Trilog-Diskussionen: Die Urheberrechtsrichtlinie aus Sicht der kleinen und mittleren Musikunternehmen Deutschlands

21.11.2018

  • VUT unterstützt schnelles und konstruktives Ergebnis der Trilog-Gespräche
  • Neue Richtlinie schafft gerechteres, nachhaltiges Ökosystem und Gleichgewicht in der Online-Welt
  • VUT-Geschäftsführer Jörg Heidemann: „Die Interessen der Plattformen sind in den verschiedenen auf dem Tisch liegenden Texten an vielen Stellen berücksichtigt. Sie enthalten Vorteile für alle Beteiligten der Wertschöpfungskette gleichermaßen.“

 

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Am 26. November gehen die Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, Kommission und Parlament in die nächste Runde. Der Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V. (VUT) unterstützt ein schnelles und konstruktives Ergebnis der Diskussionen. Vor allem gegen den Artikel 13, der darauf abzielt den Value Gap zu schließen, wird zurzeit jedoch mit neuen Behauptungen lobbyiert, wie: Der Artikel schade dem Musiksektor.

Der VUT hat die im Mai erzielte Einigung der Mitgliedsstaaten begrüßt und war sehr froh über die überwältigende Mehrheit im Parlament im September. „Die neuen Regelungen werden ein Gleichgewicht zwischen allen Akteuren des Systems herstellen: vom kleinen Künstler über die Nutzer*innen, die Inhalte hochladen, bis hin zu allen Plattformen. Als unabhängige Musikunternehmen haben wir das Modell der nutzergenerierten Inhalte vollständig angenommen und wir sehen diese Akteur_innen als essentielle Bestandteile eines großartigen kreativen Ökosystems. Sie alle werden von den Schutzmaßnahmen in dem Text profitieren, der im Moment fertig gestellt wird“, so Jörg Heidemann, Geschäftsführer des VUT.

Die neue Richtlinie wirkt dem Marktversagen entgegen und schafft Chancengleichheit damit Musikunternehmen in einem normalen Lizenzumfeld verhandeln können. Damit macht sie das Ökosystem für alle nachhaltig. Sowohl der Text des Rates als auch der des Parlaments stellen in Artikel 13 klar, dass Plattformen eine eigene Verantwortung zukommt für die auf ihr zugänglich gemachten urheberrechtlich geschützten Inhalte. Aus diesem Grund müssen die Plattformbetreiber Lizenzverträge mit allen Rechteinhabern der Inhalte abschließen. Beide Texte bekräftigen die ursprüngliche Absicht der Kommission in diesem Punkt.

Eine höhere Vergütung für hochgeladene kreative Werke wird es Künstler*innen und ihren Partnern leichter machen, erfolgreich zu sein. "Friss oder Stirb"-Deals großer Plattformen werden zudem Geschichte sein und es kleineren Akteure erleichtern, ihre Werke online zu teilen, was Musikfans zugute kommt.

„Die Interessen der Plattformen sind in den verschiedenen auf dem Tisch liegenden Texten an vielen Stellen berücksichtigt. Sie enthalten Vorteile für alle Beteiligten der Wertschöpfungskette gleichermaßen. Wir dürfen uns jetzt nicht ablenken lassen. Der Prozess muss fortgeführt werden und die Entscheidungsträger*innen über die endgültige Zusammensetzung entscheiden, um ein Gleichgewicht zu erreichen“, so VUT-Geschäftsführer Heidemann.

Weiterführende Informationen: 

  • Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Artikel 13 sind unter diesem Link zusammengefasst
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