Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts des BMJV vom 13. Oktober 2020

06.11.2020

Im April 2019 beschloss das Europäische Parlament die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (kurz: DSM-RL). Wie alle EU-Länder hat der deutsche Gesetzgeber bis zum 7. Juni 2021 Zeit, die Richtlinie umzusetzen und damit insbesondere die Online-Verwertung von audiovisuellen Medien neuzuordnen.

Nach dem am 15. Januar 2020 der erste "Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Erstes Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts" veröffentlicht wurde, der Regelungsvorschläge zu Text und Data Mining, Verlegerbeteiligung und Presseverlegerleistungsschutzrecht enthielt, folgte am 24. Juni der zweite Diskussionsentwurf, in dem die Umsetzung insbesondere des Artikel 17 der DSM-Richtlinie von 2019 zum Urheberrecht vorgeschlagen wird. Der VUT äußerte sich zu beiden Entwürfen in Stellungnahmen hier und hier.

Am 13. Oktober versandte das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nun einen noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Referentenentwurf zur Umsetzung der DSM-Richtlinie in deutsches Recht. Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf könnt ihr unter folgendem Link herunterladen:

Stellungnahme des VUT vom 6. November 2020

Auf der Website des BMJV können neben dem Papier des VUT außerdem die Stellungnahmen von zahlreichen weitere Verbänden und Institutionen nachgelesen werden.