Musikwirtschaft fordert Hilfsprogramm in Höhe von 582,17 Millionen Euro

28.04.2020

Die maßgeblichen Verbände und Verwertungsgesellschaften der Musikwirtschaft (BDKV – Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V., BVMI – Bundesverband  Musikindustrie e.V., BV POP – Bundesverband Popularmusik e. V., DMV – Deutscher Musikverleger-Verband e.V., EVVC – Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V., GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, LIVEKOMM – Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V., SOMM – Society Of Music Merchants e. V., VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.) haben auf der Grundlage ihres Schadensberichtes den Finanzbedarf der diversen Sektoren des Wirtschaftsbereichs dargestellt. Es bedarf eines unverzüglichen Hilfsprogramms in Höhe von 582,17 Millionen Euro

Anderenfalls muss damit gerechnet werden, dass bis zum Ende dieses Jahres rund die Hälfte der ausübenden Künstler*innen und Urheber*innen und Unternehmen des Wirtschaftsbereichs zahlungsunfähig werden.

Die beachtlichen Hilfsangebote des Bundes und der Länder sind beeindruckend. Jedoch passen diese in vielen Fällen nicht auf die in der Musikwirtschaft miteinander verzahnten Wertschöpfungsketten. Das Überleben der Musikwirtschaft mit ihren diversen Teilbranchen kann insofern nur durch gesonderte Maßnahmen gesichert werden, die sich an ihrem konkreten Bedarf orientieren.

Die Höhe des geforderten Hilfsprogramms orientiert sich an einem Schadensbericht, den die unterzeichnenden Verbände Ende März 2020 vorgelegt haben. Dem lässt sich entnehmen, dass sich der Gesamtschaden der Musikwirtschaft auf 5,457 Milliarden Euro beläuft. Dieser Betrag wurde um 365,7 Millionen Euro erhöht. Er betrifft die entgangenen Einnahmen von selbständigen Künstlern*innen in der Zeit von März bis Ende August 2020.  

Von dem sich entsprechend ergebenden Gesamtschaden der Musikwirtschaft wurde zur Bezifferung des Umfangs des hier geforderten Hilfsprogramms ein Anteil in Höhe von 10% vom Gesamtschaden zugrunde gelegt.

Im Nachgang zum erwähnten Schadensbericht haben die Verbände der Musikwirtschaft eine komplementär zur Schadensmeldung stehenden Umfrage zur Nutzung der Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder (nachfolgend 'Umfrage zu den Hilfsmaßnahmen') durchgeführt. Damit wurde deren Erfolg in den jeweiligen Sektoren der Musikwirtschaft eruiert und besondere Bedarfe identifiziert.  Die Ergebnisse werden nachfolgend im Einzelnen dargestellt. 

Die Notwendigkeit die konkrete Situation berücksichtigenden Hilfen besteht umso mehr, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein wirtschaftlicher Neustart der diversen Sektoren der Musikwirtschaft unmittelbar nach Beendigung der wirtschaftlichen Beschränkungen möglich sein wird. Vielmehr wird es Monate dauern, bis Einnahmen neu generiert werden und wieder zu fließen beginnen. Daher besteht weiterhin akuter Handlungsbedarf u. a. bei:

  • der Schadensregulierung aufgrund entgangener, nicht nachholbarer Einnahmen;
  • Honoraren von Künstler*innen und Autor*innen;
  • zusätzlich entstandener Schäden, z. B. durch nutzlos aufgewandte Vorkosten
  • Betriebskosten.

Eine Analyse der konkreten auf sechs Monate ermittelten Schäden und der daraus resultierende Handlungsbedarf – aufgeteilt nach den Sektoren der Musikwirtschaft – kann unter diesem Link heruntergeladen werden.