Keine intransparenten Prüfverfahren bei Kulturpreisen und Fördermitteln

20.03.2026

Die Vorgänge rund um den Deutschen Buchhandlungspreis 2026 haben eines deutlich gemacht: Die Unabhängigkeit von Jurys in der Kunst- und Kulturförderung ist ein hohes Gut, das es zu achten und zu schützen gilt. Öffentliche Förderung und Auszeichnungen sollten an klare Voraussetzungen gebunden sein – dazu gehört unter anderem, dass sich Fördermittelnehmer auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen.

Nun ist jedoch bekannt geworden, dass bei der Vergabe des Buchhandlungspreises das sogenannte Haber-Verfahren zur Anwendung kam. Dieses verfolge das Ziel "eine missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu verhindern [und] richtet sich gleichermaßen gegen Organisationen mit rechts-, links-, ausländerextremistischem oder islamistischem Hintergrund." Im Zuge des Verfahrens könne das Bundesamt für Verfassungsschutz "frühzeitig in die Prüfung" einbezogen werden. Dessen Aussagen seien bewusst knappgehalten und geben an, ob verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse vorliegen oder nicht. Es sei ein "Widerspruch zu einer Strategie der ganzheitlichen Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus", Organisationen und Personen einen Vorteil zu gewähren, gegen die ebensolche Erkenntnisse vorliegen.

Laut Medienberichten wurde das Haber-Verfahren nun durch den Kulturstaatsminister bei der Vergabe des Buchhandlungspreises angewendet. Zudem kündigte Wolfram Weimer an, bei Preisvergaben künftig generell so vorzugehen.

Für den VUT gibt die Anwendung dieses Verfahrens Anlass zu erheblicher Besorgnis – auch im Hinblick auf unsere eigenen Mitglieder, die von der Anwendung künftig gegebenenfalls auch unmittelbar betroffen sein könnten.

Der VUT sieht es als notwendig an, dass die Frage, wer öffentliche Fördermittel erhalten soll und wer nicht, eine gesellschaftlich relevante und immer wieder neu auszuhandelnde ist. Welche Haltungen und Handlungen mit den Grundwerten unserer Demokratie unvereinbar sind, muss im gesellschaftlichen und auch im kulturellen Diskurs verhandelt werden – nicht durch ein intransparentes behördliches Vorprüfverfahren ohne Wissen der Betroffenen und ohne Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Behörde zu prüfen. Besondere Zurückhaltung ist zudem dort geboten, wo die Vermittlung und Verbreitung von künstlerischem Schaffen unter dem besonderen Schutz der Kunstfreiheit (Art 5 Abs. 3 GG) steht. Eine staatlich veranlasste Vorprüfung, bei der Personen nicht über die sie betreffende Abfrage und die weitergegebenen Informationen über sie informiert werden, schafft ein Klima der Verunsicherung. Nicht zuletzt gibt es begründete Zweifel bzgl. Angemessenheit des Verfahrens.

Aus Sicht des VUT muss staatliche Kunst- und Kulturförderung über unabhängige Jurys transparenten, klar definierten und öffentlich zugänglichen Kriterien und Leitlinien folgen, die für alle Antragstellenden nachvollziehbar sind. Die staatliche Gesinnungsprüfung vorab kann keine Lösung sein.

Der VUT hat in seiner Satzung eindeutige Grundsätze verankert: Als parteipolitisch und religiös neutraler Verband tritt er rassistischen, sexistischen, fremdenfeindlichen und anderen diskriminierenden und menschenverachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen (§ 2 Abs. 1 VUT-Satzung). An solchen klar kommunizierten, rechtsstaatlich verankerten Maßstäben sollte sich Kulturförderung orientieren.

Der VUT wünscht sich insgesamt eine deutlich konsistentere Kulturpolitik, die für die Kultur in den kommenden Jahren eine essentielle (Planungs-)Grundlage bildet.

 

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