Urheberrechtsrichtlinie: Entscheidung auf September verschoben
05.07.2018
Das Europäische Parlament hat sich heute dafür entschieden, den Vorschlag des Rechtsausschusses zum Entwurf der Urheberrechtsrichtlinie im September erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Auf diese Weise haben die Abgeordneten mehr Zeit zur Meinungsbildung.
„Das Abstimmungsergebnis zeigt, dass viele Abgeordnete hinter dem Vorschlag des Rechtsausschusses stehen. Andere wiederum sehen weiteren Gesprächsbedarf, um sich entscheiden zu können", so Jörg Heidemann, Geschäftsführer des Verbands unabhängiger Musikunternehmen (VUT). Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hatte am 20.06.2018 den Kompromissvorschlag des Berichterstatters Axel Voss (MdEP, CDU) angenommen. Dem waren intensive Beratungen unter Beteiligung aller Interessengruppen vorausgegangen, um eine Balance der Interessen bestmöglich zu erreichen.
Jörg Heidemann weiter: „Die Desinformationskampagne der vergangenen Wochen ist besorgniserregend. Sie zeigt gleichzeitig deutlich, dass wir grundsätzlich darüber sprechen müssen, wie wir mit Plattformen umgehen, die die öffentliche Meinung massiv beeinflussen können. Wir zählen auf die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, sich im September für die Stärkung der Verhandlungsposition der Kreativschaffenden gegenüber Online-Plattformen einzusetzen. Nur so können wir einen zukunftsfähigen und fairen digitalen Binnenmarkt für alle schaffen."
Der VUT sieht durch die Modernisierung des Urheberrechts die Möglichkeit, Online-Plattformen wie YouTube in die Verantwortung zu nehmen und sie Streamingdiensten wie Spotify und Deezer rechtlich gleichzustellen. Nur unter dieser Voraussetzung können sich faire Preise für das Musik-Streaming herausbilden und die Kreativen eine faire Beteiligung an Streaming-Einnahmen durchsetzen. Online-Plattformen wie YouTube sind bisher nicht verpflichtet, Lizenzen zu erwerben, stattdessen beteiligen sie „freiwillig“ Künstler_innen und ihre Partner_innen an ihren Werbeeinnahmen – und vergüten damit im Ergebnis die Musiknutzung deutlich geringer als die voll lizenzierten Streamingdienste wie Spotify und Deezer. Seit Jahren wird dies unter dem Stichwort „Value Gap“ diskutiert.
Aufgrund des heutigen Abstimmungsergebnisses wird die Empfehlung des Rechtsausschusses erneut im September im Plenum beraten. Erst nachdem das Europäische Parlament Position bezogen hat, können die Verhandlungen im sogenannten Trilog, also zwischen Parlament, Rat und Kommission, aufgenommen werden.
- Fragen und Antworten zu Artikel 13 (Value Gap)
- Appell aller Akteure der Kultur- und Medienwirtschaft "Ja zur Modernisierung des EU-Urheberrechts!"
- Appell der europäischen Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft
- Mehr über den Value Gap in "Fünf Ideen zur Gestaltung der Zukunft der Musikwirtschaft" ab S.10
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Verena Blättermann
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und politische Kommunikation
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