

Die Übersicht fasst folgende Themen zusammen:

Die Übersicht könnt ihr hier herunterladen.

 

VUT-Wahlprüfsteine

Der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V. (VUT) hat Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 versandt. Der starren Vorgabe folgend, richtete der VUT acht Fragen mit je max. 300 Zeichen an alle demokratischen Parteien des Bundestages, die sein Verständnis einer solidarischen und vielfältigen Gesellschaft als Grundlage der Demokratie teilen. Die Fragen orientieren sich an den im Mai 2024 erstmals veröffentlichten Positionen für die Legislaturperiode 2025-2029.

Begründet mit der knappen Zeit bis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben sich die Parteien entschieden, das Verfahren noch weiter zu verkürzen und die Beantwortung von Wahlprüfsteinen nur auf einzelne, ausgewählte Interessenvertretungen zu beschränken. Der VUT zählt nicht darunter, uns ist auch nur eine Institution aus dem Kulturbereich bekannt, die keine Absage erhielt.

"Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Positionen und die Einsendung Ihres Wahlprüfsteins zur Bundestagswahl 2025. Angesichts der sehr verkürzten Zeitläufe in diesem Bundestagswahlkampf haben sich die Generalsekretäre der Parteien SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/FDP/CDU/CSU/Die Linke darauf geeinigt, nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten, die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentierenden Verbänden und Organisationen zu beantworten."

Wir wollten die Haltung der Parteien zu folgenden Fragen erfahren:

1. Praktikabilität und Verlässlichkeit politischer Regulierung: Wie wollen Sie sicherstellen, dass neue Regulierungen wirksam durchsetzbar sind, ohne unnötige Bürokratie für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen? Wie beziehen Sie die praktische Expertise der Musikwirtschaft ein, um den komplexen Wertschöpfungsstrukturen gerecht zu werden?

2. Sichtbarkeit der Kreativwirtschaft: Die Kreativwirtschaft ist der drittgrößte Wirtschaftszweig Deutschlands und ein wichtiger Impulsgeber für Innovation und Wachstum. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Rolle des Ansprechpartners für die Branche in der Bundesregierung zu verstetigen und im interministeriellen Austausch zu stärken?

3. Urheberrecht: Wie setzen Sie sich für die effektive Durchsetzung von Urheber-, Leistungsschutz- und gewerblichen Schutzrechten zum Schutz kreativer Inhalte ein? Unterstützen Sie eine Harmonisierung der Regulierungen in der EU und den Verzicht auf deutsche Sonderwege bei der Auslegung europäischer Richtlinien?

4. Künstliche Intelligenz: Werden Sie sich für eine klare und einheitliche EU-Regelung zum Schutz von Rechteinhabenden im Kontext generativer KI einsetzen? Unterstützen Sie eine effektive Durchsetzung von Transparenzvorschriften und die Möglichkeit für Rechteihabende, über Werknutzung und Lizenzierung selbst zu entscheiden?

5. Streaming: Setzen Sie sich für eine sorgfältige und auf die Branche abgestimmte Regulierung im Streaming ein, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen schützt? Werden Sie die Priorisierung brancheninterner Lösungen wie die nutzungsbasierte Vergütung im Musikstreaming fördern?

6. Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen und ermäßigte Mehrwertsteuer auf Kulturgüter: Wie wollen Sie die bürokratischen Hürden im Abzugsteuerverfahren nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige abbauen, um den Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen zu verringern? Welche Maßnahmen planen Sie, um Steuervergünstigungen für alle Kulturgüter gleichermaßen zu gestalten?

7. Künstlersozialkasse: Wie gedenken Sie, die Abgabesätze der Künstlersozialkasse nach der Erhöhung 2024 dauerhaft zu stabilisieren, um die soziale Absicherung für Künstler*innen zu gewährleisten und die finanziellen Belastungen der Musikwirtschaftsunternehmen langfristig tragbar zu gestalten?

8. Förderung von Projekten: Werden Sie das Mentoringprogramm MEWEM für den FLINTA-Nachwuchs sowie den deutschen Preis für Schallplattenfachgeschäfte EMIL_ weiter durch Förderung unterstützen? Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um die Mittel für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik sowie den Kulturpass zu verstetigen?

 

Weitere Informationen

Positionen für die Legislaturperiode 2025-2029

Am 23. Februar 2025 werden zum 21. Mal die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Für den Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen sind in der dann anstehenden Legislaturperiode 2025 bis 2029 die folgenden Themen besonders relevant:

 

Grundsätzlich

Bei der Umsetzung von Verordnungen und vor allem von Richtlinien der Europäischen Union bedarf es einer größeren Einheitlichkeit, um eine europaweite Harmonisierung zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmer*innen zu verringern. Die Ausgestaltung deutscher "Sonderwege" schafft zusätzliche Hürden und sollte daher vermieden werden. Das betrifft beispielsweise Regelungen zum Steuerabzug, der DSM-Richtlinie zum Urheberrecht und der KI-Regulierung.

Neu zu schaffende Regelungen sollten vor allem wirksam durchsetzbar sein. Es gilt, Bürokratie-schaffende "Papiertiger" zu vermeiden, die vor allem Mehraufwände bei kleinen und mittleren Unternehmer*innen schaffen, während große Unternehmen nicht wirksam an diese Regelungen gebunden werden. Deutschland sollte sich dafür einsetzen, dass dieser Grundsatz auch auf europäischer Ebene gilt. Dies betrifft insbesondere Regulierungsversuche im Digitalbereich.

Die Teilbereiche der Musikwirtschaft sind in komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt. Diese müssen durch Einbeziehung praktischer Kompetenz der Branchenakteur*innen sowie ihrer Verbände ausreichend berücksichtigt werden, um Kollateralschäden für die Branche zu umgehen.

 

Sichtbarkeit der Kreativwirtschaft

Die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft ist nach der Automobilindustrie und dem Maschinenbau der drittgrößte Wirtschaftszweig Deutschlands. Sie steht für Kreativität, Innovation, Produktivität und Wirtschaftswachstum und ist dabei Impulsgeberin und Gestalterin für viele andere Wirtschaftszweige. Die Bundesregierung sollte sich daher für eine größere gesamtgesellschaftliche Sichtbarkeit und Wertschätzung der Branche einsetzen.

Ein wichtiger Schritt war die Benennung eines Ansprechpartners für die Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Bundesregierung. Nun gilt es, diese Rolle innerhalb der Regierung zu verstetigen und im interministeriellen Austausch stärker wahrnehmbar zu verankern.

 

Urheberrecht

International und auch im digitalen Wirtschaften durchsetzbare Rechte sind das Rückgrat der Kreativwirtschaft – für Kreative sowie Verwertende. Nur mit durchsetzbaren Urheber- sowie Leistungsschutz- und gewerblichen Schutzrechten können kreative Inhalte, Dienstleitungen und Produkte monetarisiert und gegen Ausnutzung durch Dritte geschützt sowie neue Geschäftsmodelle etabliert werden.

Rechteinhaber*innen müssen in der Lage sein, ihre Rechte mit angemessenem Ressourceneinsatz wirksam durchsetzen zu können. Die gesetzlichen Grundlagen dafür dürfen auch bei Entwicklung neuer technischer Möglichkeiten nicht ausgehöhlt werden, wenn weiterhin eine große kulturelle Vielfalt auf privatwirtschaftlicher Basis erhalten bleiben soll.

Deutschland sollte innerhalb der europäischen Union für eine stärkere Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen eintreten. Die schließt den Rückzug von deutschen Sonderwegen in der Auslegung europäischer Richtlinien ein.

 

Künstliche Intelligenz

Die Werke von Rechteinhaber*innen sind der Werkstoff, auf dem die Systeme insbesondere generativer KI aufbauen, gleichzeitig werden immer neue Werke als Datenmaterial für das Training benötigt. Die Interessen und bestehenden Rechte der Rechteinhaber*innen sowie die wirksame Durchsetzung dieser Rechte sind damit zentraler Bestandteil digitalpolitischer Abwägungen.

In den nationalen Umsetzungen der KI-bezogenen Regulierungen (insbesondere des AI Acts) gilt es, eine innereuropäische Harmonisierung der Vorschriften zu schaffen, die insbesondere die beschlossenen Transparenzvorschriften wirksam und zum Schutz der Rechteinhaber*innen praxistauglich umsetzt.

Auch im Rahmen technischer Entwicklungen müssen Rechteinhaber*innen die Möglichkeit haben, über die Verwendung ihrer Rechte selbst entscheiden und diese Entscheidungen auch international wirksam durchsetzen zu können – das schließt die Lizenzierung von Werknutzungen ausdrücklich ein.

Für KI-Inhalte sollte ein sinnvoller, rechtssicherer Rahmen innerhalb der Rechtefamilie des geistigen Eigentums geschaffen werden. Somit können Schutzlücken geschlossen, Rechtsunsicherheit reduziert, Nutzungsrechte sinnvoll zugeordnet und der kreativen Verwendung von KI ein Anreiz gegeben werden.

 

Streaming

Die Verwertungsströme innerhalb der Musikbranche sind komplex. Jede gesetzliche Regulierung kann nur sehr behutsam erfolgen und setzt einen fachkundigen Blick auf die Branche sowie die Anhörung aller Branchenakteuer*innen voraus. Nur so können ungewollte Kollateralschäden vor allem bei den kleinen und mittelständischen Unternehmer*innen vermieden werden, die mit einem Marktanteil von 35% rund 80% aller Neuveröffentlichungen auf den Markt bringen und damit wesentlich für die kulturelle Vielfalt sorgen.

Wo immer möglich, sollten brancheninterne Lösungen priorisiert und unterstützt werden. Ein Beispiel hierfür bilden die Verhandlungen über angemessene Vergütungen im Musikstreaming zwischen Pro Musik und dem VUT.

Die nutzungsbasierte Vergütung ist der Goldstandard für alle Zahlungsströme im Streaming.

 

Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen und ermäßigte Mehrwertsteuer auf alle Kulturgüter

Mit der Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) einschließlich der Einführung digitaler Verfahren beschreitet Deutschland beim Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige einen Sonderweg innerhalb der Europäischen Union, der sich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen entwickelt hat. Hier gilt es, die deutschen Besonderheiten in den bürokratischen Formalitäten auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen und eine stärkere Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union anzustreben. Eine dauerhafte Erleichterung für die Unternehmen sowie die durchführende Behörde kann durch eine deutlich abgesenkte Zahl der zustellenden Anträge sowie einen deutlich geringeren Bearbeitungsaufwand bzw. Bearbeitungszeiten der Anträge erreicht werden. Dafür bedarf es deutlich entbürokratisierter Verfahren.

Kultur ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und sollte durch steuerliche Erleichterungen gefördert werden. Die derzeitige Einschränkung auf bestimmte Kulturgüter führt zu Wettbewerbsverzerrungen und benachteiligt besonders die Musikwirtschaft. Eine flächendeckende Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf alle Kulturprodukte, darunter auch Schallplatten und CDs, würde die kulturelle Vielfalt stärken und die wirtschaftliche Stabilität der Kulturbranchen sichern.

 

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse ist eine sozialpolitische Errungenschaft, die auf eine nachhaltig tragfähige Basis gestellt werden muss. Dazu zählt die Stabilisierung des Abgabesatzes auf 5%, um eine weitere Verunsicherung bei den Abgabepflichtigen zu vermeiden, sowie die Wiederanhebung des Bundeszuschusses auf 25%.

 

Nachhaltige Projektförderung

Das Mentoringprogramm MEWEM für den weiblichen, trans und non-binären Nachwuchs der Musikbranche ist eines der ersten seiner Art und seit mittlerweile knapp zehn Jahren erfolgreich darin, mehr FLINTA-Personen in die Entscheider*innenpositionen der Musikbranche zu bringen. Das Programm sollte daher weiterhin unterstützt werden.

Inhabergeführte, stationäre Plattenläden stärken die Existenzgrundlage von Künstler*innen und ihren Partner*innen und sie bilden eine zentrale Grundlage für den Erhalt einer vielfältigen Musikkultur in Deutschland und sie tragen wesentlich dazu bei, die kulturelle Infrastruktur auch im ländlichen Raum zu erhalten. EMIL_ Der deutsche Preis für Schallplattenfachgeschäfte sollte daher fortgeführt und analog zum Deutschen Buchhandlungspreis verstetigt werden.

Der Kulturpass hat das Ziel, junge Menschen unabhängig von ihrem finanziellen Umfeld einen – ggf. erstmaligen – Zugang zu Kultur zu ermöglichen und er stärkt zugleich die deutsche Kreativwirtschaft. Unter großem Einsatz der Branche ist es gelungen, eine tragfähige Umsetzung voranzubringen. Um die erhofften Effekte auch nachhaltig spürbar zu machen, ist eine Verstetigung des Projektes unabdingbar. Der Kulturpass sollte fortgesetzt und sowohl für die teilnehmenden jungen Erwachsenen sowie die Kulturanbietenden unkompliziert und praktikabel gehalten werden. Perspektivisch ist es zielführend wieder die anfängliche Kultursumme von 200 Euro zur Verfügung zu stellen.

Die Mittel für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik sollten verstetigt werden.

 

Habt ihr noch weitere Themen für die deutsche Bundespolitik der nächsten Jahre? Dann schreibt gern eine E-Mail an Dr. Sandra Wirth (Referentin für politische Kommunikation).

VUT-Position zu Reformvorschlägen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist aktuell Gegenstand intensiver Debatten, insbesondere im Hinblick auf den Reform-Staatsvertrag, der im Sommer 2025 in Kraft treten soll. Der Entwurf enthält verschiedene Maßnahmen zur Neustrukturierung, die darauf abzielen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk effizienter und zukunftsfähiger zu gestalten. Ein zentrales Reformvorhaben ist die Reduzierung der Radio- und Spartensender. Beispielsweise sollen die Sender 3sat und ARTE zusammengelegt werden, was den Verlust von Kulturangeboten zur Folge hätte.

Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des VUT: "Die angekündigte Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bereitet uns große Sorgen. Mit der geplanten Zusammenlegung von 3sat und ARTE wird die kulturelle Vielfalt bedroht und dabei absehbar noch nicht einmal die gewünschten finanziellen Einsparungen erzielt. 3sat ist der letzte lineare Kulturkanal im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und bietet Musikgenres Raum, die sonst kaum im Fernsehen stattfinden – von Klassik über Jazz bis zu innovativen Konzertformaten. Diese Programme fördern nicht nur musikalische Vielfalt, sondern auch den Zugang zu Kultur für ein breites Publikum. Der Verlust von Sendeplätzen geht zulasten der Künstler*innen und auch deren Rezipient*innen. Wenn auf diese Weise die Axt angelegt wird, verlieren wir im von uns allen finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine unverzichtbare Plattform für musikalische Kreativität und kulturellen Austausch."

 

Weiterführende Informationen:

11 Forderungen für eine starke Musikwirtschaft in Deutschland

1. Künstliche Intelligenz: Der Mensch im Fokus

Der Mensch steht im Zentrum des kreativen Schaffens, nicht die Maschine. Regulierungsmaßnahmen müssen schnell, vorausschauend und umfassend sein, um die wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Gesellschaft sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft zu schützen (s. Human Artistry Campaign).

 

2. Verlässlicher Rechtsrahmen

Für einen nicht subventionierten Wirtschaftsbereich ist ein verlässlicher Rechtsrahmen, der den Unternehmen Investitionssicherheit garantiert, entscheidend. Der politische Gestaltungswille sollte sich auf ein hohes Schutzniveau konzentrieren, da dies grundlegend für die Werterhaltung des kreativen Schaffens und für dessen Wertschöpfung ist.

 

3. Musikalische Bildung ist essenziell

Musikalische Bildung ist unabdingbar für die Förderung von Kreativität, Innovation und wirtschaftlichem Wachstum der Musikbranche. Verpflichtender Musikunterricht muss in allen Schulformen eingeführt, verstärkte politische Maßnahmen sowie Investitionen zur Unterstützung und Stärkung der musikalischen Bildung sollten umgesetzt werden.

 

4. Förderung primär zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Die Unternehmen der Musikwirtschaft wollen ihre wirtschaftlichen Leistungen aus eigener Kraft erbringen. Staatliche Förderung sollte sich auf die gezielte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit richten (z.B. Förderung von Newcomern, Digitalisierung oder Export) und keine staatliche Vollfinanzierung zum Ziel haben. Auch sollte Förderung nicht in den Wettbewerb mit Marktakteur*innen treten.

 

5. Der KulturPass darf nicht abgeschafft werden

Der Kulturpass sollte fortgeführt und für junge Erwachsene sowie Kulturanbietende einfach und praktikabel gestaltet werden. Das Angebot der Musik sollte dabei um musikalische Bildung und Musiknutzung erweitert werden, um ihren Stellenwert zu erhöhen.

 

6. Künstlersozialkasse-Sätze stabilisieren

Die Abgabesätze der Künstlersozialkasse müssen nach der letzten Erhöhung 2024 dauerhaft stabilisiert werden.

 

7. Bevorzugte Besteuerung von Kulturgütern

Kulturgüter benötigen eine bevorzugte Besteuerung, um ihre Attraktivität zu steigern und die wirtschaftliche Stabilität der Branchen zu sichern. Steuervergünstigungen sollten alle Kulturgüter gleichermaßen betreffen, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

 

8. Selbständigkeit stärken

Der rechtliche Rahmen für Selbstständigkeit muss den Realitäten der Branche angepasst werden. Veranstaltungswirtschaft, Clubs und freie Musikschulen müssen Freiberufler*innen unbürokratisch auf Honorarbasis und rechtssicher ohne Verdacht auf Scheinselbstständigkeit beschäftigen können.

 

9. Kulturelle Stadtentwicklung

Neben der Fachkommission Städtebau brauchen wir zusätzlich eine Arbeitsgruppe "Kulturräume". Einbezogen werden sollten die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie Fachverbände.

 

10. Gerechtes Gewerbemietrecht

Viele Akteur:innen der Kultur haben "mieterunfreundliche" Gewerbemietverträge und werden aus den Innenstädten verdrängt. Eine Lösung könnte darin bestehen, das bislang ungeregelte Gewerbemietrecht anzupassen, zum Beispiel in Hinsicht auf Kündigungsschutz oder Mietobergrenzen.

 

11. Novelle des Arbeitszeitgesetzes

Das Arbeitszeitgesetz für Zeitkonten- und Schicht-Modelle sollte so flexibilisiert werden, dass sie der modernen und nachhaltigen Kultur- und Musikwirtschaft gerecht werden können. Dafür bietet sich die europarechtskonforme Ausweitung der Tages- und Wochenarbeitszeit an, wie Österreich sie bereits praktiziert.

 

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmenden auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteur*innen in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum versteht sich nicht als Dachverband der Branche. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht. Das Forum Musikwirtschaft ist dem kulturellen und sozialen Wert der Musik in der Gesellschaft verpflichtet ebenso wie der Gestaltung der Branche nach den Grundsätzen ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit.

Mehr Musik! – Thesen zur "Zukunft der Musikwirtschaft in Deutschland durch Stärkung der musikalischen Bildung"

Die Musikwirtschaft fordert anlässlich der morgigen Fête de la Musique mehr musikalische Bildung und ein Ende der Debatte um den Wert und die Sinnhaftigkeit des Musikunterrichts an allgemeinbildenden Schulen.

Musikalische Bildungfördert wichtige demokratische Werte wie Teamarbeit, Kommunikation, gegenseitigen Respekt und kulturelle Vielfalt. Durch gemeinsames Musizieren lernen Menschen, zuzuhören, zusammenzuarbeiten und unterschiedliche Perspektiven zu schätzen – Fähigkeiten, die in einer demokratischen Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind. Gleichzeitig ist musikalische Bildung entscheidend für die Zukunft der Musikkultur und -wirtschaft in Deutschland. Sie fördert die gesellschaftliche Vielfalt in unseren Musikangeboten und hilft, das Publikum von morgen zu gewinnen.

"Ohne ausreichende musikalische Bildung als Grundlage riskieren wir nicht nur den Verlust zentraler sozialer Kompetenzen, sondern auch des künstlerischen Nachwuchses, künftiger Fachkräfte und des Interesses an unseren musikalischen Produkten ebenso wie die Unterstützung durch kulturpolitische Entscheidungsträger*innen", so die maßgeblichen Musikwirtschaftsverbände. Um das Bewusstsein für den Stellenwert musikalischer Bildung zu stärken, veröffentlicht das Forum Musikwirtschaft anlässlich der Fête de la Musique am 21. Juni ein politisches Thesenpapier.

Die Musikwirtschaft ist ein wesentlicher Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland. Mit jährlichen Gesamterlösen von knapp 15 Milliarden Euro und der Schaffung zahlreicher Arbeitsplätze spielt die Branche eine entscheidende Rolle für Kreativität, Innovation und Wirtschaftswachstum.

Um die Musikwirtschaft und die musikalische Bildung nachhaltig zu fördern, sind nach Auffassung des Forum Musikwirtschaft mehrere Maßnahmen notwendig: ausreichende finanzielle Mittel, die feste Verankerung des Musikunterrichts im Bildungssystem und die Verbesserung der Ausbildung von Musiklehrkräften. Allgemeinbildende Schulen benötigen eine angemessene Ausstattung mit Musikinstrumenten und technischer Ausrüstung sowie eine enge Zusammenarbeit mit freien Musikschulen und dem lokalen Musikfachhandel. Außerschulische Angebote wie freie Musikschulen, Jugendzentren und Musikvereine müssen ausgebaut und finanziell unterstützt werden. Investitionen in musikalische Bildung sowie die Integration in Strategien zur Förderung der Kreativwirtschaft sind unerlässlich.

Darüber hinaus, sind sich die Musikverbände einig, sollte die Fête de la Musique stärker auch als nationales Kulturereignis begangen werden, um die Vielfalt der Musiklandschaft zu feiern und junge Talente sichtbar zu machen. Zudem sollte der KulturPass um das Angebot des Musikunterrichts erweitert werden, um den Zugang zur musikalischen Bildung an (freien) Musikschulen für alle zu verbessern.

 

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmenden auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteur:innen in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum versteht sich nicht als Dachverband der Branche. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht. Das Forum Musikwirtschaft ist dem kulturellen und sozialen Wert der Musik in der Gesellschaft verpflichtet ebenso wie der Gestaltung der Branche nach den Grundsätzen ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit.