VUT reicht Beschwerde gegen den neuen Gesellschaftsvertrag der GVL ein

22.02.2017

Der VUT hat am 31. Januar 2017 Beschwerde gegen den neuen Gesellschaftsvertrag der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) beim Deutschen Patent- und Markenamt, der Aufsichtsbehörde der GVL, eingereicht.
Aus Sicht des Verbandes ist der geänderte Gesellschaftsvertrag der GVL mit den Vorgaben des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG), das im vergangenen Jahr angepasst wurde, unvereinbar, denn im Ergebnis beherrschen die drei internationalen Konzerne - Universal, Sony und Warner - die GVL, während alle anderen Tonträgerhersteller keinen effektiven Einfluss nehmen können.
Zum Teil werden Vorgaben des VGG nicht erfüllt, zum Teil verstößt der Gesellschaftsvertrag gegen das VGG. Unter anderem wird die sachlich falsche Verteilung von Einnahmen aus öffentlicher Wiedergabe ausschließlich nach Sendeminuten im Radio de facto auf Ewigkeit in den Statuten festgeschrieben.
Der Verband hat den Weg der Beschwerde beim DPMA gewählt, da eine fair und sachgerecht verteilende GVL für viele der Mitglieder überlebenswichtig ist.
Für weitere Informationen zur Beschwerde können sich VUT-Mitglieder an Jörg Heidemann (heidemann@vut.de) werden.