Bericht der Verbände der deutschen Musikwirtschaft zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie

25.03.2020

Die so vielseitige und identitätsstiftende Musikkultur in Deutschland befindet sich angesichts der Corona-Pandemie in einer dramatischen Situation und steht vor einer ungewissen Zukunft. Der aktuelle Shut-Down des öffentlichen Lebens ist für die durch Einzel- und Kleinstunternehmen geprägte Branche – als Partner der im Mittelpunkt stehenden Künstler*innen – existenzbedrohend. Dadurch werden zentrale Geldflüsse an die Künstler*innen und Beteiligungen am wirtschaftlichen Erfolg austrocknen und in Folge werden sich die finanziellen Probleme verschärfen.

Am 23. März 2020 beschloss die Bundesregierung ein Soforthilfepaket, bestehend aus zusätzlichen Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe.

Finanzminister Scholz sagte am 23. März 2020 dazu: "Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter die Arme zu greifen. Sie brauchen unsere besondere Unterstützung, sie werden von dieser Krise hart getroffen. Deshalb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe. Ganz wichtig ist mir: Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden. Damit erreichen wir die, die unsere Unterstützung jetzt dringend brauchen."

Wirtschaftsminister Altmaier unterstrich: "Wir lassen niemanden allein. Es darf und wird hier keine Solidaritäts-Lücke geben. Deshalb schnüren wir ein zusätzliches umfassendes Paket im Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen auch mit direkten Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Daneben helfen wir mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds konkret der Realwirtschaft und verhindern den Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen. Dabei darf es keine Tabus geben. Vorübergehende und zeitlich begrenzte Staatshilfen bis hin zu Beteiligungen und Übernahmen müssen möglich sein."

Am gleichen Tag hatte auch die Kulturstaatsministerin Grütters betont: "Wir kennen die Nöte, wir wissen um die Verzweiflung. Gerade der Kulturbereich ist durch einen hohen Anteil Selbstständiger gekennzeichnet, die jetzt existenzielle Probleme haben. Deshalb freue ich mich, sagen zu können: Die Hilfe kommt – so schnell und so unbürokratisch wie möglich! (…) Die Bundesregierung insgesamt ist sich des einzigartigen Stellenwerts unserer Kultur-, Kreativ- und Medienlandschaft bewusst. (…) Unsere demokratische Gesellschaft braucht in dieser bis vor kurzem unvorstellbaren historischen Situation ihre einzigartige und vielfältige Kultur- und Medienlandschaft!"

Wir, die zentralen Verbände der Musikwirtschaft und die beiden großen Verwertungsgesellschaften, nehmen diese Soforthilfen und Maßnahmen erfreut zur Kenntnis und begrüßen die dahinter liegende Wertschätzung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Allgemeinen und unserer Branche im Besonderen! Für die zahlreichen Soloselbständigen unserer Branche sind die angekündigten Hilfsmaßnahmen eine große Erleichterung. Für viele Unternehmen der Musikwirtschaft kommen sie allerdings nicht in Frage. Die Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes ebenso wie steuerliche Erleichterungen sind leider für die Musikschaffenden und die Musikwirtschaft allenfalls in Ausnahmefällen geeignet, die entstandenen Schäden zu kompensieren. Auch vergleichbare Soforthilfeprogramme – wie sie für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen geschaffen wurden – reichen nicht annähernd aus, um bei der überwiegenden Zahl der musikwirtschaftlichen Unternehmen die erheblichen Schäden, die bereits entstanden sind und noch entstehen werden, zu kompensieren.

Der durch gesundheitspolitische Entscheidungen entstandene Ausfall kann auch nicht sinnvoll alleine über flexiblere Kreditvergaben und vergleichbare Angebote abgefangen werden. Zum einen verfügen Klein- und Kleinstunternehmer*innen selten über notwendige Sicherheiten, zum anderen können diese Ausfälle in der Regel nicht einfach nachgeholt werden, um die Kredite zu bedienen.

Dringend benötigt werden daher schnelle staatliche Soforthilfen beispielsweise für Mietzahlungen und Lohnkosten. Diese sollten unbürokratisch und schnell zur Verfügung gestellt werden und nicht an einschränkende Bedingungen wie unmittelbare Betroffenheit von gesundheitspolitischen Maßnahmen abhängen.

Im Folgenden erläutern wir die Effekte der gesundheitspolitischen Maßnahmen auf die einzelnen Teilbereiche der Musikwirtschaft und skizzieren die aktuell zu erwartenden Umsatzeinbußen für einen Zeitraum von sechs Monaten.

Ferner sind alle Unterzeichner bereit, bei der unmittelbaren Umsetzung zu helfen. Denn eines ist klar: Wenn es keine entsprechende Hilfe für die Musikwirtschaft gibt, werden an Weihnachten 2020 weder neue Tonträger, Noten, Instrumente noch Konzertkarten unter dem Weihnachtsbaum liegen. Dann ist ein Wirtschaftszweig, der wie kein anderer für die kulturelle Vielfalt steht, verschwunden.

Den kompletten Bericht der Verbände der deutschen Musikwirtschaft zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie gibt es hier zum Download

Unterzeichnende Institutionen: 

  • BDKV – Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V. 
  • BVMI – Bundesverband der Musikindustrie e.V.
  • BV POP – Bundesverband Popularmusik e.V.
  • DMV – Deutscher Musikverleger-Verband e.V.
  • EVVC – Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.
  • GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
  • GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
  • LIVEKOMM – Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.
  • SOMM – Society Of Music Merchants e. V. 
  • VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.