Stellungnahme zum aktuellen Diskussionsstand des europäischen Digital Services Act (DSA)
03.03.2022
Der am 15.12.2020 vorgestellte Entwurf des Digital Service Act (DSA) ist eines der zentralen Projekte der EU-Kommission. Diese überschreibt ihr Gesetzvorhaben mit "Gesetz über digitale Dienste: mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld" und weiter heißt es: "Erstmals eröffnet ein einheitliches Regelwerk zu Pflichten und Verantwortlichkeiten von Vermittlern binnenmarktweit neue Möglichkeiten, digitale Dienste länderübergreifend anzubieten". Der DSA enthält wesentliche materielle Regelungen für Anbieter von digitalen Diensten und wurde daher auch als ein Europäisches "Grundgesetz des Internet" interpretiert.
Nachdem im November 2021 der Europäische Rat und kurze Zeit später im Januar 2022 das Europäische Parlament ihre Standpunkte vorgelegt hatten, finden seit Februar 2022 die Trilog-Verhandlungen statt. Die Verhandlungen sollen auf Drängen Frankreichs spätestens im März 2022 abgeschlossen sein.
Der VUT ist der Meinung: Der von der französischen Ratspräsidentschaft vorgegebene Zeitplan bis zum Abschluss des Trilogs reicht nicht aus, um diese weichenstellenden Regelungen für die Zukunft des Internets ausreichend zu erörtern.
In der Vergangenheit dauerte der Prozess auf vergleichbaren Gebieten (AVMD-Richtlinienänderung, DSGVO, TCO-Verordnung, DSM-Richtlinie) jeweils 1-2 Jahre. Zudem ist der DSA eine möglicherweise vollharmonisierte (Vorschlag des Rates), horizontale und nicht sektorenspezifische Verordnung mit detaillierten Regelungen. Außerdem liegen teilweise stark abweichende Vorschläge von Rat, Kommission und Parlament vor. Das Thema hat in der medialen Debatte bisher kaum stattgefunden. Obendrein liegen Regelungsvorschläge auf dem Tisch, die das Ziel "mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld" nicht nur verfehlen, sondern den bisherigen Schutz des Status Quo zum Teil sogar verschlechtern.
Unter dem untenstehenden Link listen wir die aus Sicht des VUT dringendsten Veränderungen an den Entwürfen zum DSA in den folgenden Bereichen auf:
1 Illegale Inhalte
1.1 Kein neues Haftungsprivileg für Suchmaschinen – Artikel 4
1.2 Entfernung Illegaler Inhalte nicht erschweren – Artikel 8.2a(ii), Artikel 14.2b, Artikel 14.3a
1.3 Wiederholungstäter zur Verantwortung ziehen – Artikel 20.1
1.4 Keine Verschlechterung der Rechtsdurchsetzung – Artikel 7
1.5 Unmittelbare Verantwortlichkeit der Vermittlungsdienste erhalten
1.6 Expertise der Rechteinhaber als "Trusted Flagger" nutzen – Artikel 19.2b
1.7 Kein Verbot des automatisierten Monitorings ("Good-Samaritan-Clause") Artikel 6
2 "Know your Business Customer"-Regel sinnvoll ausweiten
⇒ Stellungnahme des VUT zum Digital Services Act