Musikwirtschaft in Deutschland 2020 – Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Musikunternehmen unter Berücksichtigung aller Teilsektoren und Ausstrahlungseffekte
18.12.2020
2015 wurde mit der Studie "Musikwirtschaft in Deutschland" zum ersten Mal die volkswirtschaftliche Bedeutung der Musikwirtschaft als Ganzes quantifiziert und dargestellt (Seufert, Schlegel & Sattelberger, 2015). Bereits damals wurde deutlich, welchen zentralen Beitrag die Querschnittsbranche zur Einkommensentstehung und zur Beschäftigung der Kultur- und Kreativwirtschaft leistet.
Zusätzlich konnte die Untersuchung zentrale Informationslücken bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Selbstständigen und Unternehmen der deutschen Musikwirtschaft schließen. Zwar werden im Rahmen des regelmäßigen Monitorings von zwölf Teilmärkten der Kultur- und Kreativwirtschaft (Andres, Erdsiek, Ohnemus, Rammer & Viet, 2019) seit einigen Jahren auch für die Musikwirtschaft Daten zu Zahlen und Umsätzen der Branchenakteur*innen sowie zu den Selbstständigen und sozialversicherten Arbeitnehmer*innen der Querschnittsbranche zusammengestellt. Allerdings erlauben diese keine detaillierten Aussagen zu den von Musikunternehmen, Selbstständigen und Arbeitnehmer*innen erzielten Einkommen oder zum Verhältnis von fest angestellten zu freien Mitarbeiter*innen. Gleichzeitig berücksichtigt die Methodik nicht die große Zahl von Selbstständigen mit niedrigem Einkommen, die als Künstler*innen oder Musikpädagog*innen arbeiten, da sie in der Umsatzsteuerstatistik nicht erfasst werden (Seufert, Schlegel & Sattelberger, 2015).
2020 wurde von den maßgeblichen Musikwirtschaftsverbänden und den beiden Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL eine Neuauflage der Studie in Auftrag gegeben. Die Untersuchung wurde vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und von der Initiative Musik gemeinnützige Projektgesellschaft mbH mit Projektmitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert. Mit der Datenerhebung und -auswertung sowie dem Verfassen der Studie wurde das volkswirtschaftliche Beratungsinstitut DIW Econ beauftragt.
Unterstützt durch die beauftragenden Verbände wurde online ein Fragebogen an eine Vielzahl von Unternehmen und Selbstständige der deutschen Musikwirtschaft versandt. Die Befragung lief vom 11. Mai 2020 bis zum 29. Juni 2020. Es wurden Daten zum Tätigkeitsprofil, zur Ertrags- und Kostenstruktur sowie zur Erwerbsstruktur der Befragten zum Ende des Jahres 2019 abgefragt. An der Onlineumfrage beteiligten sich insgesamt 861 Selbstständige und Unternehmen mit Gesamtumsätzen von rund 4,3 Milliarden Euro (2019). Das ist ein sehr guter Rücklauf, wenn berücksichtigt wird, dass die Befragung während der ersten Hochphase der Coronakrise durchgeführt wurde. Dabei wurden – wie auch in der Vorgängerstudie (Seufert, Schlegel & Sattelberger, 2015) – nur private Unternehmen ohne öffentlich geförderte Musikschulen, Theater und Orchester berücksichtigt. Durch die Datenerhebung und unter Ergänzung der Informationen aus der amtlichen Wirtschaftsstatistik ließ sich anschließend die aktuelle wirtschaftliche Lage der deutschen Musikwirtschaft insgesamt sowie ihrer einzelnen Teilbereiche quantifizieren.
Neben den direkten Effekten, die mit der wirtschaftlichen Aktivität der Musikwirtschaft einhergehen, entsteht durch die Geschäftstätigkeit der Unternehmen der Musikwirtschaft auch eine Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen aus anderen inländischen, nicht musikwirtschaftlichen Branchen. Durch diese Nachfrage werden indirekt weitere Einkommen und Beschäftigungsmöglichkeiten generiert. Diese indirekten Einkommens- und Beschäftigungseffekte musikwirtschaftlicher Aktivitäten wurden im Rahmen der vorliegenden Studie ebenfalls berechnet und im Vergleich zu den Ergebnissen der Vorgängerstudie ausgewertet (Kapitel 2).
Bei der ganzheitlichen Beurteilung der Bedeutung der Musikwirtschaft muss schließlich noch berücksichtigt werden, dass Musik für viele weitere Märkte eine wichtige Grundlage ihrer wirtschaftlichen Aktivität darstellt. Sie kann als Inputfaktor (z. B. im Rundfunk) oder als Komplementärgut für Musikkonsument*innen (z. B. Musiktourismus, Gastronomiebetrieb) dienen. Diese Effekte werden in den Ausstrahlungseffekten zusammengefasst (Kapitel 10 und 11).
Aufgrund der Beibehaltung der grundlegenden Methodik können die Ergebnisse der Vorgängerstudie für das Jahr 2014 mit dem aktuellen Erhebungszeitraum 2019 verglichen werden. Dies erlaubt es, die Entwicklung der Bruttowertschöpfung und Beschäftigung für die gesamte Musikwirtschaft zu beleuchten. Auch Änderungen im Bereich der direkten Effekte und der Ausstrahlungseffekte lassen sich so abbilden (Abbildung 1‑1).
Die Studie "Musikwirtschaft in Deutschland 2020" kann über diesen Link heruntergeladen werden.
Herausgeber der Studie:
- BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft)
- BVMI (Bundesverband der Musikindustrie)
- DMV (Deutscher Musikverleger-Verband)
- EVVC (Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e. V.)
- GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)
- GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH)
- LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland)
- SOMM (Society Of Music Merchants) VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen)