KSK

Mit der Künstlersozialkasse (KSK) werden selbständige Künstler*innen und Publizist*innen als Berufsgruppen, die sozial meist schlechter abgesichert sind als andere Selbständige, in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanzieren dies durch die Künstlersozialabgabe mit. Der VUT wirkt in den Gremien der KSK mit, indem er die Interessen seiner Mitglieder im Beirat der KSK auf Seiten der zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten vertritt.