Welche Pflichten haben Hostprovider?

17.05.2017

Ein Hostprovider muss, sobald er von einer Rechtsverletzung Kenntnis erhält, rechtswidrigen
Content auf seinem Service wenn überhaupt lediglich sperren. Andere Pflichten
treffen ihn nicht, jedenfalls dann nicht, wenn er keine Kenntnis von den Tatsachen
im Zusammenhang mit der Rechtswidrigkeit hatte und er sich nach dem Gesamteindruck
des Services den Content nicht zu eigen gemacht hat. Das Gesetz befreit ihn von jeder
weiteren Verantwortung, insbesondere muss er für ursächlichen Schaden nicht aufkommen.
Das ist sein Privileg und es ist gesetzlich in § 10 Telemediengesetz (TMG) verankert,
der die Vorgabe aus Art. 14 der Richtlinie 2000/31/EG umgesetzt hat, wo dieses
Prinzip auf europäischer Ebene in der E-Commerce-Richtlinie verankert wurde.