Der VUT zum Fachgespräch des Ausschusses Digitale Agenda am 03.12.2014

02.12.2014

Wir haben Folgendes an die Mitglieder des Bundestagsausschusses Digitale Agenda geschrieben, um deutlich zu machen, dass wir mit der Zusammensetzung der Sachverständigen nicht einverstanden sind:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des am Mittwoch, den 03. Dezember 2014, stattfindenden öffentlichen Fachgesprächs Ihres Ausschusses Digitale Agenda zum Thema „Stand der Urheberrechtsreform auf deutscher und europäischer Ebene und weiteres Vorgehen beim Leistungsschutzrecht für Presseverlage" möchten wir Ihnen auf diesem Wege unsere Position zur Auswahl der Sachverständigen mitteilen, die im Rahmen des Fachgesprächs angehört werden.

Wir, der Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V., in dessen Name ich Ihnen schreibe, vertreten die Interessen von 1.300 kleinen und mittleren Musikunternehmen, darunter Labels, Verlage, Vertriebe sowie eine zunehmende Anzahl an Künstlerinnen und Künstlern, die sich selbst vermarkten. Insgesamt stehen die unabhängigen Musikunternehmen für einen Marktanteil von 30 Prozent, was sie zur Nummer zwei direkt hinter Universal auf dem Musikmarkt macht. Darum ist das Thema Ihres Fachgesprächs eines, das unsere Mitglieder direkt betrifft. Wir begrüßen es, dass sich der Ausschuss Digitale Agenda diesem Thema widmet.

Musik ist einer der am meisten nachgefragten Inhalte im Internet, darum sollten die Interessen derjenigen, die für diese Inhalte mit ihrer kreativen Leistung sorgen, nicht außer Acht gelassen werden. Aus diesem Grund vermissen wir bei der von Ihnen getroffenen Auswahl der Sachverständigen, die für das Fachgespräch am 03. Dezember 2014 eingeladen wurden, die Seite der Urheber_innen und Rechteinhaber_innen. Dass sie keine Beachtung finden, ist für uns nicht hinzunehmen. In Ihrer Beschreibung der Anhörung und im Fragenkatalog stellen Sie die Frage, wie „die Interessen von Künstlern, Filmemachern, Autoren [...] gewahrt werden" können, aber warum sind dann nicht genau diese in Ihrer Auswahl der Sachverständigen vertreten? Sie wollen wissen, „wie die Chancen der Digitalisierung genutzt und zugleich die angemessene Vergütung der Kreativen sowie Erlöse der Verwerter sichergestellt werden können". Dennoch schließen Sie Urheber_innen und Verwerter_innen aus. Unsere Mitglieder gehören zu denjenigen, die die Chancen der Digitalisierung nutzen. Sie können aus der Praxis berichten und auch was aus ihrer Sicht nötig ist, um eine faire Vergütung sicherzustellen. Dasselbe gilt für die Probleme der Rechtsdurchsetzung für kleine und mittlere Unternehmen.

Die Auswahl der eingeladenen Personen spiegelt unseres Erachtens nach nur einen kleinen Teil der Interessenvertreter wider und lässt die Seite derjenigen, die die Inhalte erst entstehen lassen, völlig außer Acht. Darum fordern wir von Ihnen die Anhörung aller beteiligten Interessengruppen und nicht nur eines kleinen Ausschnitts, damit Sie sich ein umfassendes Bild des Themas Urheberrecht machen können. Eine Expertenrunde sollte alle Interessengruppen in gleichem Maße anhören, wenn das Ziel ein gerechter Interessenausgleich sein soll.

Gerne stehen wir für ein persönliches Gespräch und für weitere Informationen zur Verfügung. Gleichzeitig erwarten wir vom Ausschuss Digitale Agenda eine Einbeziehung und Berücksichtigung der bisher nicht vertretenen Interessengruppen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Heidemann

Geschäftsführer des VUT