VUT-Stellungnahme zum "Notice und Takedown"-Verfahren
02.12.2011
Mit dem "Notice an Takedown"- Verfahren wird Rechteinhabern die Möglichkeit gegeben, Rechtsverletzungen bei Host-Providern unter Angabe des Hyperlinks anzuzeigen. Die Host-Provider wiederum sind verpflichtet, binnen einer zumutbaren Zeitspannediese Inhalte zu löschen. Das Hochladen geschützter Werke ist de facto nicht verfolgbar. Eine Reaktion ist nur auf das öffentliche Verbreiten der Links zu den verfügbar gemachten Inhalten möglich.
N&TD ermöglicht selbst bei Urheberrechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß keine Ahndung oder Aufklärung. Host-Provider sind nicht haftbar, illegal agierende „Uploader“ können nur in seltenen Ausnahmefällen identifiziert werden, „Downloader“ gehen de facto ebenfalls straffrei aus.
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