VUT-Position zum Thema Digitale Agenda der Bundesregierung
05.02.2015
Die vom Bundeskabinett im August 2014 beschlossene „Digitale Agenda[1]“, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gemeinsam entwickelt worden ist, umfasst die Leitlinien der Politik für digitale Themen und die entsprechenden Maßnahmen in den sieben Kernbereichen[2].
Musik gilt als einer der am meisten nachgefragten Inhalte im Internet[3]. Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Musikwirtschaft zählten zu den Ersten, die von der Digitalisierung betroffen waren. Sie haben die Digitalisierung von Anfang an aktiv mitgestaltet, neue Nutzungsformen und Geschäftsmodelle waren die Folge. Die Digitale Agenda der Bundesregierung hat den Anspruch, die Chancen des technologischen Fortschritts zu nutzen. Dennoch vermissen wir konkrete Maßnahmen in den Bereichen, die unsere Mitglieder betreffen. Dazu zählen zum einen die Verbesserung des Marktzugangs und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Inhalteanbieter. Des Weiteren sehen wir die Anpassung der Hostproviderhaftung, den Schutz geistigen Eigentums, das Urheberrecht, die kollektive Rechtewahrnehmung und die Verbesserung der Medienkompetenz als bedeutende Handlungsfelder an. Diese Felder sind seit Jahren bekannt, doch fehlt es an der konkreten Umsetzung von Maßnahmen in diesen Bereichen durch die Politik.
Darum fordert der Verband unabhängiger Musikunternehmen die Bundesregierung auf:
· Die Musik- und Kreativwirtschaft als wichtige Träger und Innovationsmotoren der Digitalisierung anzuerkennen. Diesbezüglich gibt es bei den KMU der Musikwirtschaft bereits einen großen Erfahrungsschatz. Darum sollte sich dies nicht nur in der Umsetzung der Digitalen Agenda, sondern auch bei Veranstaltungen, beispielsweise dem Nationalen IT-Gipfel, widerspiegeln.
· Einen zeitgemäßen ordnungspolitischen Rahmen zu schaffen, der dem digitalen Wettbewerb gerecht wird. Dazu zählt neben der in der Digitalen Agenda genannten Minimierung der Marktzutrittsschranken auch, gegen den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen vorzugehen. Denn für kleine und mittlere Unternehmen ist ein funktionierender Markt mit fairen Wettbewerbsbedingungen von essenzieller Bedeutung.
· Geeignete Instrumente und Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, beispielsweise bezogen auf die zeitgemäße Anpassung des Haftungsprivilegs für Hostprovider. Hier wurden bereits konkrete Vorschläge[4] seitens der Inhalteanbieter gemacht.
· Die Verbesserung der Bedingungen für kleine und mittlere Musikunternehmen und das Einbeziehen der Unternehmen der Kreativwirtschaft – sei es in Bezug auf Big Data, Cloud Computing, Start-ups oder Smart Services.
[1] Die Bundesregierung. Digitale Agenda 2014-2017. August 2014, Online: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/digitale-agenda-2014-2017,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
[2] Die sieben Kernbereiche sind: Digitale Infrastrukturen, digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten, innovativer Staat, digitale Lebenswelten in der Gesellschaft, Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien, Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft und die europäische und internationale Dimension der Digitalen Agenda
[3] Vgl. Sabine Feierabend/Theresa Plankenhorn/Thomas Rathgeb. Ergebnisse der JIM-Studie 2014: Jugend, Information, Multimedia. In Media Perspektiven, 12/2014, S. 598: „Musik spielt für die befragten Jugendlichen nach wie vor eine bedeutende Rolle, etwas drei Viertel hören regelmäßig Radio (73 %) oder MP3-Dateien (77 %).“ Und S. 605: „An erster Stelle der häufigsten Tätigkeiten [mit dem Handy/Smartphone] stehen 2014 erstmals nicht mehr Telefonieren und SMS-Schreiben, sondern die Nutzung von Musik (78 %) […].“