Verfahren zum Steuerabzug nach §50a EStG führen für deutsche Unternehmen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen

29.04.2024

Gemeinsames Positionspapier der Kreativwirtschaft

Tritt eine im Ausland ansässige Musikerin bei einem deutschen Festival eines deutschen Veranstalters oder lizensiert ein deutscher Verlag das Werk eines ausländischen Autors, dann unterliegen diese beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte ausländischer Vergütungsgläubiger*innen dem Steuerabzugsverfahren nach §50a Einkommenssteuergesetz. Sofern Deutschland mit dem Land der Musikerin/des Autors ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, müssten diese Abzüge von über 15 Prozent nicht abgeführt werden. Doch während in vielen anderen europäischen Ländern hierfür eine Ansässigkeitsbescheinigung ausreicht, setzt Deutschland seit mehreren Jahren auf ein hoch bürokratisches Verfahren, dass seit der Einführung digitaler Bearbeitungen noch herausfordernder für die Antragsteller*innen geworden ist. Hinzukommen unzumutbare Bearbeitungszeiten der Anträge von bis zu 24 Monaten.

Für die inländischen Unternehmen bedeutet das deutsche Verfahren zum Steuerabzug einen massiven, auch innereuropäischen Wettbewerbsnachteil. Zugleich wird Kapital in Millionenhöhe gebunden, das den Unternehmen nicht zum Wirtschaften zur Verfügung steht. Laut eigenen Angaben des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gehen jährlich rund 40.000 Abzugsteueranmeldungen und 20.000 Entlastungsanträge ein, die offenkundig nicht zeitnah bearbeitet werden können. Dem zuständigen Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie dem BZSt ist die Problematik seit Monaten bekannt, in ihren Antworten verweisen sie auf technische Probleme sowie personelle Engpässe. Konkrete Ansätze für eine deutliche Beschleunigung der Antragsbearbeitung sowie Entbürokratisierung fehlen weiterhin.

In einem gemeinsamen Positionspapier "Verfahren zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen" stellen die 15 unterzeichnenden Verbände und Institutionen sowohl kurz- als auch mittelfristige Lösungsvorschläge vor, um die deutsche Wirtschaft beim Verfahren zum Steuerabzug tatkräftig zu entlasten und den Wirtschaftsstandort nicht weiter zu gefährden. Sie fordern, mit pragmatischen Verfahren den Bearbeitungsstau von zehntausenden Antragsverfahren im BZSt schnellstmöglich auflösen und die Bearbeitungszeiten erheblich zu verkürzen, um somit für die Unternehmen Budgets in Millionenhöhe freizusetzen, zusätzliche Personalbedarfe im BZSt überflüssig zu machen und letztlich bürokratische Kosten auf allen beteiligten Seiten zu verringern.

Gemeinsames Positionspapier "Verfahren zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen"